Unterhalt kommt nic...
 
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Unterhalt kommt nicht an, was soll ich tun?

 
(@dieselknecht)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich war mit einer nicht EU-Mitbürgerin verheiratet und habe auch eine Tochter mit dieser Frau, die ich aber noch nie gesehen habe da sie in ihr Heimatland zurück gegangen ist im schwangerem Zustand.
Ich muß Unterhalt zahlen und habe das auch gemacht allerdings bekam ich jetzt von der Bank ein Schreiben, daß die Bankverbindung nicht mehr besteht.
Ich habe so 4-6 Monate Unterhalt zurück bekommen nachdem die Bank sich ca. 30EUro pro Vorgang als Bearbeitungsgebühr abgezogen hat.
Frage eins:
Was soll ich jetzt tun eine ander Bankverbindung habe ich nicht der Kontakt ist gleich Null, soll bzw. darf ich jetzt warten???
Frage zwei:
Falls ich doch mal nachzahlen soll, kann ich dann die Bearbeitungsgebühren von der Rückführung abziehen.
Danke für Eure ANtworten


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2008 21:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dieselknecht,

Standardgegenfrage aus dem Textautomaten:

Gibt es einen Unterhaltstitel?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 21:11
(@dieselknecht)
Schon was gesagt Registriert

@ Beppo

SO weit ich weiß gibt es noch keinen Titel, wobei das ja auch nicht wichtig wäre denn meine Meinung bzw. Situation ist ja ich habe gezahlt ich will zahlen nur wohin und wiederum meine Meinung ist darum mu ich mich nicht auch noch kümmern das ist Problem der Unterhaltsbezieherin.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2008 10:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dieselknecht,

Grundsätzlich gehört zur Unterhaltspflicht, ihre Pflicht dir schriftlich ein Konto zu nennen. So weit so gut.

Die Frage wäre aber insofern wichtig, wer jetzt den Ball hat.

Wenn es einen Titel gibt, braucht sie nur Piep zu sagen und der Gerichtsvollzieher rennt los und du hast dann das Problem, den und seinen Kukuk wieder los zu werden.
Irgendwelche Argument wie: Ja, aber ich konnte ja nicht! Sind dann erstmal zweitrangig. Das klebt wie Hundesch*.

Wenn es keinen Titel gibt, kannst du dich zurück lehnen. Dann muss sie rstmal aktiv werden, und den Unterhalt samt Angabe einer Kontonummer und titulierung fordern.
Bis dahin kannst du Cocktails schlürfen. Du müsstest das Geld auch nicht auf die hohe Kannte legen, denn sie kann nur ab "Inverzugsetzung" fordern.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2008 11:12
(@dieselknecht)
Schon was gesagt Registriert

@ beppo

"Inverzugsetzung"????
Verstehe ich das richtig das damit gemeint ist, daß erst ab dem Tag an dem Sie tätig wird ich erst wieder zahlen muß?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2008 11:18
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Dieselknecht

Bei deiner Schilderung fallen mir noch ganz andere Fragen ein.

- Hast Du einen Vaterschaftstest durchführen lassen ?
- Fast Du überhaupt die Vaterschaft anerkannt - also mit Unterschrift und amtlich und so ?
- Auf welcher Basis wurde der UH festgelegt und wie sah der Kontakt nach Rückreise der KM aus ?

Ich habe ein bischen die Vermutung, hier wurde alles auf Zuruf gemacht.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2008 11:25
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, aber nur sofern nicht ein Titel, ein Urteil oder eine andere rechtsgültige Form über den KU besteht.

SO weit ich weiß gibt es noch keinen Titel

Das solltest du erstmal klären.

Hast du beim JA irgendetwas unterschrieben oder wurde im Scheidungsurteil etwasd von Unterhalt reingeschrieben?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2008 11:26
(@dieselknecht)
Schon was gesagt Registriert

@ oldie

Nein keinen Vaterschaftstest durchführen lassen!
Habe Vaterschaft nicht anerkannt aber war wohl nicht nötig da wir zum Zeitpunkt der Entbindung noch nicht geschieden waren (aber die Scheidung lief bereits)
Basis war ein Scheidungurteil des Ausländischen Gerichts (übrigens das Urteil wurde von Deutschland anerkannt)
So weit ich weiß gibt es noch keinen gültigen Titel in D da mir mal damit gedroht wurde als ich Arbeitslos war und nicht zahlen konnte, aber wir haben uns dann geeinigt also die beauftragten deutschen Behörden und ich.
Es ist nämlich so daß es ein abkommen mit dem nicht EU STatt meiner Ex gibt und sie auf diesem Weg die Unterhaltszahlungen eingefordert hat.

@ tina
Im Scheidungsurteil steht drin das ich Unterhalt zahlen muß.

@ all
Ich meine ich kann doch nix dafür das auf einmal das Geld dort nicht ankommt und von der Bank zurückgeschickt wird.
Kontakt habe ich keinen und will auch keinen.(ganz ehrlich gesagt) DIe Scheidung liegt ja auch 5Jahre zurück)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2008 11:41
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Dieselknecht!

Habe Vaterschaft nicht anerkannt aber war wohl nicht nötig da wir zum Zeitpunkt der Entbindung noch nicht geschieden waren (aber die Scheidung lief bereits)

Mir würde das als Begründung einer möglichen Vaterschaft nicht ausreichen.

So weit ich weiß gibt es noch keinen gültigen Titel in D da mir mal damit gedroht wurde als ich Arbeitslos war und nicht zahlen konnte, aber wir haben uns dann geeinigt also die beauftragten deutschen Behörden und ich.
Es ist nämlich so daß es ein abkommen mit dem nicht EU STatt meiner Ex gibt und sie auf diesem Weg die Unterhaltszahlungen eingefordert hat.

Vielleicht hilft es uns und Dir weiter, wenn Du den genauen Wortlaut anonymisiert hier reinstellst.

Kontakt habe ich keinen und will auch keinen

Weißt Du, wo KM sich aufhält?

Ich sehe es so, dass Du Deinen Pflichten (hoffentlich belegbar) nachgekommen bist und aus Gründen, die KM zu vertreten hat, nun daran gehindert wirst.
Daher würde ich, falls Aufenhaltsort der KM Dir bekannt, sie um Bekanntgabe der neuen BV auffordern. Damit hast Du erst mal m.E. Deine Möglichkeiten ausgeschöpft...parallel dazu würde ich vorsichtshalber den zurückgegebenen und zukünftigen KU auf ein Sparbuch "parken", für den Fall der Fälle.

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2008 11:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sehe ich auch so wie 82Marco.

Ich denke, das ausländische Urteil incl. Unterhaltsforderung entspricht einem Titel!

Ich denke, du solltest vielleicht doch das Geld erstmal nicht verprassen, sondern beiseite legen, falls einer kommt.

Dennoch denke ich, du hast erstmal genug getan udn kannst abwarten, ob sich jemand meldet. Dem kannst du dann ggf. deine Bankbelege zeigen und nachweisen, dass du dich redlich aber vergeblich um Zahlung bemüht hast. Thats it.

Jetzt muss sie kommen.

Ich habe aber das Gefühl, dass da nichts kommt, denn sonst hätte sie dir das Kobto bestimmt schon genannt, nachdem das Geld nicht mehr fließt.

Um welches Land handelt es sich denn?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2008 12:05




(@dieselknecht)
Schon was gesagt Registriert

@ 82 marco

Naja das mit dem Vaterschaftstest ist wohl schon vorbei ich glaube zu wissen 3Jahre beträgt die Frist und wenn ein Kind in einer Ehe geboren wird geht das Kind wohl automatisch auf den Ehemann

hier ein Auszug aus einem Schreiben der Bank:

ich habe eben nochmal mit Frau K..... von der Z........ Bank telefoniert.
Irgendetwas stimmt nicht da die Adresse in B......... und das Konto in K........
sein soll. Ich habe nun mit ihr vereinbart das Sie sie direkt anrufen unter
0xx-2xxxxxx. Sie ist täglich von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr erreichbar.

Ich werde den Dauerauftrag nun ersteinmal löschen, bitte teilen Sie mir die
aktuellen Daten rechtzeitig mit wenn ich wieder einen anlegen soll.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Übrigens das gerichtsurteil wurde nur vom D Staat anerkannt wegen der Sheidung damit ich habe wieder heiraten können um die Unterhaltszahlungen ging es da nicht.

Auszug aus einem Schreiben vom Bundesverwaltungsamt:
Da Sie erklärten, bei der Klärung dieser Unterhaltsangelegenheit zu kooperieren, konnten bisher gerichtliche Verfahren (Klage auf Vollstreckbarerklärung des Urteils aus (dem nicht EU STaat) und Verfahren auf Zwangsvollstreckung, die Sie mit zusätzlichen - und wie ich meine unnötigen- Kosten belasten würden, vermieden werden.

lt. Beppo kann ich mich zurücklehnen was meint ihr?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2008 12:20
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Dieselknecht:

Da Sie erklärten, bei der Klärung dieser Unterhaltsangelegenheit zu kooperieren, konnten bisher gerichtliche Verfahren (Klage auf Vollstreckbarerklärung des Urteils aus (dem nicht EU STaat) und Verfahren auf Zwangsvollstreckung, die Sie mit zusätzlichen - und wie ich meine unnötigen- Kosten belasten würden, vermieden werden.

So richtig zurücklehnen vielleicht noch nicht, aber mit obiger Begründung entspannter..."bisher" heisst nicht zwangsweise, es ist alle vom Tisch.

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2008 12:41
(@dieselknecht)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal vielen Dank an Alle die sich hier so hilfreich und schnell betätigt haben.
Vor lauter Problemen habe ich meine gute Erziehung vergessen.
Nochmals vielen Dank!
Mfg
Dieselknecht (ebenfalss aus dem Süden)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2008 12:57