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Arge / nachehelicher Unterhalt zur Minderung Ausgabe Hartz4 nach 3. Lj. Kind

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(@PapaLalelu)

Hallo Chris34,

hat sich seither die ARGE nochmal gemeldet ?

Gruß

PL


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Geschrieben : 15.11.2010 18:15
(@chris34)
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Bisher noch nicht. Aber das ist ja auch eine Behörde. Da dauert alles ein wenig länger. Ich denke die werden sich schon noch melden/klagen. Schliesslich geht es um deren Geld. Und wir sind mal wieder die dummen, denn durch meine Steuern zahle ich die Gerichtskosten der Arge bei einem Verfahren gegen mich... Wie wunderschön...  :gunman: Sobald ich etwas bekomme werde ich es hier posten.


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Themenstarter Geschrieben : 15.11.2010 18:44
(@chris34)
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Seit Mitte Oktober hat sich von Seiten der Arge nichts mehr getan. Ich rechnete ja eigentlich mit einem Gerichtsverfahren, aber es passierte seither nichts mehr.
Kennt sich jemand von Euch mit dem Verhalten der Arge aus? Kann hier noch etwas kommen oder sollte ich aus der Sache raus sein? Wieviel Zeit hat denn die Arge um eventuelle weitere Schritte einzuleiten?


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Themenstarter Geschrieben : 03.01.2011 19:00
(@oldie)
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Hi

Wenn nach einem Jahr der Anspruchsberechtigte - hier in Vertretung die Arge - nichts von sich hören lässt, verfällt die Inverzugsetzung und damit der Anspruch und kann nur durch eine erneute Inverzugsetzung erneut beginnen. Dies aber würde eine Unterbrechung der Unterhaltskette bedeuten. Daher wäre dies nur möglich, wenn neue Gründe für einen Unterhaltsanspruch auftauchen, z.B. Pflegebedürftigkeit des Kindes etc.

So wie ich es verfolgt habe, hat sich die Arge gerade 1. mal bei Dir gemeldet. Wenn sie es drauf anlegen würde, hättest Du schon längst Post von denen. Und überlege mal: nach 4 Monaten arbeiten fällt der KM auf, dass die Betreuung zu kurz kommt. Braucht sie da wirklich 4 Monate für? Das müsste eigentlich nach 1-2 Wochen klar sein, dass das nicht funktioniert. Für mich sieht es eher so aus, als dass sie keinen Bock auf's Arbeiten hat oder ihr gekündigt wurde. Aber das ist dann nicht mehr Dein Bier.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 03.01.2011 19:37
(@chris34)
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Hi Oldie,

letztendlich ist es so, dass ihr das Wohl unserer Tochter am A.... langgeht (gut die Hälfte der Zeit ist die Kleine eh bei mir und sie wird hierher abgeschoben so oft es geht) und Bock aufs arbeiten hat sie nicht wirklich (obwohl sie jetzt notgedrungen auf 400 Euro-Basis arbeitet).

Du sagst, dass das nicht mehr mein Bier ist. Heisst das ich muss mir keine Sorgen mehr machen (in Puncto BU/EU)?


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Themenstarter Geschrieben : 03.01.2011 21:40
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Du sagst, dass das nicht mehr mein Bier ist. Heisst das ich muss mir keine Sorgen mehr machen (in Puncto BU/EU)?

Zumindest solltest du deshalb nicht mehr schlecht Schlafen.

Warte gelassen ab, ob da überhaupt nochmal was kommt und wende Dich in der Zwischenzeit den angenehmeren Dingen des Lebens zu.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 04.01.2011 10:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Chris34

Es gibt kein klares Ja oder Nein im Familienrecht und daher keine Sicherheit. Das musst Du akzeptieren. Lediglich Wahrscheinlichkeiten im Vergleich zu anderen Fällen können vermutet werden. Bei Dir sieht es nicht schlecht aus, da es gute Agrumente gibt.

- fast Wechselmodell
- Kindergartenbetreuung
- zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten in "Notfällen"
- Deine Bereitschaft und Möglichkeit, die eigene Kindesbetreuung auszuweiten
- Deine Bereitschaft und Möglichkeit, die Kindesbetreuung vollständig zu übernehmen
- KM hat bereits mehrere Monate gearbeitet
- Kind ist über 3 Jahre alt

Die Summe all dessen und die Entwicklung der Rechtssprechung in den letzten 2 Jahren macht es aus.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 04.01.2011 13:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung zu oldies Ausführungen:

- die Unterhaltskette ist unterbrochen; KM hat bereits unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. Insofern können keine "ehebedingten Nachteile" eingewendet werden. Ich wüsste daher nicht, womit ein neuerlicher Unterhaltsanspruch begründet werden sollte.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 04.01.2011 14:52
(@chris34)
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Vielen, vielen Dank!!!!

Das mit der Unterbrechung der Unterhaltskette wurde zuvor ja auch schon genannt. Ich sprach darauf meine Anwältin an. Ihr ist nicht bekannt, dass es soetwas gibt und dieses zu einer Entscheidung führen kann. Kennt ihr eine rechtliche Grundlage oder eine Gerichtsentscheidung bei der dieses herangezogen wurde?


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Themenstarter Geschrieben : 04.01.2011 19:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Anwältin wird ja zumindest in der Lage sein, ihre juristischen Kommentare zu lesen oder eine Suchmaschine zu bemühen und Treffer wie >>>DIESEN<<< zu finden. Zumindest würde ich selbst als Anwalt das tun, bevor ich behaupte "hab ich noch nie gehört" oder gar "gibt es nicht".

Als Anwältin kann sie aber auch von der anderen Seite argumentieren: Die Grundlage JEDES Unterhaltsanspruchs ist, dass der Bedürftige nicht in der Lage ist, für seinen eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Das sollte bei gesunden Erwachsenen eigentlich die absolute Ausnahme sein; beispielsweise vorübergehend wegen der Betreuung von Klein(!)kindern. Deine Ex hat aber bereits in jüngerer und auch älterer Vergangenheit unter Beweis gestellt, dass sie für sich selbst sorgen kann. Wie wollte man da argumentieren? "Ich war verheiratet - und verheiratete oder verheiratet gewesene Frauen müssen nicht arbeiten" reicht als Begründung jedenfalls nicht aus.

Im übrigen muss man vor der Arge nicht auf die Knie fallen. Meines Wissens können die in solchen Fällen sowieso nicht selbst klagen, sondern müssen Deine Ex auffordern, eine UH-Klage gegen Dich anzustrengen, um die öffentlichen Kassen zu entlasten. Ist ja auch grundsätzlich richtig so. Es ist dann die Aufgabe Deiner Ex, in einem Unterhaltsverfahren zu begründen, warum sie jetzt wieder unterhaltsbedürftig sein soll. Das könnte auch der Grund sein, warum Du nichts mehr von der Arge hörst: Die hat den Ball längst an Deine Ex weitergegeben - und der fällt kein Unterhaltsgrund ein.

Jetzt mach Dich mal nicht verrückt; solange keine Klage auf dem Tisch liegt, muss Deine Anwältin auch nicht tätig werden oder gar irgendwas begründen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 04.01.2011 20:18




(@chris34)
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Danke für die beruhigenden Worte Martin. Sobald etwas kommt werde ich es hier weiter posten.


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Themenstarter Geschrieben : 04.01.2011 21:04
(@PapaLalelu)

Hi,

na was gibt es denn nun neues von unserer geliebten ARGE ??

Gruß
PL


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Geschrieben : 24.01.2011 14:48
(@chris34)
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Leider (oder auch Gott sei Dank) noch nichts. Sobald ich etwas habe poste ich das hier sowieso, da ich Eure Hilfe benötige.


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Themenstarter Geschrieben : 24.01.2011 21:07
(@chris34)
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Liebe Forengemeinde,

nach fast einem Jahr der Ruhe (die Arge hat sich nicht mehr gemeldet) schlägt meine Ex wieder zu  😡 Ich könnte Sie  :gunman: da ich das Jahr der Ruhe wirklich genossen habe.

Ich erhielt nun ein Schreiben Ihres Anwaltes (ein neuer Anwalt, Ihr Alter hat anscheinend keine Lust mehr diesen Schwachsinn weiterzuverfolgen).

Mal wieder wird Ehegattenunterhalt gefordert, welchen ich ja nicht zahle (und anscheinend auch nicht zahlen muss, allerdings ist das nicht per Urteil beschlossen, da meine Ex nie Klage einlegte, sondern immer nur einstweilige Anordnungen zum Ehegattenunterhalt über Gericht, welche letzten Endes auch abgewiesen wurden).

Wichtig: Ich zahle regelmäßig überpünktlich Kindesunterhalt für meine Tochter (mittlerweile 4 Jahre alt), welche eh fast die Hälfte des Monates bei mir ist.

Ich werde aufgefordert bis zum 27.07. meine wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen (ansonsten wird bereits eine Auskunftsklage angedroht).

Was soll ich tun? Hat das Ganze denn nie ein Ende?

Nur zur Info: Ich war mit meiner Ex seit Dezember 2006 bis April 2010 (rechtsgültige Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres zzgl. ein bisschen mehr Zeit) verheiratet. Es wurden 2 einstweilige Anordnungsverfahren auf Ehegattenunterhalt abgewiesen. Den Kindesunterhalt liess ich selbst titulieren (was sich bisher als schlau erwies). Die Arge schaffte es in 2009/2010, mir eine Nacherstattung der Hartz4-Leistungen an meine Ex abzuringen. Seit meine Tochter 3 ist (Juli 2010), ist eigentlich Ruhe.

Könnt Ihr mir helfen? Benötigt Ihr weitere Infos (sind allerding auch bereits hier im Forum in anderen Threads detailliert enthalten)?

Ich danke Euch. Ich will nur wieder meine Ruhe mit meiner neuen Lebenspartnerin und meiner Tochter haben.


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Themenstarter Geschrieben : 20.07.2011 18:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Chris,

dazu habe ich gerade eben >>>HIER<<< etwas geschrieben (erster Absatz). Lass Deine Ex doch diese Auskunft einklagen, wenn sie das möchte; so eine Klage ist nix Schlimmes. Und vor allem: Lass Dir davon nicht den Tag versauen: Viele dieser Anwaltsschreiben werden für kleines Honorar verschickt, um mal auf den Busch zu klopfen und zu sehen, wie die Gegenseite reagiert. Das Schlechteste, was man dann tun kann, ist aufgeregt gleich der Forderung nachzukommen (und damit zu signalisieren, dass man den Auskunftsanspruch irgendwie für berechtigt hält). Also: Hülle Dich einfach in Schweigen und warte beruhigt, was als Nächstes kommt (falls überhaupt was kommt). Sprich die Ex auch nicht von Dir aus darauf an.

Immer dran denken: Auch Deine Ex hat zwei Arme und zwei Beine; durch die Heirat sind ihr diese nicht abgefallen. Warum also sollte sie nicht - wie die meisten anderen Erwachsenen auch - einfach selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können? Wir schreiben das Jahr 2011 und nicht 1870...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 20.07.2011 18:58
(@chris34)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Martin,

nichts zu tun war auch meine Auffassung. Meine Anwältin, mit der ich telefonierte, ist allerdings der Auffassung, dass schon Auskunft gegeben werden sollte, da sich das auch im Wege eines späteren Verfahrens besser macht. Die letzte Auskunft gab ich der Arge im August 2009, also wäre ich theoretisch auch ein wenigen Tagen wieder "belangbar". Was meinst Du dazu?


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Themenstarter Geschrieben : 20.07.2011 19:05
(@chris34)
Zeigt sich öfters Registriert

Noch eine vielleicht wichtige Sache. Meine Ex hat auch schon lange einen neuen Lebenspartner. Er ist ihr Nachbar. Sie wohnen also nicht zusammen (Grund ist wohl auch, dass die Arge Wohngeld für die eigene Wohnung bezahlt). Von daher schwer beweisbar. Allerdings habe ich eine sms meiner Ex aus dem August letzten Jahres, in welcher Sie mir schreibt, dass sie und ihr Nachbar ein Paar sind. Und meine Tochter kann das natürlich auch bezeugen. Hilft mir das in der Unterhaltssache weiter?


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Themenstarter Geschrieben : 20.07.2011 20:02
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

nach meiner Kenntnis ist es ausreichend, wenn eine verfestigte Lebensgemeinschaft besteht. Dies ist im Regelfall nach 2 Jahren anzunehmen. Dazu ist es auch unerheblich, ob die besagten Personen zusammen in einer Wohnung leben oder nicht. Genauso unerheblich ist die finanzielle Leistungsfähigkeit des Next.

Also sprich mit Deinem Anwalt drüber. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2011 20:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Chris,

ich verweise auf mein >>>Posting #34<<< vom 4. Januar diesen Jahres und widerspreche Deiner Anwältin. Wenn ich selbst die Auffassung vertrete, dass ein Unterhaltsanspruch dem Grunde nach gar nicht gegeben ist, liefere ich auch nicht die zu seiner Berechnung erforderlichen Unterlagen. Mit Deinem "Image" in einem eventuellen Gerichtsverfahren hat das nichts zu tun; Richter verteilen keine Fleisskärtchen für besonders devote Ex-Ehepartner, sondern beurteilen Fakten.

Lass die Ex doch auf Auskunft klagen, wenn ihr nach 1,5 Jahren und zwei abgeschmetterten EA's jetzt plötzlich einfällt, jetzt trotzdem EU von Dir haben zu wollen - und wende in diesem Kontext ggf. die neue Lebenspartnerschaft ein. Allein wenn diese im ersten vorgerichtlichen Schriftsatz auftaucht, wird die Ex möglicherweise einen schnellen Rückzieher machen, um ihr Wohngeld nicht zu gefährden und sich nicht dem Verdacht des Sozialbetrugs auszusetzen.

Es gibt nichts, wovor Du soviel Angst haben müsstest, dass Du einem gegnerischen Anwalt gleich die Füsse küsst.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2011 21:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

um dein Gewissen zu beruhigen, schreib dem RA einen Dreisatz:

Sehr geehrter Rechtsunkundiger,

Ihr Schreiben vom <datum> habe ich erhalten.

Eine Unterhaltsverpflichtung meinerseits Ihrer Mandantin gegenüber ist nicht gegeben, weswegen auch die Pflicht auf Auskunft in dieser Sache entfällt.

Mit freundlichem Grinsen

Mehr schreibst du nicht, weil das eigentlich schon zu viel ist.

Deine Ex wird ggf.die sog. Stufenklage einbringen:
1. Antrag auf VKH
2. Antrag auf Auskunft
3. Antrag auf EU

In der ersten Stufe bereits wird sie perspektivisch jämmerlich verrecken. Wichtig in dieser Stufe ist, dass du deinen RA nicht einschaltest. Das Gericht wird dich über den Antrag informieren und um Stellungnahme auffordern binnen zwei/vier Wochen. Ich habe einige leckere Formulierungen in meinen eigenen Akten, die ich dann gern abtippe. Schaltest du in dieser Stufe einen eigenen RA beauftragen und wird der VKH-Antrag der Ex abgelehnt, zahlst du deinen RA selbst. Ja, das ist so - Regelungslücke ist bekannt, ihr wird nur nicht abgeholfen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 10:53




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