Hallo hier ist wieder hermann46.
Nach einem Herzinfarkt wurde ich von Ärzten als " dauernd Arbeitsunfähig" erklärt. Welchen Einfluß hat dieses auf die Gerichte. Die KM hat bereits angekündigt, dass sie weiter klagen will. Juristen neigen immer dazu, tatsächliche Realitäten anzuzweifeln. Muß ich trotzdem 30 Bewerbungen / Monat vorlegen?
Hallo Hermann46,
mal ne Gegenfrage: ist Du Arbeitsunfähig oder Berufsunfähig?
Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen Arbeitsunfähig bist, müßtest Du doch eine Arbeitsunfähigkeitsrente beziehen (Rentenversicherungsträger).
Bist Du Berufsunfähig, heißt das "nur" das Du Deinen erlernten oder bestimmte Beruf(e) nicht ausüben kannst, DIch aber um eine Umschulung bemühen musst..
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Moin Hermann,
ich kann mich Taccina da nur anschliessen - ein Herzinfarkt ist zwar eine ernste Sache, aber kein Todesurteil. Nach entsprechenden Rekonvaleszenzmassnahmen steht man dem Arbeitsmarkt mit Mitte 40 durchaus wieder zur Verfügung, wenn auch nicht unbedingt im erlernten Beruf. Das sind die Realitäten...
Eine Erwerbstätigkeit muss ja körperlich nicht anstrengender sein als die ganz normale Lebensführung. Insofern sehen die Gerichte bei einer Berufsunfähigkeit (zu Recht) durchaus eine fortgesetzte Erwerbsobliegenheit; gegebenenfalls eben in einem anderen Beruf. Hier wirst Du - vor allem, wenn Du KU-pflichtig bist - entsprechende Bemühungen nachweisen müssen; ansonsten wird Dir ein fiktives Einkommen angerechnet.
Die Anzahl der Bewerbungen wird nicht das entscheidende Kriterium sein, sondern die Ernsthaftigkeit der Bemühungen. Wenn Du Dich also nur irgendwo bewirbst, aber nicht zu Vorstellungsgesprächen gehst, ist das ebenso negativ wie Bewerbungen auf Angebote, die von vornherein nicht in Frage kommen.
Abgesehen davon: Nur zur Unterhaltsvermeidung auf die positiven und sozialen Aspekte einer Erwerbstätigkeit zu verzichten ist doch auch ziemlich öde...
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Die Sache ist die, ich bin 60 Jahre alt und erhalte keinerlei Reha nach dem Herzinfarkt. Wenn ich diese habe wollte, müßte ich diese selbst zum erhebliche Teil zahlen. Dieses kann ich mir nicht leisten, denn als Harz 4 Empfänger sind die Mittel nicht vorhanden. Zumal die ARGE automatisch für die Zeit der Reha mir nichts bezahlt. Der Arzt sagte mir, dass ich "Arbeitsunfähig" auf Dauer sein werde. Deshalb habe ich Rente beantragt. Diese wird auch nicht allzu hoch sein, da durch Scheidung im Rahmen des Versorgungsausgleiches diese erheblich dezimiert wurde. Die Frage ist nur, kann meine jetzige Ehefrau sich durch einen Titel ihren Anspruch auf Unterhalt sichern? Grundsätzlich ist zu der Sache KU zu bemerken. Mein Sohn ist fast volljährig, seine Mutter hat ein Einkommen von über 5000 €/Monat, ohne Kindergeld. Das Ansinnen der KM war, mich zu zerstören, was ihr auch fast gelungen ist. Zahlreiche Prozesse, einschließlich Strafverfahren nach § 170 haben ihre Wirkung nicht verfehlt.
Moin Hermann,
ich hatte die "46" für Dein Alter gehalten und nicht für Dein Geburtsjahr...
Wenn Du (demnächst) Rente bekommst, gilt bezüglich des Kindesunterhalts ein Selbstbehalt von 890 EUR (West) bzw. 840 EUR (Ost). Kindes-/Barunterhalt an volljährige Kinder muss nach "Leistungsvermögen" bezahlt werden; hier wird das deutlich höhere Einkommen Deiner Ex also eine tragende Rolle spielen; sie wird da entsprechend höhere Beträge bezahlen müssen, solange Euer Sohn in Ausbildung oder Studium steckt.
Ob es nur um KU oder auch um EU geht, geht aus Deinen Postings nicht ganz klar hervor. Du bist ihr allerdings nicht zu EU verpflichtet, wenn die von Dir genannten Zahlen zutreffen; eher ist es umgekehrt (es sei denn, Ihr habt das vertraglich ausgeschlossen, aber das würde dann in beide Richtungen gelten). Wie Deine Rente im Rahmen des Versorgungsausgleich dezimiert werden konnte, leuchtet angesichts der Einkünfte Deiner Ex ebenfalls nicht ganz ein.
Was genau willst Du jetzt wissen?
Ratlose Grüsse
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Hermann46,
bestehen Titel und wenn ja, über was? Nichtzahlung wird die Zwangsvollstreckung zur Folge haben. Ggf. wäre Abänderungsklage nebst Antrag auf Vollstreckungsschutz einzureichen.
Dein SB wäre der eines Nichterwerbstätigen (770 € West / 720 € Ost).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo Hermann46,
daß du keine ReHa bekommen hast, kann ich mir allen ernstes nicht vorstellen. mein ex hatte auch einen herzinfarkt und er war kaum aus dem krankenhaus raus, war er schon wieder weg zur ReHa. da sind die ziemlich zügig mit. bei meinem schwager ging es ebenfalls ziemlich zügig.
hast du sie vielleicht im krankenhaus bei dem behandelnden arzt abgelehnt, weil die arge während der zeit nicht bezahlt?
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Genau das ist der Grund. Die ARGE kürzt mir das Geld; da ich zusätzlich eine Insolvenz (auch hervorgerufen durch die Zwangsvollsteckungen der KM)laufen habe, hat mein Treuhänder mir dringend abgeraten, irgend welche finanziellen Verpflichtungen, auch irgend welche Zuzahlungen einzugehen und dadurch neue Mietschulden aufzubauen, denn dann wird die Entschuldung womöglich abgelehnt. Da beißt sich nun die Katze in den Schwanz. Keine Behörde ist bereit, einschließlich der Krankenkasse, mir zu bestätigen, dass ich die Kosten für die Reha erstattet bekomme. Also bleibt nur noch eine sogenannte "ambulante Reha" übrig, die ich mit unserem Hausarzt so recht und schlecht durchführe. Zusätzlich wird ein Kardiologe feststellen, wie groß der Schaden an meinem Herzen ist. So weit ist es mit der Gesundheitfürsorge in Deutschland. Ärgerlich für mich ist, daß ich immer Höchstbeträge in unser Renten- und Krankensystem einbezahlt habe und jetzt da ich krank wurde, ... dieser Betrug. Was die KM betrifft, waren wir nie verheiratet (zum Glück), jedoch habe ich an eine andere Ex erhebliche Zahlungen über den Versorgungsausgleich geleistet.
ich glaube nicht, daß die arge die miete nicht bezahlt hätte. das einzige, was evtl. gekürzt worden wäre, wäre das bargeld, weil du ja verpflegt wirst, aber nicht die miete. ich bin zwar kein experte auf dem gebiet, aber das kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen.
ferner gibt es für die zuzahlungen befreiungen von der krankenkasse. da hättest du dich mal erkundigen sollen, ob du auch unter diese grenze fällst.
es war ein schlechter tip von deinem berater, die reha abzulehnen. in der reha hätten sie dir die EU anbieten können. das wäre einfacher gewesen als jetzt. es wird nicht nur ein kardiologe kommen, sondern ein gutachter und es wird jetzt nicht mehr so einfach sein, an die EU zu kommen. außerdem wird die ablehnung vermutlich schriftlich festgehalten worden sein und dann wirds ja nicht so schlimm sein in den augen des rentenversicherers.
mein ex hat die rente in der reha vom berater der bfa angeboten bekommen und abgelehnt und hinterher selber beantragt. auch wenn die ärzte sagen, du bist dauerhaft arbeitsunfähig, wirst du für die BFA weiterhin arbeitsfähig sein. so auch bei meinem ex. er hat sich damit ins eigene fleisch geschnitten. rente wurde vor nem halben jahr abgelehnt mit dem hinweis, er könne noch mindestens 6 stunden als pförtner arbeiten und jetzt klagt er.
vermutlich würde dir dann das gericht ein fiktives einkommen als pförtner anrechnen, von dem dann unterhalt zu zahlen wäre. aber auch da gibt es hier welche, die das besser wissen.
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
ich glaube nicht, daß die arge die miete nicht bezahlt hätte. das einzige, was evtl. gekürzt worden wäre, wäre das bargeld, weil du ja verpflegt wirst, aber nicht die miete. ich bin zwar kein experte auf dem gebiet, aber das kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen.
Stimmt Tortour, als ich zur Mutter-Kind-Kur war bekam ich (damals) noch Sozialhilfe. Die Miete haben sie weiter gezahlt. Der Rest wurde dann ausgerechnet und ich bekam nur "Verpflegungsgeld" für eine Woche, weil ich ja bei der Kur versorgt war.
Allerdings braucht man bei der Kur auch ein wenig Geld.
ferner gibt es für die zuzahlungen befreiungen von der krankenkasse. da hättest du dich mal erkundigen sollen, ob du auch unter diese grenze fällst.
Auch das stimmt!
Hermann46 hat doch sicherlich schon durch Krankenhausaufenthalt usw seine 2% Eigenanteil längst überschritten.
Bei mir wars so, das ich meine Quittungen van wegen Arzt und Medikamentenkosten alle bei der Krankenkasse vorgelegt habe. So brauchte ich dann bei der Kur nur noch irgendwas von 40€ dazuzahlen.
Auch den Rest des Jahres war ich dann von Zuzahlungen befreit.
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
