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Arbeitslos und KU mit Titel

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(@stronzus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich werde zum Jahresende meinen Arbeitsplatz verlieren und dann werde ich somit praktisch nichts mehr besitzen als das was ich z.Zt. habe.
Meine neue Stelle wirft nur noch ca. 1100.- € netto ab. Bisher waren dies 3000.-€.
Was mach ich nun mit dem titulierten Unterhalt den ich nicht mehr bezahlen kann ?

Bitte um Eure Hilfe.

VG

Stronz

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2015 18:25
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

leider musst Du ihn weiter bedienen. Arbeitslosigkeit gilt als vorübergehender Zustand. Du musst schnellstmöglich
wieder in Arbeit und Geld kommen, um weiterhin Deiner KU-Pflicht nachzukommen.

Du kannst versuchen, bei Deiner Ex Verständnis für Deine Lage zu wecken und Dich mit Ihr auf eine geringere Summe
einigen. Allerdings kann sie kann sie jederzeit vollstrecken, wenn sie schlechte Laune hat.

Offiziell musst Du eine Abänderungsklage anleiern, wenn Du was an dem Titel ändern willst. Wird allerdings vor einen halben
Jahr ziemlich aussichtslos werden. Und danach immer noch ungewiss.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2015 18:41
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stronz,

mal ne ganz andere Frage: Wie kommt es zu diesem "drastischen" Einkommensverlust? Bzw. warum leitest Du keine Gegenmaßnahmen ein, um den Verlust zu kompensieren (Umzug in ein strukturstarkes Bundesland, neues Berufsumfeld, etc.)? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2015 18:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du durch den ttulierten Unterhalt unter den SB gedrückt wirst, und das scheint hier ja der Fall zu sein, solltest du aufstockendes Hartz4 beantragen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2015 18:58
(@stronzus)
Schon was gesagt Registriert

Hmh, ich werde deswegen nicht umziehen. Dann werde ich den Kontakt zu meinem Kind verlieren.
Und wenn zur Vollstreckung nichts vorhanden ist was ist denn dann ? Wird dann fiktiv gerechnet ? Oder erscheint gar der Gerichtsvollzieher ?
Hat schon mal jemand so eine Situation erlebt ?

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Themenstarter Geschrieben : 15.10.2015 20:09
(@fruchteis)
Registriert

Beppo sollte seinen Vorschlag mal etwas ausmalen, damit der Adressat das dechiffrieren kann. 😉

W.

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Geschrieben : 15.10.2015 21:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zum einen ist es so, dass der KU sehr wohl gestundet oder erlassen werden kann, wenn Arbeitslosigkeit vorliegt. Allerdings gibt es Urteile, die die Arbeitslosigkeit als "vorübergehend" einstufen und deshalb eine Abänderung erst nach 6 Monaten zulassen!!

Gegen den Willen der KM ist eine Abänderung nur über eine Abänderungsklage zu erreichen. Dabei ist es sehr schwierig, wenn nicht einmal der Mindestunterhalt drin ist. Da wird dann ganz hart und spitz gerechnet. Zum Beispiel könnte ein Nebenjob zugemutet werden.
Trotzdem ist eine Abänderung anzustreben und sei es auf dem Klageweg.

Wenn ein Titel vorhanden ist, dann kann sofort gepfändert werden, dass ist der Sinn des Titels. Wenn nichts zu holen ist, was nachzuweisen wäre, dann laufen "nur" Schulden auf. Möglich ist aber auch eine Gehaltspfändung bzw. des Agl 1.

Wenn Du nicht in der Lage bist den KU zu zahlen, dann kannst Du versuchen H4 zu beantragen mit der Anlage BB. Das ist kein Selbstläufer!. Die Anlage BB ist gedacht
"zur Gewährung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs ." Der KU ist unabweisbar, da tituliert, laufend und nicht nur einmalig.
Nicht abwimmeln lassen, Antrag stellen und bescheiden lassen. Erst dann kannst Du gegen die Ablehnung vorgehen.

VG Susi

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Geschrieben : 15.10.2015 21:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Zusätzlich rate ich Dir, klamm heimlich (also in bar) etwas zur Seite zu legen, um eventuellen Engpässen bei der UH-Begleichung zu begegnen. Denn kommst Du erst einmal in den Kreis von Pfändung etc., könnten plötzlich so einige Selbstverständlichkeiten wie Dispo, Kreditwürdigkeit usw. wegbrechen. Und das sehr schnell.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2015 01:24
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stronz,

Meine neue Stelle wirft nur noch ca. 1100.- € netto ab. Bisher waren dies 3000.-€.

Wirst Du jetzt arbeitslos oder hast Du einen anderen Job mit deutlich weniger Einkommen in Aussicht ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2015 09:57
(@stronzus)
Schon was gesagt Registriert

Die Firma ist pleite und schliesst. Ich musste mir was neues suchen. Mit eben deutlich weniger Gehalt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2015 12:28




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Stronzus!

Die Firma ist pleite und schliesst. Ich musste mir was neues suchen. Mit eben deutlich weniger Gehalt.

Wäre ALGI (und evtl. aufstockender Hartz4, wie Beppo vorschlug) und in der Zeit einen besser bezahlten Job suchen nicht die besser Alternative?

Grüßung
Marco

**edit: Ergänzung**

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2015 12:52
(@stronzus)
Schon was gesagt Registriert

Nein, will nichts vom Amt. Will meine Ruhe vor denen. Mir reicht die Kohle auf jeden Fall.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2015 12:59
(@stronzus)
Schon was gesagt Registriert

Es ist wohl am sichersten für alle Fälle mein Konto umwandeln in ein Pfändungsschutzkonto und nichts mehr größeres selbst zu besitzen ? Sollte unter Umständen eine Pfändung stattfinden und es ist nichts da mangels Masse kann mir auch nichts genommen werden. Dann geht es nur fiktiv ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2015 13:24
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Mir reicht die Kohle auf jeden Fall.

Sehe ich nicht so, der titulierte KU ist vorrangig zu bedienen, danach kommst Du.
Ob der geplante Pfändungsschutz (rechts)wirksam sein wird, weiss ich nicht...ich wage es allerdings zu bezweifeln.
Auf der anderen Seite liefen dann theoretisch auch Unterhaltschulden auf...wie würdest Du das bewältigen wollen?

Davon ab, Euer Kind(er) brauchen ab 1. Januar nach wie vor was zum Futtern, Klamotten, etceterapepe; könnte das KM alleine stemmen oder ist sie vom KU "abhängig"?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2015 14:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber dann laufen Schulden auf.
Auch für die Kosten der vergeblichen Pfändung.

Ob du nun diese Job annimmst oder dich arbeitslos meldest ist fast egal aber auf aufstockendes Hartz4 wirst du kaum verzichten können.

Wieviel Unterhalt zahlst du denn im Moment?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2015 14:19
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stronzus,

Es ist wohl am sichersten für alle Fälle mein Konto umwandeln in ein Pfändungsschutzkonto und nichts mehr größeres selbst zu besitzen ?

Allerdings laufen aufgrund des Titels Schulden auf ... (Beppo war schneller)

Nein, will nichts vom Amt. Will meine Ruhe vor denen. Mir reicht die Kohle auf jeden Fall.

Dann halte uns mal auf dem laufenden bezüglich der Entwicklung ... denn wenn Du keine Hilfe vom Amt willst und die diesbezüglichen Hinweise aus dem Forum ignorierst, fallen zumindest mir keine sinnvollen Ratschläge mehr ein ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2015 14:23
(@fruchteis)
Registriert

(...)

Wenn Du nicht in der Lage bist den KU zu zahlen, dann kannst Du versuchen H4 zu beantragen mit der Anlage BB. Das ist kein Selbstläufer!. Die Anlage BB ist gedacht
"zur Gewährung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs ." Der KU ist unabweisbar, da tituliert, laufend und nicht nur einmalig.
(...)
VG Susi

Diese Darstellung ist mißverständlich.

Titulierter Kindesunterhalt wird als nicht-bereite Mittel auf der Einkommensseite berücksichtigt und führt zum anrechenbaren Einkommen.
Auf der Bedarfsseite werden ua die Umgangskosten gelistet >Anlage BB und der Mehrbedarf für angemessenen Wohnraum für das Kind.
Ist der soz.rechtl. Bedarf seines Haushaltes nicht vom anrechenbaren Einkommen gedeckt, dann besteht Bedürftigkeit und Anspruch auf Hilfen > Aufstockung.

Je nach Region kann die Häfte des og Netto  für eine 2-Personen-Wohnung drauf gehen, der Grundbedarf des TO wird bei etwa 400 € angesetzt, das Kind braucht etwa 10 €/Umgangstag, es will auch transportiert werden, tutulierter KUnterhalt. 

Kommen dann noch berufliche Mehraufwendungn hinzu, Fahrten etc., dann können 1100 € für ihn und das Kind eng werden, können Pflichten zu Bar- und Naturalunterhalt für das Kind kaum zuverlässig erfüllt werden.

Der TO sollte sich mit diesen Umständen und den Möglichkeiten aus dem SGB zumindest mal näher befassen.

W.  

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2015 14:45
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

ich welcher Höhe ist denn der Unterhalt (ich nehme an KU) tituliert? Wenn Du bisher 3000 € Netto verdient hast,
kriegst Du doch für ein Jahr ALG I. Die Höhe des ALG I (iwas in Richtung 1800-1900 €) übersteigt doch bei weitem das,
was Du jetzt bei der neuen Stelle verdienst. Du könntest ohne Probleme den Titel bedienen u. hast Zeit Dir eine andere
Stelle zu suchen, die entsprechend höher bezahlt ist.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2015 11:02
(@stronzus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

tituliert sind 136 % also Netto 340.-€.
Wenn ich nicht zum 01.01. einen Job annehme werde ich noch 1 Jahr in der TG sein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2015 20:29
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

tituliert sind 136 % also Netto 340.-€.
Wenn ich nicht zum 01.01. einen Job annehme werde ich noch 1 Jahr in der TG sein.

Nur mal ein Gedankenspiel. Wenn du jetzt für 1 Jahr in die gehst ist der Sturz nicht ganz so  derb. Du gewinnst Zeit und kannst was anderes suchen und wenn das nicht geht haste noch 1 Jahr ALG1 zum weiter suchen. Wenn das eine Überlegung währe ist der Sturz nicht gleich min. 64%

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2015 23:10




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