Anspruch auf Unterh...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Anspruch auf Unterhaltsberechnung für den "Lohnsklaven"

 
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Hallo,
Ich habe der Beistandschaft nach deren Aufforderung die Unterlagen zur Unterhaltsbrechnung zukommen lassn ( 6 April 2010 ) bisher habe ich keine Brechnung von der Beistandschaft bekommen , zwischenzeitlich habe ich aber den Unterhaltsanspruch titulieren lassen  ( 1.April 2010).

Gibt es Fristen, Grundlagen oder Gesetzte dies is regeln? Denn ich habe die Beistandschaft nun aufgefordert, dass  sie mir zeitnah eine entsprechende Berechnung vorlegen sollen ?

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat eine Unterhaltsberechnung der Beistandschaft?

Ein Problem ist das die ARGE  ne Rechtswahrungsanzeige getätigt hat und somit die Ansprüche auf diese übergeleitet worden sind und ich mich mit den "Verein" auf das ärgste Befehde und die Tendenzen sich in Richtung gerichtliche Streitereien bewegen, da die mich in eine Gesamtschuldhaftung nehmen wollen, obwohl meine EX auch Ansprüche betreffend Unterhalt von Ihren geschiedenen Ehemann noch hat, die die ARGE mir gerne auf das Auge drücken würde. Auch deren Leistunge die sie noch getätigt haben wo sie von mir getrennt aber noch nicht geschieden von Ihren EX war.

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2010 17:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn ein gültiger Titel existiert kann die Berechnung durch das JA lediglich rechtlich eine Inverzugsetzung/Forderung darstellen. Streitwert ist die Differenz zw. Forderung und Titel. Eine wie auch immer geartete Verbindlichkeit hat die UH-Berechnung durch das JA nicht - lediglich vor Gericht kann dies erfolgen/durchgesetzt werden.

Zum Thema Arge solltest Du hier Details angeben. Falls z.B. der Bedarf des Kindes lt. Arge durch KU und KG gedeckt ist, fällt es aus der Bedarfsgemeinschaft heraus und ist lediglich Mitglied einer Haushaltsgemeinschaft, ein Forderungsübergang findet nicht statt.

Gruss oldie

Edit: Text präzisiert zur Arge

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2010 12:59
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Daten:
Kind gebornen im September 2009, Vaterschaftstest wurde gemacht im Dezember 2009
Anerkennung durch mich im Januar 2010, Zustimmung durch Mutter März 2010

Die KM war verheiratet ( nicht mit mir ), rechtskräftige Scheidung erfolgte im August 2010, aus dieser Ehe, sie hatte aus dieser Beziehung bereits eine Tochter, geb. November 2007.
Ihr EXmann hat keine Trennungsunterhalt geleistet wo sie ausgezogen ist., ob er nachehelichen leistet weiss ich nicht.

Was ich so habe
Bereinigtes Einkommen von  1299 €
Titulierter Unterhalt von          257 €

ARGE möchte nach §1615l BGB Geld haben sowie auch  §1613 BGB für die KM, Sonderausstattungsbedarf Babyausstattung, Kosten der Geburt, weil KM nach der Scheidung es verpennt hat sich versichern  zu lassen bzw. die Arge wahrscheinlich, auch wegen den Auszug von mir anteilige Wohnungsausstattung, als das ganze Verhöhnprogamm

Ich weiss das die KM von der UVG Leistungen bekommen hat, denn ich habe auch von denen ne Überleitungsanzeige erhalten, hab denen geschrieben mit Nachweis das ich Unterhalt zahle und sie aufgefordert die Zahlungen an die KM einzustellen, da ich ja Unterhalt leiste, eine Antwort kam noch ned von denen ... denke das von denen noch was kommen werden wird im Zuge der Sach mit der ARGE und meine EX doppelt kassiert hat wahrscheinlich.. weil UVG einfach zu XXXXX ist

Eine bisherige Darlegung der Kosten hat die Arge bisher nicht vorgenommen, warten seid März darauf……nur Aktenzeichen die kamen auf meine Nachfrage aber keine Kostenzusammensetzung und ähnliches. Deswegen habe ich denen nen Widerspruch geschrieben.

Begründung:

Da ich keine verteilungsfähige Masse habe für den Unterhalt an KM

Auch das Ihr EX Mann anteilig zum Unterhalt leisten muss, keine Gesamtschuldhaftung durch mich für die KM da dies nicht zulässig ist.

Auch gegen die Forderungen die aus Ihrer Zeit der Ehe entstammen ( Anzeige der Bedarfsgemeinschaft war 10.April 2008  bei der ARGE da kannte ich sie nich mal )

Im Zuge meines Widerspruchs gegen die RWA der ARGE( rückwirkende Forderungen aus § 1615l BGB und § 1613 BGB , sowie auch nicht angezeigte aus der Vergangenheit als auch der Zukunft ) gegen die Forderungen der RWA nach §33 SGB II habe ich beantragt, dass die ARGE eine Rückübertragung zur Beistandschaft nach § 33 SGB II, Abs. 4 durchführt, da dies eine wesentliche Verfahrensvereinfachung für mich darstellen würde, da für den Unterhalt der Kindsmutter keinerlei verteilungsfähige Masse mehr vorhanden ist.

Die Beistandschaft hat mir schriftlich versichert, dass wenn ich den titulierten Unterhalt an Beistandschaft überweise, dass diese eine entsprechende Verteilung der Masse an alle Beteiligten, also ARGE, UVG und Kindsmutter entsprechend durchführt. Nun weigern sich dieser meine titulierten Zahlungen anzunehmen da die ARGE ja zuständig ist wegen den Forderungsübergang.

Habs denen vom JA geschrieben und auch meine Rechtsschutzbedürftigkeit angezeigt, da ich ansonsten der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dem Titel unterworfen bin, was meiner rechtlichen Auffassung nicht im Wolle des Kindes sein kann, da es mehr an Unterhalt bekommt, als UVG. Und es rechtlich nicht korrekt sein kann, einen Unterhaltszahler zu nötigen einen Rechtsbruch herbeizuführen, nur weil die beim JA damit Arbeit haben bis die rechtliche Lage der gestellten Forderungen der ARGE eindeutig geklärt wurden, da ich vor Gericht die Sache ausfechten darf, oder werde. Auch habe ich argumentiert, da es eine unsichere Rechtslage ist im Augenblick und ich wenn ich an die ARGE zahlen würde eine indirekte Anerkennung derer Forderungen zustimmen würde, auch würde die ARGE sich dann wahrscheinlich noch mehr Zeit lassen.

Ich habe meinen Titel bei einem Notar, mit entsprechender Altersbegrenzung, sowie auch entsprechender Alterstufenanpassung erstellen lassen, mit der Besonderheit, dass der Unterhalt an das zuständige Jugendamt, bzw. Beistandschaft geleistet wird, dies zur Wahrung meiner Rechtssicherheit, sowie auch als Schutz gegen Klagen wegen Unterhaltspflichtverletzung. Zahlungen werden daher regelmäßig an die zuständige Beistandschaft geleistet, nur verteilt die Beistandschaft diese nicht regelmäßig an die Berechtigten entgegen Ihrer Zusage. Kann dies ein Problem werden, oder sein ?
Im Zuge meines Widerspruchs ( rückwirkende Forderungen aus § 1615l BGB und § 1613 BGB , sowie auch nicht angezeigte aus der Vergangenheit als auch der Zukunft ) gegen die Forderungen der RWA nach §33 SGB II habe ich beantragt, dass die ARGE eine Rückübertragung zur Beistandschaft nach § 33 SGB II, Abs. 4 durchführt, da dies eine wesentliche Verfahrensvereinfachung für mich darstellen würde, da für den Unterhalt der Kindsmutter keinerlei verteilungsfähige Masse mehr vorhanden ist, aber ich den Titel regelmäßig bedienen kann für mein Kind und so alles wieder bei der Beistandschaft läge.

Tija hab jetzt von der Beistandschaft die schriftlichen Nachweise meiner Zahlungen  angefordert und auc gleichzeitig die Nachweise wie sie diese verteilt haben  um Doppelzahlungen und einer Entreicherung  durch die KM vorzubeugen

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2010 16:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Schattendad

Was heisst hier "Beistandschaft"? Meinst Du die des Jugendamtes? Wenn ja so kannst Du Dich m.M.n. zurücklehnen, was Deine KU-Zahlungen betrifft. Da die Beistandschaft des JA nur für das Kind in UH-Angelegenheiten fungieren kann, darf es über die Verwendung des Geldes nicht entscheiden. Es ist KU und basta. Darüber hinaus hast Du hoffentlich zusätzlich auf jedem Überweisungsträger angegeben, das es sich um KU für Name/Zeitraum handelt.

Wenn dem Kind nun 257€ + 184€ (KG) = 441€ monatlich zur Verfügung stehen, ebenso für das Kind Wohngeld beantragt werden kann, möchte ich bezweifeln, dass es Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ist. Allerdings bleibt das solange nebulös, bis die Arge mit Zahlen rüberkommt.

Bei der KM hingegen ist es richtig, dass die Arge hier per Überleitung lt. §33 SGB II auf den §1615l BGB verweist und behauptet, dass sie hier Forderungen für die KM verfolgen. Allerdings ist Deine Feststellung, dass der KV des "grossen" Kindes ebenfalls in der Pflicht ist, richtig, da das Kind noch unter 3 Jahre alt ist. Doch die Arge holt sich dort das Geld, wo sie es bekommt.

Zwischen den Kindern liegen keine 2 Jahre. Daher ist es zuzumuten, für das 2. Kind die Erstausstattung mitzunutzen und keine komplette Neuausstattung einzufordern (steht irgendwo in den SGB's bzw. deren Ausführungsbestimmungen).

Aber mal eine Frage: Wo steht denn die Verhandlung mit der Arge nun konkret? Noch bei Auskunftserteilung oder wo? Ich sehe lediglich die Mitteilung eines Forderungsübergangs.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2010 16:49
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Danke füe Deine umfangreiche Antwort

Nun ja zeitlich kamen drei PZU's innerhalb einer Woche an im März, einmal: Beistandschaft und  UVG, wollen Geld, ARGE wollen mehr GELD.
hab mit der Beistandschaft deshalb zuerst verhandelt, da Kindsunterhalt vorgeht denen Zusage rausgelockt, dass wenn sie die Verteilung des KU für das Kind machen an die Berechtigten also Kind und UVG , da dieser ja bisher an die ARGE nur das mindeste zahlt wahrscheinlich oder direkt an die Mutter.....

Zwischenzeitlich Titel erstellen lassen um denen aus der Verwaltung das Wasser abzugraben, bzw. den rechtlichen Spielraum einzuschränken und auch keine weiteren Rücksände mehr zu bekommen Unterlagen rausgeschickt die sie zur Berechnung brauchen

Wollte ja ned Gefahr laufen das ich an drei Fronten mich rumärgern kann wegen der Verteilung dann vom KU, insbesondere alleine schon wegen dokumentieren und ausrechnen und dann immer den anderen den Nachweis bringen was man gemacht und gezahlt hat, deswegen auch mit der Beistandschaft der Schachzug das die an die Berechtigten verteilen sollen, also Kind und UVG....mit den  Titel dann Pfändungsschutz da Rechtsschutzbedürfnis weil ich ja regelmässig zahle.

Logisch vermerke ich auf der Überweisung "Kindesunterhalt monta und den Namen meiner Elfe, weiss ja wie sowas sich entwickelt nachträglich

Wie die verteilen is mir egal faktisch, nur sollte es passen von denen im JA  , was die KM dann macht mit den "mehr" an Unterhalt den  sie hat is mir egal, nun muss SIE die Leistungen für das Kind zurückzahlen an die ARGE und sich mit denen auseinandersetzen, auch da sie Wohngeld bekommt...hat sie auch mehr Rennerei und die SG's wieder mehr Arbeit dadurch  😉

Deswegen auch mein ansinnen das die es zurückübertragen zur Beistandschaft  😉

Die von der ARGE haben mir bisher keine Berechnung zukommen lassen, wie gesagt nur die Aktenzeichen auf meine Nachfrage und auch auf was Sie sich berufen wegen den Forderungen. Bisher keinerlei Darlegung woraus sich deren Kosten genau zusammensetzen, bzw. oder auch was sie der kleinen Elfe auszahlen an Leistungen und was sie meinen für die KM zu zahlen

Klar habe ich die Babyausstattung gelend gemacht und auch das Sie Ihre Möbel mitgenommen hat ( Bilder sei dank )

Bisher war es nur die Anmeldung nach Forderungen die sie wollen von mir , auch wollte er meinen Titel haben, da ich den KU eingetragen habe wegen Kosten die ich ja habe. Habe Ihn den Titel kopiert, aber zwei Seiten DIN A4 quer auf eine Seite Din A4, das selbe Ritual mit den anderen Seiten, Rollennummer vom Notar geschwärtzt und quer vermerkt "NUR ZUR INFORMATION, NICHT VOLLSTRECKUNSFÄHIG".... soll ja auch seinen Spass haben beim lesen und sich erfreuen.

War ja schon verleitet denen auf die Füsslein zu steigen, aber ich lass das mal lieber, da ich mit deren SG schon nen netten Wortwechsel gehabt hatte .... und meine Chancen weitaus geschrumpft sind dadurch.....

O-Ton Arge:  Sie wissen das ich sie pfänden kann bis auf 770€ wenn sie sich weigern..

Ich: Wir sind ein Rechtsstaat und da habe auch ich Rechte, ich lasse mich nicht von Ihnen nötigen, auch sollte es schon zu Ihnen schon vorgedrungen sein, dass  das BGB auch bei Ihnen Rechstbestand    hat ..

O-Ton ARGE:  Sie wissen schon das wir uns das Gesammte holen werden von Ihnen was wir rechtmässig fordern ....

Ich: Soweit es mir bekannt ist gibt es keine Gesammtschuldnerhaftung bei meinen Fall, es mag bequemer sein für sie, aber so wurde fürher auch schon verfahren man nannte es nur Sippenhaft

O-Ton Arge: Wir sind ein freies Land und sie wissen ja jeder kann denken was er will aber es muss ja nicht das sein was ich vertrete...

Ich: Stimmt, ich tue dies wenigstens und geniesse meine Freiheiten die ich dadurch habe und auch wie ich meine Rechte durchzusetzen weiss ....aber ich weiß auch dank meiner Tätigkeit in der Verwaltung, dass die Rechtsauslegung und der Rechtsfreiraum  wie dieser ausgelegt wird auf die Motivation der und Befähigung der Mitarbeiter gerne überlassen wird wenn man weiss das man gutes Personal hat, aber in wie weit dies bei bei Ihnen ist wage ich zu bezweifeln, ist ja hinlänglich bekannt das viele Mitarbeiter der ARGE von staatseigenen Auffangfirmen per "Leiharbeiterverfügung"  gestellt werden und  nur nen rechtlichen Grundkurs bekommen haben um im Alltag einigermaßen irgendwas entscheiden zu können, oder im Servicecenter der ARGE zu bestehen.

Tija irgendwann ... wurde ich ruhig und meinte nachdem der SG immer lauter wurde... Ich denke wir machen dies auf dem schriftlichen Weg aus, dann hat jeder seine Grundlagen und es ist aktenkundig

da hab ich wahrscheinlich meinen letzte Bonus verspielt....

Nun hat er wieder Post bekommen mit den netten Hinweis, er solle auch bitte bei der Berechnung meine Umgangskosten ( will anteiliges Kindergeld geltend machen ) mit einbeziehen, denn ich habe erhöte Ausgaben durch meine Behinderung den Umgang wahrzunehmen da ich mehr als 420Km zu fahren habe und jemanden brauche der fährt, da ich keinen Schein habe Zugfahrt dauert knappe 6 1/2 Stunden dazu nochmals 1 Stunde Bussfahrt und die Busse verkehren nur früh für Pendler, Mittags, späten Nachmittag und spät Abends ( sind insgesamt auf 12 Sd verteilt 6 An- und Abfahrten.) Umgang is begleitend , zwei Stunden vorerst da ich kein Vertrauen zur KM habe deswegen über Familienberatung, hätte auch keinen Platz bei Ihr im Dorf das ich was machen kann und könnte mit meiner Kleinen Elfe

Auch kann es rechtlich nicht sein, dass ich in Ermangelung von Geld mein Kind nicht sehen kann, hab mich auf das entsprechende Urteil berufen und auch den 1684 mit der UmgangsPflicht wie ich es bei nen anderen Post schon geschrieben habe .....

Liebes Grüssli

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2010 20:20