Unterhaltsübergang ...
 
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Unterhaltsübergang an Arge

 
(@andyks33)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe ein gewaltiges Problem. Ich habe mich 08.2008 von meiner Ehefrau getrennt und habe bis Okt 2009 selbst voll Hartz4 bezogen. Danach ging mein Bezug von Hartz4 weiter bis Ende 04.2010 (nur noch ergänzend), danach gar nicht mehr, weil ich auf die paar Euro, die mir noch zustehen würden, verzichte und mir den Behördenwahnsinn nicht mehr antun möchte. Meine Exfrau bezieht weiterhin Hartz4 und die Kinder (2 Jungs) leben weiterhin bei ihr. Wir haben ein super Verhältnis und ich betreue die Kinder zu 50% mit, weswegen meiner Exfrau auch kein Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt gewährt wurde. Dies haben wir auch schriftlich beim Jugendamt und bei der Arge hinterlegt.

Nun meldet sich dennoch die Arge, das die Unterhaltsansprüche an diese übergegangen wären, welche ja eigentlich garnicht existieren da wir ja die Kinderbetreuung zu gleichen Teilen ausüben und das Jugendamt deswegen ja schon kein Unterhalt gezahlt hat. Außerdem hat meine Exfrau keinerlei Übertragung des Unterhaltsanspruches zugestimmt. Noch dazu hat sie auf Ehegattentrennungsunterhalt verzichtet.
Nun soll ich sämtliche Unterlagen der letzten 12 Monate vorlegen, obwohl ich ja gerade mal 4 Wochen aus dem Hartz4-Bezug draußen bin.

Zu meinem Einkommen:
Ich verdiene im Moment 1200 Euro brutto bei Wechselschicht mit Wochenenddiensten in Teilzeit (30 Std-Woche).
Netto mit den steuerfreien Zuschlägen komme ich auf ca, 950 Euro netto, welches aber je nach Feiertagen und Wochenendarbeit bei +-50 Euro schwankt.

Nun meine Frage.
Darf die Arge eigentlich die Unterhaltsansprüche an sich selbt übertragen, ohne das jemand überhaupt zugestimmt hat?
Hat die Arge (da soll ich zahlen) denn andere Gesetze, die das Jugendamt (hier muß ich nichts zahlen) nicht hat?
Bin ich denn in dem Fall überhaupt der Arge gegenüber noch Auskuftspflichtig, da ja keiner der Übertragung zugestimmt hat?
Muß ich denn nun doch zahlen?
Wenn ja, wieviel denn?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe im Voraus.

Liebe Grüße
Andy aus Kassel


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2010 16:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Andy,

grundsätzlich darf die Arge das. Und Ihr könnt nicht einfach irgend einen Unterhaltsverzicht untereinander vereinbaren, wenn dafür die Allgemeinheit in Form von Steuergeldern mit ins Boot kommen soll. Es liegt nahe, dass die Arge da erst einmal prüft, ob und in welchem Umfang sie zahlungspflichtig ist und in welchem Umfang die Eltern leistungsfähig sind. Dazu müsst Ihr als Eltern auch nicht expressis verbis "zustimmen" - Ihr wollt schliesslich etwas von denen und nicht die von Euch.

Dass bei halbteiliger Kinderbetreuung kein Unterhalt fliesst, gilt (rechnerisch) nur, wenn Deine Ex-Frau etwa gleich viel Einkommen hat wie Du. Eure Kinder haben einen Unterhaltsanspruch gegen Euch beide, den Du aufgrund Deines Einkommens bedienen kannst und Deine Ex nicht.

Lies Dich hier im Unterhalts-Unterforum bitte mal ein wenig ein. Und ermutige Deine Ex, sich eine Stelle zu suchen. Kinder haben ist (Du siehst es an Dir selbst) keine Krankheit, die einen dauerhaft an eigener Erwerbsarbeit hindert.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2010 20:33
(@andyks33)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, danke für deine Antwort,

Dass ich meinen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig bin ist mir ja bewusst. Aber um den Unterhalt zu bedienen müsste ich mir einen Nebenjob suchen, was allerdings durch kurzfristige Dienstplanänderungen in der Altenpflege sehr schwierig ist.
Daher auch die Frage, inwiefern ich eigentlich von dem bisschen Einkommen überhaupt Unterhalt zahlen müsste


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2010 21:52
(@romyh)
Registriert

Hallo,
bei 1200 € brutto ist ein UH sehr unwahrscheinlich...

Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2010 22:07
(@andyks33)
Schon was gesagt Registriert

vielen lieben dank für die Hilfe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2010 22:18
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Herzlichen Glückwunsch kann ich da nur sagen, denn so wie es scheint hast du ne sogenannte Rechtswahrungsanzeige  von der ARGE  bekommen, die Ansprüche nach § 33 SGB II geletend machen möchte gegenüber Deiner Person.

Deine EX muss dieser Übertragung nicht zustimmen, denn dies kann das Amt selbstständig machen, wenn Leistungen gezahlt worden sind unabhängig davon wie ihr dies geregelt habt.

In Übrigen ist ein Verzicht auf Unterhalt wie Ihr es geregelt habt, also den Verzicht auf UVG rechtlich nicht zulässig.
siehe hier :

http://www.sozialhilfe24.de/unterhalt-unterhaltsrecht/unterhaltsvereinbarung-unterhaltsverzicht.html
und auch hier
http://www.finanztip.de/recht/familie/unterhaltsverzicht-nicht-eheliches-kind.htm

Was dir aber unter Umständen blühen kann, oder könnte  durch die ARGE ist, dass Du verpflichtet werden wirst zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit, dass heisst das Du schon einmal mit Deinen Chefs verhandeln darfst wegen mehr zu leistenden Stunden um die Unterhaltsansprüche  deiner Kinder vorrangig zu decken, bzw. leisten zu können, egal wie du bei der Erziehung eingebunden bist, insbesondere da Deine EX ja Leistungen nach dem SGB II bezieht, kann sie und wird sie einen grösseren Teil davon tragen dürfen, euer Verhältnis zueinander hat da wenig Aussagekraft, denn auch wenn Du Vollzeit tätig bist kannst Du dich um die Kinder kümmern, dass wird deren Argumentation sein, unabhängig davon ob du Spät-Nach-Wochenenddienste zu leisten hast, denn es ist ja DEIN gewählter Beruf und somit  musst du auch damit leben, bzw. danach arbeiten.

Ausser du bist nachweislich gesundheitlich eingeschränkt, also durch Behinderung

Auch werden sie Deiner EX nahe treten wegen einer Jobsuche, denn wenn die Betreuung der Kinder durch KITA, Kindergarten gesichert ist, hat sie auch eine Erwerbsobliegenheit

Eventuell lannst du auch damit rechnen, dass sie dich versuchen könnten zu pfänden wegen den Unterhaltszahlungen und  Rückständen die daraus entstanden sind.

Was noch kommen werden wird ist, dass die auch eine Titulierung verlangen werden bzw. dich dazu auffordern werden, da die Kinder einen Rechtsanspruch darauf haben Ihren Unterhaltsanspruch durchsetzen zu könenn gegenüber Deiner Person.

Ich wünsche Dir schon einaml das beste und das es sich im Guten regeln wird.


Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2010 17:18
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Nachtragend zu Deinen Beitarg:

Ja die ARGE hat das Recht auf Auskunft wegen deiner finaziellen Verhältnisse, Du kannst es verweigern, aber Sie haben die rechtlichen Mittel dich dazu zu zwingen 🙂

Das gleiche wird Dir auch passieren von der Beistandschaft, wenn sich diese an dich wenden werden.

Also lieber kolaberoieren, auch wenn es Dir ned schmeckt. In übrigen werden auch fiktive Einkünfte mit angerechnet, dass heisst bei Dir z.b: mögliche "geldwerte Vorteile" wie Essen vom Arbeitgeber wenn ihr dies gezahlt bekommt und mit angerechnet.


Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2010 23:41
(@andyks33)
Schon was gesagt Registriert

Danke,
irgendwie kann ich das Ganze ja nachvollziehen, denn schließlich sind es ja Gelder vom Staat, andererseits finde ich es eine Sauerei.
Da verzichte ich schon das Rest-Hartz4, welches mir zustehen würde und schon hat die Arge ne andere Art, jemanden zu schikanieren.

Ich werde Auskunft geben, damit habe ich kein Problem, aber ich gebe Auskunft über meine Rechtsanwältin. Ich gehe da mal lieber auf Nummer Sicher,


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2010 07:26