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Ansatz Steuererstattung und Kapitalerträge

 
(@chili)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor einer etwas kniffligen „Denksportaufgabe“ und hoffe, dass mir jemand dabei helfen kann:

Es geht darum, in welcher Höhe eine Steuererstattung und Kapitalerträge anzusetzen sind.

Fiktive Werte hierzu:

Steuererstattung: 300 €
bereits gezahlte Abgeltungssteuer: 500 €
Kapitalerträge: 2.000 €
persönlicher Durchschnittssteuersatz: 5 %

Die Kapitalerträge wurden in der Steuererklärung angegeben, damit diese nicht mit der (bereits gezahlten) pauschalen Abgeltungssteuer i. H. v. 25 %, sondern mit dem „persönlichen“ Steuersatz besteuert werden. Dies führte letztendlich zu obiger Steuererstattung.

Für mich gibt es nun verschiedene Varianten, wie die Steuererstattung und die Kapitalerträge beim unterhaltsrechtlichen Einkommen zu berücksichtigen sind:

Variante I:

Steuererstattung: komplett = 300 €
Kapitalerträge: 2.000 € ./. 801 € (Sparer-Pauschbetrag) = 1.199 € ./. 25 % Abgeltungssteuer = 899,25 €

Variante II:

Steuererstattung: komplett = 300 €
Kapitalerträge: 2.000 € ./. 801 € (Sparer-Pauschbetrag) = 1.199 € ./. 5 % persönlicher Durchschnittssteuersatz = 1.139,05 €

Variante III:

Steuererstattung: ohne Abgeltungssteuer = 300 € ./. 500 € = -200 € (somit Steuernachzahlung)
Kapitalerträge: 2.000 € ./. 801 € (Sparer-Pauschbetrag) = 1.199 € ./. 5 % persönlicher Durchschnittssteuersatz = 1.139,05 €

Variante IV:

Steuererstattung: ohne Abgeltungssteuer = 300 € ./. 500 € = -200 € (somit Steuernachzahlung)
Kapitalerträge: 2.000 € ./. 801 € (Sparer-Pauschbetrag) = 1.199 € ./. 25 % Abgeltungssteuer = 899,25 €

Mir stellen sich also folgende Fragen:

1. Wird die Steuererstattung laut Bescheid angesetzt oder ist diese um die bereits gezahlte Abgeltungssteuer zu bereinigen?

2. Werden die Kapitalerträge nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags weiter bereinigt um
a) den pauschalen Satz für die Abgeltungssteuer, also 25 %
oder
b) den persönlichen Durchschnittssteuersatz, in diesem Beispiel also 5 %.

Ich hoffe, ich konnte verständlich schildern, worum es geht…  🙂

Viele Grüße

Chili

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2015 19:03
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Chili,

das wird Dir nicht gefallen:

Steuerstattung 300 EUR: sind unterhaltsrechtliches Einkommen
Kapitalertäge (2.000 EUR bereinigt um Abgeltungssteuer ggf. noch Werbungskosten) sind 1.500 EUR unterhaltsrechtliches Einkommen

Einen Sparerfreibetrag kennt das Unterhaltsrecht nicht.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 19:11
(@chili)
Rege dabei Registriert

Hallo United,

vielen Dank für Deine Antwort.

...das wird Dir nicht gefallen:...

Doch, in diesem Fall schon, denn es geht um das Einkommen von DEF.  🙂

Ich muss aber nochmal nachhaken:

Warum wird bei der Steuererstattung die Abgeltungssteuer nicht rausgerechnet? DEF könnte ja sagen, dass es nur wegen der vorausbezahlten Abgeltungssteuer überhaupt zu einer Steuererstattung gekommen ist.

Und warum werden die Kapitalerträge um die pausschale Abgeltungssteuer bereinigt und nicht mit dem tatsächlichen und geringeren Steuersatz?

Die zwei Punkte hab ich leider noch nicht verstanden...

Grüße

Chili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2015 23:27
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auch wenn ich keine Fachfrau bin, würde ich die Sache so verstehen.
Weil die Kapitalerträge um die Abgeltungssteuer vermindert werden, wurde ja real gezahlt, ist es abzuziehen. Da es aber nur mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden soll entsteht eine Steuererstattung, die die Differenz ausgleicht und deshalb zu 100% Einkommen ist.

Insgesamt betrachtet, ist es dann so, dass die Kapitalerträge nur mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 23:54
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin Chili,

es ist so wie Susi es beschreibt. Aber um deine Fragen nochmal direkt zu beantworten:

Warum wird bei der Steuererstattung die Abgeltungssteuer nicht rausgerechnet? DEF könnte ja sagen, dass es nur wegen der vorausbezahlten Abgeltungssteuer überhaupt zu einer Steuererstattung gekommen ist.

Weil das keinen Sinn macht.
Wenn du sie da rausrechnest, müsste sie auf die Kapitalerträge wieder aufgeschlagen werden.

Und warum werden die Kapitalerträge um die pausschale Abgeltungssteuer bereinigt und nicht mit dem tatsächlichen und geringeren Steuersatz?

Weil die Verrechnung erst in der Steuererklärung erfolgt, wenn kein entsprechender Freistellungsauftrag vorliegt.

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2015 00:07
(@chili)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Ihr habt mir mal wieder sehr weiter geholfen... Danke!

Dennoch eine Frage:

Die Abgeltungssteuer wird aber schon von den um den Sparerfreibetrag verminderten Kapitalerträgen errechnet, oder?

Um bei obigen Beispiel zu bleiben würde das bedeuten:

2.000 € ./. 801 € = 1.199 €
davon 25 % = 299,75 €
unterhaltsrechtlich relevante Kapitalerträge = 2.000 € ./. 299,75 € = 1700, 25 €

Wäre die Berechnung so korrekt?

Grüße

Chili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2015 11:21
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Chili,

Wäre die Berechnung so korrekt?

Ich sach ma "ja".

Du denkst m.E. aber ein bisserl kompliziert (und Richter mögen im allgemeinen keine komplizierten Rechnungen).

Es gilt das Zuflußprinzip:
Auf irgendeinem Zettel steht "es wurden 1.700,25 EUR gutgeschrieben". Ob davor oder danach Sparerfreibetrag und davor oder danach Abgeltungs-/Quellen-/Einkommenssteuer abgezogen wurden und welcher Steuersatz dem zugrundeliegt, ist einem Richter in aller Regel schnurz-piep-egal.
Dafür kommt ein anderer Zettel "Einkommensteuererstattung", der das geradebiegt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2015 12:58