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Anrechnung Kinderzuschlag

 
(@achill)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

für unsere fast 5 jährige Tochter zahle ich Kindesunterhalt nach DT (289 €) + die Hälfte der Kinderbetreuungsgebühren, insgesamt 380 €.
Die Mutter unserer Tochter (Scheidung am laufen) arbeitet Vollzeit als verbeamtete Lehrerin.

Heute beim Zurückbringen unserer Tochter prahlt meine Noch-Frau herum, wieviel sie verdienen würde und sie käme auf 3.300 Netto usw. und ich solle mir mal ein besseres Auto kaufen. Jetzt liege ich, der ich keine Beamtenprivilegien genießen kann, in einem ähnlichen Gehaltsrahmen. Nur geht von meinem Einkommen der Unterhalt ab, zu ihrem dazu. Ich habe dann Interesse halber einmal nachgesehen und festgestellt, dass man als Beamter immerhin fast 300 € Kinderzuschlag zu seinem normalen Gehalt bekommt.

Ich frage mich jetzt einfach, ob dieser Kinderzuschlag auf den Kindesunterhalt angerechnet wird. Denn es ist ja eigentlich auch Geld, welches unser lieber Staat seinen Mitarbeitern zukommen lässt, um die mit Kindern verbundenen Ausgaben zu unterstützen. Mit meinem Unterhalt bekommt meine Ex ja damit eigentlich zweimal 'Kindesunterhalt'.

Wäre einfach mal interessiert wie es sich dabei verhält.

Auf jeden Fall vielen Dank für etwaige Antworten!

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2012 23:12
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin Achill,
die Sicherheit der Beamtenprivilegien werden durch ein niedrigeres Grundgehalt im Vergleich zur freien Wirtschaft 'erkauft'.
Es gibt keinen Kinderzuschlag, sondern einen Familienzuschlag in verschiedenen Stufen je nach Heirat und Kinderzahl.
Daher keine 'doppelte' Zahlung von Kindesunterhalt und keine Anrechenbarkeit.

Deinen Ausgleich erhältst du durch den Versorgungsausgleich und später im Volljährigenunterhalt, wenn die Haftungsquote beider Elternteile ermittelt wird.

Gruß Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2012 12:34