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Unterhaltsrecht + Studium

 
(@nico101)
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Hi Leute,

vorab: ich bin mir durchaus bewusst, dass es mehrere Beiträge zum obigen Thema gibt. Möchte lediglich hier meine eigenen Gedanken zusammenfassen, um sie von euch auf grobe Denkfehler überprüfen zu lassen.

Vorab ein paar Fakten zu mir:
- bin 25 und im Studium
- Tochter wird im März 2
- Tochter lebt bei KM - KM bezieht Unterhaltsvorschuss und ist in Beistandschaft beim örtlichen JA

Generell: Umgang ist i.O. und Kommunikation zwischen mir und KM einigermaßen OK.

Meine Situation: Befinde mich im 7. Semester und schreibe dieses Semester meine Bachelorarbeit.
Beistandschaft ist darüber im Bilde und hat, nachdem ich die Studienbescheinigung des 7. Semesters gesendet habe, den Eingang dankend bestätigt. Habe eine Leistungsunfähigkeitsbescheinigung seit Beginn des Unterhaltsvorschusses. Gehe also davon aus, das bis dato "alles in Ordnung" ist.

Möchte anschließend meinen Master machen und habe hierzu ein paar Gedanken gehabt.
Es besteht die Möglichkeit, im folgenden Semester anzufangen sofern ich einen Platz bekomme, ansonsten im Winter auf jeden Fall (1 halbes Jahr Pause). Der Master wird im selben Fachgebiet sein...

Meine Gedanken: KM bezieht ja Unterhaltsvorschuss für unsere Tochter a 133 €. Die musste ich bis jetzt nicht zurückzahlen. Sollte das JA oder gar ein Gericht meinen Master nicht als Erststudium ansehen und mich als Leistungsfähig einschätzen, müsste ich demnach für die folgenden 2 Jahre für den Unterhaltsvorschuss meiner Tochter gerade stehen, heißt 133 € x 32 Monate (falls ich noch ein Semester pausieren muss wegen Studiumsplatz) = 4.256 € zurückzahlen. ODER?
Bedeutet dass, das dies das "schlimmste" ist was mir passieren kann? Bin mir nämlich nicht ganz sicher, was mit Betreuungsunterhalt ist. MmN. hat meine EX den damals beantragt - auch davon wurde ich durch eine Leistungsunfähigkeitsbescheinigung befreit...

Kann es sein, dass ich für die paar Monate (max. 1 Jahr), bis meine Kleine 3 ist, auch den BU für die KM nachzahlen muss?
Wo kann ich die Höhe dessen entnehmen?

Diese Frage würde meine Planung schon gewissermaßen beeinflussen. Würde mich halt z.B. eher für einen Studiengang entscheiden, der direkt auf meinen Master folgt, anstatt ein Semester zu warten, wenn ich dadurch mehrere Tausend € zurückzahlen müsste oder so...

*Will mich auf keine Fall drücken, werde im Nachhinein zahlen damit mein Kind es gut hat*

Viele Grüße
Nico


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2012 17:58
(@nico101)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, habe keinen "EDIT-Button" gefunden.

Meine Frage beläuft sich letztlich auf folgenden Aspekt:

Der Betreuungsunterhalt ist vom Unterhaltsvorschuss unabhängig, oder?
Heißt das also, dass die Beistandschaft im Nachhinein nur den KU geltend machen möchte / kann?
Der BU würde nur auflaufen, wenn ich mehr als den Selbstbehalt als Einkommen zur Verfügung hätte, oder?

Schätze ich das richtig ein?

Liebe Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2012 18:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Richtig.
Der evtl. BU ist nicht nur vom Unterhaltsvorschuss unabhängig, sondern auch vom KU und dem JA ansich.
Gefordert werden kann auch nicht rückwirkend, sondern nur ab Inverzugsetzung.
Die Möglichkeiten BU durchzusetzen sind auch weit geringer als der KU.
Solange du diesen nicht bezahlen kannst und musst, brauchst du dir über BU keine Gedanken machen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2012 18:45
(@nico101)
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Danke Beppo. Das bedeutet also selbst für den fall, dass mein Masterstudium nicht als erststudium angesehen und ich zur Kasse gebeten würde, fallen bei geringem Einkommen unter dem selbstbehalt nur der KU iHv dem Unterhaltsvorachuss an? Was ist wenn die KM später geregelten Unterhalt fordert nach DT und ich diesen z.B. nicht leisten kann wegen Studium. Regelt das dann auch die Beistandschaft? Liebe Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2012 10:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also eine Garantie gibt es im Familienrecht für garnix aber die Chancen auf BU sind bei dir sicher nicht sehr hoch.

Und wie bereits gesagt, die Beistandsschaft geht der BU nix an.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2012 17:10
(@nico101)
Schon was gesagt Registriert

Also eine Garantie gibt es im Familienrecht für garnix aber die Chancen auf BU sind bei dir sicher nicht sehr hoch.

Und wie bereits gesagt, die Beistandsschaft geht der BU nix an.

Ach klar, hast Recht. Die Beistandschaft steht ja auch dem Kind bei und nicht der Mutter (bzw. der Mutter damit indirekt).
Ok, habs kapiert.

Danke 😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2012 11:10