Anrechnung des Elte...
 
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Anrechnung des Elterngeldes auf Unterhalt für getrennt lebendes Kind rechtens???

 
 Papi
(@papi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen

und zwar hab ich folgendes Problem.
Ich zahlte für meine von mir getrennte Tochter bisher 165.00€ Unterhalt. Laut berechnung meines Verdienstes und des Selbstbehaltes. Nun hab ich mit meiner neuen Lebensgefährtin Nachwuchs bekommen und ich wollte den Unterhalt neu berechnen lassen, da ja nun erhebliche Mehrkosten auf uns zukommen, demzufolge müsste mein Selbstbehalt bei gleichen Einkommen steigen, was auch so ist. ABER: Das Zuständige Jugendamt das diese Unterhaltsneuberechnung erstellen soll, teilte mir nun mit,das mein Selbstbehalt zwar steigt allerdings das Elterngeld meiner neuen Lebensgefährtin mit in die Berechnung einfließt und somit mein Selbstbehalt wieder sinken würde und es durchaus sein kann das ich nun mehr Unterhalt für meine getrennt Lebende Tochter zahlen müsste als zuvor.??? Ist es überhaupt rechtens das das Elterngeld meine neuen Lebensgefährtin mit einfließt? Meines Erachtens nicht, denn für den Unterhalt bin ja nur ich als leiblicher Vater mit meinem Einkommen dafür zuständig oder etwa doch nicht...

HILFE....wem es ähnlich so ergeht/erging oder irgendwelche Bezugsquellen diesbezüglich hat, immer her damit, ich wäre euch sehr dankbar!!!

Danke und Grüße der Papi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2008 16:20
(@papi74)
Registriert

Hallo,

die Frage die es vorab zu klären gilt...besteht ein Titel? Das Einkommen Deiner Lebensgefährtin spielt vorab keine Rolle. Es kann zwar eine fiktive Haushaltsersparnis mit eingerechnet werden...aber hierzu hat der BGH schon genügend Urteile gefällt, die dem entgegen stehen.
Allerdings sehen manche lokale Unrechtssprecher das jedoch auch anders.

Das Jugendamt verrechnet sich auch ganz gerne..und das nicht immer zum Vorteil.

Wenn ein Titel bestehen sollte, so musst du eine Abänderungsklage einreichen. Suche Dir dazu einen guten RA und hole Dir im Vorfeld einen Beratungsschein vom Gericht. Das Verfahren kannst du dann sicherlich mit PKH finanzieren.

Viel Glück

PS. Wenn Deine finanzielle Situation schon so angespannt ist... wieso noch ein Kind? Kinder muss man sich leisten können!!!


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 17:01
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nein, so wie Du das schreibst, macht das keinen Sinn.

Du bist jetzt 2 Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, also wird der Teil DEINES Einkommens, der den Selbstbehalt übersteigt, auf 2 Kinder verteilt. Womit sie Dich allerdings drankriegen können, ist die Haushaltsersparnis ( http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1502.html ), die seit diesem jahr wieder hoffähig ist, und das käme im Ergebnis auf dasselbe raus.


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 17:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Noch ein Aspekt. Mit dem neuen Erdenbürger ist er BU-pflichtig ggü. der KM, also insgesamt 3 Personen UH-verpflichtet (die Rangfolge spielt da erst mal keine Rolle). Dann muss die KM des neuen Erdenbürgers ein 770 Euro übersteigendes Elterngeld beziehen, bevor eine Haushaltsersparnis in Betracht kommt (SB).

So wie es bei Dir aussieht handelt es sich um eine Mangelfallberechnung. Da ist es sinnvoll, wenn Du konkrete Zahlen einstellen würdest. Im Mangelfall werden oftmals andere Daumenschrauben benutzt, eine Einzelfallbetrachtung ist notwendig. Wichtig sind Angaben zum Alter der Kinder und den Einkommen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 18:01
 Papi
(@papi)
Schon was gesagt Registriert

vollquoting gelöscht

Also erstens, ein Titel besteht nicht - ich habe eine Pfändungsverzichtserklärung des Jugendamtes über die Restsumme des Tatsächlich zu zahlenden Unterhaltes. Zweitens, die Finanzielle Situation ist bei uns nicht angespannt es geht mir nur um meine Rechte als Unterhaltspflichtiger und mehr nicht. Aber danke für die Antwort

MFG Jörg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2008 02:39
 Papi
(@papi)
Schon was gesagt Registriert

vollquoting gelöscht

Genau so ist es, es macht einfach keinen Sinn - frei erfunden ist die Geschichte auch nicht sondern nur das Zitat der Netten Bearbeiterin des Zuständigen Jugendamtes, die mir wie es scheint auch nicht sehr bewandert in dieser Sache ist und genau deshalb suche ich Rat. aber danke erstma für den link, ein Stück weiter bin ich schon mal.

Jörg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2008 02:44