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Hallo,
ich zahle an meine geschiedene Frau 600,-Euro Ehegattenunterhalt.
Sie hat mir anfang d.J. die Anlage "U" unterschrieben und ich ihr, dass ich für ämtliche Nachteile die ihr durch die Unterschrift entstehen-aufkomme.
Ihre Anwältin will nun den Unterhalt neu berechnen.
Wird sie nun mehr Unterhalt erhalten-durch meinen Steuervorteil der Anlage "U" und was ist denn mit meiner Unterschrift, dass ich denn für ihre Nachteile aufkommen werde ???
Herzlichen Dank für Antworten !!!
kater-freddy
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2004 21:15
