Anerkennung der Unt...
 
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Anerkennung der Unterhaltspflicht?

 
(@diesdas)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute, ich habe letzte Woche ein Formular bekommen wo ich meine wirtschaftlichen Verhältnisse darstellen soll.

Einer der Punkte lautet :

Ich erkenne die Unterhaltspflicht an/nicht an - welchen Sinn hat dieser Punkt? Es ist doch klar dass ich Unterhalt zahlen muss da es sich um mein Kind handelt. Es klingt zu offensichtlich, weshalb ich mich frage ob das nicht eine weitere Bedeutung hat.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2019 16:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

dieser Punkt ist eine Anerkenntnis. Grundsätzlich hast Du natürlich recht, aber es kann passieren, dass man eine Unterhaltszahlung anerkennt, bei einer korrekten Berechnung aber herauskommt, dass man weniger zu zahlen hätte. Dann darf man nicht weniger zahlen, weil man den höheren Betrage anerkannt hat. Daher sollte man mit Anerkenntnissen immer etwas vorsichtig sein.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2019 16:59