Hallo Foris,
Ende April war der müdliche Termin bzgl. des inzwischen dritten Unterhaltsprozesses meiner (Noch-)Frau gegen mich. Ich habe einen Vergleichsvorschlag vorgelegt, den meine Frau nach fast 2-stündiger Diskussion abgelehnt hat. Interessant ist, dass der gegnerische Rechtsanwalt jetzt plötzlich ziemlich genau den gleichen Betrag fordert, den ich als Vergleichsvorschlag gemacht hatte, nachdem ich ihn in der Verhandlung nochmals darauf hingewiesen hatte, dass ich seit dem Jahr 2005 in Steuerklasse 1 bin und dass die Änderung der Steuerklasse gemäß unterhaltsrechtlicher Leitlinien ja auch Auswirkungen auf den Unterhalt hat. Der Richter hatte dies dann in der mündlichen Verhandlung auch bestätigt. Im bisherigen Schriftverkehr hatte er immer ignoriert (ist aber ein "Fachanwalt für Familienrecht" :knockout: ).
Soviel zur Vorgeschichte. Meine "Ex" bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente, weshalb mein Anwalt der Meinung ist, dass der von der Gegenseite geforderte Altersvorsorgeunterhalt ihr nicht zusteht, da sie ja durch die Betreuung der Tochter keine "ehebedingten Nachteile" hätte (schreckliche Formulierung, ich weiss).
Zudem fordert er jetzt Auskünfte über Steuererstattungen an. Da wir für die Jahre 2002 - 2004 gemeinsam veranlagt waren, hat meine "Ex" vom Finanzamt Kopien der Steuerbescheide erhalten und hat somit alle Informationen. Wieso soll ich da jetzt nochmal Auskunft geben?
Die Steuererstattungen musste ich verwenden, um in einer Mietsache (geht gerade in die 2. Instanz) Sicherheit zu leisten, um nicht gepfändet zu werden, was mit ziemlicher Sicherheit den Verlust meines Arbeitsplatzes bedeutet hätte. Die Mietsache betrifft unsere ehemalige ehegemeinsame Wohnung.
Die mündliche Verhandlung war Ende April 2006, Klageeinreichung im April 2005. Seit Oktober 2005 gab es keinen Schriftverkehr mehr. Der Richter hatte eine Frist bis zum 15. Mai 2006 gestellt, um sich abschließend nochmal zur Sache zu äußern. Urteilsverkündung ist auf den 19. Juni 2006 festgelegt.
So, und jetzt meine Fragen:
1. Hat jemand Erfahrung mit "Altersvorsorgeunterhalt", insbesondere im Zusammenhang mit der der von mir oben erwähnten Konstellation?
2. Wieso kommt der gegnerische Anwalt jetzt mit den Steuererstattungen, er hat mehr als ein Jahr Zeit gehabt, diese in die Klage bzw. den Schriftverkehr einzubringen? Ich unterstelle mal "gezielte Verzögerungstatktik". Gibt es einen §, der das untersagt?
3. Soll ich mich überhaupt zu den Steuererstattungen noch äußern?
Das Schreiben ist voll mit Rechtschreibfehlern, Zahlendrehern und inhaltlichen Unkorrektheiten. Ich bin es aber leid, dies alles nochmal "aufzuwärmen", ich habe inzwischen einen prall gefüllten DIN A4 Ordner nur wegen der Unterhaltsverfahren.
Es geht um "nachehelichen Unterhalt". KU ist tituliert (bezahle ich auch gerne) und unstreitig.
Gruß
Martin
2. Wieso kommt der gegnerische Anwalt jetzt mit den Steuererstattungen, er hat mehr als ein Jahr Zeit gehabt, diese in die Klage bzw. den Schriftverkehr einzubringen? Ich unterstelle mal "gezielte Verzögerungstatktik". Gibt es einen §, der das untersagt?
3. Soll ich mich überhaupt zu den Steuererstattungen noch äußern?
Das Schreiben ist voll mit Rechtschreibfehlern, Zahlendrehern und inhaltlichen Unkorrektheiten. Ich bin es aber leid, dies alles nochmal "aufzuwärmen", ich habe inzwischen einen prall gefüllten DIN A4 Ordner nur wegen der Unterhaltsverfahren.
Hi,
zu 2: ist üblich. der Anwalt meiner Exe hat das dank eines senilen Richters der auf der Bank seiner Pension entgegendämmerte über vier Jahre erfolgreich gespielt, kurz vor den (insgesamt drei) 'Scheidungsterminen' mit irgendwelchen dämlichen Schriftsätzen neue Fristen zu erzeugen. Paragraphen dagegen gibt es nicht wirklich, die ZPO sagt dazu zwar was, wird aber i.d.R. vom Gericht ignoriert. Bei mir hat erst ein neuer, junger, Richter der Gegenseite klar gemacht, dass er derlei Spielchen nicht mitmacht, dann kam ich auch sofort durch mit meinem Vergleichsvorschlag.
zu 3) Ich würde da nicht schriftlich reagieren. Schafft nur wieder weitere schriftliche Verhandlungszeit. Nur wenn das Gericht anordnet, die Steuerbescheide beizubringen, mach das.
Rechtschreibfehler, Zahlendreher und inhaltlichen Unkorrektheiten sind Usus in anwaltlichen Schriftsätzen, nicht selten sogar in denen des eigenen Anwalts, obwohl man dem das alles schriftlich vorgekaut hat. Die würde ich allerdings an deiner Stelle (mit Belegen) richtigstellen, denn noch läuft ja der schriftliche Prozess. Wenn du da nicht reagierst kann es sehr wohl sein, dass das Gericht dies so ansieht als würdest du den Schmarrn stillschweigen zustimmen.
cya,
elwu
Hallo elwu,
danke für deine Tipps.
Bei mir hat erst ein neuer, junger, Richter der Gegenseite klar gemacht, dass er derlei Spielchen nicht mitmacht, dann kam ich auch sofort durch mit meinem Vergleichsvorschlag.
Der Richter ist jung (und neu) und nicht schlecht, d.h. er hat im letzten Jahr unheimlich viel dazugelernt. Die Richterin, die ich davor hatte, war soger noch besser. Der Richter hat auf "Ex" mehrfach eingewirkt, meinem Vergleichsvorschlag zuzustimmen, auch mit dem Hinweis, dass er im Falle eines Urteils keinen Raum für mehr Unterhalt sieht, ohne dass die steuerliche Mehrbelastung dabei bereits berücksichtigt ist. Und mehrfach hat er in der Verhandlung gesagt, dass er bald die Geduld verliert, da die Gegenseite den Vergleichsvorschlag vor und während der Verhandlung diskutierte, obwohl dieser bereits 6 Wochen vorlag. Vielleicht verliert er ja jetzt die Geduld - ich werde mal den entsprechenden § suchen und durch den Anwalt vortragen lassen. Mal sehen, wie der Richter reagiert.
Rechtschreibfehler, Zahlendreher und inhaltlichen Unkorrektheiten sind Usus in anwaltlichen Schriftsätzen ... Die würde ich allerdings an deiner Stelle (mit Belegen) richtigstellen, denn noch läuft ja der schriftliche Prozess. Wenn du da nicht reagierst kann es sehr wohl sein, dass das Gericht dies so ansieht als würdest du den Schmarrn stillschweigen zustimmen.
Ja, da hast du recht - also ab zum Finanzamt, Vergleichsberechnung Steuerklasse 1 gegenüber Steuerklasse 3 machen lassen und diese dann dem Gericht vorlegen. Zudem muss ich die Berechnung überprüfen und "zerlegen", da ist bestimmt noch ein Fehler drin. *Achtung Ironie* Naja, habe ja sonst nichts zu tun. *Ironie off* Mein Job ist derzeit extrem hektisch, mind. 50 Stunden pro Woche die Regel.
Gruß
Martin
