Hallo Ihr Lieben,
nachdem ich ja vor einiger Zeit "neu Verteilt" worden bin zu einem höheren KU, habe ich Madam aufgefordert mir die alten Titel auszuhändigen.
Diesem kam Sie natürlich nicht nach und ich habe mir einen RA genommen, der dann das nach einigen hin und her auch erledigt hat.
Meine Frage: Kann ich die Kosten des RA's (>200€) irgendwie von der Madame einfordern?
Wenn ja, wie?
Vielen Dank für Eure Hilfe...
PS. an (fast) alle Frauen: Herzlichen Glückwunsch zum Frauentag.
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo papi74,
ich denke, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst. Wir mussten das auch zahlen 😡 und nicht nur das.
Gruß
Kimba
Hallo,
naja, dass kann ja nicht sein, dass Madame gegen die "geltenden" Regeln verstößt und dann nicht die Kosten tragen muss.
ggf. sollte doch auf dem zivielen Rechtsweg die Summe einklagbar sein...oder?
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin,
naja, dass kann ja nicht sein, dass Madame gegen die "geltenden" Regeln verstößt und dann nicht die Kosten tragen muss.
ggf. sollte doch auf dem zivielen Rechtsweg die Summe einklagbar sein...oder?
was "die geltenden Regeln" sind und wer wann wodurch dagegen verstossen hat, kann natürlich in einer Zivilklage geklärt werden, wenn man streitlustig ist und Geld übrig hat. Vorhersehbar erklärt ein pfiffiger Gegenanwalt, dass Madame nie ein Problem gehabt hätte, Dir den Titel auszuhändigen - wenn Du Dich dabei nicht so schusselig angestellt hättest. Und überdies sei man selbst schuld, wenn man für so einen Pipifax einen Anwalt brauche.
Ende vom Lied: Der Beweis eines durch Deine Ex vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten "Schadens" ist nicht zu führen. Du hast schlechtem Geld gutes hinterhergeworfen und erheblich mehr als 200 Öre ausgegeben. Hake es ab und verbuche es unter "Lebenserfahrung". Es lohnt sich nicht, sich darüber aufzuregen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
Aber so einfach liest sich das nicht bei mir...
RA genommen, der dann das nach einigen hin und her auch erledigt hat.
Das heisst doch das es nicht so ohne weiteres einfach war die Urkunde zu bekommen.
Das müsste dann doch belegbar sein das sie sich geweigert hat, und somit diese unnötigen Kosten verursacht hat.
Ich würde gerne wissen wie es andersrum ausgesehen hätte...
Da hätte KM bestimmt die Kosten ohne probleme dem KV unterjubeln können.
Gruss
MasterofDesaster
Hallo Brille,
das mit ohne Ra war ja leider nicht möglich. Ich hatte die KM schriftlich aufgefordert den Titel herauszurücken, jedoch weigerte Sie sich.
Erst mit Hilfe des RA'ss war dieses dann doch möglich.
Von daher würde ich schon gerne mein Geld wiederhaben.
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo papi74,
mir geht es um diesen Sachverhalt:
habe ich Madam aufgefordert mir die alten Titel auszuhändigen.
Hast Du das schriftlich (belegbar) getan?
Meine Ex wollte auch mal RA-Kosten von mir erstattet haben und ist vor Gericht damit gescheitert.
Grund: Sie lief gleich zum Anwalt, ohne mich vorher in Verzug zu setzen z.B. mit eben einer solchen Aufforderung.
Hier der Link zu meinem Urteil: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1752.html
Evtl. hilft es Dir ja.
Gruß, Michael
PS: Jetzt warst Du einen Tick schneller als ich und hast meine Frage schon beantwortet. 😉
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
das mit ohne Ra war ja leider nicht möglich. Ich hatte die KM schriftlich aufgefordert den Titel herauszurücken, jedoch weigerte Sie sich.
Erst mit Hilfe des RA'ss war dieses dann doch möglich.
ich bezweifle ja nicht, dass das so gelaufen ist - ich weiss allerdings, dass man vor Gericht nicht das bekommt, was man für "Recht" hält, sondern eben ein Urteil plus Kostenentscheidung.
Das Ganze ist alles andere als ein Selbstläufer, denn Du allein bist beweispflichtig für Deine Behauptungen. Die Einvernahme von Zeugen findet auch im Zivilrecht eher ausnahmsweise statt (mal abgesehen davon, dass in Deinem Fall kaum jemand irgendwas bezeugen könnte). Deine schriftliche Aufforderung kann juristisch - selbst wenn sie per Einschreiben erfolgte - die Zusendung eines leeren Umschlags oder einer Hausratsliste gewesen sein. Und der Beweis, dass die Herausgabe des Titels nur MIT Anwalt möglich war, ist kaum zu führen. Schliesslich hat sie mit dem alten Titel ja keinen Unsinn angestellt.
Im (nicht unwahrscheinlichen) Zweifelsfall sitzt Du mit einem weiteren verlorenen Gerichtsverfahren da, hast Kosten in Höhe des Doppelten oder Dreifachen der ursprünglichen Streitsumme an der Backe, zusätzlich Nerven und einen Urlaubstag investiert - und die Ex feixt sich einen. Ob es Dir das wert ist, musst Du schon selbst entscheiden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Unabhängig von den Erfolgsaussichten würde ich mir schon auch überlegen, ob ich diesen Streit führen möchte.
Wenn ich mal dran denke, auf wievielen Feldern ich mit meiner Ex kämpfte und noch immer raufe hätte ich persönlich wegen diesen 200.-€ auch kein Fass mehr aufgemacht.
Insofern muss ich brille007 hier schon Recht geben.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
auch ich schließe mich der Meinung von brille007 an. Ob man ein neues Faß aufmachen möchte
oder nicht, muss jeder selbst abwägen.
Manchmal fehlt einem in seiner persönlichen Situation der Weitblick bzw. die Distanz um die Sache
nüchtern sehen zu können.
Daher auch mein Rat:
Ich würde abwägen und wahrscheinlich kein neues Faß aufmachen.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo,
wahrscheinlich habt Ihr recht, was mich immer nur ärgert ist die Tatsache, dass ich ständig der Gekniffene bin.
Naja... noch 8 Jahre, dann ist der Jüngste auch 18 und dann schauen wir mal weiter.
Ich danke Euch für Euren Rat.
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.