Hallo zusammen,
ich hab folgendes Problem. Ich bin seit Jahren in psychologischer Behandlung jetzt sich herausgestellt, dass ich teilweise depressive Schübe habe. Da habe ich meine Arbeitszeit reduziert, damit man Stress Level nicht so hoch ist. Dies hat mir auch meine Psychologin bestätigt, dass dies in den Sitzungen thematisiert wurde und diese Reduzierung meiner psychischen Gesundheit gut tut.
Dies teilte ich dem Jugendamt mit, diese wollten eine Bestätigung haben. Also stellte mir meine Psychologin diese Bestätigung aus und ich schickte diese dem Jugendamt zu. Daraufhin verlangte die Sachbearbeiterin ein ärztliches Attest. Mein Hausarzt, stellte mir ein ärztliches Attest aus, nachdem er alle Unterlagen der Psychologien sich durchgeschaut hatte. In diesem Schreiben befürworte er die Arbeitszeitreduzierung wegen einer mittelgradig Depression.
Nachdem ich das ärztlicher Test dem Jugendamt zukommen lassen habe, verlangte die Sachbearbeiterin ich zitiere: „um ihre Stunden Reduzierung unterhaltsrechtlich anerkennen zu können, benötigen wir aussagekräftige Bescheinigungen wie zum Beispiel eine ausführliches medizinisches Gutachten eines Facharztes, aus dem ersichtlich ist, dass ihre geminderte Erwerbsfähigkeit mit ihrer Erkrankung zusammen hängt.“
Tatsächlich fühle ich mich schikaniert, dass sie erst eine Bestätigung wollte, danach ein ärztliches Attest und jetzt ein Gutachten von einem Facharzt.
Könntet ihr mir bitte dort weiterhelfen, ob das ärztliche Attest (Hausarzt )ausreicht? Darf die Sachbearbeiterin einfach weiter und weiter Atteste etc. verlangen? Wie soll ich in dieser Situation weiter vorgehen, da ein privates Gutachten mir viel Geld kosten würde.
Danke für eure Unterstützung.
teilweise depressive Schübe
diese Reduzierung meiner psychischen Gesundheit gut tut.
Ich schätze, dem Jugendamt geht um die Notwendigkeit dieser Arbeitszeitreduktion. So wie du es hier beschrieben hast, ist es eher nice to have als harter Anschlag. Es steht vermutlich die Frage im Raum, bist du in deiner Erwerbsfähigkeit tatsächlich gesundheitlich so eingeschränkt, dass du einen Vollzeitjob nicht ausüben kannst. Das ist natürlich mit einem Attest deines Psychologen, dass dir das gut tun würde, nicht belegt. Dann wird auch die Frage zu stellen sein, ob du vielleicht durch eine Versetzung auf eine andere Stelle deinen Stresslevel nicht auch ausreichend mindern könntest.
Wie wirkt sich diese Erwerbsminderung auf den zu zahlenden Unterhalt aus, ist der tituliert?
Hallo @bernhard4305,
Du kannst die Regeln nicht ändern. Das Jugendamt treibt Geld für "alleingelassene Kinder" ein, auch, wenn es sie vorlegt. Das ist Gesetz. Fakt und so. Also musst du damit leben.
Was also tun? - Wende dich an deinen Hausarzt oder an deine Therapeutin, schildere dort das Begehren des Jugendamtes. Schildere ruhig auch die Angst, die dich deswegen womöglich packt. Bitte sie um Vermittlung zu einem entsprechenden Facharzt (Psychiater). Manchmal gibt es da kurze Drähte, so dass du keine übermäßige Wartezeit hast. Deine Ärzte werden dir mit Sicherheit keinen Kollegen empfehlen, der dich vorbehaltlos gesund schreibt, vor allem, wenn du, wie du sagtest "seit Jahren" in Therapie bist. Eigentlich hast du da ganz gute Aussichten. Es ist letztendlich nur eine Bestätigung und Erhärtung der beiden vorangehenden Diagnosen. Danach wird das Jugendamt sich erstmal überlegen, ob es nicht besser ist, dich (teilweise) in Ruhe zu lassen.
Die Expertise wird womöglich von Zeit zu Zeit überprüft werden. Aber da musst du durch. Alles andere raubt dir vermutlich nur unnötig Kräfte, das kannst du sicher nicht brauchen.
Gute Genesung.
Besten Dank für die Antworten. Ich habe heute nochmal einen Termin beim Hausarzt. Werde dies so schildern. Es kostet mir soviel Kraft und Lebenszeit! Danke
Ich sehe eigentlich zwei Möglichkeiten:
Du reduzierst Deine Arbeitszeit (=Einkommen) und bedienst die bestehende KU-Vereinbarung unverändert (aus Deinen älteren Beiträgen entnehme ich, dass Du das nicht anstrebst) oder
Du strebst eine geringere KU-Zahlung an mit entsprechender Abänderung (vermutlich Titel) an; damit kommt aber ein unabhängiger Gutachter (Stichwort Gefälligkeits-Attest) zur Verifizierung der gestellten Diagnose ins Boot.
Ich denke, das JA als Vertreter des Kindes (Beistandschaft?) ist berechtigt, dies zu verlangen; wenn alle Stricke reissen macht das im Zweifelsfall das zuständige Familiengericht.
Meine Meinung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Deine Ärzte werden dir mit Sicherheit keinen Kollegen empfehlen, der dich vorbehaltlos gesund schreibt,
So einfach ist es normalerweise nicht. Es geht nicht um vorbehaltloses Gesundschreiben sondern um eine vorbehaltlose Krankschreibung, die belegt, dass @bernhard4305 nicht mehr in der Lage ist, den geschuldeten Unterhalt für die 12-Jährige zu erwirtschaften. Dazu sind allgemein-banale Aussagen wie die Reduzierung tut meiner psychischen Gesundheit gut, ich habe teilweise depressive Schübe, wenig geeignet. Wenn das dann auch noch als ärztliche "Bestätigung" dokumentiert ist, kommt sehr schnell der Gedanke, dass da wohl nicht mehr zu attestieren ist. Da müsste schon fundiert und begründet stehen, dass die Gesundheit massiv gefährdet ist. Dann muss noch begründet werden, dass die Arbeitszeitreduzierung die einzige Möglichkeit der Stressreduzierung ist. Welche Maßnahmen vorher ergriffen wurden und nicht gefruchtet haben. Wenn die Arbeitszeitsenkung als erste Maßnahme steht, schauen die JA-MA als Vertreter der Interessen des Kindes berechtigterweise hoffentlich genauer hin.
@stronglife
Ja, vollkommen. Und deshalb würde ich so schnell wie möglich der Aufforderung des Jugendamtes nachkommen und, wenn es so ist, das von einem Facharzt bestätigen lassen. Ob es hier nur um ein "Gut tun" geht, können wir nicht beurteilen. Das war ja auch nicht die Frage.
Ob es hier nur um ein "Gut tun" geht, können wir nicht beurteilen.
Wir können -und sollten- das ganz sicher nicht beurteilen. Eher schon die Psychologin, die diese Worte gewählt hat. Dies wurde von mir aufgegriffen. Es wird auch keine "Bestätigung" seitens eines Facharztes ausreichen. Es geht um den Unterhalt eines 12-jährigen Teenagers, also noch um einige Jahre Unterhalt. Was gefordert wird, hat schon die JA-MA ziemlich deutlich gemacht.
„um ihre Stunden Reduzierung unterhaltsrechtlich anerkennen zu können, benötigen wir aussagekräftige Bescheinigungen wie zum Beispiel eine ausführliches medizinisches Gutachten eines Facharztes, aus dem ersichtlich ist, dass ihre geminderte Erwerbsfähigkeit mit ihrer Erkrankung zusammen hängt.“
Ich glaube, wir sind ziemlich d'accord, nur mit unterschiedlichen Worten. 🙂