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Änderung der Anzahl der Unterhaltsberechtigten in der DT?!

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

*abgetrennt aus einem Thread, wegen öffentlichem Interesse  😉
Und zur Erklärung: Hintergrund ist ein JA-Statement, nachdem einem Vater bei jetziger Titelzeichnung ein erneuter Termin im Januar offenbart wurde, da an der DDT geschraubt wird.


Hi

Bei Jurathek war ein Beitrag, das die DT gerüchteweise dahingehend geändert wird, das es nur noch 2 Unterhaltsberechtigte sind und nicht mehr 3... daran glaub ich allerdings nicht.

Tina, positiv denken. 😉 Das würde bedeuten, dass er eine Stufe tiefer rutscht, denn die Anzahl der Berechtigten hat sich ja nicht geändert. Und ebenso würde es bedeuten, dass die massgeblich für die DDT Verantwortlichen etwas Realitätsbezug erfahren hätten unter Beachtung der demografischen Entwicklung in D. - unglaublich.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2009 20:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe davon zwar noch nichts gehört, es würde aber das Problem mildern, dass die gesamte erste Zeile der DT ja schon rein rechnerisch nicht aufgeht.

3 Berechtige mit einem Einkommen unter 1.500,- können die Beträge der 1 Zeile grundsätzlich nicht bezahlen ohne Mangelfall zu werden.
Besser können sie den Irrsinn nicht demonstrieren.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2009 20:12
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tina,

Bei Jurathek war ein Beitrag, das die DT gerüchteweise dahingehend geändert wird, das es nur noch 2 Unterhaltsberechtigte sind und nicht mehr 3... daran glaub ich allerdings nicht.

Ich glaub's zwar auch nicht, aber bevor ich selber lange suche - hast du eventuell einen Link auf diesen Beitrag?

Danke und viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. wenn so etwas wirklich im Gespräch ist, dann interessiert das mutmaßlich auch außerhalb des Sonderfallforums ...

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2009 21:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ähm, jetzt macht es Klick. Da könnte doch was dran sein.
In dem Fall, wo die Einstufung der EK geändert wird (Anzahl der standardmässig vorhandenen Berechtigten) ist es genau so, als ob ein zusätzlicher Bedürftiger auftaucht. Ein dyn. Titel ist ja immer so gefasst, dass die entsprechend vorgenommene Einstufung explizit genannt wird - und exakt die würde sich ändern.

LG oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2009 21:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi elwu,

hier der link:

 http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=112064 

Allerdings habe ich bei DIJUF heute nichts entsprechendes gefunden.

Wenn ich unseren Freund erreiche, der beim JA arbeitet, werde ich mal nachfragen. Evtl. sehen wir uns Weihnachten. Wäre aber eine Erklärung, warum die Dame meinte, das er im Januar vielleicht nochmal kommen muß.

Mal sehen, aber soviel Realitätssinn traue ich dem OLG nicht zu  😉

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2009 22:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi elwu,

  :question:

Die Möglichkeit, dass an der DDT etwas geschraubt wird, kann man mit viel Spökenkiekerei auch aus dem Beitrag der Vorsitzenden der Unterhaltskommission beim FGT ableiten.

Die sind wohl in die Diskussion um die DDT eingebunden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2009 22:42
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tina,

Bei Jurathek war ein Beitrag, das die DT gerüchteweise dahingehend geändert wird, das es nur noch 2 Unterhaltsberechtigte sind und nicht mehr 3... daran glaub ich allerdings nicht.

In einem anderen Forum fand ich den Hinweis auf diese Seite, die von 2 Berechtigten ausgeht:

http://www.landratsamt-roth.de/desktopdefault.aspx/tabid-1/27_read-16677/

LG

Eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2009 23:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na die klingen ja schon mal recht sicher.
Und verschrieben haben sie sich anscheinend ja auch nicht, da sie es extra hervor gehoben haben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2009 23:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Aber ein negativer Beigeschmack bleibt: Ein jetzt erstellter (bzw. gültiger) Titel ist höchstwahrscheinlich wieder nur über den Klageweg zu ändern, wenn eine Einwilligung auf der Berechtigtenseite verweigert wird. Na dann fröhliches Klingeln für die RA-Hauskassen.
Aber langsam wird das Thema wirklich interessant für den öffentl. Bereich.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2009 23:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Finde ich auch.

Tina, magst du das hier raus häkeln?
Es ist dein Faden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2009 23:25




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beppo,

erledigt. Hoffe ich hab die relevanten Beiträge alle mitgenommen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2009 23:41
(@nachtigall)
Zeigt sich öfters Registriert

hi,

wenn das,

- Einkommenssprünge und die Bedarfssteigerungen bleiben – ausgehend von den neuen Mindestunterhaltssätzen – unverändert

wie im link genannt zutrifft, bleibt doch die zugrundelegung von zwei unterhaltsberechtigten lediglich eine nebelkerze.

gut; die steigerung beträgt dann nur knapp 7-8 anstelle von 13%. aber bei gleichem einkommen. eine rechtfertigung warum dies bei fast deflatorischer geldwertentwicklung und einer langsamen, aber ständigen ausweitung von direkten kindbezogenen leistungen (hier wurde dies jahr z. b. die schulbuchleihe eingeführt, spart ca. 200 eur/jahr) so sein muß bleiben die autoren der dt schuldig, wie überhaupt zum zustandekommen der dt *nichts* zu erfahren ist. erinnert sich noch jemand, dass vor zwei(?) jahren die einkommensgruppen der dt zu jeweils zweien zusammengefasst wurden, so dass von einem tag auf den anderen eine faktische höherstufung um 4 stufen anstelle von nur zweien bei nur einem berechtigten "angemessen" war. warum? keiner weiss es..., jetzt gehts (vielleicht) um eine stufe zurück...

also, kein ankommen in der realität, lediglich argumentationshilfe um darauf hinzuweisen "der unterhaltspflichtige wird ja entlastet durch...". ein witz und anders sollte man es nicht kommunizieren.

greetz,
nachtigall

"schafft schampus her,
lasst weiber tanzen,
der fürst hat gute laune"

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 01:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi nachtigall

Du übersiehst ein entscheidendes Faktum - den Mindestunterhalt, welcher den Kindern verbleiben muss. Und noch was. Es trifft also vor allem die geringen Einkommen, wo sowieso schon zu wenig Geld zur Verfügung steht. Hier schlägt dann die Keule der Erwerbsobliegenheit mit voller Wucht zu, ohne dass am entscheidenen Kriterium - der Unterbezahlung (z.B. Reinigungskräfte, Wachleute, Verkäufer im Einzelhandel und und und) - etwas geändert wird. Dem fiktiven Einkommen wird so Auftrieb gegeben. Hier entstehen tausendfach Mangelfälle und die Bereinigung des EK (wie arbeitsbedingte Aufwendungen oder priv. Altersvorsorge) wird dann als erstes zusammengestrichen. Faktisch trifft es dort die Möglichkeit der Finanzierung von Umgang.

Ebenso trifft es Hartz IV - Empfänger. Der höhere KU kommt nämlich den Arge'n zugute, solange nicht an den Bedarfssätzen gearbeitet wird. Die dürfen sich nämlich den Anteil des "überschüssigen" hälftigen KG "einstreichen", indem sie es dem Einkommen des Gesamthaushaltes zurechenen, wenn der Bedarf der Kinder durch die laufenden KU-Zahlungen gesichert ist. Und was einem Kind zusteht steht dann nicht in der DDT, sondern richtet sich einzig und allein nach den Ansprüchen bei der Arge.

Denen, die gerade noch aus eigener Kraft über die Runden gekommen sind, wird es hart treffen.

Gruss oldie

Edit @nachtigall
Sorry, Du hast ja recht. Habe es korrigiert. Ich gehe dann mal besser auch ins Bett. :redhead:

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2009 01:30
(@nachtigall)
Zeigt sich öfters Registriert

hi,

>Du übersiehst ein entscheidendes Faktum - den Mindestunterhalt

sorry, aber ich verstehe den zusammenhang mit meinem beitrag nicht.

greetz + gute n8,
nachtigall

"schafft schampus her,
lasst weiber tanzen,
der fürst hat gute laune"

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 01:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi nachtigall,

gängige Rechtspraxis ist inzwischen, das ein KU der geringer als Stufe 1 der DT kaum mehr ausgeurteilt wird. Wenn nun die DT plötzlich nicht mehr von 3, sondern von 2 Berechtigten ausgeht, könnten (da es ja eh keine Muß-Regel ist) etliche Väter, die für 2 Kinder + (ex)frau zahlen um 1 Stufe heruntergestuft werden. Zahlen sie aber schon nach Stufe 1 wird das mit Sicherheit nicht passieren und sie trifft dann die Erhöhung um 2 mal 13% für die Kinder bei gleichzeitiger Problematik eine EU-Herabsetzung durchzubringen.

Es ist und bleibt Augenwischerei.
Theoretisch kann bei einem solchen Konstrukt um eine Stufe runtergegangen werden. Allerdings ist die Änderung des Titels von der Zustimmung der KM anhängig, ansonsten müßte Abänderungsklage eingereicht werden. Die dürfte dann an 2 Aspekten scheitern. Zum einen ist die Hoch/Runterstufung eine Kann-Bestimmung der DT, keine Muß-Bestimmung. Zum anderen kann ja nur bei einer Änderung von mehr als 10 % eine Abänderung eingeklagt werden. Diese wird aber durch eine Runterstufung auch nicht erreicht.

Bleibt also wieder das Ergebnis, das diejenigen, die eh schon wenig haben noch weniger haben werden, die andere Seite aber auch nicht mehr Geld, weil das dann wieder bei Hatz IV herangezogen wird. Gewonnen hat nur die Sozialkasse.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 02:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zum anderen kann ja nur bei einer Änderung von mehr als 10 % eine Abänderung eingeklagt werden.

Das gilt aber auch für alle mit statischem Titel, die nicht nah am Mangelfall sind.
Eine Klage nach oben wäre da auch erstmal versperrt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 07:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stimmt,

aber seit etwa einem Jahr werden statische Titel nicht mehr ausgestellt bzw. akzeptiert. Mit der Koppelung an den Freibetrag war irgendein Schwachmat der Meinung, das Kinder nunmehr immer ein Anrecht auf einen dynamischen Titel haben.
Weiß nur grade nicht auswendig wo das stand.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 14:09
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tina,

aber seit etwa einem Jahr werden statische Titel nicht mehr ausgestellt bzw. akzeptiert.

Mein Mann hat im Herbst diesen Jahres einen statischen Titel nach seinen Vorgaben erstellen lassen (bis Volljährigkeit, zahlbar zum 5. eines Monats) und der SB war hocherfreut, dass endlich mal jemand mit konkreten Vorstellungen zu ihm kam. Es scheint also große Unterschiede zu geben.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 14:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Scheint so, bei uns gibt es keine dynamischen Titel mehr, keine Chance. Sie brummelte etwas davon, das ja nun jedes Jahr die DT zum 1.1. angepasst wird und von daher sich auch die Titel automatisch anpassen müssen, sonst müßte man ja nun jedes Jahr uberprüfen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 14:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tina

Weiß nur grade nicht auswendig wo das stand.

Seit der Kopplung des KU an das sächliche Existenzminimum eines Kindes steht es im §1612a BGB. Dieser nennt sich zwar "Mindestunterhalt minderjähriger Kinder", allerdings beschränkt er sich nicht darauf, im Gegenteil:

(1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2009 14:26




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