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Ändert sich mein Selbstbehalt durch Heirat und ein neues Kind?

 
(@slocke)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich habe zwei Kinder, die bei der Mutter leben. Für beide Kinder zahle ich vollen Unterhalt und lande damit knapp über dem Selbstbehalt (Für die Mutter mus ich keinen Unterhalt bezahlen). Seit einem Jahr bin ich mit einer neuen Frau verheiratet (hat ein Kind mit in die Ehe gebracht, das auch bei uns lebt) und wir erwarten in Kürze ein Kind.
Meine Frage:
habe ich nicht auch diesem neuen Kind gegenüber eine Unterhaltspflicht? Müsste nicht theoretisch der von mir zu leistende Unterhalt durch 3 geteilt werden? Es kann doch nicht sein, dass nur die Kinder, die bei der Mutter leben, finanziell abgesichert sind und wir leben als 4-köpfie Familie von meinem Selbstbehalt, oder? (meine Frau arbeitet nur halbtags und bekommt vom in England lebenden Vater ihrer Tochter keinen Unterhalt)
Wie wird mein Selbstbehalt eigentlich berechnet? Ändert sich durch meine Heirat irgendetwas?
Wer weiß Rat?
Sebastian

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2005 13:52
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Slocke,
willkommen bei VS erstmal.

Völlig richtig. Du bist allen 3 kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Wahrscheinlich bist Du jetzt ein Mangelfall.

Schau doch einfach mal im Forum unter Mangelfall nach oder versuche die Berechnungen im Anhang der Leitlinien deines Oberlandesgerichts (OLG) zu verstehen. Krieg ich nicht hin. Höhere Mathematik - Kein Problem. Mangelfall - Weisnich.

Am besten du gehst mal zum Anwalt.

Grüsse,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2005 14:50