Liebe Foris,
über die Suchfunktion habe ich leider keinen Erfolg gehabt, so daß ich mich an Euch wenden muß:
Dem KV wird von der Klägerin (KM für zwei Kinder) vorgeworfen, Fahrtkosten in zu großer Höhe (er macht sie entsprechend den OLG-Leitlinien geltend) in Abzug zu bringen und sich dadurch zum Mangelfall zu rechnen. Er könne statt dessen auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel verwiesen werden, wenn diese preislich günstiger und die Benutzung zumutbar ist.
Nun meine drei Anliegen:
1. Wer kann mir einen Link zum Text/zur Urteilsbegründung des angeführten Beschlusses geben (OLG Stuttgart, Beschluß vom 19.10.2007, Az. 15 WF 229/07)?! Vielleicht finde ich darin ja einige Kriterien zur Zumutbarkeit ...
2. Wie kann man dagegenhalten (ggf. mit Urteilen, die jemand kennt), daß sehrwohl der eigene Pkw genutzt werden muß, da die vom KV ausgeübte vollschichtige Tätigkeit (40 Stunden/Woche) mit sehr viel Flexibilität und Verantwortung verbunden ist, da er als Systemadministrator für die Funktionsfähigkeit der EDV-Anlagen eines ganzen Instituts (ca. 50 Mitarbeiter) verantwortlich ist. Und die Anlagen steigen nicht zwischen 8 und 17 Uhr aus; auch halten sich Softwareprobleme nicht an diese Arbeitszeiten. Vor allem sind notwendige größere Wartungsarbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten durchzuführen, damit die übrigen Mitarbeiter in ihren regulären Arbeitszeiten vollumfänglich und störungsfrei arbeiten können. Darüber hinaus hat der KV zu hause ein unter einjähriges Kind, daß er bei seinen Arbeitszeiten und der tatsächlichen Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werktags nicht wach erleben würde ...
3. Wie groß stehen die Chancen, neben den Fahrtkosten noch die tatsächlich aufgewendeten Beiträge zur Altersvorsorge (Riesterrente in Höhe von 4 % vom Bruttoeinkommen) und Kosten des Umgangs unterhaltsmindernd geltend zu machen. Diese Beträge sind derzeit nämlich noch gar nicht ins Feld geführt worden, um den Mangelfall nicht noch krasser zu machen ...
Vielen Dank für Eure Mühen und ein schönes WE noch!
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
hallo püppi,
habe leider kein passendes urteil zur hand, kann dir aber mitteilen, dass ich das ganze genau so auch kenne.
habe seinerzeit bereits vor der "räumlichen" trennung den zu zahlenden unterhalt (tu & ku) ausrechen lassen; und zwar ohne anwalt. wir haben hier so'ne beratungsstelle, die macht das für 10.-.
hatte auch fahrtkosten (eigener PKW; KM Pauschale); und private rentenversicherung (ca.4-5% v. brutto) sowie versicherungen etc. geltend gemacht. die differenz zum seinerzeitigen selbstbehalt von 900.- (später 910.-) hab ich brav bezahlt.
nie hat jemand (ARGE; Jugendamt) etwas gesagt; da ich als kleiner angestellter eh nix verschweigen oder schwarze kassen haben kann.
erst nach wechsel auf steuerklasse 1 = weniger geld netto = weniger zahlungen an ex, rotierten alle und der briefkasten wölbte sich mit post von ihrer anwältin.
nix wollte man mehr anerkennen, was vorher 11 monate lang ohne murren anerkannt wurde.
letztendlich lief es aber dann darauf hinaus, dass ich nun nur noch unterhalt nach dt für den sohn zahle,
bisher hat sich auch niemand mehr gemeldet,
na ja, warten wirs ab.
gruß vic
Hi pueppi.
zu 1. Der wurde wohl nicht veröffentlich bzw nur gegen bares, aber schau mal >>hier<<. Daraus geht hervor, dass genau dieser Beschluss im Mangelfall keine Anwendung findet.
zu 2. Beim Mangelfall wird es schwierig. Unzumutbar heisst nunmal unzumutbar und nicht, dass der Arbeitgeber das so will. Wenn er es so will, dann hat er einen Wagen zur Verfügung zu stellen oder zahlt eben ein Taxi (so z.B. bei mir im Rufbereitschaftsdienst).
Falls durch den Schichtdienst nicht gewährleistet werden kann, dass der KV unter Nutzung des ÖPNV zur und von der Arbeit kommt dann kann im Mangelfall es so gestattet werden. Ich denke mal, dass geht letztendlich nur vor Gericht und ist somit eine Einzelfallentscheidung.
zu 3. Private Altersvorsorge ist grundsätzlich immer im entsprechenden Rahmen anrechenbar, da ist mir nichts anderes bekannt.
Auch die Relation der Fahrtkosten mit PKW zum Einkommen und gegenüber dem ÖPNV spielt eine Rolle. Im Streitfall zw. den Parteien kann nur ein Gericht entscheiden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin pueppi,
aus unserer Erfahrung:
zu 2: Fahrtzeit ist mit dem PKW eine halbe Stunde. Mit den Öffentlichen wäre es Bus, Bahn, Bus und pro Fahrt eineinhalb Stunden Minimum. Der Richter hat die Fahrtkosten des PKW daraufhin genehmigt, es handelt sich hier um 18 km einfache Fahrt.
zu 3: Haben wir nie versucht, einmal aus den gleichen Gründen wie du geschrieben hast und zum anderen, weil uns mündlich mitgeteilt wurde, dass später ja die Kinder für die Eltern aufkommen müssen, wenn die Rente nicht reicht. Wir hatten einfach keine Kraft und Lust mehr zum Streiten.
eskima
Hallo Ihr Drei!
Vielen Dank für Eure Meinungen und Hinweise! Nun, da wird mein Liebster mal abwarten müssen, ob sich der Richter mit den vielen und (aus seiner Sicht) guten Argumenten anfreunden kann und ihnen folgt ...
Mangelfall ist ja ein ganz blödes Wort. Da gibt es doch so viele Zwischenstufen: Ich kann Mangelfall sein, und den Kindesunterhalt nur zu einem Bruchteil nicht vollständig bedienen können; zum Beispiel weil 20 Euro fehlen monatlich. Ich kann aber auch Mangelfall sein, und gar nichts oder nur sehr wenig zum KU beitragen.
Findet das denn so gar keine Berücksichtigung? Naja, wie gesagt; abwarten und Tee trinken!
Danke nochmals und liebe Grüße
Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

