Ablauf in der Praxi...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Ablauf in der Praxis

 
(@wolfi75)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

ich habe hier schon viel gelesen und mir viele Infos selber besorgt.

Aber ich habe eine ganz banale, aber dennoch wichtige, Frage:

Meine Frau und ich stehen vor der friedlichen Trennung. Ich bin Alleinverdiener. Wir haben einen Sohn von 2 Jahren.

Sie will sich eine Wohnung nehmen und hat sich bereits bei einem RA beraten lassen, was an Unterhalt für den Sohn und für sie von mir zu zahlen ist.

Wie sieht sowas in der Praxis aus ?

Ich kann naturgemäß die angegebene Summe nicht ohne weiteres direkt zahlen, da das Netto dafür nichtg ausreicht.

Wie läuft das in der Praxis ? Wenn ich ihr nicht alles zahlen kann, sie aber das Geld braucht , um sich eine Wohnung einzurichten und das eigene Leben zu organisieren, entsteht dann ein Rückstand, den ich später nachzahlen muß ?

Ich werde wohl auch einen Anwalt aufsuchen müssen, der mir auch mal ausrechnet, ob das so stimmt.

Die Kernfrage ist also, wie läuft sowas in der Praxis ab, da ich ja nicht direkt meine eigene persönliche Lebenssituation so ändern kann, daß sie die von ihr angegebene monatliche Rate an Unterhalt leisten kann. Es ist sozusagen ein "luftleerer" Raum. Wie meistert man den oder wie geht man vor ?

Danke für die Antworten...


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2006 10:58
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Guten Morgen Wolfi,

und herzlich willkommen, auch bei friedlichen Scheidungen  😉

Zur Praxis kann ich Dir leider nichts schreiben, aber da werden sicherlich fundiertere Meinungen noch kommen.
Aber eine grundsätzliche Meinung möchte ich Dir gleich am Anfang mit auf den Weg geben. Misstraue prinzipiel jeder Berechnung die durch den gegnerischen Anwalt oder das Jugenamt aufgestellt wurde. Viel zu oft stellte sich raus, das sich sichtweisen eingeschlichen haben, die nur auf den Vorteil der "Auftraggeberin" abzielten.
Ich möchte damit nicht darstellen, das alle schlecht sind, aber die Erfahrung zeigte andere Vorgehensweisen auf.

Wenn das Geld für Deine Ex nicht reicht, dann muss sie HartzIV beantragen. Die ARGE wird dann von Ihr verlangen, das sie Dich auf Unterhalt festsetzt. Schlimmstenfalls wird sie eine Klage einreichen "müssen" weil die ARGE sie dazu zwingt. Aber wie gesagt, das können andere besser beantworten.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2006 11:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ich kann naturgemäß die angegebene Summe nicht ohne weiteres direkt zahlen, da das Netto dafür nichtg ausreicht.

Wieso "naturgemäß" ? Den Ku kannst du leicht anhand der DT ermitteln. Wenn's Probleme gibt, gib deine Einkommenssituation hier bekannt.

Wenn ich ihr nicht alles zahlen kann, sie aber das Geld braucht , um sich eine Wohnung einzurichten und das eigene Leben zu organisieren, entsteht dann ein Rückstand, den ich später nachzahlen muß ?

DU bist "nur" zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Erst einmal für das Kind und wenn noch was übrig bleibt für die Ex. Du hast mit der Einrichtung ihrer Wohnung und dem Brimbamborium nix zu tun. Das ist alleinig ihr Ding.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2006 11:52
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

sie hat auch anspruch auf die Möbel in der gemeinsamen Wohnung. Unstrittig ist alles was sie fürs Kind braucht (Kinderzimmer, Waschmaschine, Geschirr etc.) kann sie mitnehmen. Trockner ist die Frage.

Aber bedenke auch, beim Hausrat wird geschaut was jeder vor der Ehe hatte. Ich hätte sozusagen alles auf dem Haus mitnehmen können, weil ich alles vorher hatte und er nichts. Insofern solltest du das auch berücksichtigen.

Solltest du nichts mitgeben, dann ist es so, dass sie einen Antrag stellen kann auf Mehrbedarf wegen der neuen Wohnungseinrichtung.

Bei mir ist es so, dass Ex fast alles behalten hat und ich meinen Eltern nach Auszahlung meines Zugewinns das alles zurückgeben muss was ich mir für die Wohnung von meinen Éltern geliehen habe. Sprich mein Zugewinn ist weg und mir können dafür auch keine Zinsen angerechnet werden. Weil er nachweislich alles behalten hat. Mir sogar verbieten wollte ein paar Lampen mitzunehmen.

Versucht euch friedlich z u einigen. Ich habe bei uns nachgegeben und ihm und seiner Freundin alles überlassen und jetzt versucht er mich noch um den Zugewinn zu betrügen. Insofern reagiere ich jetzt anwaltlich und mit Klage. Kostet aber für beide Seiten unnötig Geld.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2006 12:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

sie hat auch anspruch auf die Möbel in der gemeinsamen Wohnung.

So grundsätzlich ausgesagt ist das falsch.

Unstrittig ist alles was sie fürs Kind braucht (Kinderzimmer, Waschmaschine, Geschirr etc.) kann sie mitnehmen. Trockner ist die Frage.

Sie braucht eine WaMa für das Kind?

Aber bedenke auch, beim Hausrat wird geschaut was jeder vor der Ehe hatte. Ich hätte sozusagen alles auf dem Haus mitnehmen können, weil ich alles vorher hatte und er nichts. Insofern solltest du das auch berücksichtigen.

Falsch bzw. veraltete Rechtssicht - siehe jetzt >Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats<

Solltest du nichts mitgeben, dann ist es so, dass sie einen Antrag stellen kann auf Mehrbedarf wegen der neuen Wohnungseinrichtung.

Gibt er was mit, kann er Hausratersatzbeschaffungskosten unterhaltsmindernd einbringen.

Ich gehe bewusst in harte Opposition zu der Meinung von AnnaSophie, was nicht gleichbedeutend ist, dass ich nicht für eine sinnevolle Hausratteilung bin. Ich bin jedoch strikt dagegen, nach dem Motto "Alles für den Dackel, alles für den Club" zu verfahren.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2006 13:18
(@wolfi75)
Schon was gesagt Registriert

ok, danke erst mal für die guten Antworten...

Eine andere Frage:
Kann jemand einen Tip für einen guten Fachanwalt für Familienrecht abgeben, Bundesland Saarland ?

Danke !


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2006 00:40