Ausgangsdiskussion: http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=6980
Hallo zusammen, habe mal ne Frage ,vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus.
Ich bin seit Jannuar arbeitslos und bekomme 564,-ALG
da ich für zwei Kinder (4-7) Unterhalt bezahlen muß, habe ich UVG beantragt.
Ich mußte seit Jannuar für beide Kinder noch 42,-monatl.dazubezahlen
Dachte der Eigenbehalt liegt bei 710,- aber ich bekomme nur 564,- abzüglich Miete von 150,-
Jetzt verlangt dasJugendamt eine Abgabe von monatlich 30 Bewerbungen-das würde mich 90,-monatl.-1080,-jährl.kosten
das Arbeitsamt bezahlt aber nur jährlich für Bewerbungskosten max.260,-
Habt Ihr ne Ahnung ob das alles so rechtlich läuft? :question:Was ist wenn ich ne Nebentätigkeit aufnehme (164,-)
die gehen dann ja bestimmt sofort ans Jugendamt.
Danke ,für Antworten Gruß Torsten
Tach auch,
zum Selbstbehalt: http://www.vatersein.de/Encyclopedia-op-content-tid-61.html
da ich für zwei Kinder (4-7) Unterhalt bezahlen muß, habe ich UVG beantragt.
Ich mußte seit Jannuar für beide Kinder noch 42,-monatl.dazubezahlen
Fragen dazu:
die Kids sind bei der KM?
Unterhalt tituliert?
Du hast UVG beantragt? oder die KM?( UVG kann IMHO nur der betreuende Elternteil beantragen)
Mit 564 € bist Du leistungsunfähig.
Als Unterhaltspflichtiger unterliegst Du einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Google mal danach.
Jetzt verlangt dasJugendamt eine Abgabe von monatlich 30 Bewerbungen
Unter gewissen Voraussetzungen sicherlich, da können andere bestimmt mehr dazu sagen.
Ciao
Todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.
Hallo und Danke erstmal
UVG hat die Kindsmutter beantragt -der Unterhalt ist nicht betitelt
heut war ein Brief vom Jugendamt im Kasten ,mit der Aufforderung 1792,-UVG an das Jugendamt zurück zu zahlen-
obwohl sich an meiner Situation nix geändert hat .
Gibt es eine Stelle wo man sich hinwenden kann um das rechtlich prüfen zu lassen?
Hi,
bezieht die KM UVG seit Du arbeitslos bist oder auch schon vorher?
Bezieht sich die Forderung auf einen Zeitraum vor der Arbeitslosigkeit?
Bei sowenig ALG I ,kann Dein letztest Netto nicht so hoch gewesen sein, daher schätze ich Du bist ein Mangelfall. Zahlst Du auch TU/EU?
Gibt es eine Stelle wo man sich hinwenden kann um das rechtlich prüfen zu lassen?
Diakonie, KSB,Sozialvereine, JA oder Anwalt. Für den Anwalt kannst Du beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Du mußt Dein Einkommen und evtl. Schulden nachweisen um den Schein zu bekommen. DAmit gehste zum Anwalt.
Todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.
Hallo ,
sie bezieht erst UVG seit Februar 06 ,die Zeit vorher habe ich immer regelmäßig gezahlt.Ich war mit ihr nicht verheiratet.
Habe vorher in der Schweiz gearbeitet -diese Zeit wird nicht angerechnet bei ALG 1.
Hast Du ne Ahnung wie es ist wenn ,ich mal heiraten sollte ,muß meine Frau mit für den Unterhalt aufkommen?
Danke Gruß Torsten
Hi,
sie bezieht erst UVG seit Februar 06 ,die Zeit vorher habe ich immer regelmäßig gezahlt.
da kann ja nu was nicht stimmen, denn Du schreibst weiter oben:
heut war ein Brief vom Jugendamt im Kasten ,mit der Aufforderung 1792,-UVG an das Jugendamt zurück zu zahlen
1792€ Unterhaltsrückstand kann unmöglich seit Feb.06 aufgelaufen sein.
aten sollte ,muß meine Frau mit für den Unterhalt aufkommen?
Nein. Es kann höchstens der Selbstbehalt durch den Familienunterhalt ganz oder teilweise gedeckt sein.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hi Sky,
UVG
In den alten Bundesländern:
für Kinder bis unter 6 Jahren 127 € monatlich;
für ältere Kinder bis unter 12 Jahren 170 € monatlich.
In den neuen Bundesländern:
für Kinder bis unter 6 Jahren 111 € monatlich;
für ältere Kinder bis unter 12 Jahren 151 € monatlich.
Ich hab das mal überschlagen, kommt aber ungefähr hin. Feb.-Aug. 7 monate mal 2 Kids minus Eigenleistung. (genaue berechnung kenn ich nicht)
@ Chrisking74 Musstest Du der Kasse Dein Einkommen nicht nachweisen? Kann ich mir nicht vorstellen. Oder Haben sie mit Deinem letzten schweizer Einkommen gerechnet? Das beste wäre wohl, Du gehts zur Kasse, Widerspruch einlegen zeigts denen nochmal Deine ALG I-bescheide. Wenn die dann immer noch darauf bestehen Klage einreichen.
Viel Glück
Todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.
Hi,
zwei Kinder? Hab ich tatsächlich überlesen...sorry, dann kommt das tatsächlich hin.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo ,ich bin seit 1.1.2006 arbeitslos -hatte den Januar noch für beide Kinder Unterhalt bezahlt.
Nach erhalt meines Bewilligungsbescheid ALG 1 der monatl.564,-beträgt -ist die Mutter zum Amt gegangen und hat UVG beantragt.
ich bekam dann vom Jugendamt den Bescheid ,der Zuzahlung für beide Kinder in Höhe von 42,-
abzüglich der Miete bleiben mir 357,- (muß aber noch monatlich ca.30 Bewerbungen schreiben ,die mit Porto und sonstiges ca.4,- kosten also monatl.120,- -das AAmt zahlt mir aber nur 260,-jährlich für Bewerbungskosten -das heißt monatlich 5,6
Bewerbungen =21,60 --- den Rest muß ich selber tragen 98,40 )das ist das absulute Unding
Habe ja weniger Geld wie ein ALG 2 Empfänger
Re Hi,
was mir auch unverständlich bleibt, ist die Zuzahlung von 42 €. Wie wurdest Du berechnet?
Hat die KM Deinen ALG I-Bescheid bei der Beantragung mit eingereicht?
<blockquote>Habe ja weniger Geld wie ein ALG 2 Empfänger
</blockquote>
Dann beantrage ALG II als Aufstockungsunterhalt, oder wenn Du das nicht willst, Wohngeld.
Todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.
Hallo ,ich wohne in einer 2 er Wohngemeinschaft
meine Miete 250,-warm+15,- Strom
meinst Du ich bekomm da noch Wohngeld?
Gruß Torsten
Hi,
auf Wohngeld hat man einen Rechtsanspruch. Auch bei einer WG.
Hier kannst Du mal grob ausrechnen, was Dir zusteht.
Hier kannst Du Dich auch informieren:
http://www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/portal/index.aspx (
Todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.
