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Abgetrennt: Unterhaltsvorschuss

 
(@chrisking74)
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Ausgangsdiskussion: http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=6980

Hallo zusammen, habe mal ne Frage ,vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus.

Ich bin seit Jannuar arbeitslos und bekomme 564,-ALG

da ich für zwei Kinder (4-7) Unterhalt bezahlen muß, habe ich UVG beantragt.

Ich mußte seit Jannuar für beide Kinder noch 42,-monatl.dazubezahlen

Dachte der Eigenbehalt liegt bei 710,- aber ich bekomme nur 564,- abzüglich Miete von 150,-

Jetzt verlangt dasJugendamt eine Abgabe von monatlich 30 Bewerbungen-das würde mich 90,-monatl.-1080,-jährl.kosten

das Arbeitsamt bezahlt aber nur jährlich für Bewerbungskosten max.260,-

Habt Ihr ne Ahnung ob das alles so rechtlich läuft?  :question:Was ist wenn ich ne Nebentätigkeit aufnehme (164,-)
die gehen dann ja bestimmt sofort ans Jugendamt.

Danke ,für Antworten  Gruß Torsten


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2006 19:18
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Tach auch,

zum Selbstbehalt: http://www.vatersein.de/Encyclopedia-op-content-tid-61.html

da ich für zwei Kinder (4-7) Unterhalt bezahlen muß, habe ich UVG beantragt.

Ich mußte seit Jannuar für beide Kinder noch 42,-monatl.dazubezahlen

Fragen dazu:
                    die Kids sind bei der KM?
                    Unterhalt tituliert?
                    Du hast UVG beantragt? oder die KM?( UVG kann  IMHO nur der betreuende Elternteil beantragen)

Mit 564 € bist Du leistungsunfähig.

Als Unterhaltspflichtiger unterliegst Du einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Google mal danach.

Jetzt verlangt dasJugendamt eine Abgabe von monatlich 30 Bewerbungen

Unter gewissen Voraussetzungen sicherlich, da können andere bestimmt mehr dazu sagen.

Ciao

Todtraurig


Ich äußere nur meine Meinung.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2006 23:27
(@chrisking74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und Danke erstmal

UVG hat die Kindsmutter beantragt -der Unterhalt ist nicht betitelt

heut war ein Brief vom Jugendamt im Kasten ,mit der Aufforderung 1792,-UVG an das Jugendamt zurück zu zahlen-

obwohl sich an meiner Situation nix geändert hat .

Gibt es eine Stelle wo man sich hinwenden kann um das rechtlich prüfen zu lassen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2006 14:21
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Hi,

bezieht die KM UVG seit Du arbeitslos bist oder auch schon vorher?
Bezieht sich die Forderung auf einen Zeitraum vor der Arbeitslosigkeit?

Bei sowenig ALG I ,kann Dein letztest Netto nicht so hoch gewesen sein, daher schätze ich Du bist ein Mangelfall. Zahlst Du auch TU/EU?

Gibt es eine Stelle wo man sich hinwenden kann um das rechtlich prüfen zu lassen?

Diakonie, KSB,Sozialvereine, JA oder Anwalt. Für den Anwalt kannst Du beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Du mußt Dein Einkommen und evtl. Schulden nachweisen um den Schein zu bekommen. DAmit gehste zum Anwalt.

Todtraurig


Ich äußere nur meine Meinung.

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Geschrieben : 12.08.2006 15:31
(@chrisking74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ,

sie bezieht erst UVG seit Februar 06 ,die Zeit vorher habe ich immer regelmäßig gezahlt.Ich war mit ihr nicht verheiratet.

Habe vorher in der Schweiz gearbeitet -diese Zeit wird nicht angerechnet bei ALG 1.

Hast Du ne Ahnung wie es ist wenn ,ich mal heiraten sollte ,muß meine Frau mit für den Unterhalt aufkommen?

Danke Gruß Torsten


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2006 17:06
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

sie bezieht erst UVG seit Februar 06 ,die Zeit vorher habe ich immer regelmäßig gezahlt.

da kann ja nu was nicht stimmen, denn Du schreibst weiter oben:

heut war ein Brief vom Jugendamt im Kasten ,mit der Aufforderung 1792,-UVG an das Jugendamt zurück zu zahlen

1792€ Unterhaltsrückstand kann unmöglich seit Feb.06 aufgelaufen sein.

aten sollte ,muß meine Frau mit für den Unterhalt aufkommen?

Nein. Es kann höchstens der Selbstbehalt durch den Familienunterhalt ganz oder teilweise gedeckt sein.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

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Geschrieben : 12.08.2006 18:04
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Hi Sky,

UVG
In den alten Bundesländern:
für Kinder bis unter 6 Jahren 127 € monatlich;
für ältere Kinder bis unter 12 Jahren 170 € monatlich.
In den neuen Bundesländern:
für Kinder bis unter 6 Jahren 111 € monatlich;
für ältere Kinder bis unter 12 Jahren 151 € monatlich.

Ich hab das mal überschlagen, kommt aber ungefähr hin. Feb.-Aug. 7 monate mal 2 Kids minus Eigenleistung. (genaue berechnung kenn ich nicht)

@ Chrisking74 Musstest Du der Kasse Dein Einkommen nicht nachweisen? Kann ich mir nicht vorstellen. Oder Haben sie mit Deinem letzten schweizer Einkommen gerechnet? Das beste wäre wohl, Du gehts zur Kasse, Widerspruch einlegen zeigts denen nochmal Deine ALG I-bescheide. Wenn die  dann immer noch darauf bestehen Klage einreichen.

Viel Glück

Todtraurig


Ich äußere nur meine Meinung.

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Geschrieben : 12.08.2006 18:50
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

zwei Kinder? Hab ich tatsächlich überlesen...sorry, dann kommt das tatsächlich hin.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2006 19:05
(@chrisking74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ,ich bin seit 1.1.2006 arbeitslos -hatte den Januar noch für beide Kinder Unterhalt bezahlt.

Nach erhalt meines Bewilligungsbescheid ALG 1 der monatl.564,-beträgt -ist die Mutter zum Amt gegangen und hat UVG beantragt.

ich bekam dann vom Jugendamt den Bescheid ,der Zuzahlung für beide Kinder in Höhe von 42,-

abzüglich der Miete bleiben mir 357,- (muß aber noch monatlich ca.30 Bewerbungen schreiben ,die mit Porto und sonstiges ca.4,- kosten also monatl.120,- -das AAmt zahlt mir aber nur 260,-jährlich für Bewerbungskosten -das heißt monatlich 5,6
Bewerbungen =21,60  --- den Rest muß ich selber tragen 98,40 )das ist das absulute Unding

Habe ja weniger Geld wie ein ALG 2 Empfänger


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Themenstarter Geschrieben : 12.08.2006 19:33
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Re Hi,

was mir auch unverständlich bleibt, ist die Zuzahlung von 42 €. Wie wurdest Du berechnet?
Hat die KM Deinen ALG I-Bescheid bei der Beantragung mit eingereicht?

<blockquote>Habe ja weniger Geld wie ein ALG 2 Empfänger
</blockquote>

Dann beantrage ALG II als Aufstockungsunterhalt, oder wenn Du das nicht willst, Wohngeld.

Todtraurig


Ich äußere nur meine Meinung.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2006 21:00




(@chrisking74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ,ich wohne in einer 2 er Wohngemeinschaft

meine Miete 250,-warm+15,- Strom

meinst Du ich bekomm da noch Wohngeld?

Gruß Torsten


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2006 21:23
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Hi,

auf  Wohngeld hat man einen Rechtsanspruch. Auch bei einer WG.

http://www.geldsparen.de/content/finanzen/Soziales/Wohngeldrechneri.php?st=36&mi=250&nk=0&bl=14&fm=0&bau=2&an=1&na=0&ea1=0&ek1=564&ss1=7&f1=0&f2=0&f3=0&f4=0&f5=0&Seite=1&openmenue=26&opensub=651

Hier kannst Du mal grob ausrechnen, was Dir zusteht.

Hier kannst Du Dich auch informieren:
http://www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/portal/index.aspx (

Todtraurig


Ich äußere nur meine Meinung.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2006 21:39