Der Selbstbehalt stellt quasi das Existenzminimum eines Unterhaltspflichtigen dar und beträgt 840 Euro (bis 30.06.2005) bzw. 890 Euro (ab 01.07.2005) bei Erwerbstätigen und 720 Euro (bis 30.06.2005) bzw. 770 Euro (ab 01.07.2005) bei Nicht-Erwerbstätigen.
Dieser Betrag stellt somit den Grenzwert für Unterhaltsbelastungen dar und darf durch Zahlung von Unterhalt i.A. nicht unterschritten werden.
Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden z.B. für Umgangskosten oder auch für überhöhte Mieten. Dies ist im Einzelfall zu begründen und zu beantragen.
Siehe auch:
[ Umgang ] [ Unterhaltspflicht ] [ Unterhalt ]
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