Hallo,
ich bin neu hier und im moment etwas verzweifelt.... wie der eröffner des threads zahle ich jeden monat pünktlich und brav meinen Unterhalt für meine beiden Töchter, jetzt will die Ex mehr Geld und will das ich das Sparguthaben offen lege. Für meine Kinder habe ich je ein seperates Sparbuch angelegt wo ich auch keine Probleme habe das offen zu legen - da auf dieses Sparbuch Geld für meine Töchter eingezahlt wird was aus meiner Familie kommt. Sie will aber auch das sichmeine eigenen Sparbücher offen lege.
1). Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, muss ich zwar die Zinsen angeben aber nicht das Sparguthaben? Ist das so richtig?
2.) Für den Fall das man mich verdonnert mein eigenes Sparguthaben offen zu legen, gibt es da Obergrenzen die ich nicht überschreiten darf? Mein Sparguthaben beträgt mehr als die 4% des Jahresbrutto was ich für die Altersversorgung haben darf.
3.) Kann meine Ex jetzt an die sauer ersparte Kohle dran oder nicht?
4.) Gibt es definitiv eine Rechtsgrundlage mit der man mich dazu verdonnern kann mein eigenes Sparguthaben offen zu legen?
Für eure Hilfe wäre ich echt dankbar....
VG
nrwdad
Anm. Admin: Foren-Regeln beachten (Nr. 5).
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Hi,
Zitat:
... zahle ich jeden monat pünktlich und brav meinen Unterhalt für meine beiden Töchter, jetzt will die Ex mehr Geld
Zitat Ende
Missverständnisse sind der Anfang aller Kriege, geht es um den Kindesunterhalt oder den Unterhalt für die Frau?
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Moin,
1). Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, muss ich zwar die Zinsen angeben aber nicht das Sparguthaben? Ist das so richtig?
Anderenfalls wäre es wohl nicht geschrieben worden. 😉
2.) Für den Fall das man mich verdonnert mein eigenes Sparguthaben offen zu legen, gibt es da Obergrenzen die ich nicht überschreiten darf? Mein Sparguthaben beträgt mehr als die 4% des Jahresbrutto was ich für die Altersversorgung haben darf.
Irrelevante Frage - siehe 1).
3.) Kann meine Ex jetzt an die sauer ersparte Kohle dran oder nicht?
Da kommt sie nicht ran.
4.) Gibt es definitiv eine Rechtsgrundlage mit der man mich dazu verdonnern kann mein eigenes Sparguthaben offen zu legen?
Keine mir in der skizzierten Kostellation bekannte.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ Hajoco - es geht um Kindesunterhalt
@ DeepThought - danke für die Infos & Auskünfte ... es ist wieder Licht am Ende des Tunnels und mir ist wieder etwas besser zu mute. Ganz herzlichen Dank! Ich werde euch sicher auf dem laufenden halten wie das hier weitergeht.
Nochmals Danke und euch allen einen schönen Sonntag Abend noch
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
