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Abgetrennt: KU für Kind in Ausbildung

 
 wesa
(@wesa)
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Ich bin Vater dreier Kinder im Alter von 17,12 und 10 Jahren. Mein 17jähriger Sohn aus erster Ehe hat im Juli 2005 seinen Realschulabschluss gemacht, wobei ich bis heute nicht weis mit welchem Ergebnis ( soll so zwischen 3,4 und 4 liegen), aber genau weis ich es nicht, da ich bisher keinerlei Unterlagen zur Einsicht bekommen habe. ( das Verhältnis zur Kindesmutter ist seit 13 jahren sehr schwierig, ein vernünftiges Gespräch nicht möglich ) Ich habe nach der Scheidung auch das Sorgerecht bekommen... Nun ist es so das ich im Dezember 2005 nach vielen Jahren endlich ein Gespräch unter vier Augen mit meinem Sohn führen konnte, wobei ich erfahren habe das er bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Bewerbungen für eine Lehrstelle geschrieben hat. Mir ist bekannt das sich Schüler frühestens mit dem Abschlusszeugniss Klasse 9 jedoch spätestens mit dem Abschluss Klasse 10 um einen Ausbildungsplatz bewerben können und müssen. Mein Sohn hat dies aber zu keiner Zeit getan ( Warum weis ich bis heute nicht.. ). Nun war es so das er ein Berufsvorbereitendes Jahr absolviert hat, wo er eine stattliche Berufsausbildungsbeihilfe in Höhe von 249,-Euro bezogen hat. Dahingehend hat sich dann auch meine Unterhaltspflicht auf 220,-Euro monatlich minimiert. Da mir dies alles sehr komisch vorkam, und ich wollte das mein Sohn sich endlich um eine ordentliche Ausbildungsstelle kümmert, bot ich meine Hilfe an. Diese wurde, auch durch die Kindesmutter, erst gerne angenommen. Nachdem ich und meine Frau dann verschiedene Lehrstellen mit Ausbildungsvergütung herausgesucht hatten, erklärte mir die Kindesmutter das diese Lehrstellen nicht in das Intressengebiet meines Sohnes fallen, und ausserdem die Ausbildungsorte zu weit von seinem jetzigen Wohnort ( bei Mama ) entfernt liegen würden. Dahingehend wollte sie nun die Hilfe von uns nicht mehr, sondern man wollte sich selbst kümmern. Ausserdem warf mir die KM vor ich würde meinen Sohn nur los werden wollen, um keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen.. ( was kompletter Quatsch ist, weil ich nur will das er eine ordentliche Ausbildung macht um dann mit beiden Beinen fest im Leben bestehen zu können... ) Kurze Rede langer Sinn auch in dem berufsbvorbereitendem Jahr hat sich mein Sohn um keine Lehrstelle beworben... Dies hat zur Folge das er ab 01.08.2006 eine schulische Ausbildung zum technischen Aisstenten f. Informatik angefangen hat, wo er auch noch Schulgeld bezahlen muss. BAfög bekommt er nicht, da beide Eltern zu viel verdienen. Das heißt mein Sohn hat die nächsten 2 Jahre keinerlei Einkommen und ich muss dies ohne Fragen stellen zu dürfen hin nehmen. Nun wäre meine Frage, KM sagt ich hätte kein Recht Zeugnisse und angeblich geschriebene Bewerbungsunterlagen einsehen zu dürfen, muss ich weiter vollen Unterhalt bezahlen, da sich dieser zum 01.09.2006 auf 393,-Euro erhöht? Habe ich keinerlei Recht darauf zu bestehen das sich mein Sohn um eine ordentliche Lehrstelle bewirbt, bei welcher er wenigstens ein geringes monatliches Endgelt erzielen kann. Kann mir die Kindesmutter die Einsicht in die Unterlagen (Zeugnisse u.s.w ) verwähren, unter dem Hinweis, zahle Du alles andere geht dich nichts an?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2006 18:48
 wesa
(@wesa)
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Hallo Holger, ich bin neu hier und unter wesa ersichtlich. Ich hoffe es liest jemand meinen Beitrag, und ich bekomme dazu auch ein paar Beiträge.. Das mit der Unterhaltspflicht während der Ausbildung ist eine ganz schön verzwickte Sache... Ganz schlimm wird es wenn sich Sohnemann um keine Ausbildung mit Vergütung kümmert, weil warum sollte er auch.. Papi verdient ja genug und kann deshalb auch weiter zahlen... Vom Jugendamt hört man leider immer nur... "Was wollen Sie denn, er hat doch erst mal was !!!

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Themenstarter Geschrieben : 21.08.2006 19:02
(@midnightwish)
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Hallo Wesa,

es wäre besser wenn du für deine Frage einen eigenen threat aufmachst. Sonst werden zwei Dinge vermischt und dann wirds schwierig.

Trotzdem kurz zu deiner Frage: Natürlich hast du das Recht Zeugnisse und einen Nachweis über Bewerbungen zu bekommen. Denn Unterhalt bekommt nur, wer auch bedürftig ist. Ab 18 sind übrigens beide Elternteile Barunterhasltspflichtig und er muß sich darum kümmern. Wenn es einen Titel gibt wirst du zwar erstmal laut Titel zahlen müssen, solltest aber eine Abänderungsklage anstrengen. Sollte es keinen Titel geben, soltlest du deinen SOhn anschreiben, ihn höflich fragen auf welches Konto denn der Unterhalt nun gehen soll (denn dann ist Mamas Konto nämlich nicht mehr nötig, da der KU dem Kind zusteht) und ihn gleichzeitig auffordern seine Bedürftigkeit nachzuweisen und zur NBeuberechnung des Unterhalts alle Unterhlagen, auch die Einkommensnachweise der KM, dir zur Verfügung zu stellen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2006 19:23
 wesa
(@wesa)
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Hallo Tina,
vielen Dank für deinen Hinweis, nur das ich mich mit diesem Ding was sich Computer nennt nicht so sehr auskenne.. habe schon die letzten Tage damit verbracht meinen Beitrag hier einstellen zu können, und deshalb habe ich meine Frage nach Anmeldung einfach unter die Rubrik "Unterhalt bei Ausbildung" hinein geschoben.. Sorry, vieleicht kann mir ja mal jemand sagen wie ich eine eigene Rubrik aufmache..
Danke auch für deine Antwort.. Das ich das Recht habe alle Unterlagen einsehen zu dürfen, dachte ich mir schon, und habe deshalb auch einen Anwaltstermin vereinbart. Mir geht es dann auch weiterhin darum zu erfahren, ob mein jetzt noch 17 jähriger Sohn tatsächlich den vollen Unterhalt verlangen kann, der sich ab 01.09.2006 auf 393 Euo erhöht, obwohl er zu keiner Zeit nach Schulabschluss 10. Klasse eine Bewerbung für eine betriebliche Ausbildung geschrieben hat... Und wie schon erwähnt, bekomme ich vom Jugendamt die Antwort... "Was wollen Sie denn, er hat doch erst mal was!!! Nun frage ich mich manchmal, ob es in diesem Staat wirklich so ist, dass Väter und auch Mütter die Barunterhaltspflichtig gegenüber ihren Kindermn sind, sich krum machen müssen um den Unterhalt sicher zu stellen, und die lieben Kindern nichts aber auch gar nichts dafür tun müssen eigenes Einkommen zu erzielen

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Themenstarter Geschrieben : 21.08.2006 19:56
 wesa
(@wesa)
Schon was gesagt Registriert

Und da habe ich noch etwas vergessen....
Einen Unterhaltstitel gibt es nicht, da ich diesen habe auf ein Jahr ,das jetzt am 31.08.2006 beendet ist, befristen lassen. Ich dachte wirklich das sich mein Sohn in seinem Berufsvorbereitungsjahr um eine ordentliche betriebliche Ausbildung kümmert.. Von daher wie schon gesagt, es gibt keinen Titel ab 01.089.2006 und ich werde auch keinen mehr unterschreiben bis die Sache nicht geklärt ist...

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Themenstarter Geschrieben : 21.08.2006 20:02
 wesa
(@wesa)
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Hallo hier bin ich mal wieder,

habe die Kindesmutter nun schon das dritte mal schriftlich dazu aufgefordert mir alle Unterlagen was unseren Sohn anbelangt zuzuschicken... Und ihr werdet es kaum glauben aber sie regt sich überhaupt nicht... Was soll ich tun ????

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Themenstarter Geschrieben : 23.09.2006 19:43
 wesa
(@wesa)
Schon was gesagt Registriert

Sorry habe noch was vergessen...

Zahle brav und artig vollen Unterhalt für meinen 17 jährigen Sohn in Höhe von 138,5 Prozent laut Tabelle, allerdings ohne den Titel unterschreiben zu haben... Das habe ich der Mitarbeiterin vom JA so schriftlich zugesandt.

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Themenstarter Geschrieben : 23.09.2006 19:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wesa,

habe die Kindesmutter nun schon das dritte mal schriftlich dazu aufgefordert mir alle Unterlagen was unseren Sohn anbelangt zuzuschicken... Und ihr werdet es kaum glauben aber sie regt sich überhaupt nicht... Was soll ich tun ????

Vermutlich kannst Du das noch weitere zehn Mal tun ohne Ergebnis. Mein Vorschlag: Zahlungen einstellen (sofern nicht bereits geschehen) und ihre Fortsetzung schriftlich von der zeitnahen Vorlage von Schulbescheinigungen und Zeugnissen abhängig machen. Das ganze per Einschreiben an die Ex und fertig. Falls Dein Sohn inzwischen volljährig ist, kannst Du das Schreiben auch an ihn direkt schicken.

Sollten Ex oder Sohn auf die Idee kommen, Dich auf Fortsetzung der Zahlungen verklagen zu wollen (was ohne Titel sowieso nicht ganz einfach ist), hast Du Deine grundsätzliche Zahlungsbereitschaft mit dem Einschreiben gerichtsverwertbar dokumentiert und brauchst nichts befürchten - auch beim Bäcker gibt's nur Geld, wenn gleichzeitig Brötchen über den Tresen gereicht werden.

Fakt ist: Die gesetzliche Schulpflicht von Sohnemann ist beendet; was er derzeit tut (oder nicht tut) ist Dir nicht bekannt und für's Rumgammeln gips keine Kohle. Wenn Ex und Sohn Dir das nicht glauben, erklärt's ihnen ein Richter. Und zwar unmissverständlich.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 23.09.2006 19:54
 wesa
(@wesa)
Schon was gesagt Registriert

Vielen vielen Dank,
habe das mit der Einstellung der Zahlung bereits in Erwägung gezogen, jedoch bin ich mir nicht sicher, ob die Kindesmutter mich dann wegen Verletzung der Unterhaltspflicht anzeigen kann... auch wenn kein Titel vorhanden ist... 
Zutrauen tue ich ihr dies alle mal, und das kann ich mir nicht leisten, da ich Beamter bin...

Helft mir bitte....!!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2006 20:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wesa,

habe das mit der Einstellung der Zahlung bereits in Erwägung gezogen, jedoch bin ich mir nicht sicher, ob die Kindesmutter mich dann wegen Verletzung der Unterhaltspflicht anzeigen kann... auch wenn kein Titel vorhanden ist... 

Anzeigen kann sie Dich wegen allem und jedem; auch wenn Du Deine Gartenzwerge falsch aufstellst oder Deine Schuhe nicht ordentlich putzt. Man ist gegen Anzeigen böswilliger Mitmenschen nun mal nicht gefeit.

Würde diese Anzeige nicht eingestellt, sondern weiterverfolgt, würdest auch Du gehört und könntest Deine Sachverhalte vortragen. Eine Unterhaltspflicht kannst Du nur verletzen, wenn überhaupt eine besteht. Genau der dafür notwendige Nachweis wird von Frau und/oder Sohn aber nicht erbracht. Damit kommen sie ihren "Obliegenheiten" aus diesem Vertragsverhältnis nicht nach. Ob sie glauben, dazu nicht verpflichtet zu sein, muss Dich nicht interessieren. In Summe hätte die Anzeige keinen Erfolg. Nimm den Bäcker aus meinem vorigen Beispiel: Der kann auch keine Zahlung einklagen, wenn er keine Brötchen liefert.

Zutrauen tue ich ihr dies alle mal, und das kann ich mir nicht leisten, da ich Beamter bin...

Auch Beamte sind Menschen, und für sie gelten dieselben Gesetze wie für "gewöhnliche"  😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 23.09.2006 20:26




 wesa
(@wesa)
Schon was gesagt Registriert

Hier bin ich mal wieder...

Nachdem ich nun nach langem hin und her endlich alle Unterlagen meines Sohnes von ihm selbst gebracht bekommen habe geht alles seinen geregelten Gang...Es war ein ewiges Gerede bis es endlich soweit war, und die KM begriffen hat das mir diese zur Einsicht zustehen..
Ich zahle also brav weiter bis mein Großer 18 Jahre ist..
Nun hat er mir letztens selbst erzählt das er neben seiner schulischen Ausbildung, z.B. in den Ferien und nach Aufforderung Geld verdient. Nachdem ich ihn gefragt habe was er in den Herbstferien verdient hat, gab er an für die beiden Wochen 240,-Euro bekommen zu haben... Ansonsten tut er mal hier und da etwas für Leute die Probleme mit Computern haben. Dafür bekommt er dann auch regelmäßig ein Entgeld...

Ich zahle den vollen Unterhaltsbetrag in Höhe von 138,5 Prozent (393,-Euro) nach der Berechnung vom August 2006, da mein Sohn keinerlei Einkommen hat, weil er bei seiner schulischen Ausbildung ja nichts verdient, und da stellt ich mir nun doch die Frage, ob seine Nebeneinkünfte nicht auch als Einkommen angegeben werden müssen, auch wenn diese nicht regelmäßig sind ??
Wer kann mir da weiter helfen.. ???

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Themenstarter Geschrieben : 08.11.2006 20:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

so aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass diese "temporären" Einkünfte auf das Jahr hochzurechnen sind. Dem können dann die Kosten gegen gerechnet werden (z.B. Fahrtkosten). Da kommt also nicht wirklich was bei rum, das eine Änderungsklage in den Lichtschein des Erfolges rücken würde.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2006 12:34