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Abgetrennt: Anpassung Kindesunterhalt an Düsseldorfer Tabelle 2011

 
(@frankfurter)
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Hallo erstmal,ich hab auch mal ne bescheidene Frage.Ich hab heute erfahren das ich ab Januar 5 % weniger Lohn erhalte.Wirtschaftliche Lage des Betriebes läßt es nicht mehr zu usw.
Nun zahl ich die ganze Zeit für meine Tochter einen höheren Geldwert als in der Düsseldorfer Tabelle angegeben,hab das die ganze Zeit gemacht ohne mit der Wimper zu zucken.
Der Anwalt meiner Ex-Frau hat das damals so aufgesetzt weil ich ja nur Unterhaltspflichtig für ein Kind bin.Ich habe weder nen Unterhaltstitel beim Jugendamt etc.
So langsam aber sicher ärger ich mich aber darüber das ich immer nur der Zahlmeister bin mein Kind jedoch relativ selten zu Gesicht bekomme da meine Ex meint machen zu können wonach ihr gerade ist.
Was würde denn passieren wenn ich nur noch den in der Düsseldorfer Tabelle angegebenen Satz zahlen würde,bzw. im Sommer wenn meine Tochter 6 Jahre alt wird mich weigere mehr zu zahlen.
Ich ärger mich maßlos darüber das meine Ex mit ihrem neuen Mann und den beiden Kindern (eins von mir) 2x im Jahr in den Urlaub fliegen kann und ich muß jeden Monat zusehen wie ich meine Rechnungen bezahlen kann.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2010 02:18
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Frankfurter,

mein Rat an dich: Bring Ordnung in die Sache!

1. Trefft eine Regelung zum Umgang zwischen eurem Kind und Dir. Notfalls vor einem Gericht, wenn es anders nicht möglich ist.

2. Klare Linie beim Unterhalt.
Als Maßstab dient in Deutschland die Düsseldorfer Tabelle. Zahlst Du nur für ein Kind, dann geht es um eine Stufe weiter nach oben. Gibt es bisher noch keinen Titel, dann kannst Du den Zahlbetrag jederzeit ändern. Aber was hilft es Dir, wenn Du dann eine menge Ärger mit der Ex bekommst, Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen hast und am Ende wieder den alten Betrag zahlen darfst? Nichts!
Also, zahle freiwillig, was Du zu zahlen hast und gut ist.
Wenn du ein paar Zahlen einstellst, dann kann Dir hier auch genau gesagt werden, wie hoch Dein Zahlbetrag ist.

Allerdings wäre es auch gut, wenn Du dazu einen eigenen Thread aufmachen würdest. Oder vielleicht schneidet ein Admin den hier ab, und stellt in eigenständig wieder ein...

Gruß, Michael

Edit: jetzt ging es aber schnell - schon erledigt mit dem abschneiden...


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2010 10:58
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Frankfurter,

mein Rat an dich: Bring Ordnung in die Sache!

1. Trefft eine Regelung zum Umgang zwischen eurem Kind und Dir. Notfalls vor einem Gericht, wenn es anders nicht möglich ist.

2. Klare Linie beim Unterhalt.
Als Maßstab dient in Deutschland die Düsseldorfer Tabelle. Zahlst Du nur für ein Kind, dann geht es um eine Stufe weiter nach oben. Gibt es bisher noch keinen Titel, dann kannst Du den Zahlbetrag jederzeit ändern. Aber was hilft es Dir, wenn Du dann eine menge Ärger mit der Ex bekommst, Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen hast und am Ende wieder den alten Betrag zahlen darfst? Nichts!
Also, zahle freiwillig, was Du zu zahlen hast und gut ist.
Wenn du ein paar Zahlen einstellst, dann kann Dir hier auch genau gesagt werden, wie hoch Dein Zahlbetrag ist.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2010 11:00
(@frankfurter)
Schon was gesagt Registriert

danke für die Antwort.
Das mit dem klagen wegen des Umgangsrechts hab ich auch schon mehrmals überlegt,allerdings wurde mir von 2 Anwälten abgeraten mit dem Hinweis das ich doch froh sein könnte das ich mein Kind regelmäßig sehe.
Dieses regelmäßig bezieht sich auf alle 14 Tage von Samstag 10 Uhr bis Sonntag 18 Uhr,dabei wohne ich direkt um die Ecke und meine Tochter will mich öfters sehen.
Urlaub etc. ist in den 2 1/2 Jahren noch nicht vorgekommen,letzten Sommer wollte ich mit ihr ne Woche wegfahren,da fing aufeinmal meine Tochter an rumzuzicken und wollte mit mir nicht mehr mitkommen,bin dann 5 Monate jeweils Samstag und Sonntag hingefahren,war dann mit ihr auf dem Spielplatz und brachte sie dann nach 2-4 Stunden wieder nach hause.

Ich verdiene aktuell 1770€ und ab Januar "nur" noch 1670€ zahlen tue ich aktuell 257€ + nen 10er für die Unfallversicherung.
Dazu kommen dann noch regelmäßig kosten für Kleidung da man mir meine Tochter immer mit Sachen herschickt die zu klein sind,Papa ist dann so blöd und kauft neues,aber das kennen wahrscheinlich auch andere.
Sachen wie Zirkus,Zoo etc. werden natürlich grundsätzlich von mir mit ihr besucht,hör ich dann schon beim abholen sie möchte da und da hin und krieg dann teilweise noch nen Flyer in die Hand von nem Zirkus.
Die kleine freut sich dann natürlich und wenn ich mit ihr nicht da hingehe gibts nen Riesentheater.Ich weiß ich sollte das mit mir so nicht machen lassen,aber man ist ja schon froh wenn man sein Kind regelmäßig sieht.Noch vor einem Jahr wurde ja nichtmal das übernachten gestattet,durfte sie immer brav Abends nach hause bringen.

Die Frage ist natürlich was mir das schönste Umgangsrecht bringt wenn ich es eh nicht durchsetzen kann weil dann mal wieder Joker Krankheit des Kindes gezogen wird.
Langsam aber sicher hab ich resigniert und finde mich damit ab das man von der Ex immer schön an den Eiern gepackt werden kann.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2010 15:08
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Frage ist natürlich was mir das schönste Umgangsrecht bringt wenn ich es eh nicht durchsetzen kann weil dann mal wieder Joker Krankheit des Kindes gezogen wird.
Langsam aber sicher hab ich resigniert und finde mich damit ab das man von der Ex immer schön an den Eiern gepackt werden kann.

Es kommt halt immer darauf an, wie eng die Vereinbarung gestrickt ist. Gibt es einen Hinweis auf Konsequenzen bei Boykott? Steht was davon drinn, das (warum auch immer) ausgefallenen Umgänge sofort nachzuholen sind ohne den Rhythmus zu verändern?
Oft fehlen solche Regelungen und dann bleibt Mann der Willkür der Mütter oft ausgeliefert, so wie Du es erwähnst.

Aber es ginge sicherlich auch Besser. Genauso wie die Häufigkeit der Umgänge oder Urlaub usw. Gewisse Standards haben sich hier ergeben. Diese dürften auch für Dich durchsetzbar sein.

Mit Deinem derzeitigen Zahlbetrag von 257.- € bist Du aus meiner Sicht richtig einsortiert, wenn du hier Nettobeträge genannt hast.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2010 15:31
(@frankfurter)
Schon was gesagt Registriert

Es ist ja hinsichtlich des Umgangs nix geregelt,in der Scheidungsfolgenvereinbarung ist lediglich vermerkt "großzügiges Umgangsrecht wird gewährt" Wollte was festgeschrieben haben im Zuge der Scheidung,aber meine werte Ex ließ sich auf nix ein.

Ich probiere immer wieder einen normalen Umgang mit meiner Ex zu erreichen,aber es kommt halt immer auf ihre Tagesform an,wobei ich ja sagen muß das es in letzter Zeit doch wieder etwas besser läuft.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2010 16:20
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Eine Klärung zwischen Dir und Deiner Ex ist natürlich jederzeit einem Termin beim JA oder Gericht vorzuziehen.
Wenn also Besserung in Sicht ist, dann baue hier weiter darauf.

Aber im anderen Fall würde ich vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht zurückschrecken.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2010 16:27
(@kreuels)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Frankfurter,
leider kenne ich deine Probleme nur zu gut. Hier meine  Erfahrung bzw. Tipps.

1. Umgangsregelung per Gericht ist schön, aber bringt nichts. Wenn deine Ex sagt, "Kind ist krank, geht heute nicht" haste Pech gehabt. Das geht so mit vielen Argumenten, von Krankheit, Klassenarbeit, Kind will nicht etc.
Du könntest natürlich dein Kind per Gerichtsurteil holen lassen,aber willst du das?

2. Jeder Anwalt will nur Geld verdienen und sagt dir erst mal wie wenig du zu zahlen hast. Hinterher sind natürlich die Richter schuld. Es gibt einen Vergleich beider Anwälte vor Gericht (das bringt beiden Anwälten nähmlich mehr Geld) und schon hast Du Pech, bzw. Du zahlst doch den Betrag, den du eigentlich vorher schon wußtest.

Nie  😡 hat der Betrag gestimmt, den mein oder Ihr Anwalt ausgerechnet hat und hinterher war es der Betrag, den ich ausgerechnet habe.

Ich habe mich im Internet eingelesen und selber gerechnet. Danach wurde das Jugendamt beauftragt, den Unterhalt zu errechnen. Die Mitarbeiter sind meistens (menschlich) parteisch, aber wenn Du weißt wie alles berechnet wird, kannst Du argumentieren und siehe da, die Berechnung klappt und alle sind zufrieden.

Der beste Weg ist natürlich, sich friedlich zu einigen. Wichtig hierbei ist !! das es friedlich bleibt. Bedenke und beachte.

1. ! IHR habt euch getrennt.

2. ! Befreie Dich von Neid (Urlaub, vermögen etc.) oder Missgunsten. Das hilft nicht. Lebe DEIN neues Leben.

3. ! Sehe die Fakten, und versuche für deine Kind da zu sein, so wie dein Kind es will.

4. ! Benutze nie Dein Kind für Deine Ziele.

5. ! Behandel Deine EX wie du behandelt werden möchtest. ( Und sollte Sie es nicht tun, bleibe trotzdem bei Deiner Linie)

6. ! Vermeide Äußerungen, Gespräche über deine Ex, wenn das Kind dabei oder nur anwesend ist. (die kleinen Biester :wink:) haben ein super Gespür und bringen dich ganz schnell in Bedrängnis.

7. ! Keine Extra`s wie Geld, Geschenke etc. für Besuche oä.

8.! Akzeptiere Deine Situation, auch wenn der neue Partner mit deiner Ex Dinge Entscheidungen trifft, die Du anders machen würdest.

Ich schreibe aus 10 Jahren Erfahrung von mir, den Beobachtungen anderer und wünsche dir viel Glück und Vernunft.

So long
Kreuels


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2011 13:57
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Kreuels,

um ein paar Dinge klarzustellen:

Umgangsregelung per Gericht ist schön, aber bringt nichts. Wenn deine Ex sagt, "Kind ist krank, geht heute nicht" haste Pech gehabt.

Kommt auf die Umgangsregelung drauf an. Mit einer klaren Regelung, wie ausgefallene Umgangszeiten nachgeholt werden, und ggf. mit einer Androhung von Ordnungsgeld falls Madame den Umgang sabotiert, steht man schon ein wenig besser da als wenn man sich aus Unkenntnis, oder aus falsch verstandener Rücksichtnahme auf eine zickende Ex ...

Es ist ja hinsichtlich des Umgangs nix geregelt,in der Scheidungsfolgenvereinbarung ist lediglich vermerkt "großzügiges Umgangsrecht wird gewährt" Wollte was festgeschrieben haben im Zuge der Scheidung,aber meine werte Ex ließ sich auf nix ein.

... auf so ein Wischi-Waschi eingelassen hat.

Es gibt einen Vergleich beider Anwälte vor Gericht (das bringt beiden Anwälten nähmlich mehr Geld) und schon hast Du Pech (...)

Zur Klarstellung: Einen Vergleich gibt es nur mit deiner Zustimmung. Mit ist schon klar, dass Familienrichter jemanden gerne zu einem Vergleich erpressen (schließlich haben sie dann weniger Arbeit), aber wenn das Schiff in die falsche Richtung segelt, ist es nicht "Pech", sondern schlicht und ergreifend deine Aufgabe, ein klares "Nein!" dagegen zu setzen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2011 17:00
 sky1
(@sky1)
Rege dabei Registriert

Hi,

zum Thema Umgang kann ich Malachit voll zustimmen. Mein Umgangsbeschluss ist 3 Monate jung und Wirkung..
Seither finden die Gespräche mit der KM endlich auf Augenhöhe statt, zuvor war ich "nur" Bittsteller und habe jede Menge Kreide/Kröten geschluckt.

Meine H(Ex)e tickt ähnlich wie Deine KM.
Vom Erstbesuch beim Anwalt bis zum Beschluss sind 11 Monate vergangen (incl. Mediationszeiten) und eine kleine vierstellige Eurosumme ist auf diesem Weg verbrannt.
Würde z.B. mein UmgangsWE ausfallen steht mir das nachfolgende WE zu!
Ist die Mutter bockig und blockiert dem Umgang und ich kann jenes bewesien droht ihr Zwangsgeld bis zur Beugehaft.

Die Zeiten Oder deMuddi sind seither vorbei und bei mir hat es sich tatsächlich positiv entwickelt.

Der beste Weg ist natürlich man kann sich ohne Gericht einigen.
Vielleicht suchst Du das Gespräch mit der KM ohne zu drohen.... die Konsequenzen kannst Du nach reiflicher Überlegung ggf. einleiten.

Gruße Sky


Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.

Gruß Sky

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2011 00:41