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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 12:41:26 *
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Autor Thema: Neue Düsseldorfer Tabelle 2011  (Gelesen 11347 mal)
was_guckst_du
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« am: 17. November 2010, 06:53:43 »

Guten Morgen,

am 30.11.2011 wird beim OLG Düsseldorf die neue Düsseldorfer Tabelle 2011 vorgestellt.

Zurzeit ist nur zu erwarten, dass sich die Selbstbehaltsätze verändern werden. Mit einer Erhöhung der Tabellenbeträge ist nach bisher vorliegenden Informationen nicht zu rechnen. Lediglich ein erhöhter Unterhaltsbedarf für volljährige Kinder, die nicht mehr bei den Eltern leben, kommt eventuell in Frage.

Also schaut am 30.11.2011 mal auf die Internetseite des OLg Düsseldorf.

Gruß aus Schwelm

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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 17. November 2010, 07:38:47 »

Danke für den Hinweis.

Das wäre ja sogar mal eine Veröffentlichung, bevor sie in Kraft tritt!
Das gabs schon länger nicht mehr.

Dafür haben sie aber anscheinend ihr Versprechen, sie von Grund auf neu zu gestalten nicht gehalten.
Hat aber sowieso niemand dran geglaubt.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
was_guckst_du
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« Antwort #2 am: 17. November 2010, 08:00:02 »

...es muss natürlich heissen " am 30.11.2010" ...
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Beppo
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« Antwort #3 am: 17. November 2010, 08:11:07 »

Hatte ich auch so verstanden und meinen Text entsprechend formuliert.
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« Antwort #4 am: 17. November 2010, 11:32:55 »

Der Unterhalt für Studenten liegt rückwirkend für den 1.10.2010 bei 670 Euro statt 640 Euro wie bisher.

Sollen die Selbstbehaltssätze erhöht werden?
 question
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Beppo
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« Antwort #5 am: 17. November 2010, 11:39:45 »

Man munkelt auf 950,- bzw. 800,- €

Solange diese aber nach Belieben mit fiktivem Einkommen aufgeplustert werden, hat das natürlich wenig reale Wirkung.
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« Antwort #6 am: 17. November 2010, 15:35:19 »

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/rechtsanwalt-tipp-zum-unterhaltsrecht-neue-duesseldorfer-tabelle-2011-zum-30-11-2010-neuregelung-zum-selbstbehalt-erwartet
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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« Antwort #7 am: 26. November 2010, 11:17:17 »

Aktuelle News: http://www.familienrecht-deutschland.de/Unterhaltstabellen_Leitlinien_2010/Neue_Seite_1

Damit wird offensichtlich und endlich einmal laut gesagt, dass der "notwendige Selbstbehalt" einen Unterhaltsverpflichteter einem ALG-2-Empfänger gleich stellt.
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« Antwort #8 am: 26. November 2010, 11:37:47 »

Interessant!

Kein Cent für Umgangskosten!

Damit gilt für jeden, der auf den SB gedrückt wird, Umgangskosten mindestens in Höhe des halben KG geltend zu machen, welches angeblich dafür herhalten soll.

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« Antwort #9 am: 26. November 2010, 13:39:00 »

Die Mangelfälle werden deutlich zunehmen.

Eine Unverschämtheit ohnehin ist der Bezug auf § 1603, der mit keinem Buchstaben die Höhe des existenzsichernden Einkommens umreißt. Trotz dessen geht das OLG Düsselhaft in seiner unbeschreiblichen Arroganz daher und setzt 360 € für Miete an. Ein Betrag, der selbst einem ALG-2-Empfänger selten ein würdevolles Heim ermöglicht und schon gar nicht die Bereithaltung von Wohnraum für die Umgänge. Dies ist im Rahmen des ALG-2-Bezuges allerdings sehr wohl möglich, weil 14-tägiger Umgang plus halbe Ferien schon gut ein Drittel des Jahres ausmachen. Auch erhalten ALG-2-Empfänger seit kurzem Zuschüsse zu den Umgangskosten bis hin zu deren vollständigen Übernahme (>Anlage BEBE<, pdf).

Was von Unterhaltsverpflichteten verlangt wird, bürdet man keiner intakten, in finanzielle Schieflage geratenen Familie auf. Wie wäre es, allen ALG-2-Empfängern fiktive Einkommen zuzurechnen (sie könnten dieses Geld ja immerhin erwirtschaften) und auf den Bedarf anzurechnen? Das wäre doch eigentlich eine Petition wert.

Im Ergebnis werden die fiktiven Einkommen steigen, wodurch das Realeinkommen unter den Selbstbehalt purzeln wird. In diesem Zusammenhang fordere ich, dass das fiktive Einkommen dem Progressionsvorbehalt unterworfen wird (Lohnersatzleistung) oder gänzlich steuerpflichtig gestellt wird. Dass das Finanz-Rollkommando noch nicht drauf gekommen ist, wundert mich doch schon. Sollte ich auch hieraus eine Petition formulieren?
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« Antwort #10 am: 26. November 2010, 13:50:18 »

Ich bin ja auch für die Einführung von fiktiven Arbeitsplätzen um die Arbeitslosigkeit in den Griff zu bekommen und natürlich fiktive Geburten um zum Einen, die Geburtenrate endlich wieder nach oben zu bekommen und den durch Kinderlosigkeit benachteiligten Frauen auch endlich den ihnen zustehenden Unterhalt zukommen zu lassen.

Schließlich können sie ja nichts dafür, dass die Männer keine Kinder wollen.
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« Antwort #11 am: 26. November 2010, 14:16:29 »

Man munkelt auf 950,- bzw. 800,- €

Solange diese aber nach Belieben mit fiktivem Einkommen aufgeplustert werden, hat das natürlich wenig reale Wirkung.

Ist das mit dem "fiktiven Einkommen" denn in der Realität wirklich an der Tagesordnung, oder kommt das in der Praxis eigentlich nur zum Tragen, wenn sich einer offensichtlich vorm Zahlen drücken will, so nach dem Motto, "bevor ich meiner Ex was zahl mach ich lieber auf arbeitslos"?
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Beppo
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« Antwort #12 am: 26. November 2010, 14:26:00 »

Ja, es ist an der Tagesordnung.

Immer wenn das Einkommen nicht reicht wird irgendetwas an den Haaren aus dem Sumpf gezogen, bis es doch reicht.

Entweder werden deine Fahrtkosten zusammengestrichen, weil du ja auch mit dem Fahrrad fahren kannst, du bekommst für deine Vespa Prosciutto einen geldwerten Vorteil von 500,-€ angerechnet und für deine 1-Zimmer Eigentumsbesenkammer einen Wohnvorteil von 600,- plus Nebenkosten, obwohl dir als Mangelfall nur 360,-€ inkl. Nebenkosten zustehen.

Es werden übrigens mittlerweile mehr Attentate auf Familienrichter verübt, als auf Strafrichter.
Ich weiß aber auch nicht warum.
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« Antwort #13 am: 26. November 2010, 14:31:56 »

Hi

Das mit den 360€ für Wohnkosten ist wirklich ein Witz und entbehrt jeder realistischen Grundlage. Berlin ist bekannt für seinen bezahlbaren Wohnraum, vor allem der Ostteil der Stadt. Hier gelten folgende Richtwerte für angemessene Warmmieten bei ALG2-Bezug:    1 Person     378€ (Stadtbezirk Treptow-Köpenick)

Und man beachte: "Zur Feststellung der Angemessenheit der Miete ist nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mieten abzustellen, sondern auf den unteren Bereich der am Wohnort marktüblichen Mieten. (Quelle)
Das ist also schon der untere Durchschnitt. Bei 6.7 Millionen Menschen mit Hartz4-Bezug wird Wohnraum am untersten Ende des Mietspiegels "langsam knapp".

Hier also einen Bezug zu ALG2 zu konstruieren ist schon mal gelogen, denn dieses wird real unterschritten - und zwar sehr deutlich.

Gruss oldie
« Letzte Änderung: 26. November 2010, 14:33:32 von oldie » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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« Antwort #14 am: 26. November 2010, 15:54:46 »

Na das sind ja tolle Aussichten Traurig

Wobei ich schon noch einen gewissen Unterschied sehe, ob einem ein geldwerter Vorteil für Firmenwagen (hab ich nicht) oder Eigenheim (hab ich auch nicht) unterstellt oder Fahrtkosten gestrichen werden (hab ich ohnehin nur 90,- angesetzt, wenn die gestrichen würden wärs wohl zu überleben), oder ob die einem tatsächlich grundsätzlich einfach ein höheres Einkommen unterstellen, weil sie der Meinung sind, man könne sich einfach mal eben so einen besser bezahlten Job suchen.

Wo droht denn da in der Praxis eher die Gefahr? Wenn die Motivation bei der Ex selbst liegt und die sich nen ausgefuchsten Anwalt nimmt, oder wenn man es auf der Gegenseite mit ner Behörde (Beistandsschaft JA oder ARGE) zu tun hat? Ich habe zumindest die Hoffnung, dass sich ein Amt da schon aus Faulheit eher weniger Mühe gibt, so einen Blödsinn durchzudrücken.
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« Antwort #15 am: 26. November 2010, 16:04:26 »

Das mit dem höheren Einkommen habe ich oben nur vergessen.

Natürlich kann dir auch noch unterstellt werden, dass du dich zu wenig um einen besser bezahlten Job bemüht zu haben oder dir eben ein Nebenjob auferlegt werden.

Das gilt allerdings in erster Linie für KU-Mangelfälle.

Solange es um EU geht, sitzt du auch nicht direkt der ARGE gegenüber, sondern immer der EX, weil die ARGE selbst kein Klagerecht gegen dich hat.

Gruss Beppo
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« Antwort #16 am: 26. November 2010, 16:09:47 »

Solange es um EU geht, sitzt du auch nicht direkt der ARGE gegenüber, sondern immer der EX, weil die ARGE selbst kein Klagerecht gegen dich hat.

Also in meinem Fall ginge es wenn überhaupt nicht um EU sondern BU. Hat die ARGE da ein Klagerecht? Und wenn nein, wieso schicken mir die dann einen Fragebogen? Oder läuft das dann indirekt - also Ex das ALGII kürzen mit dem Verweis, "klagen sie mal auf BU"?
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« Antwort #17 am: 26. November 2010, 16:13:03 »

Natürlich kann dir auch noch unterstellt werden, dass du dich zu wenig um einen besser bezahlten Job bemüht zu haben oder dir eben ein Nebenjob auferlegt werden.
Nebenjob is nich, denn ich arbeite bereits 7 Tage die Woche im Schnitt bis 22 Uhr. Und wer entscheidet aufgrund welcher Grundlage ich dann einen besser bezahlten Job finden müsste?
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« Antwort #18 am: 26. November 2010, 16:16:42 »

Ob EU oder BU spielt in dem Fall keine Rolle.

Zitat
Oder läuft das dann indirekt - also Ex das ALGII kürzen mit dem Verweis,"klagen sie mal auf BU"?
Genau so.
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« Antwort #19 am: 26. November 2010, 16:19:30 »

Nebenjob is nich, denn ich arbeite bereits 7 Tage die Woche im Schnitt bis 22 Uhr. Und wer entscheidet aufgrund welcher Grundlage ich dann einen besser bezahlten Job finden müsste?

Nein, die Gefahr besteht bei dir nicht.
Erstens wegen BU und zweitens weil du nicht wenig verdienst.
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« Antwort #20 am: 26. November 2010, 16:28:45 »

Ob EU oder BU spielt in dem Fall keine Rolle.
Genau so.

Na dann will ich mal stark hoffen, dass die ARGE da in meinem Fall kein Faß aufmacht - denn das wäre dann im Hinblick auf den parallel zu regelnden Umgang der GAU.

Steht man eigentlich bzgl. Umgang und Unterhalt in der Regel vor dem gleichen Richter oder sind da unterschiedliche "Spezialisten" am Werk?
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« Antwort #21 am: 26. November 2010, 16:31:17 »

Hi pai de gemeos

Du hast 3 (!) eigene Threads im UH-Forum. Zerfledder bitte nicht diesen durch Fragestellungen zum eigenen Anliegen.

Gruss oldie
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« Antwort #22 am: 30. November 2010, 11:40:44 »

...tituliert die BILD

welche gehirnamputierten Schreiblinge sind das eigntlich? Bisher wurde die DDT ja auch nur alle 2 Jahre angepasst. Naja wenigstens hat der Schreiberling erkannt, das zum Jahresanfang die DT ja um 13% angehoben wurde.  mad

Gruß TIna
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« Antwort #23 am: 30. November 2010, 11:44:39 »

Zumal die Zahlbeträge ja auch so noch mit dem Nominaleinkommen der Pflichtigen wachsen.

Man müsste mal anhand des bisherigen, prozentualen Wachstums errechnen, wann der Mindest- KU-Satz für ein Kind die 100% Marke vom Einkommen des Pflichtigen übersteigt.
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« Antwort #24 am: 30. November 2010, 12:54:51 »

wann der Mindest- KU-Satz für ein Kind die 100% Marke vom Einkommen des Pflichtigen übersteigt.

oh ha, was machen wir dann, die mehr als ein Kind haben?
 
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