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Abbruch einer Schulausbildung bei priv. Volljährigem

 
(@habnefrage)
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Hallo Forum,

da bin ich wieder .. Knapp 1.5 Jahre war nun Ruhe und es sah so aus als wäre Friede (finanzieller Natur) eingekehrt - ansonsten wurde ich ignoriert (naja)... Dachte ich bis gestern.
Mein ältester Sohn (19 Jahre , bei der KM wohnend, NRW bei Düsseldorf) besucht ein Berufskolleg und besucht dort das Informationstechnische Gymnasium (Allgemeine Hochschulreife plus
staatlicher Abschluss als Informationstechnischer Assistent). Abi steht vor den Ferien an , der Berufsabschluss danach. Danach wollte er eine Ausbildung zum Fachinformatiker antreten.
Doch nun hat er mitgeteilt das er vorzeitig (d.h. nach dem Abi ) abbrechen möchte und er nun Angewandte Informatik studieren möchte, hmmmmmmm ..
Er will zu Hause wohnen bleiben und "im weiteren Umland " studieren (z.B. Dortmund).
Anzumerken ist auch noch : Es gibt immer noch keinen Titel d.h. die Berechnung des Unterhalts erfolgte über den Kampf zweier RA. Mutter nicht Leistungsfähig trotz Vollzeitjob ....
Meine Fragen : Hat jemand Erfahrung in einem ähnlichen Fall ?
                      Ihm ist bekannt das er Bafög beantragen muß (und Unterlagen benötigt) : Bekomme ich die Unterlagen der Mutter auch zu sehen ?
                      Ist es wahrscheinlich das ihm der "Ausbildungsabruch" nicht in Bezug auf Zielstrebigkeit Unterhaltstechnisch angerechnet werden kann ?

Danke im Voraus für jede Antwort  (ich habe mich hoffentlich nicht zu kompliziert ausgedrückt ??? ), wenn ja gerne Nachfragen 🙂

Schönen Gruß
Habnefrage / Peter

                     


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2012 21:32
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Peter,

wenn Dein Sohn mit 19 Jahren Abi macht und anschliessend studieren geht, so ist dieses unterhaltsrechtlich nicht verwerflich (daran ändert auch nichts, dass sich an das Abi ursprünglich eine Ausbildung anschliessen sollte).
Theoretisch könnte er auch zunächst die Ausbildung beginnen und hinschmeissen, um zu studieren, da eine einmalige Umorientierung in aller Regel - so die Art der Ausbildung den persönlichen Fähigkeiten entspricht - einzuräumen ist. Insofern: Sieh es positiv.

Da Sohnemann volljährig ist, ist er Dein direkter Ansprechpartner in Unterhaltsfragen.
Wenn er Unterhalt von Dir begehrt, hat er zuvor eine Einkommensauskunft von KM einzuholen (und Dir - zusätzlich zum Bafög-Bescheid - vorzulegen).

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2012 11:35
(@habnefrage)
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Hallo United,

Danke für Deinen Beitrag.
Ja Unterhalt habe ich mit dem jungen Mann schon einmal durchexerziert. Mutter ist nicht Leistungsfähig - und das schein recht genau berechnet worden zu sein... Wirklich mehr als knapp kalkuliert.
Warte also erstmal ab ... wenn auch mit brummeln - es sind halt Absichtserklärungen zur Zeit ....

Schönen Gruß
Peter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2012 21:10
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

dafür würde ich durchaus mal nach regelmäßigen Leistungsnachweisen fragen... nicht dass eine gewisse Bummeleinstellung kommt, die so manchem Komillitonen am Ende nach längerer Zeit das Genick gebrochen hat. Und das Mama offensichtlich nicht bereit ist, Ihn zu unterhalten, sollte er langsam mal selber merken...

vg


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2012 03:28