Abänderungsklage ab...
 
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Abänderungsklage abgewiesen

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(@sternchen01)
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Hallo zusammen,

wir haben Post bekommen bzgl unserer Abänderungsklage weil mein Mann seinen Job verloren hat.

Die Klage wurde vom Gericht komplett abgewiesen. Begründung ist die Abfindung meines Mannes und dass sich damit sein Gehalt nicht um 20% ändert.

Nur: Das Gericht hat die Abfindung auf lediglich 6 Monate verteilt, damit weiterhin der komplette EU gezahlt werden kann. D.h. die komplette Abfindung geht über 6 Monate dann zu 100% an die Ex damit IHR Lebensstandart gehalten wird (und weiter zustudieren gehen kann).
Auch der KU (derzeit Stufe 6) wird unberührt belassen, obwohl das noch nach der alten DT berechnet wurde und angapasst werden müsste.
Bei der ganzen Berechnung des Gerichtes bleibt entweder der KU unseres Sohnen völlig aussen vor oder der SB meines Mannes, vom meinem BU ganz zu schweigen. (um in Zahlen zu sprechen..wir dürfen weiterhin insgesamt 2800,- zahlen, während uns 1000,- bleiben)

Tut mir leid, aber ich weiß beim besten Willen nicht mehr was da nicht Willkür, bzw was dabei noch rechtlich zu vertreten ist?

Verstehe weder die Welt noch die Rechtssprechung! Willkommen in Deutschland

Gruß, sternchen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2010 10:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sternchen.

Genau das ist der übliche Rechtswahnsinn in D.

Die Abfindung ist aufzubrauchen, damit die Echse sich nicht einschränken muss.

Geht mir zur Zeit genauso.

Ich zahle 2.950,- Unterhalt obwohl ich nur 1.910,- ALG1 bekomme. Mir bleiben also Minus 1.040,- € zum Leben.
Mir wurde sogar noch der Unterhaltssatz erhöht und ne Nachzahlung rein gewürgt, als ich schon die Kündigung hatte.
Und dabei habe ich keine Abfindung bekommen.

Ich finde, es werden in Deutschland viel zu wenig Richter an die Wand gestellt und erschissen.  😡

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 11:28
(@sternchen01)
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Hi Beppo,

was ist denn mit unserem Standart und unseren Zahlungen die wir nicht mehr leisten können? Ist doch ganz klar definiert wie eine Abfindung zu handhaben ist. Geht doch dabei nicht nur um die Ex.
Außerdem..hat unser Sohn keine Rechte? Was ist da mit KU?? Der MUSS doch eigentlich der aktuellen DT angepasst werden oder nicht?

Könnte echt nur heulen derzeit.

Machst du etwas gegen dein Urteil oder kam das schon vom OLG?

LG, sternchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2010 11:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

was ist denn mit unserem Standart und unseren Zahlungen die wir nicht mehr leisten können? Ist doch ganz klar definiert wie eine Abfindung zu handhaben ist. Geht doch dabei nicht nur um die Ex.
Außerdem..hat unser Sohn keine Rechte? Was ist da mit KU?? Der MUSS doch eigentlich der aktuellen DT angepasst werden oder nicht?

Das interessiert doch einen Richter nicht, wenn er von "oben" die Anweisung bekommen hat, genauso zu bverfahren

Machst du etwas gegen dein Urteil oder kam das schon vom OLG?

Das war schon vom OLG. Der Fisch stinkt vom Kopf her.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 11:48
(@sternchen01)
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Jetzt im ernst?

Magst du sagen welches und welche Begründung gab es für den ganzen Mist?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2010 12:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das verachtungswürdige hanseatische Oberlandesgericht zu Hamburg. Das gilt aber Bundesweit.

Und die Begründung ist, dass Arbeitslosigkeit ein vorübergehendes Ereignis sei und der Pflichtige die Folgen mindestens ein halbes Jahr alleine aus seinen Rücklagen zu tragen hat.

Die Bildung von Rücklagen ist aber natürlich nicht unterhaltsmindernd zulässig.

Wenn ihr zufällig noch ein paar Handgranaten rum liegen habt, wißt ihr ja nun, wo ihr die entsorgen könnt.

Ihr solltet allerdings den kleinen Sicherungsstift an anderer Stelle entsorgen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 11.08.2010 12:16
(@webspider)
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Wenn ihr zufällig noch ein paar Handgranaten rum liegen habt, wißt ihr ja nun, wo ihr die entsorgen könnt.

hr solltet allerdings den kleinen Sicherungsstift an anderer Stelle entsorgen.

na na na

terrorwarnung 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 12:34
(@sternchen01)
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hhhmmm, bei uns ist Hamm zuständig.

Unsere RAin konnte nachweisen warum wir keine Rücklagen bilden konnten. Wir zahlen ja nicht nur KU nach Stufe 6 und EU, sondern auch noch das Haus indem die KM lebt.

Nur... wir haben ja auch noch gemeinsamen Sohn (2) und mir steht BU zu. Das Gericht hat nicht nur das aussen vor gelassen, sondern auch die Anpassung des KU nach der neuen DT. Wir zahlen noch immer nach der alten. Wenisgtens das müssten die doch anpassen.

Hast du eine Urteilsnummer oder so? Würde den Mist gern unseren RAin mitteilen.

Verliere immer mehr die Hoffnung. 🙁

Granaten würde ich erstmal hier entsorgen.

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Themenstarter Geschrieben : 11.08.2010 12:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast du eine Urteilsnummer oder so? Würde den Mist gern unseren RAin mitteilen.

Ne Urteilsnummer gibt es insofern nicht, da ich "überredet" wurde, einem Vergleich zuzustimmen.
Somit zahle ich absolut freiwillig und aus tiefster Einsicht.  :gunman:
Der Erpresser in Schwarz hat damit also absolut nichts zu tun und wäscht seine schmutzigen Hände in Unschuld.
Die wird dadurch allerdings auch schmutzig.

Und eure RAin wird das schon wissen, da das absolut gängige Praxis in D, dem Land der Richter und Henker ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 12:41
(@sternchen01)
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Unsere RAin hat sich furchtbar über die Richterin aufgeregt und eine 5Seite-lange Beschwerde eingereicht.
Sie sagt, dass das Gericht weder rechnen kann, noch sich den Sachverhalt überhaupt durchgelesen hat. Außerdem würde es gesetzteswiedrig handeln, da es KU und BU für mich unterschlägt.

Kann doch alles nicht wahr sein!

Ach...und meinem Mann wird vorgeworfen, er habe sich nicht frühzeitig um einen neuen Job bemüht. Da bekommen wir nun netter Weise vom Arbeitsamt eine Bescheinigung dass er sich am 01.02 gleich gemeldet hat (Kündigung kam am 29.01) und dass er sich extrem um einen Job bemüht etc.
Immerhin etwas...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2010 12:56




 Uli
(@Uli)

hhhmmm, bei uns ist Hamm zuständig.

Unsere RAin hat sich furchtbar über die Richterin aufgeregt und eine 5Seite-lange Beschwerde eingereicht.
Sie sagt, dass das Gericht weder rechnen kann, noch sich den Sachverhalt überhaupt durchgelesen hat. Außerdem würde es gesetzteswiedrig handeln, da es KU und BU für mich unterschlägt.

Ja, da sitzen die Frauenversteher!  😉

Mir haben die damals EU aufgebrummt, obwohl die Kids bei mir leben und Exe keinen KU zahlt!  😡  :gunman:

Magst Du den Namen eurer Richterin nennen (gerne auch per PN, falls Du es nicht öffentlich tun möchtest)

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 13:01
(@sternchen01)
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Ich muss das erst nochmal nachgucken. Habe den Namen völlig verdrängt.
Ist aber derzeit noch nicht beom OLG, weil ja erst Beschwerde eingereicht werden muss.

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Themenstarter Geschrieben : 11.08.2010 13:24
(@Laola08)

:)Hey, durch einen einfachen Wiederspruch ohne Kommentar begründung ist das ganze angehalten und du brauchst das so nicht zu akzeptieren schon gar nicht zu zahlen. Dafür ist Eurer Anwalt dann mit Arbeit eingedeckt! Ansonsten sucht Euch einen neuen der Eure Interessen besser vertreten tut.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 13:27
(@sternchen01)
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Hi Laola,

das verstehe ich nicht? Was brauche ich nicht akzeptieren. Außerdem..ich fühle mich extrem gut vertreten durch unsere RAin! Sie hat sofort und mit viel Begründung Beschwerde eingelegt. Müssen die nun aber abwarten und können dann erst zum OLG wenn die wieder abgelehnt wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2010 13:29
(@Laola08)

:)genau so muss das laufen ! Wie deine RA das macht. Und solange fliest kein geld bis entschieden ist Zahlungen stoppen und vorallem runter auf Stufe 1 setzen das Urteil ist nicht Rechtskräftig es kann daraus nicht vorllstreckt werden gegen Euch !

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Geschrieben : 11.08.2010 13:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In Unterhaltssachen wird meistens vorläufige Vollstreckbarkeit festgelegt.
Zumindest, wenn es der Unterhaltsmaximierung dient.
Das müsste dann aber auch drin stehen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 13:33
(@sternchen01)
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Hi Beppo,

es gibt ja noch kein Urteil. Vollstreckung daher auch nicht. Wir werden den KU weiter nach der alten Berechnung zahlen und den EU nicht.
Wobei die Richterin auch die "Ablehnung Zwangsvollstreckung" bzgl EU abgelehnt hat. Keine Anfechtbarkeit aber unsere RAin hat es trotzdem gemacht. Sollen die doch Pfänden kommen.  Je nachdem wie die Abfindung angerechnet wird, wird es wohl kaum etwas geben zu pfänden.

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Themenstarter Geschrieben : 11.08.2010 13:38
 Uli
(@Uli)

Ich muss das erst nochmal nachgucken. Habe den Namen völlig verdrängt.
Ist aber derzeit noch nicht beom OLG, weil ja erst Beschwerde eingereicht werden muss.

Ah so, ich dachte, es wäre schon beim OLG. Dann kann ich mit dem Namen der Richterin auch nix anfangen. Ich hatte da eine bestimmte beim OLG Hamm im Auge.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 13:38
(@Laola08)

:)solange du das Finanziell überlebst ist das ja alles Ok ! Aber sonst verändere es und leg das Geld bei Seite bzw. auf ein Notar Kto. Du must Euch ja nicht selbst ruinieren. Und trage vorsorge damit du bei Pfändungen abgesichert bist genügend Geld in Bar man sagt so 4 Wochen so wie Sprit im Tank etc. das ist nicht schwer herzurichten man kann sonst ohne weiteres auch in Raten anderes wie Unterhalt zahlen das muss nicht so alles kommen ich hab da zb 20 Euro bekommen das Schaft man dann auch bis Urteile da sind und bei mir läuft das bereits seit 2005!!

Du siehst das alles real machbar ist .... aber man geht sonst ganz fix kaputt und weis weder vor noch zurück. den Anwalt stört das kaum den ihn Trift das ja nie. Und der verdient da gut Geld dran.

.. mach dich also bald ans werk Eure lage mit ganz einfachen Mitteln zu verbessern !

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 13:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sag mal Laola,
Wovon redest du eigentlich?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 13:52




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