Abänderung eines Un...
 
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Abänderung eines Unterhaltstitels unterschreiben?

 
(@cappuccino31)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, 🙂
ich werde gerade überprüft ob meine Leistungsfähigkeit gestiegen ist.

Meine Frage :muß ich eine Abänderung des Unterhaltstitel unterschreiben? Den Unterhalt den das Jugendamt ausrechnet werde ich in voller höhe zahlen, nur möchte ich die Abänderung nicht unterschreiben.
Kann ich gezwungen werden und wenn würde ich gerne den Titel  begrenzen bis 18 Jahre( da dann beide Elternteile unterhaltspflichtig sind und kindergeld reinzählt)
Würde auch ein Notar gehen?

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2013 13:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Wenn dein Einkommen eine Erhöhung des bestehenden Titels rechtfertigt, wirst du auch um die Änderung des Titels nicht herum kommen.
Du kannst das zwar gegenüber dem JA verweigern aber wenn sie dich verklagen, würdest du vor Gericht verlieren.

Ähnlich verhält es sich mit der (nachträglichen) Befristung des Titels.
Wenn das JA diese nicht vornehmen will, müsstest du klagen und würdest auch hier vermutlich scheitern.

Der Gang zum Notar geht, solange es um Erstausstellung eines Titels geht.
Änderung eines Titels geht nur einvernehmlich oder über ein Gericht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2013 13:32
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Der Gang zum Notar geht, solange es um Erstausstellung eines Titels geht.
Änderung eines Titels geht nur einvernehmlich oder über ein Gericht.

Aber ein Versuch wäre es doch wert, einen notariallen Titel erstellen zu lassen, mit dem neuen Zahlbetrag und Befristung gg. Herausgabe des alten Titels. Klar ist, wenn Gegenseite dies dann verweigert, steht der TO auf dem selben Stand wie jetzt.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2013 13:48
(@cappuccino31)
Schon was gesagt Registriert

Eigentlich möchte ich es ja unterschreiben . Ich möchte mir nur ersparren meinen Sohn mit 18 Jahren auf Abänderung des titels zu verklagen. Deshalb würde ich gerne diesen zusatz schriftlich am besten notariell einbinden, bis 18 Jahre.
Wenn er dann noch forderungen an mich hat,kann er es ja übers Jugendamt tun.

Also wieder nichts zu machen....?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2013 22:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin. Aber ein Versuch wäre es doch wert, einen notariallen Titel erstellen zu lassen, mit dem neuen Zahlbetrag und Befristung gg. Herausgabe des alten Titels. Klar ist, wenn Gegenseite dies dann verweigert, steht der TO auf dem selben Stand wie jetzt.

Klar, einen Versuch ist es wert.

Und viel kosten tut es auch nicht.

Aber wenn sie das ablehnt, solltest du auch so unterschreiben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2013 22:50
(@okina)
Rege dabei Registriert

Kleine Frage...

wie sieht es aus, wenn ein Vergleich besteht und kein Titel vom JA. Kann man nachträglich eine Befristung machen, wenn man sowieso wegen einer Änderung zum JA muss?

Gruß,

Okina

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 10:58
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
Einem Vergleich, dem ja beide Seiten mehr oder weniger freiwillig zugestimmt haben, kann erst recht nicht einseitig aufgekündigt werden!

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 11:08
(@cappuccino31)
Schon was gesagt Registriert

Hallo TotoHH 🙂

Begrenzen möchte ich den Unterhaltstitel nicht,nur das mit 18 Jahre spätestens automatisch eine Neuberechnung (auch durch das JA) erfolgt, da Kindergeld und Lohn der Mutter mit rein zählt. Mein Ziel ist nur , das nicht ich über Gericht klagen muss,sondern mein Sohn zum Jugendamt gehen kann. Das ist doch für einen 18 jährigen nicht zuviel verlangt.

Meine Fragen:
kann ich es nachlesen wo es schriftlich steht das es auch über notar geht
Wie hoch wäre der Streitwert vor Gericht, ich gehe davon aus das mir damit gedroht wird

Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2013 11:41
(@okina)
Rege dabei Registriert

Einem Vergleich, dem ja beide Seiten mehr oder weniger freiwillig zugestimmt haben, kann erst recht nicht einseitig aufgekündigt werden!

Auch nicht bei anderen Bedingungen? Weniger Gehalt oder weitere UH Pflichtige?
Bzw. steht ja im Vergleich, dass die Berechnung noch durch das JA erfolgen soll was ja nie passierte, da das JA hier ja keine UH Zahler berät und die KM nie beim JA war.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2013 18:02