Hallo Leidensgenossen,
ich weiß, diese Fragen werden oft gestellt, doch irgendwie ist jeder Fall individuell. Deshalb fange ich hier auch neu an:
Ich bin seit
Nov 2003 getrennt,
Okt 2005 geschieden
habe zwei Kinder, 9J(2.Klasse), 10J(4.Klasse)
und zahle brav KU und EU(manchmal in Abstimmung etwas reduziert).
Meine EX lebt seit Sep 2005 mit ihrem neuen LG und den Kindern in einer schönen DHH. Sie sind alle dort gemeldet, er zahlt die Miete, der Nachweis sollte nicht so schwierig sein. Seitdem sie dort zusammen wohnen habe ich ihr 450,00 für die Haushaltsführung als Einkommen angerechent und entsprechend 200-250 weniger EU gezahlt. Sie arbeitet nix und denkt auch nicht daran, würde sich lieber krank schreiben lassen...
Ich komm mir vor wie eine Melkkuh... :knockout:
Deshalb möchte ich bald mal den EU reduzieren oder streichen.
Das kleinere Kind ist doch auch langsam in dem Alter, wo man eine Teilzeitbeschäftigung der Mutter erwarten kann.
Allerdings:
Solange ich zahle ist die Stimmung recht gut. Wenn ich nicht mehr zahle, könnte es sein, dass sie sogar von ihrem LG wegzieht. Arbeiten will sie auch nicht , lieber krank sein.
Kann mir einer einen Rat geben?
ab wann kann ich die EU-Zahlung
- einstellen wegen eheähnlichen Zusammenleben?
- reduzieren wegen Alter der Kinder?
- wenn sie wieder wegzieht und allein wohnt, muss ich dann wieder voll zahlen?
- wie sind meine Rechte, wenn sie sich krankschreiben lässt, um nicht zu arbeiten?
Danke für Eure Antworten im Voraus
Die Melkkuh... :knockout:
Hi melkkuh (änder das doch nochmal, Du stellst Dich ja selbst auf diese Stufe!),
und zahle brav KU und EU(manchmal in Abstimmung etwas reduziert).
Also gehe ich mal davon aus, dass der EU nicht tituliert ist?
Das kleinere Kind ist doch auch langsam in dem Alter, wo man eine Teilzeitbeschäftigung der Mutter erwarten kann.
Denk ich auch, das wird wohl so sein, hast Du mal in die Leitlinien Deines OLG geschaut? Die findest Du <hier>
ab wann kann ich die EU-Zahlung
- einstellen wegen eheähnlichen Zusammenleben?
- reduzieren wegen Alter der Kinder?
Wenn der EU nicht tituliert ist, kannste ihn sofort einstellen oder reduzieren, wenn doch, mußt Du eine Abänderungsklage einreichen. Und denk dran, zuviel gezahlten Unterhalt kriegste nicht zurück, also wenn Du der Meinung bist, ihr steht weniger oder gar nix zu, stell die Zahlung lieber ein, bunker die Kohle und warte auf die Klage.
wenn sie wieder wegzieht und allein wohnt, muss ich dann wieder voll zahlen?
Das hängt u.a. von diesem
wegen Alter der Kinder
ab und noch von all den anderen unterhaltsrelevanten Modalitäten, das kann ich Dir so pauschal auch nicht sagen.
Solltest Du aber aufgrund der EäG nicht mehr verpflichtet sein, wärst Du es wieder, sollte sie bei ihrem Stecher ausziehen.
wie sind meine Rechte, wenn sie sich krankschreiben lässt, um nicht zu arbeiten?
Ohne Dir schlechte Laune machen zu wollen, aber dann dürfte ihr EU wegen Kindesbetreuung und Krankheit zustehen...
was meinst Du mit Titel?
Ein Gerichtsurteil, Beschluss oder einen gerichtlichen Vergleich, in dem der nacheheliche Unterhalt der Höhe nach festgelegt wurde.
Hallo Hamburger Jung, Hallo Uli
danke für die schnellen Rückmeldungen!
Ich zahle den Unterhalt ohne Titel, einfach nach Berechnung meines Anwaltes, wie gesagt, manchmal etwas weniger.
Mein Anwalt rät mir in Anbetracht der Instabilität meiner Ex eher nicht zu hoch zu pokern und lieber vorsichtig weiterzuzahlen, bis 2,5 Jahre Zusammenleben vorbei sind, dann den EU zu streichen.
LG
Melkkuh
Rehi,
ich habe auch lange so gedacht und den errechneten/vereinbarten EU weitergezahlt, um nur keinen Prozeß zu riskieren. Das Ergebnis war, dass Exe, weil der EU aufgrund vom Steuerklassenwechsel und einiger anderer Dinge weniger wurde dann doch Klage eingereicht hat, und zwar in astronomischer Höhe...
Dazu kommt, dass ich monatelang zuviel gezahlt habe, das Geld kann ich jetzt in den Wind schreiben.Die ganze Geschichte findest Du <hier>
Wenn ich das hier
Allerdings:
Solange ich zahle ist die Stimmung recht gut. Wenn ich nicht mehr zahle, könnte es sein, dass sie sogar von ihrem LG wegzieht. Arbeiten will sie auch nicht , lieber krank sein.
lese, fürchte ich, dass Dich bei einer erheblichen Änderung in der Höhe aufgrund von z.B. Einkommensveränderungen deinerseits dasselbe erwartet.
Ich hab dann eben beschlossen, es darauf ankommen zu lassen, so weiß ich wenigstens was ich habe und die Ungewißheit ist vorbei.
Die Entscheidung wie Du es handhabst, können Dir weder ein Anwalt noch wir hier abnehmen, das musst Du entscheiden, wir können Dir nur die Konsequenzen der einen oder anderen Lösung aufzeigen.
Hallo Melkkuh,
einen endgültigen Rat kann dir hier keiner geben.
Dennoch hat dein RA vermutlich recht. In etwas mehr als einem Jahr hat das jüngste Kind die 3. Klasse beendet - da ist ihr (zumindest gemäß der Leitlinien meines OLGs) eine Teilzeitbeschäftigung zuzumuten.
Zudem greift dann die Tatsache, dass sie mit ihrem LG eine gefestigte eheähnliche Gemeinschaft führt - ein Grund für das Einstellen des EU.
Wie dann aber ein Gericht entscheidet, kann heute niemand vorhersehen. Dennoch denke ich, dass deine Chancen in etwas mehr als einem Jahr besser sind als heute, den EU definitiv einstellen zu können.
Gruß
Martin