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30% mehr Unterhalt ab 2010?

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 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hey tina,

vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt, :redhead:

aber ich wollte zum ausdruck bringen, wie regiede die rechte und pflichten ganz normaler väter von gerichten gedeckelt und durchgesetzt werden,

während reiche kollegen sich keiner allgemein gültigen formel unterwerfen müssen. wegen denen wird sicher kein kaos bei gericht ausbrechen, sind ja nur unter 5%, wenn überhaupt. das hat nichts mit gleichbehandlung zu tun. vielleicht fühlt sich der ein oder andere richter ja sogar gepinselt.

mit freundlichen grüssen

gaya

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Geschrieben : 13.01.2010 22:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nö gaya, wir sind da ein und derselben Meinung  😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 13.01.2010 22:56
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Guten Abend,
ich möchte dazu noch beitragen, dass ich immer die Betrachtungsweise bevorzuge: es ist nicht unbedingt entscheidend wieviel jemand (mehr) zahlen muss, sondern wieviel ihm danach noch verbleibt. Wenn jemand trotzdem - sagen wir 2000 € zum Leben übrig hätte nach Abzug seiner Unterhaltsverpflichtungen, würden ihm ein paar Zehner mehr nicht so weh tun wie jemandem, der nur knapp um die 1000 € übrig behält.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 13.01.2010 23:11
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hey,

also bleibt auf grund meiner frage festzustellen,

das diese 5% aller väter eine extra spalte in der DDT-tabelle eingeräumt kriegen und sie müssen ihr einkommen nicht offenlegen.

ich möchte wissen, was der erfinder dieser spalte wohl im jahr verdient und wie es um seine beziehung bestellt war, als er sich das ausgedacht hat.

ja, ja, ich weiss schon, ironie und auch nicht fundiert. aber totzdem, das ist nicht gerecht.

mit freundlichen grüssen

gaya

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Geschrieben : 13.01.2010 23:17
(@thodie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

meine Meinung zu dem Thema:

Wir Unterhaltsbluter sollten uns nicht gegeneinander aufreiben.

Wichtig ist doch eher die massive Erhöhung. Und die trifft nunmal alle Einkommensgrupppen. Die Zahlung sind bereits jetzt in eine groteske Höhe getrieben werden. Wie soll man den bei einer höheren Einstufung das Geld überhaupt noch für ein Kind ausgeben?

LG

Thodie

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Geschrieben : 13.01.2010 23:21
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Aslo prinzipiell finde ich das schon gut, dass der KU nicht prozentual mit dem Einkommen des Vaters steigt, nicht, weil ich viel habe, sondern einfach, weil so vermieden werden könnte, dass die Mütter über den KU querfinanziert würden. Wie hoch ist eigentlich der KU im Ausland? Das fände ich mal ganz interessant.. Wie ist das in normalen Ländern geregelt?

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Geschrieben : 13.01.2010 23:32
(@thodie)
Schon was gesagt Registriert

Also wenn ich das Kindergeld und den Zahlbetrag (natürlich illegal hochgestuft) zusammenrechne, dann hat die KM 498 EUR pro Monat für ein 1-jähriges Kind zur Verfügung. Mir fehlt wirklich die Phantasie, wie man fast 6.000 EUR pro Jahr in einem Jahr ausgeben soll.

Die Tabelle ist grotesk und das gilt für alle Einstufungen.  :gunman: Mit einem Unterhalt für das Kind hat das nur noch wenig zu tun.

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Geschrieben : 13.01.2010 23:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Dante,

les mal hier

In der Schweiz gilt:

17 % seines Nettoeinkommens, mindestens jedoch 250 Schweizer Franken

Googelt mal nach Zürcher Tabelle

Da seht ihr genau was ein kind kostet. Ein Kind bis 6 Jahre braucht demnach 305 SF für Essen, 85 für Kleidung 355 für wohnen 535 für sonstiges und 705 für Pflege und erziehung. Die Summe ergibt den Monatsbedarf

und in Österreich:

Für die Höhen des Unterhalts sind durch Rechtsprechung nach der Prozentsatzmethode Sätze für ein Kind (16 % bis 6 Jahre bis zu 22 % über 15 Jahre), und prozentuelle Abschläge für weitere Kinder festgesetzt, sowie eine Deckelung bis zum 2,5-fachen des Regelbedarfs („Luxusgrenze“).

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 14.01.2010 00:02
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Österreich scheint ähnliche Rechte und Probleme zu haben, siehe z.B. hier
http://www.youtube.com/watch?v=tAQ1D_unnrE&feature=related
ich meinte andere europäische Länder wie Frankreich, England, Spanien, Italien, Dänemark, Holland,...

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Geschrieben : 14.01.2010 00:14
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Interessantes Thema. Da ich momentan grad gut überblicken kann, was mein Mann in 2009 "verdient" hat und was er ihm direkt für Steuer und Versicherungen abgezogen wurden, werde ich mal schauen, in welcher Relation das zu seiner Unterhaltsverpflichtung für zwei Kinder stand.

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 14.01.2010 00:19




(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wir haben jetzt mal mit dem spitzen Stift pi mal Auge gerechnet:

wenn das Jahresbrutto 100 Prozent ist, dann gehen 33 Prozent für Steuern und Versicherungen bei Steuerklasse 3 drauf. 33 Prozent ist der SB und 33 Prozent ist Unterhalt plus Fahrtkosten zur Arbeit. Oder aber die Worte meines Mannes: für den KU könnte ich mir jedes Jahr ein kleines neues Auto kaufen. Eigenartigerweise muss ich in einer Sozialwohnung leben und die KM konnte sich ohne Vollzeitstelle ein Haus kaufen.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 14.01.2010 01:18
 elwu
(@elwu)

Wie soll man den bei einer höheren Einstufung das Geld überhaupt noch für ein Kind ausgeben?

Hallo,

das geht in jeder beliebigen Höhe. Wenn es denn fürs Kind ausgegeben wird, das muss ja nicht sofort erfolgen sondern kann auch In Schatzbriefen oder so anlegen für Führerschein und Studium sein. Ich hätte z.B. kein Problem damit gehabt, wenn meine Ex die hmmm ~420€ Zahlbetrag plus 154€ Kindergeld für sofortige und spätere Kindesbedürfnisse ausgegeben hätte. Hat sie aber nicht. Ihre Ausgaben für meine Tochter beliefen sich auf vielleicht hundert Euro im Monat. Wenn überhaupt. Den großen Teil hat sie für Dinge verballert, über die ich lieber nicht mehr nachdenken mag. Und da kannste als Zahlvater genau gar nichts machen außer während der 'Umgangswochenenden' auch noch vernünftige Kleidung und Schulsachen und Körperpflegeartikel etc. für dein Kind zu kaufen, zusätzlich zu all dem Unterhalt.

/elwu

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Geschrieben : 14.01.2010 01:34
(@thodie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Elwu,

guter Einwand.

In einem Punkt sind wir uns einig: Es sollte Kinderunterhalt bleiben und keine Mamabespaßungsabgabe (Shopping, Alk, Kippen) sein.

Den anderen Punkt sehe ich ein bisschen anders: Es sollte Kindesunterhalt bleiben und keine Kindervermögensaufbau-Abgabe werden.

In dem konkreten Beispiel fehlt es an nichts für das Kind, wenn man jeden Monat 100 Eur oder mehr abzwackt. Das ist mit 18 Jahren ein Führerschein plus nagelneuer Mittelklassewagen. Ich habe das nie bekommen und fände es auch etwas übertrieben / nicht förderlich für die Erziehung.

Und vor allem: Vermögensaufbau sollte eine persönliche Entscheidung sein und nicht als Zwangsabgabe unter dem Label Kindesunterhalt über / in die Taschen der Mama laufen.

LG

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Geschrieben : 14.01.2010 10:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau.
Anstelle eines großen Erbes oder Fürsorge bis kurz vor die Rente um das alte Ziel, "Die Kinder sollen mal besser haben als ich", gilt es den Kindern klar zu machen, dass sie im Wesentlichem selbst für sich verantwortlich sind.
Und nicht "Papa wirds schon richten"

Ein Studium ist sicher zu fördern und zu unterstützen aber nicht so, dass der Nachwuchs nur deswegen (halbherzig) studiert, weil Papa dann länger zahlt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 10:27
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich bin da über was gestolpert:

  Unterhaltsvorschuss plus Kindergeld gleich Existenzminimum

Damit bleiben 180 Euro, die der Staat als Unterhaltsvorschuss zuschießt. Zusammen mit dem Kindergeld ist damit – so die Konstruktion des Gesetzes – das sächliche Existenzminimum des Kindes gesichert.

http://www.biallo.de/finanzen/Soziales/unterhalt-vorschuss-fuer-vaeter.php

Ist das Märchenstunde oder steht das tatsächlich irgendwo?

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 14.01.2010 11:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi eskima

Das ist doch ein "alter Hut. Diese Rechnung gilt seit 01.01.2008, wird blos gerade mal neu entdeckt = aufgewärmt und als neuigkeit präsentiert. Mit der Kopplung des Mindest-KU an das doppelte sächl. Existenzminimum (siehe §1612a BGB) wird exakt nach der dort angegebenen Formel die erste zeile der DDT berechnet. Ziehst dann das ganze KG ab kommst Du auf den UHV-Betrag.
Warum allerdings Kinder, für welche UHV vom Staat bezogen wird, mit dem halben KG weniger auskommen müssen als Kinder, welche den Mindest-UH des anderen ET bekommen, wird auch in diesem Beitrag nicht erklärt. Oder anders gesagt, warum erhalten ET mit UHV-Bezug nicht das halbe KG als "Betreuungsbonus". Einzige Schlussfolgerung für mich ist: Der Zahlbetrag der Zeile 1 lt. Anlage A der DDT korrespondiert nicht mit dem Existenzminimum eines Kindes, sondern ist um das halbe KG erhöht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 14.01.2010 14:39
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo oldie,

Einzige Schlussfolgerung für mich ist: Der Zahlbetrag der Zeile 1 lt. Anlage A der DDT korrespondiert nicht mit dem Existenzminimum eines Kindes, sondern ist um das halbe KG erhöht.

so sehe ich das auch. Wenn das hälftige Kindergeld der Betreuungsbonus sein sollte, dann ist es ja auch BU auf Umwegen und das JA muss keinen BU zahlen.

Ironie: KU ist eben nicht nur für Kinder, sondern auch für das betreuende ET, meistens Mütter. Vielleicht könnte man es auch Alleinerziehendenzuschlag nennen?/Ironie

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 14.01.2010 14:49
(@murcksi)
Schon was gesagt Registriert

Vielleicht wäre es mal an der Zeit über eine Unterhaltsreform nachzudenken.
Da die Politiker nun wahrlich nicht in der Lage dazu sind, solten wir das in die Hand nehmen.
Ich habe da auch schon eine Grundidee, muss sie nur noch weiter ausreifen, dann werde ich ein neues Thema hier rein stellen, dass dann
"Unterhaltsreform 2011" heißen wird.
Bin für jedes Feedback dankbar. Vielleicht können wir ja alle gemeinsam was basteln, was Hand und Fuß hat und dann unser neuen Familienministerin zukommen lassen.
Was ich aber auf keinen Fall brauche sind Mütter die denken sie bekommen zu wenig Geld für Ihre Kinder und Väter die rumnörgeln, wie ungerecht die Welt ist.
Also weg vom Sofa und fangt an Euch zu wehren.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 19:43
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

anwalt.de hat auch was zu dem Thema zu sagen, unter anderem dieses hier:

Auch ist streitig, ob die Änderung bei der Anwendung der Düsseldorfer Tabelle einen Abänderungsgrund für bestehende Titel darstellt.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 15.01.2010 11:09
(@bengel)
Registriert

hallo zusammen,

nachdem ich mit meiner Ex und meiner ältesten Tochter gesprochen habe, zahle ich für die Kleine (17) 20 € mehr und für die die Grosse (21) 30€. Bingo. Statt der 136€, die die Erhöhung vorsieht.

In Zeiten von Nullrunden, Kurzarbeit und gestrichenen Zusatzvergütungen geht es nicht anders. Wenn der Kuchen nicht grösser wird, sondern schrumpft, gibt es auch nicht mehr zu verteilen. Das klingt logisch, aber Logik ist offenbar nicht die Stärke des Gesetzgebers.

Das hat sogar meine Ex eingesehen.

Gruss

Bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2010 14:40




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