Die Spatzen Pfeifen es von den Dächern, wir sollen mal wieder reich beschenkt werden!
Wie man liest, will die Koalition den Kinderfreibetrag von von 6.024,-€ auf 8.004,-€, also um knapp 33% erhöhen.
Und das Kindergeld von 164,- auf 200,-€ für das erste Kind.
Schön. Was heißt das genau?
Wie so oft, kommen uns solche Geschenke Teuer zu stehen.
Wenn ich das nicht komplett nmissverstanden habe, bedeutet das zunächst mal wieder deutlich mehr Unterhalt zu bezahlen.
Schließlich ist der Unterhalt seit 2008 fest an den Freibetrag gekoppelt.
Steigt also der Freibetrag um 33% so steigt der Unterhalt ebenfalls um 33%
Der niedrigste Tabellenbetrag der Zeile und Spalte 1 stiege dann von 281,- auf 373,- €
Der höchste in Spalte 3 und Zeile 10 von 604,- auf 802,-
Alle Anderen irgendwo dazwischen.
Natürlich kann man davon wieder das halbe KG abziehen.
Dann zahlt man statt 199,- nun 273,- und statt 522,- dann 702,-.
Damit müsste ein Vater von 3 Kindern über 12 Jahren mit 2.000,- Netto, alleine 1.000,- € KU zahlen. 600,- € KG kommen noch oben drauf!
Damit stehen alleine für die Kinder 1.600,- € zur Verfügung. Steuerfrei!
Natürlich haben alle EU Zahler auch noch ihren Anteil an der KG Erhöhung mit der Berechtigten zu teilen, also nochmal 9,- mehr zu bezahlen.
Selbstredend muss dieses Geschenk natürlich auch noch refinaziert werden, so dass noch so einiges an Steuer- und Abgabenerhöhungen auf uns zukommt.
Da merkt man gleich, dass jetzt ein anderer Wind weht, und sich Leistung endlich wieder lohnt!
Vielen Dank für dieses Geschenk!
Timeo Danaos et dona ferentes!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Steigt also der Freibetrag um 33% so steigt der Unterhalt ebenfalls um 33%
Also darüber nachgedacht hab' ich ja auch schon, aber ich glaube nicht, dass es so kommen wird.
Gibt ja noch die Hintertür durch die Aufspaltung "des" Kinderfreibetrages von 6024€ in den "eigentlichen" Freibetrag und den für Erziehung und Gedöns. Der Unterhalt ist an ersteres gekoppelt, nicht an die Summe.
Gibt also eine willkürliche Stellschraube, zu entscheiden, wo man die Erhöhung reinpackt. Aber eigentlich nicht mal willkürlich, weil der "eigentliche" Freibetrag ja an den Existenzmimimums-Bericht gekoppelt ist, und der unterliegt ja nicht einem Koalitionsbeschluss.
Hi beppo,
die Frage hatte ich vor der Wahl ja schon mal angeschnitten. Da war die Antwort, das dann wohl der Prozentsatz so angepasst wird das sich faktisch am KU nicht viel ändert.
Die Wahrheit wird irgendwo dazwischzen liegen und uns wird nur noch das auswandern bleiben. Denn all das kann ja keiner mehr finanzieren.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Schließlich ist der Unterhalt seit 2008 fest an den Freibetrag gekoppelt.
Steigt also der Freibetrag um 33% so steigt der Unterhalt ebenfalls um 33%
Hallo,
es ist laut Gesetz nur das sächliche Existenzminimum die Berechnungsgrundlage. Das liegt derzeit bei 3.864€ . Daraus ein Zwölftel ergibt die 322€ in Stufe 1 der DT für die Altersstufe 6-11. Angenommen, das steigt im gleichen Verhältnis, würden daraus: 8004/6024*3864=5134€. Ohne Anpassung der Prozentsätze würden daraus 428€. Abzüglich 100€ hälftiges Kindergeld wäre der Zahlbetrag 328€. Derzeit liegt er bei 240€.
Nun traue ich aus langer Leidprüung zwar den Politzis alle möglichen Irrsinnigkeiten zu, aber so eine Erhöhung ist nicht durchsetzbar. Daher wird es wieder wie beim letzten Mal ein Überleitungsgesetz geben, das mit ein paar Euro hin oder her die Tabellen- und Zahlbeträge im Wesentlichen unverändert lässt.
/elwu
Hallo zusammen,
ich habe gerade gelesen, dass die neue Regierung plant das Kindergeld um 20 EURO und den Kinderfreibetrag auf 7008 EURO zu erhöhen. Sollte das so durchkommen, gibt es doch sicherlich wieder per 1.1.2010 Änderungen, die gerade die betrifft, die einen dynamischen Titel anheften haben.
Sehe ich das richtig? oder sollte man erst mal ruhig abwarten, was da au einen zukommt?
Gruß
Black Knight
*zusammengeführt*
hib - heute im bundestag Nr. 271
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Di, 10. November 2009 Redaktionsschluss: 10:05 Uhr
1. Koalition will Wirtschaftswachstum mit Steuerpaket beschleunigen
Finanzen/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/HLE/TEP) Um ”den Einbruch des wirtschaftlichen Wachstums so schnell wie möglich zu überwinden und neue Impulse für einen stabilen und dynamischen Aufschwung zu setzen“, haben die Koalitionsfraktionen von Union und FDP den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (>17/15<, pdf) vorgelegt. Mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen im steuerlichen Bereich sollen Wachstumshemmnisse schnell und effektiv beseitigt ”und durch krisenentschärfende Maßnahmen der Weg aus der Krise geebnet werden“. Neben einer Entlastung von Familien mit Kindern gehören auch Korrekturen an der Unternehmen- und Erbschaftsteuerreform zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz.
Zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien mit Kindern soll der Freibetrag für Kinder ab 2010 für jedes Kind von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben werden. Damit auch Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen in den Genuss der Entlastung kommen, steigt das Kindergeld ab 2010 für jedes Kind um 20 Euro. ”Beide Maßnahmen sind Ausdruck einer besonderen Wertschätzung der Gesellschaft und sollen die wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern als Keimzelle derselben weiter stärken“, heißt es in dem Entwurf. Die Steuerausfälle durch diese Maßnahmen werden in der vollen Jahreswirkung mit 4,6 Milliarden Euro angegeben.
...
Die durch das Gesetz im nächsten Jahr insgesamt entstehenden Mindereinnahmen für die Staatskasse werden mit 6,092 Milliarden Euro angegeben. Davon entfallen auf den Bund 3,869 und auf die Länder 1,358 Milliarden Euro. Die Gemeinden haben Mindereinnahmen in Höhe von 865 Millionen Euro zu verkraften. Die Mindereinnahmen erhöhen sich im Jahr 2011 auf 8,22 Milliarden Euro und im Jahr 2012 auf 8,972 Milliarden Euro.
Die 6.024 € heute setzen sich zusammen aus 2 * 1932 € Existenzminimum plus 2 * 1080 € Freibetrag. Nun ist abzuwarten, welcher Teil erhöht wird, weil Der KU wird vom Existenzminimum berechnet wird. Das Existenzminimum basiert auf dem Armutsbericht, welcher alle zwei Jahre aufgelegt wird. Ich kann mir die Erhöhung hier nicht vorstellen, weil direkte Konsequenzen für ALG-2 zu prognostizieren sind.
So insgesamt bin ich wirklich froh, dass Wachstum nun gesetzlich verordnet wird. Jetzt endlich wird's klappen. Und das Gastgewerbe freut sich darauf, die Senkung der Umsatzsteuer von 19% auf 7% an die Gäste weiterzugeben.
DeepThouht
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Merci :thumbup:
In von mir oben verlinkter pdf ist auf Seite 6 wie folgt zu lesen:
4. In § 32 Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe "1 932" durch die Angabe "2 184" und die Angabe "1 080" durch die Angabe "1 320" ersetzt.
Wichtig für den KU ist die Änderung des sächlichen Existenzminimums von 1.932 € auf 2.184 €.
Damit ergibt sich beispielhaft für ein Kind gerechnet:
Altersstufe 1: 87 % von (2.184 € * 2) / 12 = 317 € - 92 € KG-Anteil = 225 € (bisher 199 €)
Altersstufe 2: 100 % von (2.184 € * 2) / 12 = 364 € - 92 € KG-Anteil = 272 € (bisher 240 €)
Altersstufe 3: 117 % von (2.184 € * 2) / 12 = 426 € - 92 € KG-Anteil = 334 € (bisher 295 €)
Die Steigerung bei dynamischen Titel zum Jahreswechsel beträgt durchweg mehr als 13 %. Na, das wäre doch der willkommene Anlass für eine oppulente Gehaltserhöhung.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
in den Foren zu spekulieren und zu vermuten erleichtert zwar, bringt aber nicht weiter. Hat schon jemand das zuständige Justizministerium angeschrieben oder muss das mal wieder ich machen? #
/elwu
Nun lass mir doch wenigstens Zeit, mein Anliegen zu tippen 😉
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir liegt der Gesetzentwurf "Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)" in der Fassung vom 09.11.2009 vor.
Auf Seite 6 zu den Änderungen des Einkommensteuergesetzes ist zu lesen: "4. In § 32 Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe "1 932" durch die Angabe "2 184" und die Angabe "1 080" durch die Angabe "1 320" ersetzt."
Somit wird das sächliche Existenzminimum für Kinder von bisher 1.932 € ab dem 01.01.2010 auf 2.184 € erhöht.
Das sächliche Existenzminimum ist die Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt.
Auf Basis des Gesetzentwurfes ergäben sich folgende Änderungen:
Altersstufe 1: 87 % von (2.184 € * 2) / 12 = 317 € - 92 € KG-Anteil = 225 € (bisher 199 €)
Altersstufe 2: 100 % von (2.184 € * 2) / 12 = 364 € - 92 € KG-Anteil = 272 € (bisher 240 €)
Altersstufe 3: 117 % von (2.184 € * 2) / 12 = 426 € - 92 € KG-Anteil = 334 € (bisher 295 €)Die Erhöhung des Kindesunterhaltes im Zahlbetrag beträgt somit durchgängig mehr als 13 %.
Meine Fragen sind:
1. Ist dem Justizministerium diese Auswirkung bekannt?
2. Ist diese Auswirkung in von mir skizzierter Höhe gewollt?Mit der Bitte um rasche Beantwortung verbleibe ich
mit freundlichem Gruß
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo zusammen, werden die Ämter dann ab 01.01.2010 alle Leute wieder neu anschreiben für die Sie Zahlen wie bei mir gerade festgesetzt haben? Denn es sieht ja so aus als wenn der KU steigt... Da ich ja über dem Mindestunterhalt bisher liege und der neu Festgesetzt wird dann gibt es ja auch wieder neue Hochstufungen oder?
Bisher dachte ich das durch mehr Kindergeld sogar mein Unterhalt um 10 Euro sinken könnte ggf. Die hälfte der Erhöhung steht ja mir zu, sprich wird abgezogen.
Gibt es bei der Gesetzesnovelle zum 01.01.2010 schon Meinungen?
Danke ins Forum 🙂
Anm.: Abgetrennt aus deinem Topic weil die Fragen allgemeingültig sind,
Danke Deep, hätte es gleich hier einstellen können war mein Fehler. Denke es ist auch für ander von Bedeutung. Habe aber im Gesetzesendwurf noch nichts wegen einer Mehrbelastung der Barunterhaltspflichtigen lesen können. Aber studiere gerade nochmal den Text...
Moin,
das hört sich ja übel an.
Fällt das eigentlich auch unter die "mehr als 10Prozent"-Klausel und könnte damit auch vor Ablauf von zwei Jahren erneut Unterhalt festgesetzt werden? :puzz:
eskima
Hi,
na toll, jetzt hab ick Angst!!
Noch mehr geht doch garnicht.
MfG Dibaa
rehi,
meine Angst wächst auch grad. Ich habe mir in unserer Stadt angeschaut, wen ich von der FDP denn mal anschreiben könnte, schließlich ist es bei uns ja überschaubar. Also mal abgesehen davon, dass ich diese Partei nicht gewählt habe, bekam ich einen Riesenschreck, als ich die Vorstandsliste gesehen habe. In erster Front steht die Verantwortliche des Kinderschutzbundes und fordert mehr Geld für Kinder. Nein, nun wundert mich nichts mehr. Da war es ja fast tröstlich, den Vorsitzenden der Stadtwerke nur in zweiter Reihe zu sehen (auch solche Hals...*zensiert*)
Also, um es mal sportlich auszudrücken: zahlt und sorgt dafür, dass die Kinderarmut abgebaut wird :ironie:
eskima
edit: bei der CDU sieht es nicht besser aus, auch hier sind sie Mitglieder im KSB. Was ich an sich ja auch nicht schlecht finde, aber ich ahne Pöhses.
Anders ausgedrückt:
Da Familien mit geringerem Einkommen von der Erhöhung der Steuerfreibeträge nichts haben, soll zum Ausgleich das Kindergeld um 20 Euro angehoben werden. Für das erste und zweite Kind zahlt der Staat damit vom kommenden Jahr an monatlich 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere je 215 Euro. Für eine Familie mit zwei Kindern macht das im Jahr beispielsweise 480 Euro mehr im Jahr.
Die 480 Euro mehr decken sich rechnerisch so ziemlich genau mit dem obigen Beispiel, also aus den Taschen des Unterhaltszahlenden. Dass dieser damit weniger Geld hat, scheint im Rahmen des WACHSTUMSBESCHLEUNIGUNGSGESETZ niemanden zu stören. Liest sich ja auch viel besser, wenn dieses Geld von der Regierung kommt.
Ich glaub, ich hör ab sofort auf, mich für News zu interessieren, ist nicht gut für meine Nerven :phantom:
eskima
Hallo,
also so schlimm denke ich da nicht drüber momentan, obwohl ich mir jede Sauerei vorstellen kann die Sie beschließen werden. :crash: Es ist ja ein Gesetzesendwurf der muß noch durch Bundesrat und ...tag.
Und was sollte das Gesetz eigentlich bringen? "Besserstellung und Entlastung der Wirtschaft -Unternehmen und des normalen Arbeitnehmers." Damit das Konsumverhalten bestehen oder verbessert wird. Mit weniger Geld bei den UH-Pflichtigen, sowie reell nicht mehr Geld bei Bedarfsgemeinschaften. Einzig da bin ich nicht so form drin bei zusammenveranlagten Familien etwas mehr Geld oder?
Mit der Polit. Mehrheit in der Koalition wird es sicher so beschlossen. Nur sollte doch auch der Einkommenssteuersatz um 1% runtergenommen werden und die Krankenkassenbeiträge sollen noch steuerlich absetzbar werden. Das bedeutet also auch mehr Netto. Meines Erachtens sollte der Kindesunterhalt von Barunterhaltspflichtigen ebenfalls steuerlich absetzbar sein. Da wäre vielen mit geholfen. Mit dem Wissen das der Unterhalt wieder steigt werden Sie in Deutschland nicht dafür sorgen das die Geburtenrate wieder steigt. Somit auch der Generationenvertrag nicht mehr einhaltbar sein wird. Staat ist wiederum in der Pflicht. Die nicht geringe Zahl Unterhaltspflichtiger Väter oder Mütter kann ebenfalls weniger konsumieren.
Der nächste Punkt wäre, ich gehe noch einen Schritt weiter, das bei mehr und höherem KU auch der Unterhaltsteil für den Ehepartner sinkt da ja weniger Einkommen übrig bleibt, betrifft mich jetzt zwar nicht, aber ist die logische Konsequenz des ganzen. Und geschiedene Paare gibt es in Deutschland noch genug. Der Staat da also auch hier wieder in der Pflicht wäre nachzubessern.
Beste Grüße 🙂
das bei mehr und höherem KU auch der Unterhaltsteil für den Ehepartner sinkt da ja weniger Einkommen übrig bleib
Hallo,
der KU kann nicht steuerlich geltend gemacht werden, Unterhalt für die Ex aber schon. Unterm Strich bleibt bei dieser Verschiebung der Unterhaltsleistungen mehr Geld beim Staat und weniger bei den Trennungsfamilien.
Ich habe dazu vor der letzten Unterhaltsrechtreform einige Beispielrechnungen aufgestellt und ans Ministerium der Zypresse gemailt. Die Antwort war, sinngemäß, man sei sich dessen bewusst, das träfe aber nur sehr wenige Fälle. Ich weiß seither, dass einige hunderttausend oder gar Millionen Menschen für die SPD nur 'sehr wenige' sind.
Vielleicht sollte man diese Rechnung bei der neuen Justizministerin noch mal aufmachen. Ich habe dazu keine Lust, machst du?
/elwu
Moin,
Meines Erachtens sollte der Kindesunterhalt von Barunterhaltspflichtigen ebenfalls steuerlich absetzbar sein. Da wäre vielen mit geholfen.
das ist nicht zu Ende gedacht: Wie sollte man "normalen" (also nicht geschiedenen/getrennten) Familien dann erklären, dass sie die Kosten für ihre Kinder nicht steuerlich geltend machen können, solange sie unter einem Dach leben - aber sofort ab dem Tag, an dem sie sich scheiden lassen bzw. vom kinderbetreuenden Partner trennen?
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
ihr habt natürlich beide Recht (elwu+brille) ganz zu Ende ist es nicht gedacht das stimmt. Eine Beispielrechnung an das Bundesministerium zu senden, fehlt mir sicherlich die Zeit. Die Frage ist welchen Sinn das macht. Sie werden sich nicht durch Beispielrechnungen umstimmen lassen. In der Realität wird es also sicher so werden das die die getrennt leben und wie die nun mal die mehrheit einen dynamischen Titel hat mehr Kindesunterhalt zahlen soll? Mir wurde Gott sei dank nur der KU berechnet. Es muß ja auch nicht der gesamte Kindesunterhalt absetzbar sein. Denn: Im KU ist "immer" ein Teil für die Betreuung des Kindes mit enthalten. Die KM bei mir meint ja auch das sie nur 2 Tage die Woche arbeiten kann und halt das Kind betreut obwohl er ganztags betreut wird. Also ist ein Teil des KU auch zur Betreuung gedacht wovon Sie sich finanziert(sagt Sie sogar selber).
Also wenn es nur 50-80€ im Monat wären die absetzbar sind... das wäre schon ein großer Schritt und zusammenlebenden Familien nicht ungerecht aufgetan. Es ist ja gerade der Hohn, das ich wenn man zusammen lebt niemals knapp 500 Euro im Monat für sein Kind ausgibt. Wenn ein Kind so teuer wäre dann müssten ja Eltern mit 3 Kindern im Monat 1500 Euro nur für diese ausgeben. Genau das ist der Punkt. Ich glaube kaum das meine Eltern im Monat knapp 1000 Euro für uns als Kinder mtl. ausgegeben haben... sprich knapp 2000 DM!!!!
Wir werden keinen Einfluß darauf haben wenn erhöht wird, ich hoffe selber bisher das die DDT die bisher existiert zumindest weiter Richtlinie sein wird. Sonst muß es ja schnell eine neue geben. Bisher kann ich da nichts finden...
Beste Grüße an euch--> Elwu kann mir ja mal die Adresse mailen wo man an das Familienministerium per Mail schreiben kann...