13.Gehalt 2009 und ...
 
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13.Gehalt 2009 und Auswirkung auf Unterhalt

 
(@we-papa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe Post von der ARGE bekommen. Darin werde ich aufgefordert zum 01.02. und rückwirkend zum 01.01. mehr Unterhalt zu zahlen. Deren Rechnung ist aber paradox. Bitte nehmt doch Stellung dazu:

monatl. Einkommen 09: 1.256,87
+ 1/12 der Esterst 08:        10,40
+ 1/12 der Sonderzahlg:    66,35
- Selbstbehalt:                900,00  Unterhaltsforderung: 433,62 EUR/Monat

Am 15.12. habe ich nach Aufforderung die ganze Sonderzahlung 09 an die ARGE überwiesen. Wie soll ich 2010 monatlich mehr Unterhalt bezahlen, wenn das Geld doch bereits an die ARGE gezahlt wurde???
Muss ich in Vorkasse gehn und mit monatlich 835,00 € Selbstbehalt klar kommen????

Zudem läuft mein derzeitiger Arbeitsvertrag am 31.03. aus (ist denen bekannt). Sollte der AV nicht verlängert werden, heisst das keine Sonderzahlung und die Vorkasse wird bestimmt nicht erstattet...


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2010 23:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin wieso bezahlst du Fallweise was unterschiedliches?

Ist der Unterhalt nicht tituliert?

Was ist die Grundlage der Forderung/Zahlung?

Mehr Licht!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 23:21
(@we-papa)
Schon was gesagt Registriert

Nein, der Unterhalt ist nicht tituliert. Ich kann von meinem Einkommen leider nicht den vollen Unterhalt zahlen. Daher habe ich monatlich 367,27 an die KM überwiesen. Als ich am 30.11. dann die Sonderzahlung bekommen habe, ging diese kpl. an die ARGE (Unterhaltsnachzahlung Sep - Dez 09 4 x 66,35).

Nun soll ich monatlich 66,35 € mehr an Unterhalt zahlen. Die Sonderzahlung für 2010 auf die man sich hierbei beruft, werde ich aber erst am 30.11.10 bekommen und würde somit UNTER den Selbstbehalt fallen. Zudem endet mein AV am 31.03. womit offen ist, ob ich überhaupt DIESE Sonderzahlung bekomme!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2010 23:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sach ma, kann das angehen, dass du etwas bezahlst, weil irgendjemand das von dir verlangt?

Ey, Alder, gib ma n Oyro!

Haben die ne Knarre auf dich gerichtet?

Also das musst du genauer erklären!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 23:34
(@we-papa)
Schon was gesagt Registriert

Ne, sischa nich. Nur das die ARGE nervig ist, weisst du. Ich habe am 13.01.10 bereits auf das Schreiben geantwortet. Deren Antwort soll unterwegs sein und da frag ich mich: Wie können die so sicher sein, 66 EUR mehr zu bekommen. Oder ist das n Spiel nach: Wir schreiben einfach mal und gucken was passiert ?  :knockout:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2010 23:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Oh jeh

Als ich am 30.11. dann die Sonderzahlung bekommen habe, ging diese kpl. an die ARGE (Unterhaltsnachzahlung Sep - Dez 09 4 x 66,35).

Zukünftige Zahlungen können/dürfen nicht mit Ansprüchen aus der Vergangenheit verrechnet werden, ohne das ein Titel/Zahlungsverpflichtung vorliegt, welche(r) nicht bedient/nachgekommen wurde. Diese widerum richten sich bei unverschuldeter Zahlungsunfähigkeit nach der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen. In meinen Augen eines der alltäglichen Verbrechen der Arge. Das riecht nach unberechtigter Forderung durch die Arge. Freilich hast Du Nachweise, dass das Geld von Dir gefordert wurde, nach welchem EK Du zu UH verpflichtet wurdest und Du das Geld auch entsprechend überwiesen hast.

Stelle bitte das Schreiben, welches Dich auffordert diesen Betrag an sie zu überweisen, mal hier anonymisiert ein. Da es auf diesen Betrag sehr wahrscheinlich keine UH-Forderung gab stellt das wahrscheinlich einen Betrug dar.

Und bitte - wie haben die überhaupt davon erfahren?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 02:06
(@we-papa)
Schon was gesagt Registriert

> Und bitte - wie haben die überhaupt davon erfahren? <

Meinst du von der Sonderzahlung? Ich wurde nach der ersten Berrechnung des Unterhalts angeschrieben und aufgefordert mich bei denen zu melden, wenn in 09 eine Sonderzahlung eingeht. Das habe ich dann auch gemacht. In 2009 wurde die SZ dann dann sofort mit 09 verrechnet. (wie bereits erwähnt, kann ich für meine Kinder nicht den vollen U nach der DDT zahlen - seit der DDT 2010 schon gar nicht mehr  :exclam:)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2010 08:56
(@we-papa)
Schon was gesagt Registriert

>>>Stelle bitte das Schreiben, welches Dich auffordert diesen Betrag an sie zu überweisen, mal hier anonymisiert ein. Da es auf diesen Betrag sehr wahrscheinlich keine UH-Forderung gab stellt das wahrscheinlich einen Betrug dar.

Schreiben der ARGE vom 19.01.2010:

die Hammer Leitlinien gehen von einem durchschnittlichen Jahreseinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld aus. Das bedeutet in Ihrem Fall, dass ein Zwölftel Ihrer Netto-Jahressonderzahlung regelmäßig Ihrem monatlichen Einkommen zugerechnet worden ist. Ihr monatliches Einkommen hat sich somit erhöht und Sie sind folglich leistungsfähiger geworden.

Ich fordere Sie daher auf ab dem 01.02.2010 beginnend 433,62 € direkt an die Kindesmutter und den Rückstand für Januar auf das Konto der ARGE zu überweisen.

Die ersten 5 Monate in 09 war ich arbeitsuchend - seit Jun 09 habe ich wieder Arbeit und seit Aug 09 ist die ARGE zuständig. Da ich für Aug 09 den vollen Unterhalt (439,00 €) gezahlt habe und in Sep - Dez 09 mtl. 367,27 € wurde ich am 11.12.09 aufgefordert für Sep - Dez 09 265,40 € (mtl. 66,35) nachzuzahlen - hab ich auch gemacht. Nun soll ich das 2010 durchweg machen? Wovon? Die nächsten Sonderzahlung bekäme ich Ende Nov 2010.

Den Teil der SZ für Aug 09 (voller U gez) und Jun+Jul 09 (war die ARGE noch nicht zuständig) musste ich nicht überweisen. Hat die ARGE jetzt noch Anspruch (oder überhaupt) Anspruch darauf?

Wie kann die ARGE überhaupt mehr Unterhalt von mir verlangen? Die Sonderzahlung 09 wurde schliesslich bereits von denen verrechnet? Würde ich tatsächlich mtl. 433,62 € rutsche ich unter meinen SB von 900,00 €. Wird beim durchschn. Jahreseinkommen darauf keine Rücksicht genommen?


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Themenstarter Geschrieben : 24.01.2010 21:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist das eigentlich nur der Unterhalt für die Kinder oder auch was für die Hexe? Denn eigentlich müsste ja der KV von Nummer 3 jetzt für sie aufkommen. Ich frage mich eben, warum überhaupt die ARGE im Spiel ist und nicht das JA.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2010 22:10
(@we-papa)
Schon was gesagt Registriert

Das ist allein der KU für meine beiden Kinder. Der KV von Kind Nr. 3 lebt seit Jun 09 nicht mehr dort. Er zahlt auch nur Unterhalt für das Baby. Warum nicht auch für Mutter, weiss ich nicht. Kannst du mir zu dem Brief der ARGE und meinen Punkten was sagen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2010 22:42




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die nehmen Dein Durchschnittseinkommen, seit Du wieder arbeitest und legen das fest für Vergangenheit und Zukunft. Du gehst davon aus, dass sie nur Dein tatsächlich vorhandenes Einkommen nehmen dürfen. Die interessiert nur die Gegenwart, nicht ob Du in Zukunft arbeitslos sein wirst oder ob Du in Zukunft Weihnachtsgeld bekommst.

Ob die das dürfen.. bin ich überfragt. Da sollte sich jemand zu äußern, der "ARGE-fester" ist als ich, Oldie zB.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2010 22:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die Überweisung der SZ an die Arge war ein fehler von Dir. Jedenfalls ist mir keine Rechtsvorschrift bekannt, die dies unterstützt - im Gegenteil. Beim EK spielt das Zuflussprinzip die erste Geige. Wie dabei jetzt zu verfahren ist weiss ich auch nicht. Zumindest war dies Forderung seitens der Arge unberechtigt.
Aber zur Gegenwart/Zukunft etwas Agrumentation für ein Antwortschreiben für die ach so sattelfeste Arge bzgl. der Hamm'er Leitlinien.

Mangelfall:

21.1 Dem Pflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben.
21.2 Notwendiger Selbstbehalt
Der Selbstbehalt des Pflichtigen beträgt im Falle des § 1603 Abs. 2 BGB gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen (§ 1603 Abs. 2 S. 2 BGB) Kindern in der Regel mindestens 770 €, bei Erwerbstätigkeit des Pflichtigen mindestens 900 €; bei teilweiser Erwerbstätigkeit können die Beträge modifiziert werden. Hierin sind Kosten für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) in Höhe von 360 € enthalten.

Das ist keine kann-Bestimmung, sondern eine eindeutige Festlegung.

Was ist mit der Bereinigung Deines EK? In den Leitlinien steht nicht, dass dies im Mangelfall zu unterbleiben ist.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 25.01.2010 12:15
(@we-papa)
Schon was gesagt Registriert

Die Höhe der SZ 09 war insgesamt 464,24 (für Jun - Dez 09). Von Jan - Mai war ich arbeitsuchend - die ARGE ist zuständig seit Aug 09. Da ich für Aug 09 bereits den vollen U gezahlt hatte, wurde ich am 11.12.09  aufgefordert monatlich 66,35 EUR (insgesamt 265,40 EUR) für Sep - Dez 09 an die ARGE nachzuzahlen. VON der SZ 09 wurden somit 198,84 EUR noch nicht verrechnet und DER BETRAG ist in mein durchschnittliches Nettoeinkommen einzurechnen, ODER? Nicht die gesamte SZ, welche ja durch die ARGE bereits gekürzt/verrechnet wurde?

Lt der ARGE können berufsbedingte Aufwendungen nur berücksichtigt werden (Hammer Leitlinien), wenn Sie konkret nachgewiesen werden (mein Arbeitsplatz ist 2 km entfernt). Schlechte Karten also....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2010 20:04
(@we-papa)
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Ich habe vorhin folgenden Brief an die ARGE geschickt:

wenn ich Sie richtig verstehe soll ich durch Vorkassezahlungen auf eine Sonderzahlung die ich noch gar nicht bekommen habe mehr Unterhalt bezahlen. Bis zum tatsächlichen Eingang dieser Sonderzahlung rutsche ich dabei aber jeden Monat unter meinen Selbstbehalt.

Mein durchschnittliches Nettoeinkommen 09 wurde durch Ihre Zahlungsaufforderung vom 11.12.09 um 265,40 € gesenkt. Die restliche anrechenbare Sonderzahlung 09 ist 198,84 € (mtl. 16,57 €).
Derzeit zahle ich 367,27 € Unterhalt. 

Eingang  30.11.09: 464,24 €  (Sonderzahlung 2009)
Ausgang  15.12.09:        265,40 €  (verrechnet von Ihnen am 11.12.09)         .
Rest Sonderzahlung 09: 198,84 €  / 12 = 16,57 € (in 2010 mtl. anrechenbar)

Ab dem 01.02.2010 zahle ich monatlich 383,84 € an die Kindesmutter.

Da Sie sehr wahrscheinlich anderer Meinung sind bitte ich um eine Aufstellung der mir mtl. zu Verfügung stehenden Bar-Beträge, sowie den mtl. sichergestellten Selbsthalt in Höhe von 900,00 €. Erklären Sie mir bitte durch Auflistung einzelner Beträge Ihre Rechnung.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2010 20:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Prinzipiell ist die Rechnung der Arge korrekt - so wird in deutschen Landen verfahren. Allerdings halte ich es für verwerflich, zwar Deine Steuererstattung für 2008 einzupflegen, Deine Arbeitslosigkeit die ersten 5 Monate 2009 aber gekonnt zu ingnorieren. Leider wird auch ein Gericht wahrscheinlich nicht anders entscheiden - ist jedenfalls meine Vermutung. Lediglich die Verrechnung des 13. Gehaltes mit einem zurückliegendem Zeitraum halte ich für falsch. Zumal - Du bist der Arge ggü. auch nicht immer und zu jeder Zeit zur Auskunft verpflichtet. Halte Dich daher immer zurück mit dem Auskunftgeben - frage lieber noch einmal nach.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2010 20:37
(@we-papa)
Schon was gesagt Registriert

oldie:

Die Überweisung der SZ an die Arge war ein fehler von Dir. Jedenfalls ist mir keine Rechtsvorschrift bekannt, die dies unterstützt - im Gegenteil.

Hallo,

ist es also nichts rechtens von der ARGE rückwirkend Unterhalt zu verlangen (möchte fürs nächste Mal gewappnet sein)?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2010 20:52
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Nicht pauschal. Gefordert werden kann ab dem Ersten des Monats, wo Auskunft verlangt wird. Ich hingegen beziehe mich lediglich auf die Sonderzahlung, welche zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung weder feststand noch jemals ausgezahlt wurde, also schlichtweg nicht existierte. Auch ansonsten hat der Gesetzgeber hier Hürden eingebaut, daher der §1613 BGB. Da UH aus dem erzielten EK zu bestreiten ist, findest Du Deinen Fall darin auch nicht.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2010 21:54
(@we-papa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich meinte auch den Eingang der Sonderforderung am 30.11.. Die ARGE kann DIESE doch NUR mit den Unterhaltsansprüchen darauffolgend (also nach dem Eingang der SZ) verrechnen, oder? Ich sollte im Dez 09 ja nachtrgl. für Sep - Dez 09 nachzahlen (rückwirkend U). Das die Unterhaltszahlungen für den Monat sofort am 1.d.M. zu leisten sind, weiss ich doch  🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2010 19:23