Zusatzwochenende
 
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Zusatzwochenende

 
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nochn Problem.

Ich habe meine Ex um ein zusätzliches WE gebeten um mit meinen Kindern und Freunden in den Harz fahren zu können.

Das wurde auch gleich wieder, mit folgenden Begründungen abgelehnt:

1. Da musst du früher Bescheid sagen. (Es geht um ein WE Ende Oktober also in 4 Wochen)

2. Da sind Ferien und da möchte ich vielleicht etwas mit den Kindern unternehmen.

3. Am Tag danach fängt die Schule wieder an. Das ist zu anstrengend für die Kinder. (Ich glaube nach fast jedem WE fängt die Schule wieder an)

4. Das muss ich erst mit dem JA besprechen, die SB ist aber erst am 16. Okt. wieder da.

5. Da habe ich schon etwas vor und weiss nicht ob das verschiebbar ist. Ich kann dir aber auch nicht sagen wann ich weiss ob das verschiebbar ist.

Da wird man doch krank im Kopf (sie ist es jedenfalls schon) :gunman: :gunman: :gunman:

Liebe Spezialisten, welchen Zauberspruch  muss ich jetzt aufsagen?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2007 23:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ENE MENE MECK,
DIE EX IS FÜR IMMA WECK!

*hexhex*

LG LBM, die grad wieder den Kopp schüttelt


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 23:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke, das scheint geholfen zu haben.

Sie hat mir gerade erklärt, dass sie ggf. mit den Kindern in die Schweiz ziehen will, weil sie dort einen Halbtagsjob angeboten bekommen hat.

Kein Witz :knockout:


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2007 23:25
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Beppo,

sagt Dir das Theaterstück: Zwei Fremde im Zug etwas?

Gruß, Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 23:29
(@elchi)
Schon was gesagt Registriert

Man, die kann doch froh sein, daß Du die Kids auch mit in den Urlaub nehmen willst!
Warum stellt sie sich so an?
Aber wenn sie in die Schweiz ziehen will, dann mußt Du doch zustimmen, oder?


AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 23:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Sie hat mir gerade erklärt, dass sie ggf. mit den Kindern in die Schweiz ziehen will, weil sie dort einen Halbtagsjob angeboten bekommen hat.

das kann man glauben - oder es lassen. Es sei denn, Deine Ex ist Kernphysikerin oder sowas...

Ansonsten: Ich habe die Schweiz vor der Tür; die Landesgrenze geht sogar durch unseren Garten. Und wir kennen einige Deutsche, die in der Schweiz arbeiten. Das sind aber ausnahmslos entweder Selbständige und Freiberufler oder hochqualifizierte Leute. Einen "Job" hat jedenfalls keiner von denen; schon gar keinen halben. Da sind die Eidgenossen nämlich sehr eigen: Arbeit, die ein Schweizer machen kann und möchte, muss man nicht an Ausländer vergeben. Allein das Arbeits- und Aufenthalts-Bewilligungsverfahren ist eine hohe Hürde. Einfach "mit Kindern da wohnen und ein bisschen jobben" is' auch nich' - die Schweizer legen nämlich grossen Wert darauf, dass ausländische Besucher nicht einmal in Versuchung kommen, von den Schweizer Sozialtöpfen naschen zu wollen.

Von den Schweizer Lebenshaltungskosten - allen voran Mieten und Lebensmittel - scheint Deine Ex-Holde ebenfalls noch keinen Plan zu haben; mit einem Halbtagsjob ist das nämlich nicht zu stemmen. Und Unterhalt aus Deutschland ist kein verlässliches Einkommen, das den dortigen Behörden imponiert. Insofern kannst Du das Ganze momentan vermutlich unter "leeres Geblubber" abhaken...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2007 23:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hajoco, du wirst es nicht glauben aber daran denke ich auch immer öfter!

Ich glaube, wir sollten mal Zug fahren. 😉


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2007 23:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Brille, ich würde ihr die Schweiz ja garnicht ausreden wollen, nur den Kindern.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 01.10.2007 23:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Elchi, ich habe aufgegeben darüber nachzudenken was sich in ihrem kranken Kopf abspielt.

Da wird man nur selbst krank von.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 01.10.2007 23:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe ihr jetzt folgendes geschrieben:

Bin gerade etwas Mitteilungsbedürftig. 😡

Liebe Ex,

Wie ich dir bereits gesagt habe, möchte ich mit den Kindern vom 26.- 28.10. mit Freunden in den Harz fahren.

Da mir, genauso wie dir das Recht zusteht, mit den Kindern zu verreisen und du mir bisher keinen Grund nennen konntest warum das nicht gehen sollte, gehe ich von deiner Zustimmung aus.

Die Kinder haben mir schon gesagt, dass sie grosse Lust haben mit zu fahren.

Es gibt daher keinen Grund die Zustimmung zu verweigern.

Daher werde ich die Unterkunft fest buchen.

Von deinen üblichen Versuchen den Umgang zu vereiteln bitte ich dich abzusehen.

Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 01.10.2007 23:52




(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Elchi, ich habe aufgegeben darüber nachzudenken was sich in ihrem kranken Kopf abspielt.

Wirklich ???  😉
Nach deinen "  :gunman: :gunman: :gunman: " zu urteilen ... bist du noch nicht runter.
Beppo du weißt doch, (H)EX möchte ihre Macht dir gegenüber zeigen, und sie kennt dich  😉
...und sicher freut sie sich.  :puzz:

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

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Geschrieben : 01.10.2007 23:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ertappt!

Aber ich arbeite daran.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 01.10.2007 23:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Brille, ich würde ihr die Schweiz ja garnicht ausreden wollen, nur den Kindern.

wäre das keine Option für Dich, die Betreuungssituation komplett umzudrehen? Also Rheinland statt Schweiz? Und die Ex-Gattin hinziehen lassen wo sie möchte?

Die Schweiz ist für deutsche Kinder nämlich schon aus sprachlichen Gründen kein Paradies; wer dort hochdeutsch spricht, wird oft angesehen als jemand, der sich nicht integrieren möchte. Mein Bruder ist vor einiger Zeit als Anästhesist in die Schweiz gegangen. Seine 15-jährige Tochter ist seit diesem Schuljahr wieder in D, hat hier eine eigene Wohnung und geht wieder hier zur Schule, weil sie in CH nie wirklich heimisch wurde.

Grüssles
Martin

PS: Deine Mail an Exchen ist nicht ganz glücklich. Zum einen spricht man besser vom Recht der Kinder als vom eigenen; zum zweiten nennt sie Dir doch Gründe, warum das Zusatzwochenende nicht funktioniert. Haufenweise sogar. Dass diese Dir nicht einleuchten ist ja nicht ihr Problem...


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AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2007 00:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Klar wäre das eine Option!

Sie hat anfangs sogar gesagt, Sie würde mir die Kinder da lassen!
Hat dann aber nochmal angerufen um zu sagen, dass sie die Kinder natürlich doch nicht da lassen würde.

Nur wie nagele ich sie darauf fest?

Zum P.S.
Ok, mein Recht ist nur der 2. beste Grund.
Aber ich habe ja geschrieben, dass die Kinder auch wollen.
Meinen Wunsch hat sie jetzt schriftlich, warum sollten ihre Termine vor meinen gehen?
Zumal wenn sie sie nicht mal benennen kann.

Ich würde das Ganze natürlich gerne in der Scheidungsverhandlung verwenden, weiss bloss noch nicht wie.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 02.10.2007 00:11
(@elchi)
Schon was gesagt Registriert

wäre das keine Option für Dich, die Betreuungssituation komplett umzudrehen? Also Rheinland statt Schweiz? Und die Ex-Gattin hinziehen lassen wo sie möchte?

Ja, genau?
Warum eigentlich ist es standart, daß die Kinder immer zur Mutter kommen?
Vorallem, wenn die sich wie eine Katze wehrt, wenn der Vater die Kinder nehmen möchte?
Es heißt immer zum Wohl des Kindes, aber wehrt sich ein Elternteil kann das JA auch nichts machen.
Obwohl es für die Kinder mal Abwechslung wäre und es den Kids ja nicht schaden würde!


AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2007 00:30
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Es heißt immer zum Wohl des Kindes, aber wehrt sich ein Elternteil kann das JA auch nichts machen.
Obwohl es für die Kinder mal Abwechslung wäre und es den Kids ja nicht schaden würde!

Du hast in 2 Sätzen den alltäglichen Irrsinn im deutschen Familienrechtssystem auf den Punkt gebracht. Ich rate Dir nicht weiter darüber nachzudenken. Wir suchen Hilfe bei zahnlosen Tigern und die wirkliche Entscheidungsmacht behält die Glücksspirale.
:knockout:

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2007 01:06
(@elchi)
Schon was gesagt Registriert

Ja, habe auch schon mitbekommen, daß das JA ein zahnloser Tiger ist!
Will der andere nicht, ist es halt so!


AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2007 01:11
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Will der andere nicht, ist es halt so!

Jepp. Solange kein Gerichtsbeschluss auf dem Tisch liegt oder sie nicht für irgendwas beauftragt wurden, dürfen die JA-Leute nichts tun außer Beratung zu geben. Traurig.

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2007 01:28