Wochenenden in den ...
 
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Wochenenden in den Ferien

 
(@Hoellenhund)

Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, wie es mnit den Wochenenden in den Ferien aussieht. Meine Frau und ich bekommen den Kurzen (7) drei Wochen in den Sommerferien von meiner Ex-Frau und fahren mit Ihm in Urlaub. Nun meint sie, dass die Ferien nur Mo-Fr sind und die Wochenenden dazwischen - also ihre regulären- ihr gehöhren und wir diese gegen andere tauschen müssten wenn wir die drei wochen am stück haben wollen ohne Unterbrechung. Ich sehe das allerdings anders. Diese drei Wochen sind meiner Meinung nach Ferien und zwar incl Wochenenden. Sie argumentiert andersrum, dass die andern drei Wochen dann ihr sind und unsere Wochenenden dafür dann auch ausfallen würden. Wenn Sie mit ihm weg fahren würde fänd ich das ja auch ok, aber sie fahren nur eine Woche und das über ein Wochenende, welches eh nicht unseres wäre. Stehen mit denn die anderen Wochenenden in ihrer Ferienzeit zu?
Und wie ist es für den fall, dass es das zweite Wochenende- sprich unser Wochenende- ist, und sie ihn nicht raus rückt weil sie andere Meinung ist bzw wie schon so oft sich einfach überlegt, dass wir das nächste Wochenende nehmen müssen weil sie Opa dem Kleinen versprochen hat übers Wochenende weg zu fahren oder so etwas. Habe ich das recht auf jedes Zweite Wochenende oder nur auf zwei Wochenenden- im zweifelsfall auch hintereinander und ohne absprache?
Ich finde es schwierig meinem Würm dann zu sagen: nein du MUSST jetzt zu Papa. Das versuche ich zu vermeiden und ziehe dann eigentlich immer den kürzeren worunter meine Ehe ganz schrecklich leidet, denn unsere Ferien und WOchenenden zu planen ist dank "Madame" so gut wie aussichtslos. Wenn sie jetzt auch noch auf dei wochenenden in den ferien besteht können wir unseren sommerurlaub mal wieder streichen.
Habt ihr Tipps, am besten noch mit § oder offiziellen Seiten vom JUgendamt oder so was. Ich reib ihr das nicht unter die nase- aber ich kann mit ihr selbstbewußter reden wenn ich weiß, dass ich definitiv im recht bin. Sie ist ein Drachen- aber das sind wohl alle Ex-Frauen, oder? 🙂
Danke!

Zitat
Geschrieben : 05.04.2010 13:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

könnt ihr euch nicht einfach darauf einigen, dass jeder von euch drei Wochen Ferien am Stück erhält, natürlich inkl. Wochenenden und dass dann am WE nach den Ferien der Elternteil das WE erhält, der zuvor drei Wochen Pause hatte?

Dass Deine Ex darauf besteht, ihre WE dazwischen zu haben finde ich genauso unsinnig und kriegsfördernd, wie von Dir, nur auf die WE zu verzichten, wenn sie auch verreist.

Man kann Dinge auch echt unnötig verkomplizieren!

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2010 14:05
(@Hoellenhund)

Auf meine Wochenenden nicht verzichten zu wollen liegt nun einfach daran- wie das sicher jeder Vater durchmacht- dass wir den kurzen nunmal verdamt wenig haben. Jedes zweite Wochenende ist er zwar bei uns- ja- aber Madame "bucht" ihn grundsätzlich fr nachmittags oder Sonntags nachmittags mit seinen Schulfreunden, seinem Opa oder Cousine oder ähnlichem, so dass wir in der regel kein ganzes Wochenende mit ihm haben und dann auch noch drei wochen (und das wochenende vor unserem Urlaub ist auch "ihrs" und das wochenende danach ist Monatags wieder schulanfang, deshalb soll er fr abend auch wieder zuhause sein um wieder "ins normale leben" zurück zu finden, so dass ich es irgendwo nicht einsehe die anderen wochenenden in den ferien auf ihn zu verzichten. Wir stecken schon genug zurück zum wohle des kindes
Aber scheinbar muß es immer so schwierig sein - wenn ich mir die anderen beiträge mal so durchlese 🙁

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2010 17:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HH,

nach Deiner Schilderung schenkt Ihr Euch da beide nichts - weder Deine Ex noch Du. "Wochenenden in den Ferien" sind auch bei gerichtlichen Umgangsregelungen nichts, wofür gleich irgendwelche Ausnahmen eingebaut werden müssten. Wenn dort beispielsweise Sommerferien verhackstückt werden müssen, heisst es schlicht "eine Ferienhälfte beim Vater; die andere bei der Mutter" - ohne zusätzliche Ausnahmeregelungen wie "weil der Vater das Kind seltener sieht als die Mutter, hat er zusätzlichen Anspruch auf die Ferienwochenenden der Mutter von Freitag 16 Uhr 25 bis Sonntag 18 Uhr 15, sofern das Kind sich in dieser Zeit nicht weiter als 23,72 Kilometer entfernt von seinem Hauptwohnsitz aufhält und nicht mehr als 37,6 Grad Fieber hat."

Wenn Ihr als Erwachsene das nicht halbwegs vernünftig gebacken kriegt, ist sicher nicht das deutsche Familienrecht daran schuld. Erfahrungsgemäss bekommt man die eigene Kleinlichkeit eben mit Kleinlichkeit der Gegenseite vergolten. Wer "angefangen" hat, interessiert schon seit Sandkistenzeiten nicht mehr; es kommt vielmehr darauf an, wer mit dem Blödsinn aufhört. Vor allem, wenn - wie Du schreibst - sogar Deine heutige Ehe darunter leidet, wäre es höchste Zeit für eine erwachsene und verantwortungsvolle Umgangsregelung statt diesem Kinderkram.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2010 17:47
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ferienhälften sind Ferienhälften. Da "gibt" es keine Wochenenden. 3 Wochen bei Dir und dann 3 Wochen bei Mama bedeutet: jeweils am Stück.

Aber bei dem ganzen Hickhack, das ich zwischen Deinen Zeilen lese, frage ich mich - habt Ihr eine festgelegte Umgangsregelung? Die braucht Ihr. Dann gibt´s auch nicht solche Kindereien.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2010 21:38
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

habt Ihr eine festgelegte Umgangsregelung?

Das frage ich mich allerdings auch. Falls nicht, sollte dies schleunigst nachgeholt werden. Alles was mündlich gemacht wurde, macht
wenig Sinn.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 10:19
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hallo

der schwachsinn einer Frau . Mir ist es auch so ergangen - Umgang gerichtlich geregelt und schon passt es . In den Ferien gibt es keine WE - Regelung . Wir zählen aber die WE weiter durch und können so schon am Jahresanfang alles planen .

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 12:00
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich kann HH sehr gut verstehen. Hatte dasselbe Problem.

Liebe Leute, warum soll der Umgangs-Elternteil denn das Kind, oder das Kind eben diesen Elternteil drei Wochen nicht sehen können, wenn der hauptsächlich betreuende ET überhaupt keinen Urlaub macht und zuhause rumhängt? Der U-ET sieht das Kind doch tatsächlich viel weniger und mehr Kontinuität für´s Kind wäre es auch?

Meine Ex rückte irgendwann mit der wahren Begründung raus: "Damit ICH meine Ruhe habe und dich nicht sehen muss."  :genauso:

Sie hatte die Beziehung noch lange nicht verdaut. Und sowas entspricht dann dem Kindeswohl?

@ HH

Ich denke auch, dass du eine schriftliche Umgangsvereinbarung machen solltest. Fordere sie dazu auf, festen Zeiten zuzustimmen. Tut sie das nicht, ab zum JA und gemeinsames Gespräch führen. Wenn auch das scheitert, dann musst du zu Gericht.

Ach so: Mein Verständnis für deine Gedanken ist nur die belanglose Bekundung eines Vaters. In einem Gerichtsverfahren hatte die Gutachterin absolut kein Verständnis dafür, sondern fragte allen Ernstes, ob der Vater stattdessen nicht einfach "dankbar" sein müsste, weil er Umgang habe.  :gunman:

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 12:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Krishna,

ganz einfach, weil nicht jeder Mensch die finanziellen Möglichkeiten hat, zu verreisen. Die Ferienregelung soll ja zB auch bewirken, dass auch arbeitende Elternteile in ihrer Urlaubszeit sich mit der Familie voll und ganz beschäftigen kann. Das geht ja auch bei Beschäftigung im Umfeld mit Schwimmbadbesuchen, Radtouren oder einem Popcorn-Film-Nachmittag auf der Couch und Grillen im Garten.

Und stelle es Dir bitte mal umgekehrt vor: KV kann sich den Urlaub außer Haus nicht leisten oder nur eine Woche und bekommt mit der gleichen Begründung dann das Kind nicht für mehr als die tatsächliche "Verreisezeit".

Genau das ist doch der Punkt: Es ist eine Ferienregelung und keine Reiseregelung.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 19:27
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LBM,

bekommt mit der gleichen Begründung dann das Kind nicht für mehr als die tatsächliche "Verreisezeit".

Der Vergleich hinkt ja wohl, oder? Du könntest höchstens sagen, wenn der Vater nicht verreist, dann kann auch die Mutter das Kind zwischendurch mal sehen. Und damit hätte ich keine Probleme.

Das geht ja auch bei Beschäftigung im Umfeld mit Schwimmbadbesuchen, Radtouren oder einem Popcorn-Film-Nachmittag auf der Couch und Grillen im Garten.

Und soll ich dir sagen, was meine Ex dann macht? Gerade aktuell: Kind geht wie gewohnt ganztags in die KiTa und ansonsten ist zuhause rumhängen angesagt. Ach so: Und wenn sie Party machen will (wie immer), dann fragt sie ihre Eltern statt mich, denn ich hatte das Kind ja schon über eine Woche (inkl. der regulären WE). Und wenn du das Kind fragen würdest, ob es lieber "zuhause bei Mama" bleiben möchte oder zum Papa, dann steht die Antwort schon fest. Nur die Frage wird natürlich nicht gestellt...

Ich denke, da muss man flexibel sein. Und wenn ich nichts Besonderes mache, dann kann mein Kind auch den anderen ET gerne sehen.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 19:38




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich will Deine Argumente nicht per se vom Tisch wischen, finde aber auch nicht, dass der Vergleich hinkt. ABER: Geht der TO vor Gericht, wird es eine Regelung geben, in der die Ferien geregelt werden. Innerhalb dieser Wochen wird der Umgang mit dem jeweils anderen Elternteil ausfallen. Wenn davon einer freiwillig abweicht, schön. Aber jetzt noch zu regeln, was im Falle des Nichturlaubs vorgeht, wird kein Gericht der Welt ausurteilen, weil dann schlicht jedes Jahr neu geklärt werden müsste, wer, wann, wo, wie lange bzw. dass jeder seine Ferienunternehmungen inhaltlich gerichtsverwertbar festlegen müsste, damit der Andere sein Veto einlegen könnte.

Und wie will man das regeln?

Ex hat versprochen, jeden Tag was selbst zu unternehmen und das Kind nicht in die Kita zu geben, aber von Mittwoch-Freitag war es doch in der Kita und sie hat mir nicht Bescheid gesagt, dass ich das Kind haben könnte? Das ist nicht schön, aber nicht einklagbar, denke ich.

Der TO wird sicher eine gerichtliche Urlaubsregelung bekommen. Aber sicher keine "wenn meine Ex nicht weg ist, dann krieg ich "meine" Wochenenden wie gewohnt, aber in meiner Urlaubszeit bekommt sie "ihre" Wochenenden nicht, weil sie sowieso mehr Zeit mit dem Kind hat".

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 20:17
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

@ LBM

ich rede nicht von gerichtsbewährten Regelungen dieser Dinge sondern von Verständnis für das Problem des TO.

Der TO wird sicher eine gerichtliche Urlaubsregelung bekommen. Aber sicher keine "wenn meine Ex nicht weg ist, dann krieg ich "meine" Wochenenden wie gewohnt, aber in meiner Urlaubszeit bekommt sie "ihre" Wochenenden nicht, weil sie sowieso mehr Zeit mit dem Kind hat".

Das hab ich auch nicht gesagt und das versteht sich von selbst.

Wären alle entspannter in solchen Dingen, dann wäre das auch besser für die Kinder.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 21:02
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

@HH,

wahrscheinlich hilft es Dir nicht viel, aber mal als Bsp., wie es funktionieren kann (das Thema ergab sich bei der Abholung der kids diese Woche):

"Meine" Trennung "funktioniert" eigentlich ganz gut.

Ich: "Fahrt Ihr (Ex und neuer Partner) in den So.fe. weg?"
Ex: "Nee, vielleicht mal ne Woche."
Ich: "Ja dann kann ich die kids ja auch mal dazwischen noch ein WE holen(?)"
Ex (aufschnauf): "Ja das ist ne gute Idee"!  --> das (aufschnauf) von ihr war sinngemäß als "gut, dann habe ich (haben wir) noch ein zusätzliches freies WE" zu verstehen.

Vielleicht kannst Du es als kinderfreie (= Erholung) Zeit für Sie argumentieren.

[edit] da hatte ich die richtige Taste zu früh gedrückt: Ansonsten folge ich im Wesentlichen Krishna und LBM, je nach Sichtweise (formal oder praktisch bzw. Kindeswohlnahe (ups, neue Wortkreation).

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 21:12
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Leute!

Ich kann Euch ja gut verstehen, bin selbst Umgangselternteil, der seinen Kurzen deutlich weniger sieht als die KM. Aber Eure Gedanken sind sinnlos. Es liegt nun einmal in der Natur der Sache, dass der Umgangselternteil seine Kids seltener sieht, als der Betreuungselternteil. Das ist nicht fair und auch nicht gerecht. Aber daran wird sich nichts ändern. Das Wechselmodell wird bei uns nicht gerichtlich beschlossen.

Ihr solltet Euch darüber also nicht den Kopf zerbrechen, sondern auch Ungerechtigkeiten zu akzeptieren und lieber versuchen mit den jeweiligen Exen ein gutes Verhältnis auf die Reihe zu bekommen, damit Ihr Eure Kids auch mal ausser der Reihe holen könnt.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 23:54
(@stevepj)
Schon was gesagt Registriert

Hallo HH,

Vorschlag von meiner Seite: nimm die "Idee" der KM (Ferien nur Mo bis Fr) als Einstieg für ein klärendes Gespräch beim JA mit der Bitte an Ex, dass ihr dort eine einvernehmliche Umgangsregelung trefft.
Normalerweise wird die "14 Tage Regelung" in den Ferien ausser Kraft gesetzt, d.h. während der Ferienzeiten gilt dann die Ferienregelung, und da werden die Ferien dann hälftig geteilt.
Achtung: Die Ferienregelung beginnt aber nicht immer mit dem ersten Samstag nach dem letzten Schultag! Normalerweise ist Ferienbeginn erst am Montag, dh. wenn das direkt an den letzten Schultag anschliessende WE Dein UmgangsWE ist, dann greift dort die Ferienregelung noch nicht!
Wie weit wohnt Ihr von der Ex weg? Wäre es möglich, dass Du Sohnemann Montag morgens in die Schule bringst? Damit könntest Du Deiner Ex evtl. den Wind aus den Segeln nehmen, was Termine am Sonntag nachmittag / abend angeht.

Gruss
Steve

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 00:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

mMeint ihr es macht derzeit Sinn weiter auf dem Thema herumzureiten und dem Opener Ratschläge zu geben, wenn dieser sich nicht mehr meldet?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 10:59
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Tina,

ist ein solcher Hinweis heute morgen um 9 nötig, wenn der letzte Beitrag gestern um halb elf gepostet wurde - noch am Tag dem Eröffnung des Threads?  😉

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 11:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Krishna,

Nu ja HH hat am 5.4. seine Frage gestellt, einmal darauf geantwortet und seither nichtmehr gemeldet. Und diese antwort ls sich auch niht wirklich so, als sei er zu Kompromissen, wie ihr si vorschlagt bereit.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 11:21