Hallo,
und erstmal vielen Dank, das es hier ein Forum gibt in dem so viele tolle Beiträge gepostet werden und sich so viele Zeit nehmen, kompetent zu antworten oder auch nur Mut zu machen!!!
Ich habe mich vor zwei Jahren von meiner Frau (Verheiratet, gemeinsames SG) getrennt, der Umgang mit unserem gemeinsamen Sohn verlief erst ganz gut. Ich bin Pilot, viel unterwegs, aber auch ca. 16 Tage im Monat ganz zu Hause. Da mein Dienstplan immer anders ausschaut, bin ich natürlich auf sie angewiesen, das wir uns immer wieder absprechen. Als dies nicht mehr richtig funktioniert hat, haben wir uns vom JA helfen lassen, jeden Monat von neuen, dann haben wir mit der Dame vom JA eine Umgangsregelung schriftlich fixiert, die wir beide unterschreiben wollten! Wollten, jetzt habe ich Post von ihrem Anwalt bekommen, man hätte eine eigene Umgangsregelung formuliert, die man auch schon vor Gericht eingereicht hätte. Ich bin aus allen Wolken gefallen, die KM möchte jetzt einen regelmäßigen Umgang alle zwei Wochen zwei Tage am Wochenende. In meinem Beruf gibt es kein Wochenende, daß weiß die KM auch.
Ihre Begründungen entsprachen nicht ansatzweise der Wahrheit, auch die Frau vom JA ist geschockt!
Mein Anwalt kann mir auch nicht recht helfen, er meint nur die Ruhe bewahren und sich erstmal an die Vorgaben der Mutter richten!
Hat jemand eine Ahnung was mich bei so einer Gerichtverhandlung erwartet?
Moin,
herzlich wilkommen auf vatersein.de, dem Forum auch für Schichtdienstler 😉
Mein Anwalt kann mir auch nicht recht helfen, er meint nur die Ruhe bewahren und sich erstmal an die Vorgaben der Mutter richten!
Er hat deine Situation nicht so ganz erfasst, vermute ich?
Wie wird der Richter entscheiden?
Tja, könnte man das vorhersagen, würden wir alle in einer anderen Situation sein. 🙂 Ich denke, der Richter könnte seinen Unmut darüber äußern, dass er gebraucht wird. Und ich könnte mir vorstellen, dass er deiner Ex sehr wohl auferlegt, zumutbar im Monatsintervall gemeinsam mit dir zu planen. Nur wie gesagt, wir sind keine Hellseher. Gleichsam könnte der Richter die Auffassung vertreten, ein Kind braucht verlässliche Intervalle und auf die 14-Tages-Regelung bestehen. Es ist alles drin und es hängt letztlich davon ab, welchen Eindruck du persönlich vor Gericht hinterlässt und wie stichhaltig und nachweisbar deine Argumentation ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Viele Dank für die schnelle Hilfe, was meins du bezüglich meines Anwalts? Meinst du ich bin schlecht beraten?
Wie soll ich mich jetzt vor der Verhandlung verhalten? Danke?
Hallo Scheidung2006,
(du bist jetzt 2 Jahre getrennt - daurt es mit der Scheidung genaoso lange wie bei mir?)
so, jetzt versuchen wir mal all unsere Vernunft zusammenzunehmen.
Du bist Pilot mit Schichtdienst, ist ähnlich wie in vielen anderen Berufen, und wenn du deinen Arbeitgeber wechselst hast du immer noch Schichtdienst.
Ironie on
Sollst du jetzt vielleicht Busfahrer werden? Wäre eine Idee, aber die haben ja auch Schichtdienst. Also nimmst am besten einen Bürojob an, bist ja als Pilot dafür sicherlich bestens vorgebildet, und dein Gehalt wird sich sicherlich auch verdoppeln, dann kannst du dann die Wochenendregelung alle zwei Wochen durchführen.
Ironie off
Dein Beruf istr Pilot mit dabei einhergehendem Schichtdienst. Das war es auch zu Ehezeiten, und da war die Unregelmäßigkeit im Umgang akzeptabel, nach der Trennung ging es erst und jetzt geht es nicht mehr? Ich denke die Frau wird da einigen Erklärungsbedarf haben.
Dein Anwalt ist ne Träne. Umgangsverfahren bringen viel Arbeit und wenig Geld. Und wenn du der Regelung deiner "Ex" zustimmst bekommt er Geld ohne dafür etwas tun zu müssen. Frage ihn doch mal, was er in deiner Situation tun würde? Wahrscheinlich ist jedes zweite Wort "Äh"!
Trete ihm mal in den Hintern und schlage eine vernünftige, am Kindeswohl und deinem Dienstplan orientierte Regelung vor. Das sollte ja bei 16 freien Tagen im Monat (Neid meinerseits!) doch kein wirkliches Problem sein.
Gruß
Martin
Durch Deinen Beruf sicherst Du den zu zahlenden Unterhalt. Das mal soweit.
Durch die Absprache mit dem JA und der schriftlichen Fixierung, über die die
JA-Beraterin auch ihre Notizen gemacht hat, so denke ich, kannst Du nachweisen,
dass Deine Ex und Du Euch einig wart.
Dein Anwalt (@DeepThought) hat wohl die Situation wirklich nicht richtig erfasst, oder
aber er weiss nichts von den Zeiten, an denen Du beruflich nicht anwesend sein kannst.
Die Vermutung drängt sich mir auf:
Deine Ex weiss sehr wohl, wie es um Deine Arbeistzeiten bestellt ist (sonst hätte sie in der
Vergangenheit keine Einigungen mit Dir getroffen) und ist sich m.E. nach bestens bewusst,
dass Sie Dich dadurch "in den Ruin treiben" kann, wenn sie mit ihrer Forderung "durch kommt".
Wenn möglich, führe Ihr die Konsequenzen einer eventuell durch ihre Forderung resultierende
Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen möglichen Zahlungsunfähigkeit vor Augen, wenn sie
"vernünftig" ist und i.m.Augen "das Wohl des Kindes" im Sinn hat, sollte es wieder zu einer Einigung
zwischen Euch kommen können.
Den anwalt würde ich nochmals ansprechen und ggf. wechseln...
Vielen Dank Strike,
habe den Anwalt bereits schnellstens gewechselt, leider zieht die Geldschiene überhaupt nicht, weil ihr neuer Kohle ohne ende hat und die auch gerne für meinen Sohn (sein Patenkind) einsetzt, trotzden vielen Dank!