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Wie stellt man einen Umgangs-Eilantrag bei Gericht und was muss darin stehen?

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(@annasophie)
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Hallo,

S. ist natürlich letztes Wochenende nicht gekommen. Ob sie nächstes Wochenende kommt weiss ich nicht. Da hat sich der Vater noch nicht geäußert. Allerdings hat er klar gesagt, dass S. Weihnachten nicht kommen wird - entgegen unserer Vereinbarung.

Ich habe schon dem zuständigen Jugendamt geschrieben und um Vermittlung gebeten. Bisher hat es sich nicht gerührt (12 Tage). Die Sachbearbeiterin ist jetzt auch im Urlaub.

Ich möchte mit S. nächstes Wochenende darüber sprechen. Allerdings möchte ich parallel dazu schon einmal ein Antrag vorbereiten um dann in der Woche danach direkt ans Gericht gehen zu können.

Fakt: Ferienplan für 2010 Ende 2009 festgelegt (von beiden Elternteilen).
Umzug von S. im August 2010 zum Vater.
Herbstferien vom Vater gekürzt (entweder gekürzten Umgang nehmen oder das Kind kommt nicht mehr)
geplanten Umgang im November abgesagt
Weihnachtsferienumgang vom Vater abgesagt; 2008 waren die Kinder Heiligabend bei mir, 2009 beim Vater (da habe ich sogar noch einer Verlängerung bis einschließlich 2. Feiertag zugestimmt - auf Wunsch der Kinder)

Entsprechend möchte ich einen Eilantrag stellen dass die Weihnachtsferien wie vereinbart "durchgeführt werden".

Ferienvorschlagsplan für 2011 liegt dem Vater seit 04.09.2010 vor
Wochenendumgangsplan für 2011 liegt dem Vater seit 19.09.2010 vor.
Er hat moniert dass dies so nicht gehen würde, Änderungsvorschläge keiner.
Am 16.11. habe ich dem Vater eine Frist gesetzt bis zum 21.11.2010 zum Gegenvorschlag; oder der Plan wäre für mich verbindlich.
Darauf hin hat er mitgeteilt, dass er den Vorschlag überarbeiten wird, sich aber nicht meinen fixen Terminen beugen wird??
Problem ist, S. spielt Handball und nimmt dort am Kadertraining teil. Entsprechend ist während der Spielsaison von September bis April/Mai jedes 2. Wochenende (Samstag oder Sonntag) mit Spielen belegt oder Kadertraining. Natürlich habe ich die Wochenenden ausgewählt an denen sie kein Spiel hat, weil dies auf 600 km von mir nicht leistbar ist; Zumal ich noch ein anderes Kind habe das am Wochenende Aufmerksamkeit braucht (ist vom gleichen Vater).
1 Wochenende Umgang pro Monat habe ich eingeplant; die hälftigen Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien; 2,5 Wochen Sommerferien; Faschingsferien beim Vater; Himmelfahrt beim Vater; Pfingsten bei mir, weil die große Schwester kurz vorher Geburtstag hatte.

Ach so, telefonisch erreiche ich das Kind seit 10 Tagen nicht mehr.

Sophie


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2010 16:42
(@staengler)
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Servus AnnaSophie,

möchtest du die Sache ohne Anwalt durchziehen?

Wenn ja, dann würde ich zum Gericht gehen und mich bei einem dort ansässigen Rechtspfleger beraten lassen.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2010 12:54
(@annasophie)
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Hallo Michael,

ja das möchte ich. Einfach weil es in meinen Augen eine klare Sache ist. Sollte das Gericht das anders sehen brauche ich auch keinen anderen Umgang versuchen einzuklagen.

Denn für mich ist klar, Papazeit ist Papazeit und daran wird nicht gedreht. Höchstens die Kinder fragen selbst ob das möglich ist. Und jetzt müsste es auch so sein, dass Mamazeit eben Mamazeit ist, auch wenn das Kind mal nicht so die Lust drauf hat.

Und so muss ich im schlechtesten Fall nur seinen Anwalt und meine Fahrtkosten bezahlen.

Ich habe mit dem Jugendamt hier vor Ort gesprochen und ihnen auch klar gemacht, dass sollte der Umgang wieder nicht so laufen wie abgesprochen, dann werde ich der Großen auch nicht mehr vermitteln können, dass sie immer die Hälfte ihrer Ferien zu Papa soll, und die Kleine das nicht nötig hat die Hälfte der Ferien zu mir zu kommen. Und ich finde es wichtig, dass die Kinder sich sehen. Sie haben sich 11 bzw. 13 Jahre jeden Tag gesehen und auch für Geschwister verhältnismäßig viel Zeit mit einander verbracht.

Sophie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2010 15:56
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

dann werde ich der Großen auch nicht mehr vermitteln können, dass sie immer die Hälfte ihrer Ferien zu Papa soll

Da habe ich natürlich Bauchschmerzen, wenn ich so einen Satz lese...

Aber trotzdem. Wenn Du die Sache ohne Anwalt durchziehen möchtest, dann gehe zum Familiengericht und lasse Dich vom Rechtspfleger dort beraten.
Meist erstellt er dann gleich mitdir zusammen den entsprechenden Antrag ans Gericht.

So gehst Du erst mal sicher, dass die Sache nicht gleich wegen Formfehlern scheitert.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2010 16:29
(@annasophie)
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Hallo Michael,

bisher gab es bei mir die Regel: Papazeit ist Papazeit. Papa freut sich auf euch und deswegen gibt es keine Diskussion darüber. Wenn ihr was wirklich für euch wichtiges habt, versucht das mit Papa zu klären ob das möglich ist.

Nun sieht die Große gerade das Papazeit immer noch Papazeit ist, Mamazeit aber von Papa als nicht so wichtig empfunden wird. Warum ist dann Papazeit so wichtig, dass ich darüber nicht diskutieren kann? Immerhin wird sie nächsten Sommer 15 und da möchte man nicht unbedingt die hälftigen Ferien 600 km weit weg von den Freunden sein. Sie hat bereits mehrfach - früher - geäußert dass sie eigentlich keine Lust hat zu Papa zu fahren. Und da habe ich eben gesagt, dass es Papazeit ist und sie das mit ihm klären müsse. Natürlich hat er gesagt, dass das nicht geht. Nun geht es aber doch, aber nur für ein Kind.

Ob das zur Geschwisterbindung (die immer recht eng war) beiträgt?

Der Rechtspfleger bei mir kann das nur weiterleiten, da das zuständige Gericht 600 km weit weg ist.

Das zuständige Jugendamt hat sich immer noch nicht gemeldet, aber angeblich ist die zuständige Sachbearbeiterin morgen wieder im Büro. Mal sehen, ob sie das auch so sieht, dass Vereinbarungen eingehalten werden sollen.

Sophie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2010 17:00
(@annasophie)
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Hallo,

ich habe die Frau vom Jugendamt jetzt erreicht. Sie will den Vater zum Gespräch laden. Hat aber auch gesagt, dass sie aufgrund der Entfernung für eine feste Umgangsregelung ist. Dies muss für alle planbar sein.

Mal sehen, was dabei herauskommt. Wobei ich davon ausgehe, dass er zum Gespräch auch gehen wird.

Leider musste ich am Wochenende feststellen, dass S. ihre Asthmamedikamente nicht nimmt. Und das schätzungsweise seit dem Umzug. Da ich der Frau vom Jugendamt noch meine Umgangsvorschläge schicken soll habe ich diese Problematik auch gleich noch mitaufgenommen. Der Vater hat bisher (seit Ende August lebt S. bei ihm) noch keinen Termin beim empfohlenen Lungenfacharzt gemacht. Was um so schlimmer ist, als das der behandlende Arzt hier die Hoffnung hatte, dass sich ihr Asthma bei guter Behandlung und Einstellung "auswächst" da es nicht allergisch bedingt ist.

Der Vater hat mit mir zusammen im Frühjahr 2009 an einer Asthmaschulung teilgenommen und weiss auch von Beginn an vom Asthma. Und auch die Behandlung habe ich ihm immer mitgeteilt, wenn das Kind damals zum Umgang bei ihm war (welches Medikament, wie oft). Bereits damals hat der Vater dies nicht kontrolliert und S. hat entsprechend die Medikamente nicht genommen .. ist doch schön, dass es Zähler gibt, an denen ersichtlich ist, wieviel Einheiten noch vorhanden sind.

Sophie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2010 16:41
(@brille007)
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Moin AS,

Leider musste ich am Wochenende feststellen, dass S. ihre Asthmamedikamente nicht nimmt. Und das schätzungsweise seit dem Umzug.

Asthma ist ja nun nicht Diabetes; eine fehlende Medikation bemerkt man sehr schnell (sowohl Eure Tochter als auch der Vater) und würde dann aus reinem Eigennutz gegensteuern. Kann es sein dass das:

das der behandlende Arzt hier die Hoffnung hatte, dass sich ihr Asthma bei guter Behandlung und Einstellung "auswächst" da es nicht allergisch bedingt ist.

bereits eingetreten ist? Asthma kann bekanntlich auch psychische Gründe haben, die mit dem Umzug möglicherweise einfach weggefallen sind. Auch wenn man das als "verlassener Elternteil" natürlich nicht so gerne sehen möchte.

Ich erkenne jedenfalls keinen Grund, ohne nähere Kenntnis der Umstände jetzt gleich ein Fass namens "ha, der hat ihr ihre Medikamente nicht gegeben!" aufzumachen. Mal abgesehen davon, dass man Eurer Tochter diese Medi's nicht mehr "geben" muss; die ist alt genug, um zu wissen, wo sie liegen und wie man sie nimmt.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2010 17:25
 elwu
(@elwu)

Leider musste ich am Wochenende feststellen, dass S. ihre Asthmamedikamente nicht nimmt. Und das schätzungsweise seit dem Umzug.

Hallo,

meine Tochter hat kurz nach der Trennung heftiges Asthma bekommen, und dann fast 7 Jahre lang, all die Zeit bei ihrer Mutter, fleißig inhaliert. Nach ihrem Umzug zu mir ist das  Asthma ebenso schnell wieder verschwunden und seither nie wieder aufgetaucht.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2010 17:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin elwu,

Nach ihrem Umzug zu mir ist das  Asthma ebenso schnell wieder verschwunden und seither nie wieder aufgetaucht.

das wäre ja durchaus ein weiterer Beleg für meine o. a. Vermutung.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2010 17:37
(@annasophie)
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Hallo,

das Problem ist, dass sie Belastungsasthma hat. Sollte das Asthma durch den Umzug sich in Luft aufgelöst haben, wäre es schön. Nur sollte das überprüft werden.

Bezüglich der Diagnose; diese fand vor 2 Jahren statt. Es ist auch nur rausgekommen, weil sie die Sportart gewechselt hat. Der Arzt vermutete das sie das schon länger hat, aber eben unerkannt. Es kann aber auch durch eine nicht ausgeheilte Infektion kommen.

Belastungsasthma macht sich nur bei sportlichen Aktivitäten bemerkbar. Dies kann man teilweise kompensieren, indem vorher das Salbutamol nimmt. Das reicht aber bei schlechten Lungenwerten nicht aus. Dann kann es während des Trainings zum Asthmaanfall kommen. Und soweit ich das mitbekommen habe, ist weder die Trainerin im Verein noch der Sportlehrer in der Schule über das Asthma vernünftig informiert worden.

Ich würde mich freuen, wenn sie keine Probleme mehr mit dem Asthma haben sollte. Nur, wenn das nicht kontrolliert wird, ist das irgendwann ein Spiel das auf die Gesundheit des Kindes gehen kann. Und S. sieht es nicht ein, dass sie regelmäßig Medikamente nehmen soll, weil sie ja im Alltag auch recht wenig Probleme hat. Und da muss man einfach dran erinnern.

Sophie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2010 18:05




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was mich aber stört ist die Tatsache, dass ich vom Vater keinerlei Auskunft darüber bekomme. Ich hatte ihn bereits im Oktober gebeten mir die Kontaktdaten des Arztes zu geben. auch vom Kieferorthopäden. Von beiden bis heute nichts. Und bei S. gibt es auch zahnspangentechnisch Gesprächsbedarf. Der eine KFO hier wollte bleibende Zähne ziehen, der andere KFO sagte, es gibt auch noch eine andere Möglichkeit. Und dann ist noch die Frage, ob die Milchzähne ohne Nachfolger erhalten bleiben sollen oder nicht. Denn vermutlich wird sie keine Weisheitszähne bekommen. Und all das müsste ja auch mit mir besprochen werden. Röntgenbilder sind lt. S. bereits gemacht worden, mehr konnte sie nicht sagen.

Sophie


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Themenstarter Geschrieben : 29.11.2010 18:12
(@totohh)
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Moin AS

Zum Thema Asthma ist hier gerade schon einiges, wie ich finde richtiges, geschrieben. Aber allen weiteren Kommentaren dazu enthalte ich mich jetzt, das sollte letztendlich ein Mediziner beurteilen.

Aber:
Die Vermengung dieses Themas mit Deinem Ziel eine "festen" und "planbare" Umgangsregelung zu erreichen ist sicherlich kontraproduktiv. Da hattest Du die JA-Mitarbeiterin endlich erreicht, sie scheinbar auch auf Deiner Seite, und gleich schiebst Du (hier in dem Thread) aber vor allem beim JA das Thema Astma nach. Und spätestens bei dem Thema wird der KV sich in die Ecke gedrängt fühlen und die Schotten dicht machen...

Gruß Toto

PS: Hattest Du zwischen Deiner Feststellung am Wochenende und der "Meldung" beim JA mal Deine Tochter und den KV dazu befragt?


AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2010 18:17
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

den Vater habe ich noch nicht befragt. Aber er wird mir auch klar sagen, dass das jetzt in seiner Entscheidungsbefugnis liegt. Ebenso wie es in seiner Entscheidungsbefugnis liegt, mit wem sie sich trifft wenn sie bei mir ist....

Er stellt es immer auch so dar, dass es ein Urteil vom Gericht geben würde, dass S. jetzt bei ihm lebt. Ich musste bei Schule und Jugendamt darauf hinweisen, dass es entgegen seiner Aussage kein Urteil gibt, sondern das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht immer noch gemeinsam wahrgenommen wird.

Was das Asthma angeht; ich weiss nur, dass der Lungenfacharzt hier extrem besorgt wäre wenn er davon wüsste. Und ich habe einfach Angst, dass sie beim Training einen Anfall bekommt und im Zweifelsfall ihr Notfallspray nicht dabei hat und keiner davon weiss. Und keine schnelle Hilfe da ist. Hier wussten die Trainier davon und sie hatte ihr Spray im "Arztkoffer" der am Spielfeldrand stand. Da haben die Trainer auch gesehen wenn sie nicht gesprüht hat bevor sie aufs Spielfeld gekommen ist und sie runtergenommen.

Beim Jugendamt habe ich das Thema "Gesundheit" noch nicht groß dargestellt. Das werde ich dann auch erstmal nicht tun.

Sophie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2010 18:27
 elwu
(@elwu)

das Problem ist, dass sie Belastungsasthma hat. Sollte das Asthma durch den Umzug sich in Luft aufgelöst haben, wäre es schön. Nur sollte das überprüft werden.

Hallo,

ich habe volles Verständnis für deine Sorge. Mach' doch dem Vater den sachlichen und vorwurfsfrei zu formulierenden Vorschlag, dass er das doch bitte ärztlich abklären lassen soll und bis dahin dem Kind stets das Asthmaspray mitgeben soll. Es macht auch gar nichts wenn du dabei durchklingen lässt, dass du zwar nicht an ihm zweifelst, aber deine Ängste um euer Kind doch sicher verständlich sind.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2010 20:47
(@annasophie)
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Hallo Elwu,

das ist eine gute Idee.
Ich vermute aber mal, dass sie nicht auf viel Gegenliebe stossen wird, einfach weil der Vorschlag von mir kommt. Wichtig wäre eben wirklich ein Jahr eine Bestandsaufnahme zu machen um zu schauen ob es sich wirklich durch den Umzug gebessert hat. Dies setzt aber voraus, dass man das Kind in bestimmten Situationen auch noch als Kind behandelt (sprich die Kontrolle über die Medikamenteneinnahme..kann man gut erkennen, beispielsweise wenn das Kind in der Schule ist - kann man ablesen am Dosiergerät). Und vor allem zu Hause die Werte mit dem peakflow aufschreiben lässt.

Zumal sie ihm Chronikerprogramm der Krankenkasse ist und allein deshalb schon 3-4mal pro Jahr zur Kontrolle muss/soll.

Sophie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2010 00:04
(@riviera68)

Hallo AnnaSophie,

wieder bekommst du eine Menge guter und richtiger Hinweise und Tips, dennoch gibt es kaum eine Antwort deinerseits, die kein Aber enthaelt.

Meine Tochter hat/hatte Asthma von klein an, hervorgerufen oder ausgeloest durch Schimmel in einer Wohnung. Jahrelang hat sie Medikamente nehmen
muessen, regelmaessig habe ich mit ihr die Fachaerztin dafuer (sie behandelt nur sowas0 aufgesucht.

Als Tochter zum Vater zog war es in erster Linie sein Job das zu erledigen und ich hab ihm das auch ueberlassen. Wenn Tochter bei mir war, zum Umgang, dann
hab ich halt agiert, sofern und soweit ich musste.

Dann sind wir ja letztlich nach Vic gezogen und der Arzt hier (nur ein Family Doc, mehr nicht) meinte sowas wie, noe noe, das mit dem Inhalieren setzen wir mal aus.
Und ich war so skeptisch, weil sich alles nach dem Plan der Fachaerztin gerichtet hatte.
Was soll ich sagen, Tochter ist mit stetig steigendem Sportprogramm etc pp seit fast 3 Jahren Medi frei und frag sie mal was das fuer sie bedeutet.

Deine Sorge in Ehren, aber wie bereits geschrieben, das hier hat mit Umgang nichts zu tun und weisst erneut darauf hin, wie sehr du nach neuen weiteren Fehlern
des Vaters suchst. Auch der Hinweis mit dem anderen Kind und den dann sich aendernden Umgangszeiten spricht fuer dein Problem welches du hast, dass deine
eine Tochter beim Vater wohnt.

Abgesehen davon, dass du tatsaechlich den Umgang festlegen solltest (sehe da etwas schwarz um ehrlich zu sein), solltest du dir dringend Hilfe fuer dich suchen und
deinen Verlust verarbeiten.

Solange du nicht in der Lage bist "abzugeben" und zu "ueberlassen" wird sich die Situation weiter verschlechtern.

Ich habe das Gefuehl, dass es in deinem Fall durchaus zu einem aussetzen des Umgangs kommen koennte.

riviera


AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2010 06:17
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@riveria

Was das Asthma und die kfo-Behandlung angeht, da möchte ich schon informiert werden. Zumal es für mich ja auch wichtig ist während des Umgangs mit den Medikamenten. Sollten keine Medikamente nötig sein, um so besser.

Was die Regelung des Umganges angeht, wenn es keine Einigung geben wird und ein Gericht ein Aussetzen des Umgangs anordnet, dann ist das eben so. Ich möchte aber das Kind ca. 1xMonat sehen. Und zwar planbar und nicht wenn es dem Vater in den Kram passt. Ansonsten würde ich meinen Urlaub eben auf die Bedürfnisse der Großen abstimmen und wenn die Kleine zufällig Zeit hat kann sie mitkommen oder auch nicht. Nur, so ist meine Meinung, ist das nicht im Sinne der Kinder.

Was meinen Verlust angeht, ich möchte einen geregelten Umgang. Nicht mehr und nicht weniger. Ich fahre inzwischen das erste Mal seit 9 Jahren auf Normalflamme und genieße es allein zu Hause zu sein.

Und was die Infos des Vaters an mich angeht, da möchte ich nur genauso viel Infos haben, wie er all die Jahre von mir gefordert hat.

Sophie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2010 10:27
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Vater hat mir mitgeteilt, dass er für A. einen Zug zu ihm, am 26. buchen will. Sie würde dann am 1. Januar 2011 wiederkommen.

Ebenfalls möchte er für S. einen Zug buchen damit sie am 26.  zu mir kommen kann. Ich solle sagen wie meine Planung aussieht, damit er die Rückfahrt buchen kann.

Damit wird der Umgangsplan 2010 nicht eingehalten. Ich habe beiden Kindern und auch ihm, dass ich nach Weihnachten die Zeit anderweitig verplant habe. Entsprechend möchte ich ihm antworten:

..A. kann auch am 2. Feiertag gegen 10:00 Uhr fahren, dann habt ihr noch etwas vom Nachmittag, da sie dann gegen 14:00 Uhr in L. wäre.

Durch unseren für 2010 festgelegten Umgangsplan habe ich die Zeit nach Weihnachten komplett anderweitig verplant, da die Kinder ja beide normalerweise bei mir bis zum 1. Feiertag gewesen wären. Dadurch, dass du den Umgangsplan einseitig geändert hast, ist S. wohl nicht hier.

Allerdings kann sie am 26.12. auch nicht kommen, da ich schon eine andere Planung ab dem 26. abends habe.

Entsprechend ist das nächste Umgangswochenende der 21.01-23.01.2011.

..

Kann ich das so schreiben oder fällt das dann beim Jugendamt negativ auf mich zurück?

Sophie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2010 16:46
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Du musst schnellstens lernen, die für den anderen negativen Sachverhalte positiv zu verpacken und so zu schreiben, dass du möglichst nicht angreifbar bist.
Weiterhin ist es wichtig, die Emotionen da rauszubekommen und alles möglichst kurz zu halten. Keine Vorwürfe, keine Rechtfertigungen, schon wird ein Schuh draus.
Denk bei deinen Formulierungen immer an Geschäftsbriefe, und zwar speziell an "kundenfreundliche Ablehnungen" von beantragten Leistungen.
Alle bedauern immer ihre Entscheidung und betonen wie leid es ihnen tut. Die Ablehnung ist oft weiter unten im Text zu finden, also quasi versteckt. Klar ist das verar*, denn nein heißt nein, aber ein nett lächend verpacktes nein ist eben manchmal leichter zu ertragen, vor allem wenn es auch noch eine Begründung liefert oder Aussicht auf bessere Zeiten bietet ("bitte haben Sie Verständnis wenn wir Ihnen diesmal den Sturmschaden nicht bezahlen, aber wenn es mal brennt, sind wir für Sie da!"). Also, starte mal eine Charmeoffensive, ohne deine Grenzen zu verlassen, und komme mit dem KV endlich mal auf eine "Geschäftliche Ebene".
Aus dem was du so von seinen Emails hier veröffentlichst schließe ich dass er schon längst diese geschäftliche Ebene nutzt, allerdings ist er nunmal ein knallharter Geschäftspartner, der seine Interessen (welche auch immer das sind) kompromisslos durchdrücken will.

Textvorschlag

Bitte halte dich an die zwischen uns vereinbarte Umgangsregelung für Weihnachten 2010. Demnach ist A von bis bei mir und S von bis bei dir.
Einer Änderung dieser vereinbarten Zeiten kann ich aus organisatorischen Gründen diesmal nicht zustimmen. Trotzdem sollten wir es uns für die Zukunft offen halten, Änderungen anzusprechen und wenn möglich, gegenseitig darauf einzugehen. Dazu bin ich auch weiterhin - wie in der Vergangenheit - stets gern bereit. Nur diesmal geht es eben nicht, deinem Änderungswunsch nachzukommen. Dafür bitte ich dich um Verständnis.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 18:03
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo ginnie,

hört sich gut an dein Text.

Allerdings (ich weiss schon wieder ein aber) hat der Vater bereits per Mail mitgeteilt, dass S. nicht wie ursprünglich vereinbart hier sein wird. Entsprechend  kann ich einen Eilantrag stellen oder es akzeptieren. Und das Jugendamt dort hat mir gesagt, dass sie es auch nicht gut finden. Aber ich bin ein realistischer Mensch und mir ist klar, dass es vermutlich zeitlich mit einem Eilantrag nicht klappen würde.

Nur, ich bin nicht bereit meine "Nachweihnachtspläne" zu ändern, nur weil der Vater das möchte. Für mich steht fest: entweder kommt S. Heiligabend oder sie kommt Weihnachten eben gar nicht. Die Geschenke kann sie auch noch Ende Januar auspacken.

Sophie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2010 18:25




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