Wer versteht da die...
 
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Wer versteht da die dt. Justiz ??

 
(@papa2000)
Schon was gesagt Registriert

erst einmal ein Hallo an Alle !

Ich habe gestern die dt. Rechtssprechnung erfahren und weiss eignetlich nich mehr so recht weiter. Meine ( unsere ) Geschichte kurz umrissen :

- Trennung im März 04, sie zieht mit Tochter ( 5 ) ca. 100km weit weg
angebl. Grund war " Du arbeitest zu viel "
- bis Ende 04 zahlreiche GT wg. Unterhalt, Tochter durfte ich überhaupt nicht sehen oder
sprechen
- Anfang 05 möchte ich endlich Umgang mit Tochter auf ger. Weg durchsetzen
- kurz vor Termin Anruf von Ex und Einigung betreffs Umgangsrecht
- es folgen zahlreiche Besuche von mir, bis meine Tochter im April 05 das erste mal übers WE zu mir kann
- meine Tochter lernt meine LG und ihre inzw. geb. Schwester kennen, alles verläuft
absolut harmonisch und beide Seiten freuen sich auf ein Wiedersehen in 3 Wochen
Ich möchte noch anmerken, dass ich seit ihrer Geburt ein wunderbares Verhältnis zu ihr hatte und es noch nie Pobleme gab.

Kurz vor dem nächsten Wochenendbesuch Mail von meiner Ex, dass ich meine Tochter nie wiedersehen werde. Grund war eine versp. Unterhaltszahlung.
Mein RA hat darauf einen EA beim Gericht gestellt. Von der Stellung des EA bis zur Verhandlung (gestern ) hat das AG insgesamt 8 Wochen gebraucht.
Geplant war nun gestern erst die Kindesanhörung mit Ausschluss allerBeteiligten ( auch Ex und ich ) und danach kurze Verhandl. über den EA.

Abgelaufen ist das ganze so :

Ich komme zum Gericht ( 30min. vor Termin ). Irgentwann stürzt mein RA aus dem AG und meint ich solle schnell kommen, er will das ich meine Tochter unbedingt sehe.
Wir sind dann hoch und da saß meine EX mit Tochter und ihrem neuen LG. Ich mit RA nun 10 Meter weit weg und das die nächsten 15 Minuten.
Danach wurde meine Tochter vom LG meiner EX weggebracht und die Verhandl. begann.
Der Richter eröffnete mir dann, dass die Kindesanhörung etwas früher und im beisein meiner EX stattfand. Meine Tochter saß ängstlich bei ihr und antwortete nicht einmal, sonder schüttelte nur mit dem Kopf.
Er sagte mit, dass er anhand ihrer Reaktion ( als ich ins Gericht kam ) gesehen habe, dass sie kein gutes Verhältnis zu mir habe. Er fragte mich warum ich keine Geschenke mitgebracht habe und ließ mich auch gleich wissen, dass meine Tochter den LG meiner EX als ihren Papa bezeichnet. Das grinsende Gesicht und die Komentare meiner EX erspare ich mir hier mal.
Kurz um , der Richter wieß den EA ab und sagte ich könne mich an das JA wenden, welches mehrere Gespräche führt und dann wäre da auch noch der Verfahrenspfleger, der vielleicht eine Art Gutachten macht. Alles in allem würde es aber ( schon durch die Urlaubssaison ) mind. 4 - 8 Monate dauern, bis es überhaupt wieder zu Gericht käme. Meine EX kam aus dem grinsen gar nicht mehr raus und ich hätte einfach nur k..... können.
Die Verhandlung wurde dann geschlossen. Wir verliessen dann das AG und trafen draussen meine Tochter mit der Begleitung. Ich fragte den LG meiner EX ob ich mich wenigstens verabschieden könne. Er stimmte zu und ich rief meine Tochter. Sie kam sofort zu mir umarmte mich und fragte ob alles vorbei wäre. - Den Rest spare ich mir an dieser Stelle - ;(

Mein RA meinte er müsse nochmals zum Richter , ihm dieses Treffen schildern. Als er zurückkam sagte er nur, dass der Richter es sich anhörte und meinte " ... schön, aber das ändert doch nichts"

Um das ganze nun abzuschliessen ...

Was würdet Ihr machen ???? Ich möchte meine Tochter nicht mehr vor JA, Verfahrenspfleger und dann wieder zum Gericht etc. laden lassen !!!!!!!!!!

Ich würde am liebsten am Montag alles in Bewegung setzen um meiner EX das alleinige Sorgerecht zu übertragen. Sie wird immer alles machen damit ich meine Tochter nicht sehen kann. Und ich bin doch kein Papa, damit sie alle halb Jahr meine Unterschrift einholt ( weil sie es muss, solange wir gemeins. SR haben ).

:gunman: IST DAS DIE DT. RECHTSSPRECHNUNG ?????????????? 😡 😡 😡

Vorerst herzl. Grüsse v. PAPA2000


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2005 00:33
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Um Gottes Willen ...

das:

Ich würde am liebsten am Montag alles in Bewegung setzen um meiner EX das alleinige Sorgerecht zu übertragen. Sie wird immer alles machen damit ich meine Tochter nicht sehen kann. Und ich bin doch kein Papa, damit sie alle halb Jahr meine Unterschrift einholt ( weil sie es muss, solange wir gemeins. SR haben ).

..willst du ja nun wohl nicht tun!!!!

Da lass mal schön die Finger von..
Nur weil sie den Umgang boykottiert, willst du ihr das SR geben????

Das wird wohl kaum die Lösung sein .. das wäre wohl einer der größten Fehler die du im Moment überhaupt tun könntest!!!

Also das lass mal schön sein ...

Ruhe bewahren..

Und überlgen was dort los ist..
..und warum der Richter so gegen dich ist..

Nur mache das ganze nicht mit solch einer unsinnigen Handlung noch schlimmer ... !!!

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2005 06:53
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Papa 2000,
Deine Schilderung zeigt mal wieder, dass die KM alle Fäden in den Händen hält und die Kinder manipulieren können, wie sie es wollen ! Und leider fliegen die Richter darauf rein! Und dass der Anlass Deiner Ex die verspätete Zahlung ist (was mir auch schon einmal passiert ist) zeigt, dass es um Macht geht: die Ex will über dich herrschen, Du mußt das tun, was sie will. Und diese Macht wird noch vom Gericht durch das Kontaktverbot zu Deiner Tochter unterstützt! Pfui Teufel!
Die Frage ist, was Du tun kannst.
Wichtig zuerst ist Dein eigenes Gleichgewicht. Da Du eine neue Beziehung hast und wieder Vater geworden bist, scheint mir Dein Leben in Harmonie und mit Unterstützung durch Deine neue Beziehung stabil zu sein. Das ist wichtig.
Weiter mache Dir klar, dass auch eine mehrmonatige Trennung von Deiner Tochter das Gefühl, das sie Dir als der leibliche Vater entgegenbringt, nicht zerstört. Sie wird Dich immer in Erinnerung haben und auch nach mehreren Monaten wieder erkennen und Dich lieben.
Du wirst jedoch keine Tochter haben, mit der Du das Alltagsleben erfährst, die Du prägst, die Dich als erster Ansprechpartner haben wird. Das wird der neue LG Deiner Ex sein. Er wird jedoch nicht ihr Papa sein, auch wenn sie ihn im Moment so nennt. Hierüber brauchst Du keine Angst zu haben.
Die Frage ist, was für das Kind am besten ist.
Deine Ausführungen, dass Du das Kind nicht vor Gericht schleppen lassen willst, dass Du keinen Sachverständigen etc. ihr zumuten willst, sind m.E. falsch. Wer,wenn nicht der Vater, ist verantwortlich für die Beziehung Kind-Vater? Und wenn es keine anderen Wege gibt, dann finde ich, dass Du verpflichtest bist, auch diesen Weg zu gehen.
Welche rechtlichen Schritte bleiben Dir ?
1
Langen Atem behalten und den normalen Gang abwarten. Auch ich habe das jetzt vor mir, da meine EA vom JuAmt nicht unterstützt wird. Also ein Jahr und mehr Prozess. Innerhalb dieser Zeit versuche mit Hilfe des JuAmtes Kontakt zu Deiner Tocher zu erhalten, auch den sogenannten betreuten Umgang. Dies ist für Väter generell demütigend, aber Du kannst den Verantwortlichen demonstrieren, dass das Verhältnis Vater-Kind in Ordnung ist. Und vielleicht schafft es das JuAmt bis zur Hauptverhandlung einen regelmäßigen Kontakt von der KM zugesagt zu bekommen.
2
Alternativ würde ich durch Deinen RA prüfen, inwieweit ein derartiges Kontaktverbot nicht gegen sprechendes Recht verstößt, und zwar gegen Entscheidungen von OLG´s bzw. BVG. Ich könnte mir vorstellen (ich weiß es aber nicht!!), dass der EA an das OLG kurzfristig weitergereicht werden kann. Sprich hier bitte mit Deinem Anwalt. Evtl. bekommst Du auf dieser Seite noch weitere Infos.

Ansonsten fällt mir der Spruch von Thierse (Bundestagspräsident) einr auf die Frage eines Journalisten bzgl. dem Ausgang des BVG-Urteils zu den Neuwahlen sagte: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. :cul:

Alles Gute
Kleinegon


Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2005 09:19
(@papa2000)
Schon was gesagt Registriert

Wir hatten ja Anfang diesen Jahres eigentlich schon ein "geregeltes" Umgangsrecht.
Wir waren beide der Meinung, dass sie sich nach dem 3/4 Jahr an mich wieder gewöhnen sollte. Daher auch die zahlreichen Kurzbesuche von Jan. bis April.
Dann das erste WE und eine Regelung von allen 3 Wochen übers WE.
Ich hielt es da schon für einen Fortschritt, dass wir diese Regelung ohne JA oder richterlichen Beschluss, selbst getroffen haben.
Aber nun das ganze Theater, wg. dieser verp. Unterhaltszahlung.
Auch wenn ich jetzt das ganze über JA etc. regeln lasse, wird es immer wieder in der Zukunft dieses Vorgehen durch meine EX geben, sobald etwas mit dem Geld nicht stimmt.
Seit Juni ist sie so und so noch giftiger als zuvor. Da kam die gerichtliche Änderung der Unterhaltsansprüche, da ich nun auch meiner "neuen" Tochter gegenüber unterhaltspflichtig bin. Das will sie nun gar nicht einsehen.

Daher meine Überlegung mit dem SGR.
Ist es einer 5jährigen wirklich zuzumuten eventuell ständig enttäuscht zu werden, das meine Besuche nicht stattfinden ?? Ich bin selbst nach noch sovielen Beschlüssen und Gesprächen dem "Gutwill" meiner EX ausgesetzt, was den Umgang betrifft.
Im Moment ist der GT halt erst 2 Tage her und ich denke das meine Kleine ruhiger leben kann wenn sie den LG als Papa sieht und nicht ständig vor Ämter und Beamten gezerrt wird, nur um ein UGR durchzusetzen, was bei jeder Kleinigkeit später wieder durch die EK torpediert wird.

Was ich absolut nicht verstehe, ist die richterliche Beurteilung beim Termin.
Meine Tochter kommt im Januar, am ersten Termin im KIGA auf mich zugerannt und freut sich, obwohl wir ein 3/4 jahr keinen Kontakt hatten.
Vor 2 Tagen ist sie total eingeschüchtert und traut sich kaum mich anzusehen im Gericht.
Dieses total unterschiedliche Verhalten muss doch einem s.g. Fachmann auffallen ??? !!!

Gruss PAPA2000


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2005 13:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn du auf das SR verzichten willst - ok, mach das. Damit hättest du für mich jegliche Erziehungskompetenz verspielt und meine Bitte an dich wäre dann: Lass dich sterilisieren. Wenn du nicht genug Mumm hast, diese Situation durchzustehen, zu was bist du für Kinder überhaupt in der Lage?

Solltest du dem Gedanken weiter nachhängen - schade. Damit bist du keinen Deut besser als die Ex. Nur, du gaukelst dir edle Motive vor. Die Leidtragenden sind immer die Kinder - auch bei deiner SR-Entscheidung!

Provokativ, weiß ich. Denk mal ernsthaft drüber nach.

Dich über die (Im)Kompetenz von Verfahrensbeteiligten aufzuregen bringt nix. Einsicht oder gar ein Schulterklopfen zu erwarten ist ein zu hoher Anspruch.

Fokussier dich auf die Kinder - auf nichts anderes.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2005 17:41
(@papa2000)
Schon was gesagt Registriert

@DeepThought

Auch wenn es erwartet wird, werde ich keinen "wütenden" Kommentar abgeben 😉
Im Grunde hast Du recht, aber glaub mir, dass ein Blick in die Zukunft nach diesem Erlebnis nicht so einfach ist.
Klar ... es geht einzig und allein um die Tochter. Nicht um mich oder meine EX.
Ein Schulterklopfen wird von mir auch nicht benötigt. Aber ich denke, dass jeder, der solch eine Erfahrung macht, genauso niedergeschlagen ist.
Ich und meine LG sind am Freitag einfach dahin gefahren um zu erfahren wann und wie lange ich meine Tochter sehen kann in Zukunft. Wir hatten die letzten Besuche von ihr im Kopf und wussten wie gern sie bei mir ist. Und dann das ... :mad2:

Nun mal zum wieteren Werdegang.
Gibt es wirklich die Möglichkeit, diesen EA eventuell zum OLG weiterzutragen ?
Es gab ja in der Vergangenheit wie gesagt schon Besuche und Wochenenden an denen alles bestens lief. Was passiert wenn man vor dem JA, in einen gemeinsamen Gespräch zu keiner Einigung kommt ? Meine EX wird alles dafür tun um dort den besten Eindruck zu hinterlassen um danach wieder zu behaupten, ich halte mich nicht an vereinbarte Termine.

nochmals kurz zum Freitag ...

Am Mittwoch letzter Woche bekam ich Post vom zust. Polizeirevier.
Meine EX hatt Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt.
Am Freitag sprach mein Anwalt sie während der Verhandlung darauf an und fragte wann dies gewesen sein solle und warum dies gerade jetzt gestellt wird.
Sie antwortete nur, dass es Anfang 2004 war, Sie keine Zeugen dafür hätte, aber man daran ja sieht wie sehr man mir die Tochter anvertrauen könne.
Klasse Argumentation ...

Darf in Deutschland eigentlich jeder, jeden anzeigen wie es ihm beliebt und gerade in den Plan passt ???

Gruss PAPA2000


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2005 18:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Papa2000,

Auch wenn es erwartet wird,

Ne, das habe zum. ich nicht erwartet. Meine Antwort sollte provozieren, dich aus dem Dickicht schlechter Ideen herausführen. Scheint geklappt zu haben...

Deine Wut und Ohnmachtsgefühle sind für jedermann nachvollziehbar. Die als irre zu bezeichnende Auffassung des Richters ist induskutabel. Vielleicht hatte er am Morgen den Bus verpasst und musste 10 Minuten im Regen stehend auf den nächsten warten. Das kann auf das Tagesgeschehen ungeheuren Einfluss nehmen!

Der Richter hat euch beide zu Vermittlungsgesprächen zum JA geschickt. Das ist ok. Versuche den positiven Aspekt darin zu sehen. Die Lügerei deiner Ex wird über kurz oder lang auffliegen. Es liegt nur an dir und an niemand anderem, am Ball zu bleiben. Mit dem JA gewinnst du u.U. einen Zeugen für das abstruse Verhalten deiner Ex und ihre Attacken können sich zu einem bösen Boomerang entwickeln.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2005 22:21
(@papa2000)
Schon was gesagt Registriert

@DeepThought

also, dann wird mich morgen Früh das erste telefonat zum JA führen 😉

Noch eine kurze Frage.
Mein RA meinte wenn man diesen Weg geht muss die Protokollierung abgewartet werden.
Erst wenn mir diese zugestellt wurde, kann ich weitere Schritte unternehmen.
Ist es auch möglich vorab schon mal beim JA anzurufen und eventuell doch schon zu versuchen, dass man einen Termin bekommt ? Es müssen ja eh beide hin und wie ich Madame kenne sind die ersten 10 Termine für sie wieder einmal ganz schlecht wahrnehmbar.

Gruss PAPA200


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2005 22:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

also, dann wird mich morgen Früh das erste telefonat zum JA führen

:thumbup:

...muss die Protokollierung abgewartet werden.

Wenn das JA durch das Gericht aufgefordert ist, diese Vermittlung zu einem Ergebnis zu führen, dann gibt es ein Protokoll. Hat das Gericht allerdings so lapidar gesagt: "Geht da mal hin und guckt, dass ihr das gebacken bekommt!" gibt es kein Protokoll.

Sollte deine Ex mehr als 3 Termine "verpassen" kannst du dich wieder ans Gericht wenden. Das JA wird dann von dort aus zur Abgabe eines Berichts aufgefordert. Sollten hierin Punkte aufgeführt sein, die so nicht stimmen/passiert sind, hast du das Recht eine Stellungnahme zum Bericht abzugeben.

Überlege dir inszwischen, wie du zu deinem Kind dennoch Kontakt hältst. Gern genommen wird die wöchentliche selbstgebastelte Postkarte. Immer Samstags einstecken. Vorher natürlich für die eigenen Akten kopieren.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2005 22:41
 mel
(@mel)

SR abgeben??? dazu kann ich nur eins schreiben auch wenn es dir nicht gefällt :knockout: :knockout: :knockout: :knockout: :knockout:

mel recht ratlos bei so einem post...


AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2005 18:31




(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
meines Wissens hat der Gesetzgeber hier bereits einen Riegel vorgeschoben: das Sorgerecht kann man nicht "abgeben", sondern nur auf Antrag eines Elternteils kann es auf ein Elternteil bei schwerwiegenden Gründen übertragen werden.
Aber was soll das mit dem SR ? Nur bei großen Entscheidungen muss ein Einverständnis zwischen den Eltern her, ansonsten hat man als KV nur Auskunftsrecht bei Arzt und Schule -- und keinen Einfluss oder Entscheidungsvollmacht.

@Papa2000
Hast Du schon mit dem RA gesprochen, ob bzgl. der EA eine rechtliche Möglichkeit besteht ??
(z.b. auch Ablehung des Richters !!)
Gruß´
Kleinegon


Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2005 20:24
 mel
(@mel)

kleinegon,

was soll das ???

Aber was soll das mit dem SR ? Nur bei großen Entscheidungen muss ein Einverständnis zwischen den Eltern her, ansonsten hat man als KV nur Auskunftsrecht bei Arzt und Schule -- und keinen Einfluss oder Entscheidungsvollmacht

willst du für diesen rat auch die verantwortung übernehmen??

ich habe aufs SR verzichtet... danach bist du nicht mehr dabei...

nur ein kleines beispiel... ohne SR kannst du nicht mal gegen eine verfahrenspflegerin was unternehmen.

gibst du das SR ab dann kannst du einpacken.

mel


AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2005 23:34
(@papa2000)
Schon was gesagt Registriert

@mel

dank deep hat sich der gedanke mit dem SR ja ganz schnell erledigt.
War wohl in der ersten Enttäuschung zu voreilig.

Nun bemüh ich mich ja erst einmal übers JA.

Achja 😮

Anruf bei JA Montag früh 8.00Uhr ...... Kollege kommt heut erst um 12 Uhr

Anruf um 12 Uhr .......... Kollege ist eben bei Tisch

Anruf um 15 Uhr .......... Kollege ist nicht mehr da, rufen sie doch morgen früh an

Anruf heute früh ......... Kollege ist im Aussendienst aber ab 13.30 Uhr da

Anruf 13.30 Uhr .......... hmm, Kollege hat sich schon ausgetragen, kann er sie im laufe der Woche anrufen ? ( ab nächste Woche hat er nämlich Urlaub )

Klar kann er mich anrufen ....... aber hoffentlich bevor meine Tochter volljährig ist !

Ich halt Euch mal auf dem laufenden. 😉

Bis dann Grüsse von PAPA2000


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2005 01:26
(@papa2000)
Schon was gesagt Registriert

@all

Ich glaub es kaum :puzz:
ruft mich doch der Sb vom JA heute zurück.

Ich habe ihm die Situation geschildert und er versprach zunächst einmal, telef. mit meiner EX zu verhandeln. Und eine halbe Std. später klingelt es schon wieder 😀
Rausgekommen ist mal folgendes :

am Montag 1.8. gemeinsames gespräch beim JA ( Ich, EX und Töchterchen )
vom 5.8. bis 7.8. kann ich Töchterchen wieder übers WE holen
dann die ersten 3 Monate alle 4 Wochen
die nächsten 3 Monate alle 3 Wochen übers WE

falls das klappt und keiner quer schiesst, danach alle 3 Wochenenenden 🙂 🙂 🙂

Ich hätt ja grosse Lust den Richter mal zu fragen, warum ein Sb beim JA dafür 10 Minuten am Telefon braucht, er bei einer 1,5 Stunden Verhandlung aber gar nix auf die Reihe bekommt.
Aber jetzt warten wir mal die Entwicklung ab. Vielleicht sehe ich den Richter ja nochmal wieder :redhead:

Euch allen zunächst herzlichen Dank für die Antworten !!!!

Und wie gehabt - ich halt Euch auf dem laufenden !

Liebe Grüsse PAPA2000


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2005 01:46