Besuchsrecht in Ver...
 
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Besuchsrecht in Verbindung mit Jugendamt?

 
 josh
(@josh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ersteinmal!
Mich interessiert brennend ob es die Möglichkeit gibt meinen 15 Monate alten Sohn unter Aufsicht des Jugendamtes zu sehen. Ich möchte zu der Mutter meines Kindes keinen Kontakt haben da es nur beleidigungen und zoffereien gibt. Als ich Ihr diesen Vorschlag am Telefon unterbreitete sagte sie schon das sie mit aller Macht dagegen angehen wird. Ich will nicht mehr als wenigstens ein wenig von Ihm miterleben dürfen. Als Hinweis: Ich habe nur die Vaterschaftsanerkennung, kein Sorge- und Umgangsrecht. Gibt es auch die Möglichkeit das Umgangsrecht zu bekommen ohne das Kindesmutter dabei ist.

Vielen Dank für eure Hilfe. 🙂


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2005 22:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Josh,

etabliertes Vorgehen ist es, erst über das JA eine Einigung zu erzielen. Kommst da nix bei rum oder hält die Ex sich nicht dran, bleibt nur noch der Weg zum Gericht.

Dass du zur KM keinen Kontakt möchtest ist in gewisser Weise verständlich. Nur, wie soll das in 14 oder gar 18 Jahren sein? Soll sich das Kind entscheiden, wen es zu welcher Feierlichkeit einlädt? Sage niemals, egal wie du wirklich drüber denkst, dass du keinen Kontakt zur KM haben möchtest!

Das Umgangsrecht ist ein isolierter Rechtsanspruch, der mit Unterhalt und Sorgerecht nichts zu tun hat. Und das Kind hat Anspruch darauf, seinen von ihm getrennt lebenden Elternteil in dessen häuslicher Umgebung zu erleben. Ob du dein Kind stundenweise zu dir nach Hause nimmst (es ist ja doch noch arg jung) oder beim JA mit ihm spielst ist Geschmackssache. ich persönlich würde immer zuhause vorziehen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2005 22:28
 Papa
(@papa)
Rege dabei Registriert

hallo josh,
du wirst wie schon deep geschrieben hat nicht drum herum kommen mit der km den kontakt zu haben, sicherlich ist es warscheinlich nicht einfach, aber es geht um euer gemeinsames kind, und must ja deine ex nicht grade um den hals fallen, aber ihr solltet zumindest bei den umgängen euch beherschen,
wie deep noch schreibt mußt du zuerst über da ja versuchen eine einigung zu erzielen, sollte iher euch da nicht einigen, bleibt dir nur der weg zum gericht,

du solltest wenn du zur zeit keinen umgang hast möglichst schnell zum ja gehen, vieleicht kommt ihr euch da ja einen schritt entgegen.

gruß papa


AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2005 00:26