wer kann rat geben ...
 
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wer kann rat geben ja und familienberatung verarschen mich!!!

 
(@michaelz)
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dezember 09 einigung vor gericht eine umgangsregelung mit der familienberatung herbeizuführen
4.1. mein termin bei FamBer. mitarbeiterin schien! mir vernünftig sie wollte sogar versuchen hausaufgabenumgang zu vereinbaren. noch im januar sollte umgang rythmus 14 tägig beginnen nach aussage der dame von der FamBer.
18.1. termin mit mutter bei FamBer. geplatzt oder abgelehnt jedenfalls nicht stattgefunden ob anderer termin stattgefunden hat ist mir nicht bekannt
frau von FamBer. macht jetzt erst mal krank vorraussichtlich bis 1.2. wer weiß wie lange noch
letzter kontakt zu meiner tochter (9jahre) am 25.12.

ich krich die vollkriese :gunman:
das is doch alles methode oder was
was immer ich mache oder versuche es kommt nur müll debei heraus
ich hab meine ex bei der polizei angezeigt da sie permanent kifft auch vor den kinder (meine tochter hat n halbbruder)
die kann nichts machen ohne vorher einen zu rauchen! hat dafür sogar einen begriff kreiert.. arbeitsjointi! wie krank is das?!
bin zum sozialpädagogischen dienst wegen der zustände bei ihr zuhaus die hat des öfteren mal nix zu essen für die kinder im haus und und verbietet ihrem sohn zu seinem vater papa zu sagen und ich hab sie beobachtet wie sie auf meine tochter eingeschlagen hat
und bei der verhandlung eschofiert sich die sozialabeiterin darüber das ich etwas dagegen unternehme
haben die alle n dachschaden :knockout:
ihrer mutter verbietet sie auch den umgang zu den kindern
zuletzt mit der begründung weil sie kontakt zu mir hat :question: gehts noch
ich weiß nich mehr weiter ;(
was soll ich nur machen? ich kann doch nich hinlaufen und ihr das licht anknipsen
da muß doch mal irgend einem auffallen das die nich ganz rund läuft und ne therapie braucht
ich habe auch beobachtet wie sie auf sich selbst eingeschlagen hat und versucht hat sich die haut vom leib zu reißen
sie hat mir schon mal wärend der beziehung angeboten ich solle djamila mehmen damit sie für immer verschwinden kann
ihrer mutter hat sie auch schon mal gesagt das die kleine zu mir soll da hätte sie es sowieso besser
ich kann nich mehr ich will doch nur das es der kleenen jut jeht
wenn nich bald was passiert dreh ich noch durch
mann muß doch der entfremdung entgegenwirken und nicht durch krankheit tür und tor öffnen
gibt es möglichkeit was zu unternehmen ich fühl mich so hilflos
ich ertrage diesen zustand nicht ich kann ohne meine tochter nicht existieren das geht einfach nich

gruß, micha


meine Tochter gehört auch zu mir

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2010 01:09
(@Siralf)

Das hört sich ja gar nicht gut an, aber was wichtig ist wie ist das Sorgerecht geregelt zwischen euch beiden, hast du einen rechtsbeistand, Die gefahr besteht wenn sie das alleinige Sorgerecht hat und du das JA einschaltest das deine tochter einen Vormund bekommt und du weiter in die röhre schaust.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2010 01:29
(@michaelz)
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das ja und ein vormund einschalten :rofl2:
soviel glück hab ich nich ;(
die sind dicke meine (dr)ex und die alte die für sie zuständig ist :note:
ihre mutter klagt auch auf umgang zu meiner tochter und was da bei der verhandlung gelaufen ist gibs in keinem russenfilm(will hier keinen russen diskriminieren) 😉
die richterin fragt warum sie denn nicht mit ihrer tochter den umgang regelt
weil sie das handy monatelang ausläßt und auf briefe und nachrichten nicht reagiert antwortet die oma
jetz der knüller, antwort richterin
na dann können sie sie wenigstens nicht belästigen
also ich wär glaub ich aufgestanden und hätte den saal verlassen
das is doch wohl befangenheit in reinform oder wie, ich hab gott sei dank einen richter aber der naja is n anderes thema
die haben doch noch nichtmal auf drogen getestet
das interessiert die doch überhaupt nicht
kein schwanz außer mir und der oma mütterlicherseits hat interesse am wohlergehen meiner tochter!!!
da darf man sich vor gericht noch seine aktivitäten um die ohren hauen lassen die man nach der trennung angestrebt hat
interessiert auch keine sau das ich es war der sie zur FamBer. geschleift hat bevor wir uns getrennt hatten
wir wollten dahin das es unsere beziehung nicht kaputt macht
nein die  hat erstmal nur interessiert das der bengel umgang zu seinem vater bekommt
aber das dadurch jetzt meine tochter auch noch zum thema wurde hat ja keiner sehen wollen
war ja nich so wichtig
und jetz is die kacke schön am damfen und nu heulen se rum wir haben kein personal wenn ma einer krank feiert
das hätten sie im vorfeld auch schon eleminieren können in dem sie uns beiden geholfen hätten mit dem ganzen scheiß fertig zu werden aber nee
da treibt man väter lieber an den rand des wahnsins und in den selbstmord!!


meine Tochter gehört auch zu mir

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2010 03:15
(@michaelz)
Schon was gesagt Registriert

bitte helft mir

ich hatte im dezember nach trennung ende oktober verhandlung.
ergebnis: 7h umgang zu weihnachten und aussergerichtliche einigung sich beim ja um eine regelung zu bemühen

am 4.1 hatte ich termin beim ja/FamBer
die dame sagte mir sie würde es anstreben das noch im januar der umgang alle 14 tage einsetzt
am 18.1. hätte meine (dr)ex einen termin bei ihr gehabt
hat sie nicht wahr genommen
die dame vom amt ist jetzt krank und niemand kümmert sich um unseren fall. sie ist wohl erst im februar wieder da
meine tochter entfremdet sich immer mehr, sie war jetzt am WE bei ihrer Oma und diese sagte mir das sie sich auch extrem von ihr entfremdet hat. sie frug meine tochter etwas und sie sagte du willst es ja nur weitererzählen
ganz klare manipulation durch die mutter
die mutter will durch das JA den umgang zur Oma verbieten lassen weil diese kontakt zu mir hat
geht sowas überhaupt?
wie komme ich endlich zu meinem recht meine tochter sehen zu dürfen?
wie muß ich vorgehen?
antrag auf regelung des umgangs durch den richter nicht durch das JA
antrag auf GSR auf grundlage des zaunegerurteils(womit begründe ich das)
was muß unternommen/beantragt werden
gutachten der mutter(erziehungseignung)was ist hierbei wichtig(ich habe anlass zur annahme das sie unter SOZIALER PHOBIE und/oder BORDERLINE SYNDROM leidet)
was ist mit Inteligenztest(ein stück brot ist schlauer als sie!)das is echt so, dadurch wäre meine tochter fast in der 2klasse sitzen geblieben
was ist mit fehlzeiten in der schule, meine tochter hat ganz massiv in der schule gefehlt bevor ich zurück kam und nach dem ich ging wohl auch, es fehlten andauernd die essensmarken, immer wieder fehlte schulmaterial
wende ich mich an die schule um eine zusammenfassung der mißstände zu erfahren oder meine Anwältin oder wie, oder informiere ich die schulleitung unt lasse sie diese vorbereiten?
gutachten meiner tochter(PAS, meine tochter sagt nur noch du zu mir und nicht mehr papa)
drogentests bei mutter
ist es wichtig das auch meine mutter einen antrag auf umgang stellt
ist es wichtig einen dedektiv einzuschalten
was ist mit einem verfahrenspfleger
hab ich was vergessen
aja kann mann die person vom sozialpädagogischen dienst ablehnen weil sie meiner (Dr)ex in die hände arbeitet

so wie gehe ich in den einzelnen punkten vor worauf muß ich achten

bitte bitte helft mir
meine tochter braucht mich dringend wie ihr seht ihr helft auch ihr
sie darf so nicht länger aufwachsen ihre mutter versteht/sieht nicht was sie ihr antut

gruß, micha


meine Tochter gehört auch zu mir

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2010 23:09
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Michaelz,

ich hatte im dezember nach trennung ende oktober verhandlung.

Um was ging es bei der Verhandlung genau? Präzisiere bitte die Antragstellung und das Urteil
etwas genauer.

die dame sagte mir sie würde es anstreben das noch im januar der umgang alle 14 tage einsetzt

Was heisst, sie würde anstreben? Ich nehme mal an, das Gericht hat BU beschlossen. Wenn dem so ist, dann
ist es die PFLICHT des JA, dem nachzukommen. Von wollen würden kann also nicht die Rede sein.

die dame vom amt ist jetzt krank und niemand kümmert sich um unseren fall.

Anrufen und denen massiv auf die Füße treten. Notfalls schriftlich oder per Mail.

"Liebe JA Fluffis,

laut Beschluß vom XX.XX.XXXX wurde BU mit meiner Tochter und mir beschlossen. Dieser Beschluß ist
auch so umzusetzen. Ich möchte sie hiermit bitten, unverzüglich personellen Ersatz zu beschaffen, um
einen sofortigen und reibungslosen Umgang zu gewährleisten.

Anderenfalls wäre ich leider gezwungen, wieder gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, was ich gerne vermeiden möchte.
"
Damit sollte es klappen. Du wirst es erleben.  😉

wie komme ich endlich zu meinem recht meine tochter sehen zu dürfen?
wie muß ich vorgehen?

Ergreife die Initiative und werde aktiv. Tritt dem JA auf die Füße. Die haben (wenn ein Beschluß vorliegt)
dafür Sorge zu tragen. Für den Druck musst du selbst sorgen.

Alle anderen Spekulationen über den Zustand der KM solltest du erst einmal außen vor lassen. Beim JA
brauchst du das Thema gar nicht anzubringen. Das interessiert keinen. Sofern keine sichtliche Gefahr für
die Tochter ausgeht.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2010 23:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2010 00:40
(@michaelz)
Schon was gesagt Registriert

also dank erst einmal das du dich einschaltest
hier die geforderten dinge. ich hoffe es ist was du brauchst

der antrag

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts

Namens und in Vollmacht des Antragstellers wird beantragt,

das umgangsrecht des Antragstellers mit dem Kind ...., geboren am ........ im Wege der einstweiligen Anordnung-wegen der Dringlichkeit der Sache ohne vorherige mündliche Verhandlung- wie folgt zu regeln:

1. der Antragsteller ist berechtigt und verpflichtet, mit dem Kind im vierzehntägigen Turnus jeweils
von Freitag 16:00 Uhr bis Sonntag, 18:00 Uhr zusammen zu sein.

2. der Antragsteller ist berechtigt und verpflichtet, das Kind an Weihnachten, Ostern und Pfingsten jeweils in der Zeit von 09:00 Uhr zu sich zu nehmen.

3. der Antragsteller ist berechtigt und verpflichtet, das Kind jeweils die Hälfte der Schulferien zu sich zu nehmen.

4. Fällt der unter 1. vereinbarte Umgang wegen einer einer Erkrankung des Kindes oder aus sonstigem wichtigen Grund aus, ist der Antragsteller berechtigt, den Umgang mit seiner Tochter am darauf folgendem bzw. am nächst möglichen Wochenende nachzuholen. Der Turnus verschiebt sich dadurch nicht.

Ferner wird beantragt,
       
                        VKH

Begründung

I.

Die Parteien sind Eltern des Gemeinsamen Kindes ....., geboren am..... . Die mutter ist allein sorgeberechtigt.

Am 30. Oktober 2009 haben sich die Eltern getrennt, der Vater ist aus der zuvor gemeinsam bewohnten Wohnung  ausgezogen.

Die Mutter hat anlässlich der Trennung der Eltern einen Antrag nach Gewaltschutzgesetz
(Geschäftszeichen 18 F 6462/09) gestellt. Hierzu wurde heute mit gesondertem Schriftsatz vorgetragen.

II.

Seit der Trennung verweigert die Mutter jeden Kontakt des Vaters zum Kind. Der Vater hat seine Tochter seitdem weder gesehen noch mit ihr telefoniert.

Zovor, wärend der Zeit des Zusammenlebens, bestand ein enger Kontakt zwischen Vater und Tochter. Die gute Betiehung zu seiner Tochter sieht der Vater nun gefährdet.

Da die Mutter angedroht hat, dass der Vater seine Tochter nicht mehr sehen werde und bereits vor Jahren anlässlich einer Trennung der Parteien die Mutter keine Kontakte zwischen Vater und Tochter zuließ, Hat der Vater die berechtigte Befürchtung, dass ihm der Umgang mit seiner Tochter nunmehr seitens der Mutter verunmöglicht wird.

III.

Dem Vater ist Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, bla bla bla

IV.

Die Eilbedürftigkeit ergibt sich aus vorstehenden Sachverhalt.

bla bla

der "Beschluß" sieht folgender maßen aus

nunmehr schließen die Beteiligten folgende Vereinbarung:

1.
Es besteht Einigkeit darüber, dass der Umgang mit Dja.... so schnell wie möglich stattfinden und
zu diesem Zweck unverzüglich angebahnt werden muß. Zu diesem Zweck verpflichten wir uns,
unverzüglich beim Jugendamt Pankow um begleitende Umgangsgespräche nachzusuchen. Wir
werden uns daher jeder für sich unverzüglich bei Frau Dr. G...... melden, um entsprechende
Termine zu vereinbaren. Ziel dieser Gespräche und der Beratung soll es sein, möglichst
eine konkrete Umgangsvereinbarung zu treffen und diese auch nachhaltig in die Tat umzusetzen.
Daher möchten wir auch parallel zum stattfindenden Umgang begleitende Gespräche führen.

2.
Den Umgang an Weihnachten regln wir wie folgt: Dja.... ist am 1. Weihnachtsfeiertag von 12:00
Uhr bis 19:00 Uhr beim Vater und wird diesen Tag mit ihm bei den Großeltern väterlicherseits
verbringen.

laut diktiert und genehmigt, auf Verlesen wird verzichtet

wenn du noch was brauchst sag bescheid

gruß, micha


meine Tochter gehört auch zu mir

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2010 15:25
(@michaelz)
Schon was gesagt Registriert

werde mich freuen wenn es hier weitergeht

hab jetzt schon zum zweiten mal meine anwältin versucht zu erreichen
immer noch kein rückruf

gruß, micha


meine Tochter gehört auch zu mir

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2010 23:50
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Michaelz,

also, bezüglich des im Raum stehenden Gewaltschutzgesetzes und des bisherigen Umgangsboykottes,
hat das Gericht BU erlassen.

Dies soll zum einen eine Kontinuität der Umgänge und deren sicheren Verlauf sicherstellen. Das ist
in so einem Fall Standard.

Natürlich sollte das JA unverzüglich und schnellstmöglich einen Termin anberaumen, damit nicht noch
mehr Zeit verstreicht.

Notfalls beim JA selbst anrufen und nachfragen.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 00:14
(@michaelz)
Schon was gesagt Registriert

also zu der gewaltschutzsache ist zu sagen das meine ex versucht! hat bei gericht eine einstweilige verfügung zu erreichen das ich mich ihr nicht mehr nähern darf das hat der richter abgewunken und mir nur die auflage erteilt sie für einen monat nicht mehr anrufen oder schreiben zu dürfen. die sache wurde aber niedergelegt da es sich dabei nicht um einseitige kontaktversuche meinerseits gehandelt hat sondern auch ihrerseits. und von BU wollte der richter auch nichts wissen er wollte nur das meine ex und ich die gespräche in begleitung des JA führen da er der meinung war das wir noch einiges zu klären hätten und zuviel spannung hersche. es war nie die rede davon das der umgang mit meiner Tochter begleitet werden müßte. der richter sagte noch wort wörtlich er giinge nicht davon aus das von mir irgend eine gefahr für meine tochter ausgänge.
nur die gespräche zwischen mir und der ex sollten von der FamBer begleitet werden.


meine Tochter gehört auch zu mir

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2010 02:45




(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

und von BU wollte der richter auch nichts wissen er wollte nur das meine ex und ich die gespräche in begleitung des JA führen da er der meinung war das wir noch einiges zu klären hätten und zuviel spannung hersche.

Na da hat sich der Schwarzkittel bei euch aber ins Zeug gelegt. Wahrscheinlich war er geistig schon im Feierabend, beim
Kartenspielen oder sonst wo.

So ein Blödsinn. Beim JA wird nichts rauskommen. Rein gar nichts. Die werden euch zwar zu einem Vermittlungsgespräch
einladen, aber wenn Exchen nicht will, seht ihr euch in 3 Monaten wieder vor Gericht. Und in dieser Zeit passiert - rein
gar nichts.

der richter sagte noch wort wörtlich er giinge nicht davon aus das von mir irgend eine gefahr für meine tochter ausgänge.

Davon gehen wir hier auch aus.

nur die gespräche zwischen mir und der ex sollten von der FamBer begleitet werden.

Dann hoffen wir mal, dass du an einen gerätst, der nicht nur seine Zeit bis zur Rente absitzt und die Spinnenweben zählt.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 14:38
(@michaelz)
Schon was gesagt Registriert

na bis jetzt hatte ich ein ganz gutes gefühl bei der Frau Dr. G...! sie hatte auch die idee mit dem HausaufgabenUmgang ins spiel gebracht! und als ich mit meiner ex noch zusammen war kam sie auch immer mit übelster laune von ihr zurück(sie war dort wegen des Umgangs zwischen ihrem sohn und dessen Vater)

also was soll ich jetzt machen soll ich erst mal warten bis die wieder gesund ist vom JA und schauen was sie bei meiner (dr)ex erreicht?
die soll wohl ab 1.2. wieder da sein das ist am montag. bis dahin kann ich wohl eh nix unternehmen.

in wie fehrn nützt mir denn ihr verhalten allen anderen umgangsberechtigten gegenüber!
jeder einzelne hat da stress mit ihr. ihrer mutter will sie den umgang verbieten weil diese kontakt zu mir hat.
und ist es ratsam bzw möglich die verfahren zusammen zu führen? dann müßte sich exchen nämlich n neuen anwalt suchen denn ihr momentaner ist auch mein anwalt in einer anderen sache. der wäre doch dann wegen interessenskonflikt ausm spiel oder? sehe darin einen vorteil.

denn die is zu doof sich selber einen zu suchen. zu unserer verhandlung kam se ohne Ra(tte)

gruß, micha


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2010 19:36
(@pappasorglos)
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also was soll ich jetzt machen

Ich bin ja nun kein Verfechter der Hau-Drauf Methode, aber es gibt einfach Situationen, da wäre es bei GSR klar, dass mein einen Antrag gemäss §1671 BGB stellen würde.

Und genau in diesen Fällen bin ich der Meinung, dass man nach dem EGMR-Urteil eben auch ohne GSR einen solchen Antrag stellen sollte. Und Dein Fall ist so einer. Irgendwann hat man nämlich auf diese Weise den entscheidenden Stein aus der Mauer geschlagen, so dass sie einstürzt.


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 22:26
(@michaelz)
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stelle ich den antrag jetzt oder erst am 5.3. mit rechtswirksam werden des EGMR-Urteils.
und was ist mit meinem umgang. der ist doch jetzt in erster linie  wichtig. wird das nicht die wahrscheinlichkeit minimieren meine tochter bald wiederzusehen. den die KM wird mächtig angepisst sein.
nicht das mich das stören würde aber das sie mich noch länger zappeln läßt stört mich dann schon. ich will ja meine tochter so schnell wie möglich wieder sehen.
also ich werde das auf jeden fall machen aber ist es der richtige zeitpunkt?
ich warte jetzt erst mal was die am montag beim JA erzählen wenn ich da anrufe.

noch ne frage wenn ich jetzt einen antrag auf regelung des Umgangs stelle
und einen auf erteilung GSR werden die gleichzeitig gestellten anträge auch gleichzeitig angehört also während eines termins?
wenn ja wie weit müßen die antragstellungen außeinander liegen das für jeden ein gesonderter termin zur anhörung anberaumt wird. Ich will der (dr)ex so viel stress machen wie es geht. sie soll nicht mehr zur ruhe kommen!!! und so oft wie möglich bei der umschulung fehlen wie möglich.


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2010 23:31
(@michaelz)
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hallöle

es gibt neuigkeiten!

ich habe heut mit der tante von der familienberatung gesprochen. sie hat mir gesagt das meine ex es komplett ablehnt den kontakt zwischen mir und *** zuzulassen. also wird es jetzt wieder vor gericht gehen.

und dieses mal?
was passiert dort dieses mal?
wird der richter jetzt versuchen wieder eine einigung herbeizuführen oder wirds diesmal einen beschluß geben?
besteht die möglichkeit das der richter den umgang verwährt?
wenn ja aus welchen gründen?
mit was für beschlüßen ist zu rechnen?
kann ich davon ausgehen das es diesmal zu umgangregelung durch das gericht kommt.

sollte man die frau dr. g. von der FamBer als zeuge laden oder zum beispiel die Oma?
was ist von meiner seite jetzt zu tun meine anwältin weiß bereits bescheid. sie brauch aber was schriftliches. bekomme ich das von frau dr. g.? sie sagte mir das wenn die km bei dem termin heut nicht einlenkt wird sie keine weiteren versuche unternehmen sondern dem gericht meldung machen. diese meldung geht die dann auch an mich?
ich habe vor die bei ihr abzuholen und direkt über die straße zu tragen zu meiner anwältin. das spart zeit mein ich.

wär schön wenn ihr mir n paar tips geben könntet
vor allem für mein verhalten vor gericht ich glaub ich war das letzte mal zu sehr in rage.

so denn ich hab den kanal voll für heut machts jut


Anm.: Realname entfernt


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2010 23:49
(@staengler)
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Hallo michaelz,

Ganz wichtig ist natürlich, dass Du vor Gericht einen sehr guten Eindruck machst. Rumzappeln und am Ende noch laut werden bewirken genau das Gegenteil von dem, was Du willst.
Du brauchst einen wirklich guten Rechtsanwalt, der die Sache für Dich mit durchzieht. Du musst Dir im Vorfeld genau überlegen, wie Du zukünftig den Umgang gestalten willst und leg noch was oben drauf. Nur wer viel verlangt, bekommt auch viel. Hier würde ich auf mein Recht pochen und michnicht mit einem Vergleich abspeisen lassen. Bestehe auf ein Urteil vom Richter und sieh zu, dass für die Nichtgewährung des Umganges ein Zwangsgeld eingesetzt wird. Wichtig ist auch, dass im Urteil steht, dass ausgefallener Umgang nachgeholt wird.

Die ganzen Geschichten mit Krankheit und/oder Sucht der Ex, die Sache mit Oma, würde ich erst mal außen vor lassen.Wichtig ist der Umgang für Dich und Dein Kind, damit die Entfremdung nicht noch weiter voranschreitet.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2010 10:40
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Michaelz,

ich kann mich staengler nur anschließen. Wenn so eine Konkfliktbehaftete Situation gegeben ist, kann es auch
sein, dass das Gericht einen Umgangspfleger bestellt und Umgänge vorerst begleitet stattfinden, um eine Kon-
tinuität zu gewährleisten.

Du solltest genau prüfen, auf was du dich einlässt und einlassen möchtest. Wenn du das für nötig empfindest,
dann bittest du einfach um eine kurze Unterbrechung der Verhandlung und besprichst dich kurz mit deinem
RA. Bevor vorschnell irgendetwas entschieden wird.

LG
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2010 10:56
(@michaelz)
Schon was gesagt Registriert

vielen dank für die antworten

ich habe angst davor das, dass verhalten was die KM an den tag legt dazu führt das der richter entscheidet das psychische verfassung der KM es nicht erlaubt das ich umgang mit meiner tochter habe.

ich habe gestern ein paar inlineskater meiner nichte für meine tocht vor die tür stellen wollen. just in dem moment (meine tochter hätte eigentlich in der schule sein müßen) kamen beide aus der tür. als die KM mich erblickte griff sie meiner tochter in den kragen ihrer jacke und schleifte sie rücklings mit gewalt zurück die treppen rauf und in die wohnung und schrie dabei "rein los rein". ich stellte die tüte ab und ging wieder.

ich habe echt angst davor das sie versucht es so zu drehen das es eine führ sie unzumutbare belastung ist wenn ich mit meiner tochter umgan habe.

ist es möglich das sie damit durchkommt und mir der umgang verwährt wird? oder würde es eher dazu führen das ihr die erziehungseignung abgesprochen werden kann. denn nach meinem wissen ist es schon vorgekommen das müttern das sorgerecht entzogen wurde weil diese nicht den umgang zulassen wollten und man ihnen nicht die eignung zur erziehung zusprach. stichwort bindungstolleranz

es ist mir mitlerweile auch egal ob begleiteter umgang hauptsache umgang!
und nach dem der richter das letzte mal ja den weinachtsumgang zuließ(unbegleitet) wird er dieser linie nun folgen oder kann es trotzdem dazu kommen das begleiteter umgang statfindet?

noch ne andere frage:
für das letzte verfahren ist mir und der KM VKH gewährt worden! bei der verhandlung haben wir uns ja geeinigt. den beschluß könnt ihr hier nachlesen den hab ich hier schon reingehackt.
jetzt hat die KM aber genau das gegenteil getan von dem worauf wir uns geeinigt haben. wie wird es jetzt für sie aussehen mit VKH?
wird man ihr das jetzt verweigern oder gar die VKH vom letzten mal zurückfordern?

so wie gehe ich den jetzt mit meiner anwältin am besten vor?
gehen wir erst mal gemäßigt vor und sehen was bei der verhandlung heraus kommt?
ich bin ja ein freund von undurschaubaren taktiken!
ich träume immer davon das meine ex sich vor gericht so richtig reinreitet. sie scheut nicht davor zurück vor gericht zu lügen. ich suche nach einem weg der geeignet ist sie auflaufen zu lassen.
den ich habe halt den eindruck das niemand sehen will das sie selbst an den krankheiten leidet die meiner tochter drohen. (PAS, Soziale Phobie, Borderline)
ihre vergangenheit spielt die zentrale rolle bei der jetzigen problematik

ich möchte einfach nur kontakt mit meiner tochter

gruß micha

ps: ist es sinvoll der KM jetzt noch ein Brief zu schreiben in der ich sie um einigung bitte zum wohlergehen unserer gemeinsamen tochter? oder soll ich das lassen?


meine Tochter gehört auch zu mir

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2010 18:53
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi michaelz,

es nützt nichts, sich mit Fragen zu beschäftigen a la "Was wäre wenn....?", es ist weiter nicht hilfreich,
sich allermöglichen Ängsten oder auch Rachephantasien hinzugeben. Dein Thread läßt erkennen, dass
Du gedanklich zwischen verschiedenen Baustellen hin und her springst und bei der einzig wichtigen, nämlich
Umgang, unkonzentriert und ungeschickt agierst.

Du machst Dir viele Gedanken, wie die KM vor Gericht agieren könnte. Ist es nicht sinnvoller, Dir Gedanken
zu machen, wie DU agieren wirst?

Du möchtest etwas vor Gericht erreichen, Du hast doch schließlich den Antrag gestellt, oder?

Also was willst Du genau? Deine Aussage "Hauptsache Umgang" ist zu wenig. Was sind die Essentials, was ist
Verhandlungssache? Was antwortest auf die Frage des Richters, was Deiner Meinung nach beim Umgang nicht
klappt? (Und nein, die Antwort, dass die KM ne psychisch Kranke ist, die den Umgang boykottiert ist keine gute
Antwort). Oder wie Deiner Meinung nach der Umgang stattfinden sollte? Wie verhälst Du Dich bei einem Vergleichs-
angebot bzw. Was hast Du aus Deiner letzten Verhandlung gelernt?

Und solche Aktionen...

ich habe gestern ein paar inlineskater meiner nichte für meine tocht vor die tür stellen wollen. just in dem moment (meine tochter hätte eigentlich in der schule sein müßen) kamen beide aus der tür. als die KM mich erblickte griff sie meiner tochter in den kragen ihrer jacke und schleifte sie rücklings mit gewalt zurück die treppen rauf und in die wohnung und schrie dabei "rein los rein". ich stellte die tüte ab und ging wieder.

solltest Du unterlassen, kann bei böswilliger Betrachtung als Stalking ausgelegt werden...

Ich hab hier etwas direkter geschrieben, weil Du noch träumst...

ich träume immer davon das meine ex sich vor gericht so richtig reinreitet. sie scheut nicht davor zurück vor gericht zu lügen.
ich suche nach einem weg der geeignet ist sie auflaufen zu lassen.

Du kannst in der Verhandlung etwas für Dein Kind erreichen. Nur darum geht es. Nicht um Sorgerechtsentzug, nicht was in der Vergangenheit
wer falsch gemacht hat und auch nicht der Gesundheitszustand Deiner Ex oder sie reinzureiten. Was wäre gewonnen?

Es ist keine Gerichtsverhandlung, in der ein Elternteil anschließend als der oder die Böse/Schuldige verurteilt wird.

Wenn Du noch Fragen hast, antworte ich gerne.

Grüße aus Berlin
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2010 20:31
(@michaelz)
Schon was gesagt Registriert

du sprichst da n paar wahre worte

was ich will?!
ich will meine tochter
ich will das sie nicht das selbe krankheitsbild wie ihre mutter aufweisen wird
ich will das meine tochter sich ein eigenes bild von mir machen kann ohne das die mutter sie ständig negativ beeinflußt
ich will schöne momente mit meiner tochter erleben
ich will sehen wie sie aufwächst

und das alles am liebsten gemeinsam mit der mutter
klingt verrückt ist aber so

denn der grund warums nicht funzt zwischen uns ist nun mal diese verdammte borderline symtomatik

aber ich habe nun mal erkannt das ich der KM nicht helfen kann
also muß ich nun mal diesen weg gehen und ich weiß nun mal auch das bei dieser person nur druck zum erfolg führt.
ich bin aber nicht der mensch der ihr die gewalt gegenüberbringen kann/konnte welche sie in ihrer symtomatik braucht. und ihre wut/gewaltausbrüche war ich auch nicht mehr bereit zu ertragen.
also dacht ich mir muß anderer druck her und meinte finanzieller druck wäre ein adäquates mittel.

aber du hast recht es ist n umgangsstreit wobei ich sagen muß das ich auch plane ihr das SR zu entziehen
nur sollte ich mich jetzt wohl erstmal auf eins konzentrieren, den umgang zu erwirken.
ich weiß einfach im moment nicht wo mir der kopf steht.
ich habe hier niemanden mit dem ich sprechen kann
und wahrscheilich hab ich das forum einfach nur als ventil genutzt/mißbraucht

ich muß dir danken das du mir offen gesagt hast woran es krankt
ich glaub ich sollte wie sie öffter mal ein rauchen damit ich wieder ruhiger werde
ich muß zugeben das ich hier am durchdrehen bin. denn es macht mich wahnsinnig zu wissen das meine tochter es nicht gut bei ihr hat. meine tochter rechtfertigt die gewalt der mutter ihr gegenüber schon mit ihrem eigenen angeblichen fehlverhalten.

ich hoffe ich werde bis zur verhandlung ruhig genug um das sauber über die bühne zu bringen
es ist nun mal so das ich ein mensch bin der ein extremes unrechtsempfinden hat und das bezieht sich nicht nur auf meine person sondern ich drehe bei jedem unrecht das jemandem widerfährt am rad.
ich kann das nich ab. ich habe mich aus genau diesem grund vor ca 8 jahren von allem losgesagt was mir ständig das unrecht dieser welt vor augen gehalten hat. ich hab seit dem kein TV kein Radio und lese keine zeitungen. ich informiere mich wenn überhaupt nur gezielt übers internet.

auf jeden fall danke ich dir für deine offenen worte die haben mir wohl nötigerweise den kopf gewaschen

ich muß mich wieder mehr aufs elementare besinnen
nur ist das grad nicht sehr leicht

ich denke ich werd versuchen meine ex vor gericht komplet auszublenden und mich nur auf den richter konzentrieren. ich werd sie nicht wie beim letzten mal direkt ansprechen.
ich mach mir die gedanken auch nicht erst seit heute
also dann ich werd mal n bißchen ruhe suchen


meine Tochter gehört auch zu mir

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2010 22:15