Hallo zusammen,
ich würde euch gerne nochmal um eure Hilfe bitten. Wie ist der Umgang "normal"? Bin ich verpflichtet meine Tochter für die Besuchswochenenden jeweils abzuholen und zurückzubringen oder kann ich erwarten, dass KM diese Fahrten zu erledigen hat?
Danke für eure - hoffentlich - hilfreichen Antworten!!
Gruß
turbo
Hi turbo,
wenn Du der Umgangselternteil bist, dann bist Du in der Pflicht des Holens und Bringens, inkl. aller Kosten dafür.
Ausnahmen gibt es manchmal - korrigiert mich - wenn der andere Elternteil eine übermäßige Entfernung geschaffen hat. Dann könnte er an den Kosten beteiligt werden.
Wie ist denn die Lage bei Euch?
VG WH
Hallo,
soweit ich weiss ist der " normale " Umgang 14- tägig. Immer von Freitag bis Sonntag.
In den Ferien eine Woche bei der Mutter, eine beim Vater und in den Sommerferien gehören dir 14 zusammenhängende Tage.
So ist das zumindest bei uns und ich denke mal, bei den meisten anderen Vätern auch.
Und, nein, die Mutter muss sich an den Kosten des Umgangs nicht beteiligen und die Hol- und Bringpflicht liegt auch bei dir.
Manchmal, wenn die Mutter die Entfernung geschaffen hat, und du einen sehr, sehr lieben Richter hast :dauendrueck: :ausgezeichnet:
dann wird die Mutter zur Beteiligung an den Kosten verurteilt. Aber das kommt wirklich sehr selten vor.
Wie weit wohnen denn deine Tochter weg ? Und wir alt ist sie ?
Hi turbo,
leider keine gute Nachrichten (Profis des deutschen Familienrechtes sinds irgendwann gewohnt): Du hast die komplette Abhol- und Bringpflicht,
die KM muss sich nicht beteiligen. Ausnahme: die KM ist weggezogen und hat eine große Entfernung geschaffen. Unter dieser Voraussetzung
kann eine gewisse Beteiligung ausgeurteilt werden.
LG,
Mux
Danke schon bis hierher, ich macht mir nicht wirklich Hoffnung :exclam:
Wie weit wohnen denn deine Tochter weg ? Und wir alt ist sie ?
Sie ist 5,5 Jahre alt und die KM ist 20 km weit weggezogen, reicht das um sie möglicherweise an den Kosten zu beteiligen??
Gruß
turbo
Moin,
also 20 KM reichen vermutlich nicht aus. Wir sprechen hier über Entfernungen.
Z.B. wenn die KM 400 km wegzieht. Bei 20 KM wird sich das wohl nicht auswirken.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Der BGH spricht zum Beispiel davon, dass die Mutter das Kind zum Bahnhof oder Flughafen bringen muss.
Den Flug selbst muss aber weiterhin der Vater bezahlen.
Die Mutter muss die Entfernung durch Wegzug geschaffen haben und der Vater muss außerstande sein, die Fahrtkosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten und die Mutter es sich leisten können, und, und, und. Dann kann erwogen werden, dass die Mutter sich an den Kosten beteiligen muss.
Es ist einfach nicht vorgesehen, dass andere Menschen als du Geld ausgeben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für eure Hilfe!!
Mir sind die Augen mal wieder geöffnet worden.....
Gruß
turbo
