Hallo....
versuch es so kurz wie möglich zu halten. Ich hab drei Kinder von zwei Frauen. Die 1. Frau 2 Kinder im Alter von 7 und das 12 und die 2.Frau im Alter von 1 Jahr 🙁
Da ich mit keiner Frau zusammen bin, muss ich zahlen.
Da mein Sohn 12 gerade geworden ist und meine Ex-Frau (1.Frau) sich mal wieder die Hände reibt, fall ich durch die Mehrzahlung endlich in den Bereich des Minderfalls von 950,00 € ach nee 951,96 € sorry ;o)
Meine Gesamtkosten für drei Kinder belaufen sich auf 831,00 € plus zur Zeit 50,00 € Rückzahlung drittes Kind also 881,00 €.
Da ich die Rückzahlung eh leisten muss, ist es scheissegal ...so hier meine Fragen...
1.Frau
wer zahlt das Bahnticket für meinen Sohn 12 Jahre? Kind wohnt bei der Mutter?
wer zahlt die Möbel im Kinderzimmer bei meinem Sohn?
da ich ein Minderfall bin, muss Sie die Kinder bringen und auch wieder abholen? Sie hat für beide Kinder mtl. 1000,00 € lebt in einem Eheähnlichen Verhältnis und geht noch halbtags Arbeiten im öffentlichen Dienst...der Freund geht auch Arbeiten (Voll)
Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen?
Ganz lieben Dank.....schönes WE ;o)
Klockie
Hallo
Du zahlst für den UG. Fragen kannste ja die KM ob sie diese Kosten übernimmt, aber ich denke ohne Erfolg.
Was deine EX und deren LP verdienen, spielt hier keine Rolle. Darüber müssen sie dir auch keine Auskunft
geben.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Moin.
Ganz so eindeutig wie Jenpa es darstellt, ist es nicht.
Es ist zwar richtig, dass die Gerichte die schlechte Angewohnheit haben, diese Kosten alleine dem Vater aufzuerlegen, nur gibt und gab es dafür keinerlei gesetzliche Grundlage.
Und die Argumente, mit denen diese Unsitte vor vielen Jahren eingeführt wurden, existieren auch alle nicht mehr.
Trotzdem ist es immer noch schwer, da raus zu kommen.
Einfacher ist es wahrscheinlich, zum Jobcenter zu laufen und dort Aufstockung und Übernahme der Umgangskosten zu beantragen.
Das geht nämlich auch.
Ist zwar auch kein Selbstgänger, ist aber immer noch einfacher als vor der Familieninquisition.
Der Hintergrund ist, dass du titulierten Unterhalt von deinem Einkommen abziehen kannst und dadurch unter die Bedürftigkeitsschwelle fällst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
