hallo. mein name ist mark und bin 24 jahre alt.
zu meiner geschichte :
ich war mitte 2005 mit meiner ex-freundin für ca 3 monate zusammen. aus gründen der entfernung ( ca. 75 km) kam es dann unerwartet für mich zur trennung. ich nahms hin. nach einigen wochen bekam ich einen anruf meiner ex-freundin. " hör mal du ich bin schwanger, weiß aber nicht ob du der vater bist. es gab da noch nen anderen. " ich mir anfangs sorgen gemacht, die sache mit der zeit aber verdrängt. monate später im dezember 2006 bekam ich ein schreiben vom jugendamt zur feststellung der vaterschaft. hin und her. ich habe eine tochter. es war februar und meine tochter fast ein jahr alt. ( geboren am 07.03.06 ) seitdem bezahle ich 199 € im monat und schulde dem amt das geld von geburt an.
ich habe meine tochter seitdem ungefähr alle zwei wochen gesehen aber nur für wenige stunden bzw minuten
welche rechte habe ich als vater? kenne meine tochter nicht, will sie aber kennenlernen. :exclam:
umgangsrecht? besuchsrecht?
wann und für wie lange darf ich meine tochter sehen? bin mal 75km hin gefahren habe sie 45 min gesehen und dann wieder 75km zurück. darf man das mit mir machen ?
darf sie sagen das sie keine zeit hat?
kann mir jemand helfen und mal sagen was ich für rechte habe?
vielen dank schonmal im vorraus
Grüße aus dem Ruhrgebiet.
Mark
Hallo, so wie ich die Geschichte nun verstanden habe, scheint fest zu stehen das Du der Vater bist.
Nun Du hast das Recht zu bezahlen, derzeit 199 €, ab 1.7. sind es dann wohl bei Dir 196 €.
Unterhalt läuft unabhängig vom Ungang. Deine Finanzen kenne ich nicht, aber versuche, dass Du zukünftig monatlich den Unterhalt bezahlst und die Unterhaltsschulden abstotterst, eine Sorge weniger.
Keine Zeit, passt nicht, geht nicht ist eine typische Ausrede bei Umgangsvereitelung. Zunächst würde ich versuchen eine schriftliche Vereinbarung mit der Mutter herbei zu führen, etwa das Du das Kind 1 oder 2 mal in der Woche, sagen wir für zwei Stunden abholen kannst, mit dem Kind auf den Spielplatz gehst oder irgendwo hin fährst.
( bei mir war es Kinderland in einem Möbelhaus, ist wetterunabhängig )
In dieser Vereinbarung sollten Benachrichtigungspflichten ( etwa 24 Stunden vorher absagen wenn es nicht passt )
, Nachholpflichten ( Umgang automatisch einen Tag später ) u.s.w. eindeutig vereinbart werden.
Und ich würde die Regelung etwa bis zum 2. Geburtstag des Kindes befristen.
Falls keine Einigung möglich ist, versuche mal gemeinsam mit der Mutter einen Termin beim Jugendamt zu machen und dort schriftlich eine Elternvereinbarung abzuschließen.
Hallo Mark !
Willkommen bei VS.de !
So kleine Krümel sind nicht unbedingt mein Gebiet. Da werden sich sicherlich noch welche zu Wort melden, die da mehr Ahnung haben.
Aber so ein oder zwei Fragen hätte ich doch.
Wie ist deine finanzielle Situation? Wie is der Umgang mit der EX, kannst du vernünftig mit ihr reden?
darf man das mit mir machen ?
darf sie sagen das sie keine zeit hat?
Die lieben EXen dürfen einiges nicht, nur interessiert sie das nicht. Wenn du mit ihr reden kannst versuch eine Vereinbarung mit ihr zu treffen ( schriftlich ) oder mit ihr beim JA zusammen solch eine Vereinbarung aufs Papier zu bringen.
EDIT: schaufel war schneller :thumbup:
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo Mark,
zu deinen Rechten: wenn du die EX davon überzeugen kannst, dass du ein echtes Interesse am Umgang mit eurem gemeinsamen Kind hast und mehr an seinem Leben teilhaben möchtest, dann kannst du auch versuchen mit ihr das GSR zu bekommen.
Hierzu muß wohl - meines Wissens - eine Sorgerechtsvereinbarung aufgesetzt werden. Da ihr nicht verheiratet gewesen seid hat sie im Moment das ASR.
Gruß Kris
Und ich hörte eine Stimme von oben: "Lächle und sei froh, denn es könnte schlimmer kommen".
Und ich lächelte und ich war froh.....UND ES KAM SCHLIMMER!
danke schonmal für eure beiträge und die begrüßung.
zu meiner finanziellen Situation: ich arbeite zur zeit bei einer zeitarbeitsfirma. d.h. wenig geld für viel arbeit. ich bekomme ca 1100€ netto wohne aber noch zuhause da mein job nicht wirklich sicher ist.
hinzu kommt noch das ich geplant habe meinen job zu kündigen und nochmal zur schule zu gehen, um meinen techniker auf vollzeit basis zu machen. dann wäre bafög angesagt. unterhalt könnte ich für die zwei jahre aus erspartem abzwacken.
um zu den treffen zu kommen gibt es da folgendes problem. meine ex hat nen neuen, der meine tochner wohl auch sehr gerne hat. somit habe ich das gefühl das sie sich wünscht, dass es mich gar nicht geben würde und das zeigt sie mir auch. sie würde mir niemals erlauben meine tochner 2 mal in der woche zu sehen und schon gar nicht würde sie mir meine tochter allein überlassen noch nichtmals für ne stunde. die kleine ist jetzt knapp 15 monate alt, hat mich 5 mal gesehen, und hat keine ahnung wer ich bin.
tja. wie ich mit der ex klar komme kann man sich jetzt vielleicht denken.
ich muss mich melden; sie ruft nur an wenn sie geld braucht ; unterstellt mir dinge, wie z.b. das die kleine mir nicht wichtig wäre und so; beschränkt den kontakt aufs minimum; legt einfach auf wenn ich anrufe.
mein problem ist auch noch, dass ihr vater beim kreis arbeitet. sobald ich etwas behaupte lässt ihr vater das von seinen kollegen überprüfen.
mal eine etwas allgemeinere fassung:
deine einstellung muss sich etwas ändern... nicht fragen, welche rechte habe ich und dann warten, dass sie in erfüllung gehen - es ist deine tochter!
erstmal JA mit ins boot - auf jeden fall nen stichfesten plan machen, net drumrumreden, "ja mal so am We ... blabla!" und oft funzt des net, dann umgangsrecht einklagen - bei wenig einkommen gibts pkh - das heist des kostet (fast) nix. und auch mal fragen oder die situation durchpflügen, wie wärs denn, wenn du die kleine nehmen würdest ... es ist nämlich gar net selbstverständlich, dass deine holde ex sie hat ...
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Einige Tipps hast Du ja schon bekommen.
Argumentiere nicht aus Deiner Sicht, sondern aus Sicht des Kindes ( Kind hat ein Recht auf den Vater )
Und so steht es ja auch im Gesetz, Kinder haben ein Recht auf Umgang, Eltern die Pflicht auf Umgang.
Bleibe konsequent an der Sache dran, nutze die Helferschiene, Jugendamt u.s.w.
Erst mal auf Zusammenarbeit setzen, gebe aber auch zu erkennen, dass Du schon bereit bist alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
nabend. nochmal danke für eure tips.
einige sachen werde ich versuchen.
das größte problem ist das meine ex denkt, dass ich der teufel in person wäre. wie gesagt. sie wurde schwanger, wusste aber nicht vom wem.
haben uns natürlich ein wenig gezofft aber nichts welt bewegendes. dann haben wir uns fast zwei jahre nicht gesehen und nichts voneinander gehört.
da muss sich was eingebrannt haben oder so. ich weiß es selber nicht. man kann nicht mehr mit ihr reden.
ich bin kein schlimmer mensch. keine vorstrafen, vernünftige lehre gemacht, nette eltern, angesehenes umfeld. normaler typ aus dem dorf halt.
naja. mal schauen was die zukunft bringt.
Hallo,
nicht nur du hast das Recht, Umgang mit deiner Tochter zu haben, sondern vor allem deine Tochter hat das Recht, eine gute Beziehung zu Ihrem Vater aufzubauen.
Das ist ganz unabhängig vom Finanziellen.
Die Schritte sind nun folgende:
Suche das Gespräch mit der KM
bei (erwartetem) Misserfolg: Suche das Gespräch mit dem JA - sie mögen vermitteln
bei (erwartetem) Misserfolg: Beratungsschein holen und zum RA (Beratungsschein für das Erstgespräch - den Rest trüge die PKH)
Ziel: Antrag auf Regelung des Umgangs mit deiner Tochter beim Familiengericht und Antrag auf PKH
wenn KM den Umgang boykottiert: Antrag auf einstweilige Anordnung, deine Tochter danan und dann zu sehen, bis eine Regelung im Hauptsacheverfahren gefunden ist.
Noch was: Das gemeinsame Sorgerecht wirst du nicht bekommen. Das ist abhängig von der Zustimmung der KM, und die wirst du, nach dem was du schreibst nicht bekommen.
Gruß
Haddock
Hallo Mark !
meine ex denkt, dass ich der teufel in person wäre
Was bringt Dich zu der Annahme, daß sie Dich dafür hält ?
Weil gesetzt der Fall es ist tatsächlich so, fände ich das
schon stark. Es würde mich auch interessieren, warum sie
so denkt.
Vielleicht nur deshalb weil Du geklärt haben wolltest, ob
Du tatsächlich der Vater bist ? Wobei ist das wirklich ge-
klärt ?
Für mich geht das aus dem Satz
bekam ich ein schreiben vom jugendamt zur feststellung der vaterschaft.
nicht eindeutig hervor.
Hat das Jugendamt festgestellt, das Du der Vater bist oder
ein ordnungsgemäßer Vaterschaftstest ?
Ohne jetzt die moralische Keule schwingen zu wollen, was
erwartet eine Frau die schwanger ist und selbst nicht weiss,
von wem das Kind ist ?
Das sich in dem Fall die in Frage kommenden Männer sicher
sein wollen auch tatsächlich der Vater des Kindes zu sein, ist
wohl logisch und legitim.
Die Beleidigte spielen und damit vom eigenen Fehlverhalten
ablenken, ist ein starkes Stück. Und dieses dann noch zu
prolongieren, indem sie der Kleinen der Vater vorenthält,
zeugt auch nicht von Reife und Einsicht.
Dir bleibt jetzt nur die Möglichkeit und Du kannst es auch
als Deine Verpflichtung ansehen, die von Haddock aufge-
zeigten Schritte zu gehen um Deiner Tochter (so sie es
auch wirklich ist) zu ihrem Recht zu verhelfen.
Sie wird Dich brauchen... auch deshalb, weil wenn Mama
wirklich so drauf ist wie es den Anschein hat, wird sie sonst
in der falschen Gewissheit aufwachsen, ihr Vater ist ein ver-
antwortungsloser Lump der sich nicht kümmern will.
LG Marina