Hallo zusammen,
ich brauch mal wieder euren Rat.
Das WeihnachtsWE wäre eigendlich mein KinderWE gewesen und ich habe mich des Friedenswillen darauf eingelassen,
auf Fr und Sa (Hl.Abend - da hatte ich sie noch nie 🙁 ) zu verzichten...
Nun habe ich beim vorigen abholen der Kids von KM zu hören bekommen, dass sie dieses Jahr wieder mit Silvester dran sei.
Ich habe sie ja schließlich letztes Jahr gehabt und es sei ja ihr WE...dass ich aber meins fast an sie abgegeben habe interessiert sie nicht... Sie will die Kids nun an Silvester abholen...wenn ich sie nicht rausrücke auch mit Polizei...
Ich finde das ziemlich ungerecht und weiß nicht, wie ich mich verhalten soll. Wenn ich die Kinder frage, würde der Große(11)der Mutter zu Liebe bei ihr sein, die "Kleinen" (7 & 5) würden gerne bei mir sein aber das interessiert KM nicht...
Was passiert, wenn ich sie bis zum 1.1. einfach einbehalte? Wir haben geteiltes Sorgerecht...
Grüssilies Thomas
Hallo Thomas,
Du stehst gerade vor dem Problem 'generischer' Umgangsregelungen, Regelungen, die NICHT die konkreten Termine festlegen, sondern nach einer Formel festlegen.
Die Formel ist oft so, daß die WE durchlaufen, aber von Feiertagsregelungen überlagert werden.
Das kann im ungünstigen Fall zu eine Umgangsunterbrechung von 4 Wochen führen.
Es ist daher gut, 'generische' Regelungen mal für min. 12 Monate im Voraus durchzuspielen und auf solche unglücklichen Überschneidungen hin zu prüfen und ggf. dann Einzelregelungen RECHTZEITIG zu vereinbaren.
Ich würde gut abwägen, ob es sich lohnt, das Problem jetzt 'gewaltsam' zu lösen. Das kann uU zum Verlust des SR führen, wegen Streit, fehlender Kooperation, Kommunikation usw., das Übliche.
W.
Moin,
immer nett und freundlich bleiben. Natürlich gibst Du der lieben und besten KM der Welt die Kinder wieder - mit dem freundlichen Hinweis, dass Du dann im neuen Jahr umgehend einen Termin beim JA ausmachen wirst und im Zweifel auch eine gerichtliche Regelung herbeiführen wirst, da Du in Zukunft nicht mehr gewillt sein wirst, diese Spielchen mitzumachen.
Alles dokumentieren und dann im Neuen Jahr wieder aktiv werden. Jetzt zwischen den Tagen erreichst Du ausser einer Gefährdung deines SR nichts. Mach ne Flasche Sekt auf und mach das Beste auf einem kinderfreien WE. Gruß Ingo
Das WeihnachtsWE wäre eigendlich mein KinderWE gewesen und ich habe mich des Friedenswillen darauf eingelassen,
auf Fr und Sa (Hl.Abend - da hatte ich sie noch nie 🙁 ) zu verzichten...
Auch dieses Beispiel zeigt wieder, dass mit "Nettigkeit" und "ich mache was sie sagt" bei solchen KMs kein Blumentopf zu gewinnen ist.
Danke für eure Antworten,
der JA-Termin steht bereits schon seit mitte Dezember und auch KM ist dazu eingeladen. Sie stellt jedoch in Frage zum Termin zu erscheinen... Die Umgänge wurden in letzter Zeit, seit KM erfahren hat, dass ich mit meiner Freundin zusammenziehe, stark von Hetzte gegen uns geprägt... Die Kinder wurden uns gegenüber aufgehetzt und waren die ersten 24 Stunden an den Wochenden unaustehlich...
U. A. deshalb habe ich den Termin gemacht...mit Erziehungsberatungsstelle hats nicht funktioniert und nun gehe ich diesen Weg...auch weil ich die Kinder öfter als nur alle 14 Tage sehen möchte...
Wie sind eure Erfahrungen wenn es um gerichtliche Regelung des Umgangs geht? Ist da nur der "Standard" drin oder geht da auch mehr?
Grüssilies,
Thomas
Hallo Thomas,
die Erfahrung ist das du vorher gar nichts weißt. Du könntest die berühmte Kristallkugel befragen, auspendeln oder würfeln - das ist ungefähr genauso sicher wie eine Aussage im Vorfeld darüber was vor Gericht entschieden wird.
Umgangsregelungen sind allerdings erfahrungsgemäß relativ sicher zu bekommen - es sei denn du hättest dir etwas zu schulden kommen lassen und ein Richter würde das glauben.
Jedes zweite Wochenende, die Hälfte der Schulferien und eine Feiertagsregelung ist allerdings absolut die Norm und im Normalfall immer zu bekommen.
Klugerweise macht man dann über diese Regelung einen Jahresplan, schaut sich den im Kalender noch einmal an, schickt den dem Expartner und gut. In der Umgangsregelung sollte auch auf jeden Fall formuliert werden was passiert wenn:
- du beruflich verhindert bist (verschieben wie möglich?)
- die Kinder krank sind (wann wird nachgeholt)
- Feiertage auf dein Umgangswochenende fallen
Allerdings würde ich dir aus persönlicher Erfahrung dringend zu einem Urteil raten und mit den Vorraussetzungen auch beantragen das eine Androhung auf Zwangsgeld mit aufgenommen wird.
Vergleiche sind, wenn der andere nicht will, eine sehr wackelige Sache. Wobei der Vergleich in dem Moment besser wird in dem auch im Vergleich die Androhung zum Zwangsgeld schon drin steht.
Dein Weg zum Jugendamt ist jedenfalls schon einmal richtig. Aber bitte lass dich im eigenen Interesse von denen nicht zu 20 Terminen bei der Erziehungsberatung oder ähnlichem Überreden. Ein Vermittlungsgespräch, wenn da nichts geht dann gehst du zu Gericht und gut.
LG
Nadda
Hallo,
da ich Erziehungsberatungsstelle schon hinter mir habe und das nach dem 2.Termin durch KM abgebrochen wurde bin ich eben jetzt zum JA gegangen...ob KM dort allerdings zum Termin erscheint ist fraglich.
Was ist für eine gerichtliche Regelung notwendig? Brauche ich einen Anwalt und wie hoch sind die Kosten?
Grüssilies
Thomas
Hallo Thomas,
erwarte nicht zu viel vom JA.
Du hast zwar einen Anspruch auf Vermittlung nach § 18 SGB VIII,
Das JA kann die KM aber zu nichts zwingen.
Die JÄ haben ein weites Ermessen, inwieweit sie Deinem Antrag entsprechen.
Dein JA wird die Mutter kurz anfunken, wenn da keine Kooperation erfolgt, dann war's das im 2. Schritt, dann folgt 3 des Dreisprunges: Antrag bei Gericht.
Anwalt ist mW nicht nötig, kann sich aber in solchen emotional aufgeheizten Situationen durchaus bezahlt machen.
Antrag kannst Du auch selbst formulieren, Vorlagen findest Du im Web.
Du kannst Deinen Antrag auch einem Rechtspfleger in der Antrgasstelle Deines Amtsgerichtes in die Feder diktieren oder Dir für Deinen Entwurf helfen lassen.
W.
Servus TopS,
Was ist für eine gerichtliche Regelung notwendig? Brauche ich einen Anwalt und wie hoch sind die Kosten?
Nötig ist ein Umgangsantrag bei dem zuständigen Familiengericht. Einen Anwalt(in) würde ich schon deswegen empfehlen, damit Du als Laie nicht in irgendwelche prozeßtaktischen Fallen tappst oder der Gegenseite aus falschem Rechtsfertigungsdruck heraus unbewusst Munition lieferst.
Die Kosten (gerichtliche = Gericht u. außergerichtliche = Anwaltskosten der Parteien) richten sich grds. danach, wie sich das Verfahren gestaltet, ob beide Seiten Anwälte einschalten und ob am Ende ein Beschluss oder Vergleich heraus kommt.
Sofern Letzteres der Fall ist:
Umgangsrecht ist gem. § 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG eine Kindschaftssache, d.h. der Streitwert beträgt 3.000,- €. Aus diesem Streitwert errechnen sich:
- für das Gericht gem. § 1310 KVFam, Gerichtskosten i.H.v.44,50 €
- für 1 Anwalt:
1,3 Verfahrensgebühr, 245,70 € netto
1,2 Terminsgebühr, 226,80 € netto
ggfs. 1,0 Einigungsgebühr, 189,- € netto
zzgl. Postpauschale und MwSt.
Wer die Kosten des Verfahrens am Ende zu tragen hat, richtet sich grds. nach dem Obsiegen bzw. Unterliegen. Jedoch wird im FamR meist Kostenteilung beschlossen, d.h. jede Seite trägt ihre Anwaltskosten und die Gerichtskosten werden dann hälftig geteilt.
Viele Grüsse
Hallo,
da hat sich nun wohl KM beraten lassen. Gerade eben kam eine SMS von ihr, dass der Klügere nachgeben würde und ich die Kinder über Silvester haben kann und sie erst am 1.1. zurückbringen soll... Da will wohl jemand Angriffspunkte sparen 😉
Grüssilies Thomas