Wechselmodell: Betr...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wechselmodell: Betreuungsprobleme

Seite 1 / 2
 
(@blackpearl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

seit einem halben Jahr haben meine ex-Frau und ich ein Wechselmodell und die Tochter (12 Jahre alt) ist halbe halbe bei der ex-Frau und bei mir. Vorher war das Betreuungsverhältnis ca. 40 zu 60.

In den Schulferien war es immer so, dass die Tochter zur Hälfte bei mir und zur anderen Hälfte bei der Mutter war. Meine ex-Frau und ich haben uns immer abgesprochen bzgl. der Ferien und diese so gelegt, dass in den Schulferien die Betreuung der Tochter geregelt war.

Nun teilte mir meine ex-Frau mit, dass sie in der zweiten Herbstferienwoche arbeiten sei. In der ersten Woche war die Tochter bei mir, in der zweiten Wochen ist sie bei der Mutter. Die Mutter wird aber gar nicht zu Hause sein, sondern arbeiten. Das wusste ich nicht. Meine ex-Frau ist der Meinung, dass sei nicht so wichtig, da die Tochter mit 12 Jahren selbständig genug sei.
Das kann man so sehen. Ich wünsche mir aber schon, dass wenn verabredet wird, wie die Ferien aufgeteilt werden, sich beide auch daran halten und Zeit für das Kind haben.

Im Kern geht es mir um folgendes: Ich mache eigentlich alles für die Tochter und meine ex-Frau zieht sich mehr und mehr zurück. Je mehr ich mache, desto weniger macht die ex-Frau.
Hat jemand in so einer Situation schon einmal das Jugendamt eingeschaltet? Ich würde das gerne tun. Nur ´mal so aus Neugier.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2016 00:07
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Zur konkreten Situation in den Herbstferien: Die Betreuung in ihrer Umgangszeit obliegt der KM. Also nicht Deine Baustelle! nur dann, wenn die Lage dort kindeswohlgefährlich wäre. Kann ich aus der Beschreibung aber nicht erkennen. Dann wäre es aber auch an der Zeit, an den Grundfesten des WM zu rütteln.

Zum allgemeinen Prob bei Euch im WM:
Da hilft mE nur reden. Und zwar zu allererst miteinander. Über die Verteilung von Pflichten und die Abgrenzung von Verantwortlichkeiten (im zweifel zeitlich exakt entlang des Betreuungsplans). Ich kann nicht erkennen, wie Euch jmd hier helfen kann, vielleicht moderieren... aber ob das das JA die richtige Adresse ist?? Es sei denn, Du willst das WM sprengen  😡 Das kann nicht im Sinne des Kindes sein. Und je nach Vorgeschichte riskierst Du da WM!

gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2016 09:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ich denke, eine 12jährige kann mal eine Woche tagsüber alleinr sein. Da kann ich mich Toto nur anschließen, es ist ihre Entscheidung, ob sie da zu Hause bleibt, die Tochter bei Oma schlafen lässt oder alleine lässt. Die komplette Ferienbetreuung passt doch schon rein rechnerisch nicht bei knapp 14 Wochen Ferien. Ich jedenfalls habe 30 tage Urlaub also 6 Wochen.

Selbst wenn sich einer um mehr Angelegenheiten kümmert, ist das wirklich schlimm? Mein Sohn lernt bspw. vor Arbeiten lieber mit seiner Oma, das funktioniert besser und harmonischer als zwischen uns.

Rede mit deiner Ex. Vielleicht bist du beim Kümmern einfach einen Tacken schneller als sie? Oder kümmerst dich um Dinge, bei denen Ex davon ausgeht, dass eure Tochter das alleine regelt?

Ansonsten gib deiner Tochter mit auf den Weg, was kommende Woche bei Mama erledigt werden sollte. Oder macht ein "Übergabetagebuch", in drm NEUTRAL festgehalten wird, dass am Donnerstag die Mathearbeit ansteht und der Satz des Pythagoras noch nicht sitzt oder ein Termin beim Zahnarzt gemacht werden müsste.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2016 13:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo blackpearl,

das Problem aus Deiner Sicht kann ich nachvollziehen. Trotzdem könnte es sich einfach um eine unterschiedliche Interpretation der Situation halten.
Du kümmerst Dich, weil Du glaubst, dass es getan werden muss. Deine Ex sieht Deine Tochter vielleicht als Heranwachsende, die Probleme zunehmend selbst lösen kann und muss.

Hier hilft nur darüber zu reden und hoffentlich einen Kompromiss finden. Der kann in einem Übergabetagebuch bestehen oder aber auch, dass ihr eure Ansichten annähert.
Das JA einzuschalten bringt hier praktisch nichts, höchstens als Moderator, wenn ihr es nicht schafft vernünftig miteinander zu reden.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2016 14:50
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich halte nicht allzu viel davon ein 12jähriges Kind 1 Woche ganztags alleine zu Hause zu lassen und würde dies erst dann tun wollen wenn dieses Szenario erfolgreich durchgespielt worden war. Also wenn das Kind schon probeweise gezeigt hatte, dass es selbstständig und verantwortlich genug ist.

Warum bietest du nicht an das Kind zu dir zu nehmen? Kannst auch du nicht die Betreuung sicherstellen? Wie würdest du an Stelle deiner Ex handeln? Bin auf deine Antworten gespannt. Oder lese ich heraus, dass du schon deine Geschütze in Stellung bringen möchtest?

Rede mit deiner Ex und findet ein Betreuungsmodus der dem Kind gerecht wird. Vielleicht kann könnt ihr einen Dritten finden. Ferienbetreuung, Eltern befreundeter Kinder etc. Das kommt sicher deinem Kind zu Gute.

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2016 12:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Erstaunlich 🙂 Sagt man doch sonst uns Müttern immer nach, wir würden nicht loslassen können und glucken.

Meiner persönlichen Erfahrung nach schlafen die Pubis bis in die Puppen, hängen dann ab (wahlweise vor dem PC / der Konsole / dem Handy / dem TV) und lungern ggf noch im Schlafshirt rum, wenn man von der Arbeit kommt. Nicht unbedingt pädagogisch wertvoll, wenn man von der Eigenverantwortung absieht, aber auch nichts, was man für einen kurzen Zeitraum wie eine Ferienwoche nicht akzeptieren könnte. Gilt natürlich nur für Kinder ohne irgendwelche Handicaps/Störungen in Entwicklung und Sozialverhalten.

Ich denke, KM würde die Tochter nicht allein lassen, wenn sie ihr das nicht zutrauen würde. Und zur Not gibt es Telefon/Nachbarn/Freunde, dir man kontaktieren kann.

LG LBM (deren 12jähriger auch allein bleibt und sich Mittag kocht ohne die Bude abzufackeln.)


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2016 15:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Kümmern sich vielleicht die Nachbarn? Oder andere (für die KM) vertrauenswürdige Personen?

Erstaunlich 🙂 Sagt man doch sonst uns Müttern immer nach, wir würden nicht loslassen können und glucken.

Nach einem Beitrag des TO - freilich ohne Rückfrage zur Konstellation - eine interessante Aussage, zumindest in dieser Wortwahl. Ganz zu schweigen vom parteilichen (uns) Geschlechterdenken (Müttern).  😉

Zudem geht es nicht um mal Mittag kochen, ohne die Bude anzuzünden, es geht um eine Woche. Meine Eltern haben mich auch 4 Wochen auf einer Insel gelassen, mit einem gleichaltrigen Freund zusammen. Nur haben sie mir viele Jahre später bestätigt, das etliche Zeltnachbarn "(vor-)gewarnt" wurden. Ich jedenfalls fand es toll. :redhead:

Gruss oldie

PS: Wie sieht es eigentlich mit der Aufsichtspflicht der Eltern ggü. Kindern aus? Egal? Relativ? Angemessen? Hm. Ohne jemand böses zu wollen, die heutige Zeit ist eine andere. Wenn was passiert, kommt als erstes der Finger - und der zeigt auf potentiell Schuldige.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2016 04:02
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

ich bin über die Antworten erstaunt. Nach meinen Erfahrungen sind 12 jährige immer noch erlebnishungrig, neugierig, spontan und aufgeschlossen und können mögliche Gefahren noch nicht richtig einordnen. Grundlegende Aussagen, wenn Mutter das entscheidet ist das richtig so, stören mich. Ich kenne auch Kinder die bis in die Puppen schlafen, ständig vor dem TV oder der Playsi sitzen. Aber das erst ab 14 und älter und auch nicht eine Woche lang. Ich finde solche Aussagen zu generalisieren sehr gefährlich. Weeeeeil es ebenso viele Kinder gibt, die außer Haus gehen, ihre Hausschlüsseel verlieren  und in Parks, Schulhöfen, offenen Biergärten und wo auch immer rumlungern und ihre Zeit totschlagen und auch leicht Kontakte zu kritischen Zeitgenossen finden können. Fängt mit Schulkameraden an und hört nie auf.

Ich lebe in einer noch heilen Welt, weit entfernt von sozialen Brennpunkten und daraus entstehenden möglichen Gefahren. Und wenn ich Zeit noch ein paar Jahrzente zurückdrehe existierten viele Gefahren noch nicht einmal. Und selbst hier sind 12 jährige, aus bestem Hause, bereits in kriminelle Kreise geraten. Schaue ich in die heutigen sozialen Brennpunkte wäre es für mich sträflich mein 12 jähriges Kind tagelang unkontrolliert alleine zu lassen. Achja, und die Eltern / Erwachsenen erkennen noch nicht einmal was ihre Kinder tatsächlich anstellen. Ich glaube viele Eltern fördern aus diesem Grund die Spielleidenschaft ihrer Kinder für TV, Playsi's & Co.

Aber es liegt in der Verantwortung der Eltern.

Alle Diskussionen in diesem Forum zum Wechselmodell erwarten gegenseitges Vertrauen, Kommunikationsbereitschaft und Absprachen. Wenn ich ein WM wünsche, dann kläre ich diese Fragen doch mit dem anderen Elternteil. Wenn der TO der Meinung ist, dass seine Tochter nicht selbstständig genug ist kann er ja anbieten sie in dieser Zeit zu sich zu holen und die Betreuung organisieren. Das jedenfalls würde ich machen. Zeit mit den Kindern zu verbringen ist schön. Auch wenn es nur nach Feierabend ist und ich morgens, noch schlaftrunken das Frühstück richten würde.

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2016 10:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

ich hatte nirgendwo gelesen, dass die KM 7 Tage jeweils 24 Stunden außer Haus ist und das Kind sich selbst überlässt. Sie geht schlicht und einfach arbeiten und das Kind ist dadurch ein paar Stunden alleine. Es ist auch kein Kleinkind mehr. Das sollte also machbar sein.

Natürlich kann der Vater anbieten, dass Kind morgens zu holen und der Mutter nach Ende deren Arbeitszeit wieder zu bringen. Funktioniert aber nur dann, wenn er selbst in dieser Zeit nicht auch arbeiten muss.

Nur noch als kleine Anmerkung. Als die Ex meines Mannes die damals 13-jährige fast 2 Wochen auch übe Nacht alleine lies, weil die kleinere in der Klinik war wandte er sich an das JA. Die Mutter wollte nämlich auch nicht, dass das Kind in dieser Zeit zu uns gekommen wäre, obwohl wir nicht weit weggewohnt haben und sie auch von usn aus zur Schule gekommen wäre. Antwort des JA war, dass man in dem Alter ein Kind auch über nacht alleine lassen könne, die Mutter würde ja einmal am Tag vorbeischauen und ihr was kochen und nach den Hausis gucken. Im übrigen könnte Kind ja nachts bei Papa anrufen, wenn was wäre, er würde ja mit dem Auto nur knapp 10 Minuten zu ihr brauchen. Im Umkehrschluß heisst das für mich, dass wohl tagsüber, zumal Mama arbeiten geht, wohl kein Problem sein wird


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2016 11:41
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

klar ist es möglich ein 12 jähriges Kind stundenweise alleine zu lassen. Aber als Kind wollte ich das nicht und meine Kinder wollten das auch nicht. Sprechen berechtigte Gründe dafür ist es sicher machbar. Tgl. eine Zeitspanne von 9 h (ArbZeit + 1H Pause) + Fahrtzeit zu überbrücken ist schon lang. Ist sicher auch machbar. Aber ich bin mir sicher, dass 12 jährige über 9 oder 10 h und über 5 Tage nicht völlig alleine sein wollen und ihre Freiheit in ihrem Sinne nutzen. Und wie sie sich die Langeweile vertreiben weiß man eben nicht immer.

Wenmn ich es richtig verstehe war deine 13 jährige Stieftochter nicht alleine zu Hause. Du warst ja unmittelbar greifbar und ihr Vater mobil und wäre in spätestens 15 min vor Ort gewesen.

Welche Verhältnisse hier vorliegen weiß ich nicht. Ich will auch nicht mutmaßen welche Rahmenbedingungen gegeben sind. Das sollte der TO genau beschreiben. Und wieso der TO, wenn er das dann Kind in der Abwesenheit der KM betreut, zurückbringen muss erschließt sich mir nicht. Wenn es das Kind will, warum nicht? Aber schimmert hier wieder der Unterhalt durch? Traurig immer wieder und wieder dieses Geldthema.

Wichtiger ist festzustellen, dass diese Diskussion zwischen den Eltern offen und verantwortungsvoll geführt werden muss und immer mit dem Blick auf das Kindeswohl und nicht auf Eitelkeiten oder wie ich andere über den Tisch ziehen kann.
 
LG


AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2016 12:37




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenmn ich es richtig verstehe war deine 13 jährige Stieftochter nicht alleine zu Hause. Du warst ja unmittelbar greifbar und ihr Vater mobil und wäre in spätestens 15 min vor Ort gewesen.

Natürlich war sie alleine zuhause. Morgens hat Mama mal kurz angerufen, ob sie schon auf und schulfertig ist. Nachmittags war Mama dann mal kurz da und hat was zu Essen gemacht und sich die Hausaufgaben angeschaut. Danach war sie ab Spätnachmittag und die Nacht über alleine.

Ich war nicht unmittelbar greifbar. Wir wohnten einen Ort weiter und die Busverbindung beläuft sich auf einmal die Stunde. Ja, mit dem Auto braucht man 15 min Fahrt. Nachts wäre dann noch aufwachen, anziehen, losfahren dazugekommen 😉

Aber das Kind hat es überlebt. Hat halt abends mit Papa telefoniert, wenn es Angst hatte. Aber zu uns durfte sie nach dem Willen von Mama nicht und das JA hat nur mit den Schultern gezuckt 😉

Und wieso der TO, wenn er das dann Kind in der Abwesenheit der KM betreut, zurückbringen muss erschließt sich mir nicht. Wenn es das Kind will, warum nicht? Aber schimmert hier wieder der Unterhalt durch? Traurig immer wieder und wieder dieses Geldthema.

Das hat doch nix mit Unterhalt zu tun. Es wird ein WM gelebt. Diesmal muss die Mutter eben in ihrer Ferienhälfte arbeiten (ich gehe davon aus, dass auch der TO arbeiten muss und sich für "seine" Ferienwoche freigenommen hatte). Warum soll dann das Kind komplett beim Vater bleiben müssen und so gar keine Zeit mit der Mutter verbringen dürfen, nur weil der Vater der Ansicht ist ,dass es nicht alleine bleiben darf/kann/soll. Das Kind hat die Abende, wenn die Mutter von der Arbeit zurück ist, ja mit der Mutter (so läuft es wahrscheinlich auf beiden Seiten ja auch, wenn Schule und Arbeit angesagt ist). Ob sie dann tagsüber alleine ist doer der Vater sie betreut (sofern er nicht selbst arbeitet) dürfte da weniger ins Gewicht fallen.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2016 14:55
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

dann habt ihr das gut hinbekommen bzw. der Vater damals. Gratuliere.

Der TO muss das Kind werde in dieser Hälfte betreuen oder zwingend über Nacht bei sich behalten. Es sollte so geregelt werden wie es für alle am Günstigsten und am leichtesten durchführbar ist.

Ich denke, dass gegenseitige Anschuldigungen / Unterstellungen oder Vorwürfe die erste Stufe einer Eskalation sind. Offene Aussprachen sind schwer und bedürfen einiger Toleranz sind aber der Weg für ein gemeinsames Verständnis. Also, wird im Kontext eines Vorwurfes bei Dritten gefragt bin ich von Natur aus Vorsichtig.

Und nicht zuletzt beschreibst du selbst über eine Missgunst zwischen der Ex deines Mannes und dir, zumindest eine Angst die eine wirklich gute Betreuung, die ihr gerne gewählt hättet anstatt das Kind alleine zu lassen, verhinderte.

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2016 15:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und nicht zuletzt beschreibst du selbst über eine Missgunst zwischen der Ex deines Mannes und dir, zumindest eine Angst die eine wirklich gute Betreuung, die ihr gerne gewählt hättet anstatt das Kind alleine zu lassen, verhinderte.

Wie kommst du da drauf? Die Mutter wollte nicht, dass das Kind in der Zeit wo die Kleine in der Klinik ist zu uns kommt. Das hat nichts mit mir zu tun. Die Mutter hatte und hat ein Problem damit, dass der Vater sich kümmert, weil sie das als Einmischung sieht. Warum auch immer. Wir sind übrigens alle gemeinsam in der Klinik einen Kaffe trinken gegangen und auch ein paar Jahre später war eine "gemeinsame" Feier nicht das Problem. Ich habe mit der Ex kein Problem, sie mit mir auch nicht (Freundinnen werden wir aber sicher auch nicht). Das Problem bsteht eher in der "Mißgunst", dass Papa auch einen Anteil an Erziehung haben könnte


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2016 15:51
(@psoidonuem)
Registriert

Eine 12-jährige, der man sagt, man nimmt sich Urlaub um auf sie aufzupassen würde sich zu Recht fragen ob man noch alle Tassen im Schrank hat. Bin da völlig bei LBM. Die Zeit, die sie nicht zu Hause im Bett und/ oder Schlafanzug rumgammeln, gammeln sie bei Freunden rum. Und genau dafür sind die Ferien da.


AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2016 13:16
(@blackpearl)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten.
Zum einen ist so, dass ich meinen Urlaub extra so lege, dass ich in den Schulferien für die Tochter da bin und wir etwas zusammen unternehmen. Ferien sind doch dafür da. Ich finde auch, das Kind kann ´mal eine Woche sich alleine beschäftigen. Wenn ich das aber so machen würde, wie meine ex-Frau und unabgesprochen meine Hälfte der Ferien arbeiten gehen würde, würde das dazu führen, dass die Tochter zwei Wochen lang während der Herbstferien weitgehend auf sich alleine gestellt ist. Finde ich nicht o.k. Meine ex-Frau spricht das nicht mit mir ab bzw. wir haben die Betreuung abgesprochen und auf einmal erfahre ich durch whats app von meiner Tochter, dass die Mama die ganze Woche gar nicht da ist.
Meine ex-Frau sieht das alles wg. Essen, Kleidung, Körperpflege und Schule auch wesentlich lockerer als ich, wobei ich selbst kein Spießer bin. Und ich akzeptiere, dass es unterschiedliche Erziehungsmodelle gibt. Meine ex-Frau sieht das m.E. aber etwas zu locker, vielleicht auch, weil ich in der Nähe wohne und immer für die Tochter da bin.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2016 01:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke, du solltest einfach akzeptieren, dass jeder in der ihm zugeteilten Zeit das tut, was er für richtig hält. Eine Meinung kann man haben, die muss der Andere nicht teilen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2016 09:21
(@blackpearl)
Schon was gesagt Registriert

Im Moment sieht die Situation so aus, dass die Tochter fest bei mir ist, seit ca. 3 Wochen, weil die ex-Frau gesundheitliche, psychische Probleme hat. Eigentlich sollte sie in Kur sein, hat ihre Kur aber vorzeitig abgebrochen und ist derzeit krank geschrieben.
Vorgestern hat die Tochter die Mutter besucht, wollte da übernachten und es war ein Desaster: Der ex-Frau ging es schlecht, sie hat den Krankenwagen gerufen, war in zwei Krankenhäusern, hat Medikamente bekommen und die Tochter die ganze Zeit mit unterwegs und teilweise mit dabei von 1 Uhr bis 4 Uhr nachts. Die ex-Frau macht mir Vorwürfe, ich hätte die Tochter nicht zu ihr lassen dürfen, ihr ist das alles zuviel.
Zumindest haben wir jetzt momentan einen Stand, dass sie offen sagt, dass sie mit der Betreuung der Tochter überfordert ist, Übernachtung keinesfalls möglich ist sondern maximal 2 Stunden Besuch am Nachmittag nach Absprache; bis auf weiteres und mindestens für diese und die nächste Woche. Das ist schonmal gut, dass da jetzt Klarheit besteht.
Die ex-Frau schätzt ihre gesundheitliche, psychische Situation falsch ein: Ich habe sie heute im Telefonat mehrfach gebeten, dringend zu ihrem Psychiater zu gehen und ehrlich zu sagen, wie es ihr geht. Ob sie es macht und ob sie es rechtzeitig macht, weiß ich nicht und kann ich nicht beeinflussen.
Die Tochter versteht die Situation nicht ganz. Ich schrecke auch davor zurück, ihr klipp und klar zu sagen: Die Mama will dich im Moment nicht (sehen). Ich habe mehrere Gespräche mit der Tochter geführt und ihr erklärt, dass es der Mama im Moment nicht gut geht und sie sich nicht um sie kümmern kann. Und dass die Mama Zeit für sich alleine braucht und wir ihr im Moment auch nicht helfen können und dass die Mama vielleicht auch wieder ins Krankenhaus muss (sie war vor 10 Jahren mehrfach in der Psychiatrie für Wochen, da hat die Tochter aber kaum eine Erinnerung dran).

Ich weiß im Moment nicht, wie es weitergehen soll. Klar, die Tochter ist erstmal weiter bei mir und das ist gut. Ich habe aber Angst, dass wenn meine Tochter wieder bei der ex-Frau ist, dass dann etwas Schlimmes passieren könnte. Die Nummer mit dem Krankenwagen vorgestern Nacht war ja noch relativ harmlos.
Ich kann meine rechtliche Situation auch schwer einschätzen: In der Trennung und im Streit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe ich das Jugendamt extra eingeschaltet wg. der psychischen Krankheit der Mutter und bin quasi kläglich gescheitert. Ich kann auch aktuell gar nichts beweisen.
Vielleicht sollte ich mich doch ans Jugendamt wenden. Zu verlieren habe ich ja nichts. Im Moment ist es so, dass ich nicht ruhig schlafen könnte, wenn die Tochter wieder bei der Mutter übernachten würde und ich bekomme keine Auskunft von den Ärzten wg. ärztlicher Schweigepflicht.

Ist alles ziemlich kompliziert, wenn jemand ´ne Idee hat, dann bitte gerne her damit und schonmal Danke vorab.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2016 00:23
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Oje, das liest sich gar nicht gut  ;(

Aber: Im Moment gibt es doch gar keine potenzielle Gefährdung , da offensichtlich die KM ja selbst erkennt, dass sie das Kind nicht betreuen kann. Wo ist denn das Problem? Hast Du Anzeichen, dass sich das von jetzt auf gleich ändert und das KM es dann wird durchsetzen wollen, auch wenn sie nicht  medikamentös eingestellt ist?

Der Tochter solltest Du in der Tat erklären, dass KM sie nicht betreuen KANN, weil sie krank ist. Ich würde nicht davon reden, dass KM sie nicht sehen WILL!

Du willst (wiederholt) das JA einschalten. Und das, obwohl Du ja schon mal kläglich gescheitert bist, wie Du selbst schreibst. Ich kann nicht erkennen, was das JA tun soll. Aber wenn Du Dich besser fühlst, kannst Du natürlich mal hingehen. Aber dann nicht enttäuscht sein

toto


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2016 07:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das ist wirklich keine schöne Situation. Was ich aber nicht verstehe ist warum Du Dich mit der KM streitest, wenn es doch Konsens ist, dass die Tochter bei Dir bleibt.
Weder das JA noch Du können der KM vorschreiben zum Psychiater zu gehen, dass sie ihre Situation falsch einschätzt kann ich aus der Darstellung nicht entnehmen. Schliesslich hat sie Dir gesagt, dass sie sich nicht kümmern kann und sie hat den Krankenwagen/Notarzt gerufen!
Sollte das JA auf eine Kindswohlgefährdung erkennen, dann wäre der normale Weg, dass die Tochter aus der Familie genommen wird. Willst Du das?

Es wäre doch viel vernünftiger sich (schriftlich) darauf zu einigen, dass die Tochter bis auf weiteres bei Dir lebt und keine Unterhaltszahlungen an die KM erfolgen. Die Unterhaltsfrage wird wegen der Krankheit der KM sowieso nicht einfach sein. Mit 12 ist die Tochter auch nicht mehr so klein, dass sie das alles nicht nachvollziehen kann.

Was ist Dein Ziel? Das die KM mit der Tochter keinen Umgang mehr hat? Das halte ich für nicht anstrebenswert. Die Tochter sollte aber ihren Lebensmittelpunkt bei Dir haben und der Umgang vom gesundheitlichen Zustand der KM abhängig gemacht werden.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2016 12:12
(@blackpearl)
Schon was gesagt Registriert

Also, Unterhaltszahlungen gibt es nicht mehr. Wir haben ja Wechselmodell. Da gibt es keine Unterhaltszahlungen.

Umgang will ich auch nicht verhindern, ganz im Gegenteil, jedenfalls wenn die Mutter fit ist.

Kindswohlgefährdung liegt halt schon irgendwie vor, wenn das Kind anstatt das es normal schlafen kann die halbe Nacht unterwegs ist. Ich kann halt nicht einschätzen, ob das jetzt quasi einmalig Pech war oder ob meine ex-Frau so instabil ist, dass das jederzeit wieder passieren kann.

So lange meine Tochter bei mir ist, ist sie in Sicherheit. Irgendwann wird meine ex-Frau sie wieder bei sich haben wollen.
Und welche Alternative zum JA gibt es denn? Anwalt und alleiniges Sorgerecht beantragen? Dafür ist es noch zu früh.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2016 02:31




Seite 1 / 2