Hallo zusammen,
ich habe mal folgende Frage an die Runde.
Zunächst mal meine Situation:
Meine Tochter ist 7 Jahre alt, es besteht geteiltes Sorgetecht und in 2013 wurde
eine gerichtliche Umgangsveteinbarung getroffen.
Umgang: Freitag 15.00 - Sonntag 19.00 Uhr und nach einem halben Jahr eine Etwriterung auf Montag in den Kindergarten.
Im Laufe der Zeit hat sich der Umgang aufgrund meiner beruflichen Situation von Freitag 18.00 Uhr bis Montag eingependelt. Das lief so die letzten 2 Jahre. Im Sommer diesen Jahres habe ich meinen Job gewechselt und hatte 2 Monate frei, in der ich meine Tochter schon immer Freitags von der Schule abgeholt, was der KM gut gepasst hat weil sie Freitags nicht arbeitet und daher ein langes WE hat. Seit Juli habe ich einen neuen Jod, und kann meine Tochter erst Freitags gegen 19.00 Uhr abholen. Das gefällt der KM aber nicht und sie erpresst mich jetzt dahingehend, dass ich meine Tochter entweder am Freitag um 14.00 Uhr von der Schule abhole oder sie überhaupt nicht bekomme. Und das obwohl dieses Modell bereits seit über 2 Jahren gelebt wurde. Ich habe jetzt das JA eingeschaltet und um Hilfe gebeten. Der Dame habe ich auch den ganzen Schriftverkehr geschickt und gebeten hier doch zu helfen, da meine Tochter sehr an mir hängt und unter der Situation leidet. Es gibt jetzt einen gemeinsamen Termin mit der KM der aber nichts bringen wird weil sie seit Kahren nur auf Konfrontation aus ist.
Jetzt meine Frage. Mir wird der Umgang nun schon seit 6 Wochen komplett verweigert, also schon das 3. Wochenende. Mittlerweile seht die KM meine Tochter würde mich nicht sehen wollen.
Ich habe aber doch einen Titel, aus dem Urteil von 2013. zwar sind die Zeiten nicht mehr aktuell, aber kann ich damit irgend etwas unternehmen. Ich habe gelesen, man kann den Umgang durchsetzten und zur Not Ordnungsgelder verhängen lassen, wenn ein gerichtlicher Titel vorliegt. Es kann doch nicht sein das die KM einfach den Umgang komplett verweigern kann. Ich will jetzt nicht schon wieder auf Umgang klagen. Es kann doch nicht sein das ich jedes Mal Venen sich die Zeiten aus beruflichen Gründen ändern ich wieder vor Gericht ziehen muss. Ich muss das ja auch alles bezahlen.
Ich wäre sehr dankbar für eure Tips.
Vielen Dank
Moin So,
willkommen hier.
Grundsätzlich gilt: Umgang und Geld nicht vermischen. Das bringt nur böses Blut und in der Praxis gar nichts.
Wie so oft bei kritischen Umgangssituationen gilt es, sich an die vom Gericht vorgegeben Zeiten zu halten. Es gibt ja einen Grund, warum die Kommunikation bei Euch nicht passt. Vernünftige Elternteile würden dies in einem 5 Minuten Telefongespräch klären, Kompensation für die Mehrleistung der KM anbieten (Betreuung bis 19:00 Uhr) und dann wäre die Sache gegessen.
Alternativ wäre es sinnvoll, wenn Du mit Deinem Arbeitgeber reden könntest, ob nicht doch für Dich ein vorzeitiger Dienstschluss zur Abholung der Tochter möglich sein könnte. Oder vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, dass die Oma / Opa das Kind von der Schule abholen könnte und bis 19:00 Uhr betreuuen könnte.
Als nächster Schritt ist das JA Gespräch richtig und wichtig. Hier sollte auch angesprochen werden, dass der Umgang jetzt komplett verweigert wurde - was nicht geht. Sollte es zu keinem Ergebnis kommen, gehst Du zum zuständigen FamGericht und lässt Dir in der Antragsstelle bei der Formulierung eines Antrags helfen. Hier kannst Du die Probleme noch mal schildern und Bezug nehmen auf Eure gerichtliche Umgangsvereinbarung. Das kostet auch erstmal nichts. Falls Du mehr Hilfe benötigst, ist der Gang zum guten Anwalt für FamRecht natürlich zu empfehlen. Gruß Ingo
Hallo SoSad,
was ich noch nicht so recht verstehe, bzw. nicht so recht einordnen kann:
Im Sommer diesen Jahres habe ich meinen Job gewechselt und hatte 2 Monate frei, in der ich meine Tochter schon immer Freitags von der Schule abgeholt, was der KM gut gepasst hat weil sie Freitags nicht arbeitet und daher ein langes WE hat.
Also, auf der einen Seite fand sie es offenbar durchaus angenehm, ein langes kinderfreies Wochenende zu haben - und auf der anderen Seite, als Reaktion darauf, dass sie jetzt kein langes kinderfreies Wochenende mehr haben soll, beharrt sie darauf, dass sie selbst überhaupt kein kinderfreies Wochenende mehr hat?!?
Mir ist schon klar, dass du nicht in den Kopf deiner Ex hineinschauen kannst, aber diese Reaktion erscheint mir dermaßen wirr und unlogisch, dass da m.E. irgendetwas anderes im Busch sein muss - vielleicht war diese 19-Uhr-Geschichte gar nicht der Grund, sondern "nur" ein höchst willkommener Anlass für sie, jetzt endlich mal die Folterwerkzeuge auszupacken.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
also der einzige Grund warum sie es macht ist die Hoffnung das ich "einknicke". Es macht ihr natürlich auch Spaß mich zu ärgern. Und wirr trifft es bei den Aktionen ganz gut. War ja nicht die erste Aktion, aber diesmal ist es eben unerträglich weil sie einfach den Umgang komplett verweigert. Ich glaube ich komm nicht drumrum den Umgang mit den neuen Zeiten beim Familiengericht zu beantragen, da wie ich das verstehe die Umgangsvereinbarung ja wirkungslos ist. Ich schaue jetzt mal wie der Termin beim JA läuft.
P.S. Es besteht leider keinerlei Möglichkeit mit der KM normal zu sprechen, daher wird es auch keine Einigung Außergerichtlich geben können.
Lg
SoSad
Servus SoSad!
Ich gehe davon aus, dass der damalige Umgangsbeschluss durch Dich beantragt und durchgeboxt wurde.
Insofern liegt es in meinen Augen auch an Dir, für dessen Einhaltung zu sorgen; sprich: DU solltest Dir evtl. was einfallen lassen, wie Dur es gebacken bekommst, die festgelegten Abhol- und Bringzeiten einzuhalten (siehe Ingos Vorschlag).
Erst wenn das passiert ist, kannst Du eine Einhaltung von beiden Seiten fordern...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi SoSad,
eine gerichtliche Umgangsvereinbarung ist ein (theoretisch) vollstreckbarer Titel, der konkret regelt, wann Du Umgang mit Deiner Tochter hat. Leider hast Du Dich zuerst an den Beschluss nicht gehalten, da Du die vorgeschriebenen Abholzeiten ignoriert hast. Es spielt jetzt auch erstmal keine Rolle, warum und ob ihr das anders geregelt habt. Ich frage mich immer, warum man vor Gericht geht, wenn man anschließend wieder mit der Ex (mit der man sich ja vorher nicht einigen konnte) anfängt, abweichende Regelungen zu besprechen.
Ich beurteile das jetzt ausschließlich aus dem Blickwinkel der Vollstreckbarkeit, d.h. Ordnungsgeld. Und da wird als erstes die Ex argumentieren, dass Du noch nie die vorgeschriebenen Umgangszeiten eingehalten hast, dass Du das Kind nur nach Gusto abholst und sie dauernd ihr Wochenende umorganisieren muss etc. Wenn Du dann einer (wahrscheinlich) Richterin damit kommst, dass Du aus beruflichen Gründen Dein Kind nicht früher abholen kannst, dann wird dir mit Sicherheit entgegengehalten, dass das jede berufstätige Mutter auch hinkriegen muss. Es ist natürlich ok wenn ihr das abweichend einvernehmlich vereinbart, nur die Vollstreckbarkeit ist dann dahin, wenn von beiden Seiten der Beschluss ignoriert wird.
Du kannst vor dem JA argumentieren, dass der gelebte und einvernehmlich geregelte Umgang de facto den Umgangsbeschluss erweitert und es ja auch Sinn ist, dass die Eltern sich ohne Dritte Hilfe organisieren, nur es ist das Problem, wenn sie sagt "Nö" Du kriegst das Kind nicht, bist Du wieder bei Gericht usw. Und selbst wenn Du die JA Mitarbeiter überzeugst, können sie nichts beschließen, sondern nur mit Deiner Ex reden.
Als erste Maßnahme, um Dein Kind zu sehen, kann ich Dir nur raten- wie schon andere User auch - Deine Arbeit so zu organisieren, dass Du die Umgangszeiten einhälst und die KM aufforderst, den Beschluss einzuhalten. Tut sie das nicht, hast du bessere Karten bei eine Antrag auf Ordnungsgeld. Dann muss sie sich rechtfertigen, warum sie das Kind nicht rausgibt. Wenn ich dich aber recht verstehe, würdest du auch dein Kind bekommen, wenn Du es wie im Beschluss vorgesehen abholst, oder?
LG,
Mux
Hallo Mux,
danke für Deine Einschätzung. Sicherlich ist und wäre es gut wenn ich die Möglichkeit hätte meine Tochter am Freitag früher zu holen. Das habe ich in der Zeit in der Möglich war ja aiuch gemacht. Defactop kann ich es aber leider weder beruflich noch organisatorisch (Großeltern) darstellen. Es ging in der Diskussion mit der Kindsmutter ja auich nicht mehr um die Ürsrüungliche Regelung, die ja Freitag 15.00 Uhr Als abholzeit vorgesehen hat, sondern die KM möchte, dass ich die Kleine am Freitag um 14.00 Uhr von der Schule abhole. Das ist auch nicht in der ursprünglichen Umgangsregelung so vorgesehen. Aber sie schreibt wenn ich meine Tochter nicht um 14.00 Uhr (nicht 15.00 Uhr) von der Schule abhole, dann bekomme ich sie gar nicht. An diesem Wochenende (auch mein eigentliches Wochenende) sagte sie gar nichts mehr vor der Zeit, sondern nur das meine Tochter mich nicht sehen wolle. Sicherlich wäre es besser, wenn ich mich grundsätzlich an die ursprüngliche Vereinbarung halten könnte, aber die wird ja wie bereits geschildert sein über 2 Jahren anders gelebt. Mein Punkt ist ja nicht, eine abgeänderte Form zu beantragen, das muss ich ja ohnehin machen, sondern die Tatsache, dass mir der Umgang aus besagten Gründen (NICHT basierend aus der Umgangsverereinbarung) komplett gestrichen wird! Und das verstehe ich nicht das dies möglich ist, ohne das ich mich in irgend einer Art und weise wehren kann.
Lg
SoSad
Hallo SoSad,
kannst Du bitte die entsprechende Passage des Beschlusses hier wortwörtlich einstellen? Wenn z.B. drin steht, dass der Vater die Tochter von der KITA am Freitag um 15:00 Uhr abzuholen hat, Deine Tochter aber jetzt zur Schule geht und diese um 14:00 Uhr zu Ende ist, kann sie sich meiner Meinung darauf berufen, dass dies im Sinne des Beschlusses ist. Was natürlich nicht geht, ist das komplette Aussetzen des Umgangs.
LG,
Mux
