Was tun, wenn das U...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Was tun, wenn das Umgangs-/ Besuchsrecht verweigert wird?

Seite 1 / 2
 
(@needmygirl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin schon seit einigen Monaten hier angemeldet und habe so sehr gehofft, dass ich nicht in die Lage komme, hier um Eure Hilfe bitten zu müssen. Nun ist aber doch so weit..........

Meine Tochter ist fast 5 Monate alt und lebt bei Ihrer Mutter. Heute soll ich sie laut Plan (von uns in Übereinstimmung abgemacht) um 12 Uhr abholen und darf sie dann bis halb 7 bei mir haben.

Die KM hat nun gestern, nachdem meine Tochter drei Stunden bei mir war, angekündigt, dass sie sich nicht mehr an unsere Abmachungen halten wird. Ich bräuchte also gar nicht erst kommen, um unser Kind abzuholen. Sie meint, das Kind würde nicht leiden, weil es noch so klein ist und sie würde mich auch schnell vergessen. Ich müsse warten bis Dienstag, da die Gerichte ja nicht offen sind und müsste mir dort mein Recht auf Umgang erstreiten. Und dann würde ich sie nur alle zwei Wochen für wenige Stunden sehen - und zwar unter Beobachtung von ihr oder einer anderen Person.

WAS SOLL ICH MACHEN?

Ich liebe meine Tochter so wahnsinnig...........ich werde trotzdem versuchen, sie um 12 abzuholen. Aber was muss ich tun, wenn sie sich weigert? Wir haben doch eine Abmachung...........

;( ;( ;(

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2010 11:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo NeedmyGirl,

normalerweise wird hier ein Umgangsdreisprung vorgeschlagen.

1. Einigung mit der Mutter. Wenn das nicht klappt
2. Termin beim Jugendamt machen, die sollen vermitteln. Wenn das nicht klappt
3. Umgangsklage einreichen.

Betreuter Umgang ist nicht ungewöhnlich, aber unnötig. Lass Dich also nicht darauf ein, wenn es nicht gerichtlich angeordnet wird. Du bist ja kein Unmensch, sondern Vater und kannst mit einem Kind umgehen und es versorgen. Punkt. Auch die Mutter musste das beim ersten Kind lernen und ihr ist die Fähigkeit nicht gottgegeben.

Seid ihr verheiratet? Besteht GSR?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2010 11:38
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo NeedmyGirl,
ich denke das sie die Abmachung nun nicht mehr einhalten wird siehe ihre Aüßerung "das eure Tochter dich ja schnell vergessen würde " Gehe nach Ostern am besten geleich zum JA und bitte um Hilfe. Einen RA wäre auch anzuraten denn man kann schon draus lesen wohin das führen soll .Zusammengefasst du sollst kein Umgang mehr bekommen
Gruß OSR

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2010 11:41
(@needmygirl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

danke für Deine Antwort.

Umgangsdreisprung hört sich sehr komisch an und bezieht sich wohl auf diese drei Schritte.

Den ersten kann ich wohl direkt knicken.
Der zweite wird doch bestimmt lange dauern, bis man einen Termin hat.......oder?
Und eine Umgangsklage ist das, was man beim Familiengericht einreichen muss, wenn es wirklich dringend ist, oder? Oder ist das noch etwas anderes?

Nein, wir sind nicht verheiratet. Ich stecke noch in der Scheidung von meinem letzten Partner.

Ich habe auch kein Sorgerecht, weil sie es mir nicht geben will, obwohl schon mehrfach versprochen. Immerhin habe ich die Vaterschaftsanerkennung durchsetzen können, wobei "durchsetzen" sicher das falsche Wort ist.

Was ist GSR?

Betreuter Umgang ist völliger Blödsinn, aber das wäre mir auch total egal, solange ich meine Tochter sehen kann. Ich war gerade eine Woche mit meinem kleinen Mädchen im Krankenhaus - Tag und Nacht, mehrfache Blutabnahmen, habe sie immer getröstet und ihr beigestanden - wenn ich nicht mit meinem Kind umgehen kann, wer dann?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2010 12:13
(@needmygirl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo OSR,

danke für Deine Antwort - auch wenn sie mich nicht gerade glücklich stimmt.........

Worauf wird es denn hinauslaufen, wenn ich mir den Umgang erstreiten muss? Wirklich nur bei wenigen Stunden alle zwei Wochen?

Ich gehe echt kaputt..........

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2010 12:15
(@needmygirl)
Schon was gesagt Registriert

Wenn ich meine Tochter um 12 nicht bekomme, hat es dann irgendeinen Sinn, dass ich die Polizei anrufe?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2010 12:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, wenn Du kein vollstreckbares Umgangsurteil hast, nicht. GSR = gemeinsames Sorgerecht. Das hattest Du ja schon beantwortet.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2010 12:23
(@needmygirl)
Schon was gesagt Registriert

Das heisst, dass ich einfach nichts tun kann..............????????????? Jetzt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2010 12:25
(@stevepj)
Schon was gesagt Registriert

Hallo NeedMyGirl,

ich denke nicht. Auch wenn es Dir schwer fällt: versuche die Ruhe zu bewahren und gehe nach dem "Umgangsdreisprung" vor.
Gab es einen Vorfall, der das Verhalten der KM erklären könnte? So mir nix dir nix kündigt man doch (normalerweise) keine Abmachung auf, an die man sich vorher gehalten hat.

Kopf hoch!
Steve

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2010 12:26
(@needmygirl)
Schon was gesagt Registriert

Wir sind seit dem 21. Januar getrennt.

Da ich mit meiner Ex-Frau noch einiges zu klären hatte, bin ich seither zweimal zu ihr gefahren. Das habe ich der KM nicht erzählt. Warum auch, schließlich sind wir nicht mehr zusammen.

Und da sie mich explizit gefragt hat, ob ich bei meiner Ex-Frau war seither, habe ich ihr die Wahrheit gesagt. Sie vermutet nun natürlich, was ich gar nicht schreiben brauche und was auch nicht stimmt.

Ihr Ziel ist es, mich zu verletzen. Das habe ich auch in mannigfacher Weise als Beweise in Form von SMS.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2010 12:32




(@needmygirl)
Schon was gesagt Registriert

Warum kann ich denn keine privaten Mitteilungen lesen oder schreiben?!?!?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2010 12:34
(@stevepj)
Schon was gesagt Registriert

Hm,

das klingt danach, dass die KM mit Eurer Trennung nicht klarkommt. Ist ja noch nicht lange her.
Ohne mehr über Deine Geschichte zu wissen, ist es schwer, was anderes als pauschale Anregungen zu geben.

Gruss
Steve

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2010 12:53
(@needmygirl)
Schon was gesagt Registriert

Ich würde gerne mehr Details schreiben, aber es ist mir hier ein wenig zu öffentlich.

Gab es hier nicht irgendwo auch einen geschützten Bereich?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2010 12:57
(@Umgangsvater)

Ein Termin beim Jugendamt kann schnell organisiert werden, insbesondere wenn es um den Umgang geht. Da würde ich jetzt auch schnellstens handeln, bevor sie eine Entfremdung behaupten kann und du die Kleine nicht mehr mitnehmen kannst. Wenn es beim Jugendamt nicht klappt, würde ich auch schnell den Umgang einklagen und nicht lange warten. Jedes Warten erschwert dir nur alles.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2010 13:04
(@needmygirl)
Schon was gesagt Registriert

Danke, Umgangsvater!

Warten kann ich sowieso nicht. Ich vermisse die Kleine ja schon nach wenigen Stunden, wenn ich nicht bei ihr sein kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2010 13:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn Du in den geschützten Bereich willst, dann musst Du Dich bitte an DeepThought wenden. PN solltest Du eigentlich verschicken können.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2010 13:16
(@needmygirl)
Schon was gesagt Registriert

Ich kann leider keine PN versenden.........

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2010 13:24
(@stevepj)
Schon was gesagt Registriert

Hallo NeedMyGirl,

PM sollte über Deine Daten -> Deine privaten Nachrichten -> Messenger funktionieren.

Gruss
Steve

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2010 13:28
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin NeedMyGirl,

deine Lage und die damit verbundene Verzweiflung kann ich gut verstehen. Man hat das Gefühl, die Zeit
rinnt einem davon und das Gefühl der Ohnmacht, abwarten zu müssen, frisst einen auf.

Dennoch, du solltest auf jeden Fall strukturiert vorgehen. Erst noch einmal versuchen mit der KM zu reden,
wenn dies scheitert, dann ab zum JA und um ein Vermittlungsgepräch bitten. Wenn auch dies scheitert, dann
solltest du bei Gericht eine Umgangsklage einreichen.

Das JA könnte man theoretisch auch weglassen, jedoch kannst du dann nachweisen, alles versucht zu haben
(und dies gütlich).

Die Zeit wird für dich niemand beschleunigen können. Wenn du hier in D etwas von einem Amt oder Gericht
möchtest, heisst es anstellen und abwarten. Leider.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2010 15:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich kann leider keine PN versenden.........

Du kannst auch eine e-mail an Joerg.Fiedler(at)vatersein(punkt)de schicken. Das hilft.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2010 18:33




Seite 1 / 2