Hallo in die Runde!
Auch ich möchte kurz die aktuelle Situation meiner Tochter schildern, für die ich als Sprachrohr und Vater fungiere, da sie mit ihren acht Jahren noch zu klein ist, ihre Rechte einzufordern.
Meine Tochter möchte gerne mehr Zeit als die "Papawochenenden" bei mir/uns (meiner Freundin) verbringen.
Kurz zu den vorigen Gegebenheiten:
Ich war mit der Kindsmutter verheiratet, die Trennung erfolgte als unsere Tochter vier Jahre alt war, wir haben nie zusammen gewohnt. Im Laufe des 6ten Lebensjahres kopierte sich die "Störung" der Kindsmutter (was der Trennungsgrund von meiner Seite war) auch auf meine Tochter wider. Diese Gefühlsschwankungen wurde immer präsenter und es wurde immer schwerer dagegen anzuarbeiten, um die Kleine aus diesem Tief herauszuholen. Deulich war nur, das he länger sie bei uns verbrachte, desto geringer wurden die Schwankungen, bis sie gänzlich verschwunden waren (Ferien und verlängerte Wochenenden). Allerdings durch den Wechsel zurück zur Kindsmutter beim kommenden Papawochenende wieder präsenter waren. Auch der Wunsch mit uns mehr zeit zu verleben, ja gänzlich zu "papa" zu ziehen wurde immer stärker.
Ich nahem dies im Februar zum Anlass ein Gespräch mit der Kindsmutter zu führen (wir waren auch vorher im "normalen Dialog) um ihr darzulegen, was sich unsere gemeinsame Tochter wünsche (Wechselmodell). Dies wurde vollständig abgelehnt, als hanebüchen abgetan. Da eine Kommunikation über dieses Thema nicht mehr möglich war, wandte ich mich ans Jugendamt. Hier wurden zwei Einzelgespräche und ein Doppeltermin wahrgenommen und dann anschließend an eine angeschlossene Beratungsstelle der Kirche abgegeben, mit der Begründung das dort eine Art Mediation stattfinden könne. Seit März sind dort monatliche Termine von 45 min Dauer. Leider wurde die Thematik "Wunsch der Tochter" noch nicht wirklich wahrgenommen. Da meine Exfrau psychische Probleme anhängig hat, die auch nie aufgearbeitet wurden, konnte nur der dreiwöchige Urlaub mit meiner Freundin , meiner Tochter und mir ihr besser "verkauft" werden. Die betreuende Psychologin der Kirchengesellschaft erkannte schon, das die drei Wochen Urlaub nicht das Problem bei der Tochter sind, sondern bei meiner Exfrau anhängig sind (die nach meiner Wahrnehmung und Erlebnissen de Vergangenheit nur lebt, weil sie Kinder hat). Trotz meines Ansinnens ist bislang noch keine Befragung meiner Tochter passiert. Durch die Kindsmutter wurde auch nicht, wie mit der Psychologin besprochen, die Gespräche in kindlicher Aufbereitung an meine Tochter weitergegeben. z.B. Wir gehen zu dieser Frau um deinen Wunsch zu besprechen. Von meiner Seite spreche ich mit meiner Tochter über dieses Termin, dies so objektiv es möglich ist. Die letzten drei Termine wurden nun von meiner Exfrau allesamt abgesagt, entgegen jeder Absprache nun auch die anteiligen Herbstferien um drei Tage verkürzt, da unsere Tochter ja noch zu Oma und Opa soll, bevor es dann eine Woche mit der Kindsmutter und dessen Freund in den Dänemarkurlaub geht. Hierbei wurde ich dann belogen, da ich für meine Tochter diese Woche einfordern wollte, es aber ja von unsere Tochter den Wunsch gebe bei Oma und Opa zu sein was dann gestern Abend passieren sollte, allerdings erst heute erfolgte, sodass meine Tochter und ich einen Tag Ferien verloren hatten. (Bei Abholung vom Freund meine Ex fragte meine Tochter ob man jetzt direkt zur Oma fährt, was vom Freund bejaht worden ist. Allerdings fand ich heraus das sie nicht mehr zu den Großeltern fuhr. Meine Ex kann ich zur Absprache eines neuen Termin weder auf Handy noch Festnetz erreichen, um z.B den neuerlichen Termin bei de Beratungsstelle abzusprechen.
Ich könnte noch diverse Andere Aktionen und Erlebnisse hier niederschreiben. leider reicht die ZEit grad nicht aus.
Meine Intention hier zu schreiben?
Vielleicht gibt es Gleichgesinnte die Wege kennen, eigene gegangen sind und mir hier Hilfestellung geben können, was ich noch für meine Tochter tun könne, um ihren Wunsch nachzukommen. Zumindest das Wechselmodell wäre ein angestrebter Erfolg - im Grunde möchte meine Tochter komplett bei uns wohnen, allerdings aus Rücksicht auf ihre Mutter präferiert sie das Wechselmodell. Kindesmund: Da ist Mama sonst böse und traurig!
Danke für Ideen oder Hilfestellungen!
Herzliche Grüße!
Ein Papa
Hallo,
ich denke, dass Du Dich erst einmal sotieren solltest.
Dass niemand eine 8(!)jährige befragt, wo sie denn leben will, entspricht dem Kindswohl! Erst ältere Kinder haben hier ein Mitspracherecht. Die Idee die Hobby-Psycho-Schiene zu fahren, meine Ex hat ne Macke und ich bin ja so toll, bringt auch nichts.
Das, was das JA angeboten (und mehr als Angebote machen und beraten kann das JA nicht) hat, ist eine Möglichkeit, dass Du und Ex Euch auf ein Wechselmodell oder zumindest mehr Umgang einigen könnt.
Offensichtlich hat Deine Ex daran aber kein Interesse und ein Wechselmodell wirst Du nicht einklagen können.
Das Einzige was Du kannst, ist zu versuchen eine Umgangserweiterung einzuklagen, also eine gerichtliche Festlegung des Umgangs, weil ja nichts dagegen spricht, dass es mehr Umgang gibt und die KM den Umgang aktiv zu fördern hat.
VG Susi
Dass niemand eine 8(!)jährige befragt, wo sie denn leben will, entspricht dem Kindswohl! Erst ältere Kinder haben hier ein Mitspracherecht.
Naja, gefragt wurde unser damals 5-jähriges Kind bei Gericht schon. Allerdings wurde gegen dessen "Wunsch" entschieden.
Gruss,
gardo
Servus guidokiel!
Das Einzige was Du kannst, ist zu versuchen eine Umgangserweiterung einzuklagen, also eine gerichtliche Festlegung des Umgangs, weil ja nichts dagegen spricht, dass es mehr Umgang gibt und die KM den Umgang aktiv zu fördern hat.
Ich könnte mir vorstellen, dass KM auch Angst hat, dass bei WM die KU-Zahlungen wegfallen oder sich reduzieren; daher sähe ich die zusätzliche Möglichkeit (bevor Du mehr Umgang einklagen solltest), das WM zu "erkaufen", wenn Du es Dir leisten kannst.
Grüßung
Marco
P.S.
Ich habe das Thema ins Umgangsrecht verschoben, hier ist es besser aufgehoben!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin!
Wie Susi schon schrieb, kannst Du das WM nicht per Gericht nicht einklagen. Ich denke, Du musst versuchen, deine Ex wieder zur Erziehungsberatung zu bewegen. Ich nehme mal, die kirchliche Einrichtung ist die Caritas? Das Problem ist, dass diese Einrichtungen niemals von sich aus Deine Exe zu einem Gespräch einladen, d.h. Deine Ex muss sich von sich aus dort melden.
Hingegen ist das Jugendamt zu derartigen Einladungen sehr wohl berechtigt. Von daher würde ich versuchen, das JA wieder mit uns Boot zu holen indem Du sie bittest, Deine Ex doch bitte wieder zu diesen Gesprächen zu bewegen und einzuladen.
Auch ich war mit Exe bei dererlei Gesprächen, nachdem das Gericht diese angeordnet hatte. Wir hatten uns in den Gesprächen zunächst nur auf einen zusätzlichen Tag in der Woche geeinigt. Mittlerweile praktizieren wir ein WM, was wir aber ganz ohne die Gespräche vereinbart hatten. Insofern rate ich Dir, nicht aufzugeben.
Sofern Du den gerichtlichen Weg beschreitest, wird das Gericht maximal den Standardumgang beschliessen, (vielleicht noch einen zusätzlichen Tag in der Woche) und euch vermutlich zusätzliche Elterngespräche aufbrummen. Dann sitzt Du dort wieder mit dem einzigen Vorteil, dass Deine Exe durch den Gerichtsbeschluss vielleicht etwas mehr Druck verspürt, an den Gesprächen teilzunehmen. Aber auch dann drohen ihr keinerlei Konsequenzen, wenn sie nicht an der EB terilnimmt.
VG
BP
Moin Guido,
persönlich sehe ich Dein Engagement etwas kritisch. Du fixierst Dich sehr stark auf Deine Tochter - was aus meiner Sicht auch nicht in Ordnung ist. Den Umgang gestalten für Kinder dieses Alters die Eltern. Der Umgang scheint relativ ordentlich bei Euch zu laufen. Eine wirkliche Kindswohlgefährdung kann ich bisher nicht entdecken.
Wie Marco schon schrieb würde ich auch schätzen, dass die KM Angst vor dem Wegfall des KU hat. Somit ist die ganze Aktion jetzt verführt. Ab dem 14 Lebensjahr können Kinder auch gerichtsfest entscheiden, wo sie leben möchten.
Denk auch noch mal daran, dass Dich Aktivitäten Deiner Exe, mit wem und warum sie in den Urlaub fährt, in der Regel nichts angehen. Natürlich soll der Umgang geregelt und planbar stattfinden. Darauf solltest Du dich konzentrieren. Gruß Ingo
Moin und Danke für die Gedanken!
Nach der neuerlichen Lesung meines Posts, erkenne ich das ich alles zu schnell runtergetippert habe und daher vielleicht ein anderer Eindruck entstanden ist.
Ich bin weder Hobbypsychologe noch glorifiziere ich meine Tochter. Dieser Eindruck sollte so nicht entstehen 🙂 Auch wie meie ex und mit wem sie ihren Urlaub verbringt ist mir völlig Wumpe. Dieser Eindruck sollte so ebenfalls nicht entstehen.
Fakt ist, das bei meiner ex eine psychologische Erkrankung belegt ist, die sie nach einem aufenthalt in einer Tagesklinik (vor sieben Jahren) nicht über eine ambulante Therapie (wie in den Entlassungspapieren ersichtlich) weiter bearbeitet hatte. Über den genauen Inhalt der Akte wurde ich nie involviert. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um BPS handelt, da die vorgehende Beziehung zu meiner ex so heftigst geprägt war. Ich bin nicht unterwegs um der KM etwas wegzunehmen oder einen Sieg über sie zu erreichen. Es geht mir primär um unser Kind, da ähnliche Verhaltensweisen anhängig sind, denen ich und meine Lebensgefährtin entgegenwirken wollen. Absprachen über das Besuchsrecht wurden vor eine ev. Beratungsstelle getroffen, die vom JA bezahlt werden.
Ich habe den letzten Termin bei der ev. Beratungsstelle allein wahrgenommen und die Beraterin nochmals eine Befragung unserer Tochter nahegelegt, um das WM auf die Bahn zu bringen. Mittlerweile sieht die Mitarbeiterin (Psychologin) dieses ein. Bei einem neuen Termin soll dann die KM darüber informiert werden (lt. JA hat sie gegen die Befragung kein Vetorecht!). Allerdings denke ich, da die KM vor der Befragung massiv manipulieren wird, was ich wohl nicht verhindern kann.
Ich kann Eure Einwände und Anmerkungen nachvollziehen. Allerdings stellt sich mir die Frage wie Ihr handeln würdet wenn Ihr folgende Aussagen seitens eines Kindes hören würdet oder über dritte zugetragen bekommt:
Beim Besuch eines Restaurants mit meiner Lebensgefährtin, deren Onkel und Tante prustete meine Tochter dreimal in die Runde, das meine Lebensgefährtin doch lieber ihre Mutter sein solle. Dies obwohl sie "Fremden" gegenüber sehr verschlossen ist und so etwas sonst noch nie gemacht hatte, in Zukunft wie in der Vergangenheit.
Sie lässt sich Dinge einfallen, damit Mama nicht traurig ist. Als Beispiel: Die KM brüstete sich während der Beratung damit, das die Lütte während des Urlaubs mit Papa und Freundin, jeden Abend im Bett zu ihr gesprochen habe. Lt. Aussage meiner Tochter hat sie ihr das nur erzählt damit Mama nicht traurig ist.
Wahrend des Sommerurlaubs erzählte sie so ganz nebenbei meiner Lebensgefährtin, dass die KM sich oft mit dem Freund streitet wenn sie im Bett ist, die KM dann ins Badezimmer verschwindet, sich einschließt, stark weint und mit den Fäusten gegen die Wand hämmert. O-Ton: Mama denkt ich höre das nicht, aber ich kann das genau hören und habe Angst um Mama!
Die Rückübergaben zur KM sind immer sehr dramatisch udn von vielen Tränen geprägt. Aussagen wie , Papa ich will wieder mit zu Dir oder ich will nicht zur Mama sind immer präsent. Im anderen Fall ist dies nie so, sondern voller Vorfreude und Ansagen wie: Mama geht bitte!
Dies sind nur einige Beispiele, die mich dazu bewegen so zu agieren. Das hat nichts damit zu tun das ich meien Tochter zu sehr in den Vordergrund stelle, sondern damit das ich die Notwendigkeit zum Handeln sehe, um meiner Tochter eine "normale" Kidnheit zu ermöglichen und/oder ggf. beim Erreichen des WM gegen die Einflüsse der Ex entgegenzuwirken.
Seht mir bitte nach, das vielleicht die Chronologie hier nicht immer passig ist - ich tippe es hier schnell runter, daher kann es zu Verwirrungen kommen 🙂
LG in die Runde!
Moin,
Dass niemand eine 8(!)jährige befragt, wo sie denn leben will, entspricht dem Kindswohl! Erst ältere Kinder haben hier ein Mitspracherecht.
Das ist falsch! Kinder können ab drei Jahren zur richterlichen Befragung geladen werden, s. auch Beschluss BvR 3189/09 vom 14.07.2010,
wo es sinngemäß heißt, selbst der Wille eines dreijährigen Kindes sei nicht als unerheblich außen vor zu lassen, sondern in geeigneter Weise
zu erforschen. Mein seinerzeit dreijähriger Sohn wurde z.B. in Umgangssachen geladen.
Ein 8jähriger wird sicherlich in einem ABR-Verfahren geladen und befragt werden. Die Äußerungen werden u.U. auch einen erheblichen Einfluss auf
die Entscheidung haben.
Ich sehe es ähnlich wie @ingo30 und kann Dir nur nahelegen, Deine Tochter nicht weiter in einen Loyalitätskonflikt zu stürzen. Ihr als Eltern seid gefragt,
eine Regelung zu finden, die Eurer Tochter am besten dient. Und das ohne sie zu involvieren. Kinder in diesem Alter wollen spielen und unbeschwert Kontakt
zu beiden Elternteilen haben und nicht Zünglien an der Waage im elterlichen Streit spielen.
Eine Befragung des Kindes durch JA oder anderen Familieneinrichtungen ist sinnfrei. Also lass das bitte. Du kannst einweder einen Antrag auf Umgangsregelung
stellen oder auf ABR. Der ABR-Antrag von Vornerein zum Scheitern verurteilt, kannst Du nicht gerichtsfeste kindeswohlgefährdende Tatsachen vorlegen.
Das WM ist auf Antrag nicht einklagbar, wie andere schon richtig geschrieben haben. Also bleibt noch der Antrag auf Umgangsregelung. Hier wird dann Deine
Tochter voraussichtlich von eine Verfahrensbeiständin befragt werden. Die Aussagen fließen dann in den richterlichen Beschluss / Vergleich ein. Ob hinterher
mehr rauskommt, als Du jetzt schon hast, ist nicht absehbar.
Hör auf krampfhaft nach dem Fehlverhalten Deiner Ex zu suchen, sei Deiner Tochter in Deiner Umgangszeit ein positives Vorbild und denk daran, dass sie beide
Eltern liebt, und versuche die Kommunikation zu Deiner Ex zu verbessern und auf diesem Weg etwas zu erreichen.
LG,
Mux
Vor allem solltest du nicht vergessen, dass auch die Aussagen in Deine Richtung einem Loyalitätskonflikt geschuldet sein können. Es ist gefährlich zu glauben, dass sie der Mutter nur zum Mund redet und euch nichts als die "Wahrheit" verkündet.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."