Verbote der Mutter
 
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Verbote der Mutter

 
(@lola85)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

erstmal zur Situation. Mein Freund hat aus einer ehemaligen Beziehung einen 7 Monate alten Sohn. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Meinem Freund wurde gesagt, dass er das gemeinsame Sorgerecht nur bräucht um bei Ops etc zu unterschreiben dass er einverstanden ist. Da er die Mutter für soweit zurechnungsfähig hielt, hat er das abgelehnt um die Sache nicht zu verkomplizieren.Nun hat sie aber mal wieder eine schwierige Phase. Bisher hat mein Freund den Kleinen zu den Besuchszeiten (jedes WE 1 Tag, jedes zweite WE mit Übernachtung) zu Fuss abgeholt, da der Weg in 10 min zurückzulegen war.
Nun ist sie ans andere Ende der Stadt gezogen, was bedeutet dass man für einmal hin und zurück ca 1:30 unterwegs ist mit öffentlichen Verkehrsmittel.

Da ich finde dass dies zum Einen ein großer Aufwand ist und zum Anderen ja auch von der Zeit mit dem Kleinen abgeht, hatte ich ihm angeboten dass er ihn mit meinem Auto holen kann, natürlich mit Kindersitz.
Das will sie aber nicht. Sie besteht darauf dass er öffentliche Verkehrsmittel benutzt, weil Auto fahren gefährlich ist!! Als er versucht hat sie umzustimmen ist dies in einem Streit eskaliert. Auf die Frage was denn am Autofahren gefährlicher ist hat sie gesagt das würde ihn nichts angehen und wenn sie das so will wird das so gemacht!
Ist das so? Hat sie das Recht ihm vorzuschreiben wie er das Kind abholt??

Weiterhin hat sie ihm auch verboten, dass Freunde von ihm dabei sind wenn er das Kind da hat, und wenn er das Kind seinem Vater oder Opa zeigen will muss sie dabei sein. Da er das nicht möchte, konnten beide den Kleinen bisher noch nicht sehen, da er ja auch nichts falsch machen will.
Aber er findet eben dass sie nicht zum engsten Familien Kreis gehört und will sie deshalb nicht dabei haben wenn sein Opa seinen Urenkel dass erste Mal sieht, weil sie das Kind dann wieder nicht aus der Hand geben wird. Sie sagt dann dass er Angst vor Fremden hat.

Wir sind uns wirklich unsicher ob sie im Recht ist oder ob wir oder eher mein Freund sich von ihr auf der Nase rumtanzen lässt!!

Hat sie das Recht weil sie das Alleinige Sorgerecht hat? Wäre es einfacher für meinen Freund wenn er das Gemeinsame Sorgerecht hätte?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar 🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2012 01:06
(@tabaluga)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Morgen Lola,

Im Allgemeinen geht während des Umganges des nicht sorgeberechtigten Elternteiles die so genannte Alltagssorge auf dieses - in dem Fall Deinen Freund - über. Das bedeutet, daß die Mutter eben nicht vorschreiben kann, was er wie mit seinem Sohn macht. Hab ich bei mir auch durch... Bei Sachverhalten, welche das alleinige Sorgerecht der Mutter betreffen, muss er allerdings sie informieren bzw. die Genehmigung einholen.

Zum Beispiel: der Kleine hat einen Schnupfen, und er geht mit ihm zum Kinderarzt - das darf er auch ohne vorher die Erlaubnis einzuholen (Alltagssorge). Aaaber: der Kleine tut sich ernsthaft weh und müsste operiert werden - das hat alleinig die Mutter zu entscheiden (Sorgerecht). Bei wirklichen Notfällen kann er der OP auch zustimmen, muss Mama aber schnellstmöglichst informieren...

Es könnte später für den Kleinen schwierig werden, wenn die Eltern sich so offensichtlich nicht einig werden....

Google einfach mal nach Alltagssorge, dann wirst Du sehen, was alles dazu gehört.

LG und alles Gute,

Tabaluga

Besiege Eile mit Langsamkeit.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2012 10:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Lola85!
Unabhängig von Tabaluga´s Ausführungen sollte Dein Freund dennoch das gSR beantragen ... vlt. hilft es der KM vor Augen zu halten, dass das gemeinsame Kind in eine Pflegefamilie verbracht werden könnte, wenn sie aus welchen Gründen auch immer (schwereKrankeheit, Todesfall, etc.) ihr SR nicht wahrnehmen kann.
Mir wäre lieber, dass Kind bei meinem Expartner als bei völlig fremden Personen zu wissen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2012 10:38
(@lola85)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

erstmal danke für die Antworten.

@Tabaluga: Das hört sich ja schonmal besser an. Gestern hat er wohl noch mit dem JA telefoniert, die zuständige Mitarbeiterin war aber wohl nicht da und die die er dran hatte meinte die KM hätte das Recht ihm das vorzuschreiben. Mit der Alltagssorge werd ich aber auf jeden Fall mal schauen.
Mein Freund gibt sich wirklich alle Mühe es ihr Recht zu machen, wir halten auch alles genau ein was die Pflege des Kleinen betrifft, also auch Rituale zum Schlafen legen, die Pamperssorte und und und
Aber sie ist nach wie vor sehr gekränkt weil er sich während der Schwangerschaft nicht rund um die Uhr um sie gekümmert hat, weil er nicht wusste ob es sein Kind ist, da sie wohl auch noch was mit anderen Männern hatte. Er wollte sich eben nicht zu sehr in was reinhängen wo er sich nicht sicher sein konnte.

Das traurige ist, dass sie es schafft ihm die Freude daran zu nehmen das Kind zu sehen und es auch in seine Familie mit einzubinden. Ich bin froh dass er sich noch nicht vollständig von ihr vergraulen lassen hat.

@ 82Marco: Das mit dem gSR habe ich ihm auch schon nahe gelegt, will mich da aber auch nicht zu sehr einmischen, weil es schließlich seine Entscheidung sein sollte. Ich denke aber dass das eher schwieriger wird, da die KM nicht sonderlich kooperativ ist (inzwischen darf ich in der Wohnung sein wenn der Kleine da ist;)!!!) Alternativ habe ich ihm aber dringend eine Rechtschutzversicherung nahe gelegt, denn ich denke die wird er irgendwann bestimmt brauchen.

Gruß Lola

Das mit dem gemeinsamen Sorgerecht hab ich ihm auch schon nahegelegt, ebenso wie eine Rechtschutzversicherung...
Ich will ihm da aber auch nicht zu viel reinreden, weil mich das im Grunde nichts angeht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2012 00:30
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo Lola,

Sie besteht darauf dass er öffentliche Verkehrsmittel benutzt, weil Auto fahren gefährlich ist!! ...Ist das so? Hat sie das Recht ihm vorzuschreiben wie er das Kind abholt??

Nein, hat sie nicht. Dein Freund kann den Umgang so gestalten, wie er möchte. Die vereinbarten Umgangszeiten muss er aber einhalten.

Weiterhin hat sie ihm auch verboten, dass Freunde von ihm dabei sind wenn er das Kind da hat, und wenn er das Kind seinem Vater oder Opa zeigen will muss sie dabei sein. Da er das nicht möchte, konnten beide den Kleinen bisher noch nicht sehen, da er ja auch nichts falsch machen will.

Völliger Unsinn. Wenn die Kinder bei deinem Freund sind, dürfen auch Freunde und natürlich auch der Opa dabei sein. Ohne Ex, sie hat da nichts zu bestimmen.

Grüße,
Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2012 01:47
(@fruchteis)
Registriert

Hallo Lola,

wie hier schon geschrieben wurde, hat die KM in Eurem Verantwortungsbereich nichts zu bestimmen, sofern sich das Kind zum Umgang bei Euch aufhält. Umgangsrecht (§ 1684 BGB) oder auch (§ 1685 BGB) schlägt Sorgerecht (§§ 1626 BGB) usw..  Die Elterliche Sorge des anderen ET endet dann am Verantwortungsbereich des umgangsber. ET.

Dies wäre im Übrigen auch unter gES Deines Freundes nicht anders. Auch seine ES würde am Bereich der KM enden. Alleinige und gemeinsame Sorge unterscheidet sich nur darin, daß wesentliche, grundlegende und schwer änderbare Entscheidungen für und zum Kind von beiden ETen zu treffen sind. Alles andere unterfällt der besagten Alltagssorge.

Mit anderen Worten:
Es gibt zwei große Verantwortungsbereiche mit einer dünnen Schnittmenge, in der der allein Sorgeberechtigte eben allein entscheidet, bei sog. gemeinsamer Sorge eben beide ET.

Es gibt allerdings noch andere bedeutende Unterschiede, über die nachzudenken sich lohnt.
Dem ET ohne Sorgerecht sind gewisse Elternrecht beschnitten. So hat Dein Freund derzeit kaum Auskunfts- und Mitwirkungsrechte bspw. im Jugendamt, in der Schule oder Ärzten gegenüber, solange die KM das nicht ausdrücklich zuläßt. Der ET ohne SR ist von Auskünften des anderen ET mit alleingem SR anhängig. (§ 1686 BGB). Es ist nie klar, ob dieser vollständig , richtig und zeitnahe seiner Auskunftspflicht über das Kind nachkommt.

Das kann für die verantwortungsvolle Organisation der Umgänge zu schwerwiegenden Problemen führen, wenn der betreffende ET wenig bis gar nichts über das Kind erfährt, für das er im Umgang aber die volle Verantwortung trägt.

An die Übertragung der Elterlichen Sorge sollte der Vater derzeit nicht denken. Ich sehe für einen Antrag null Erfolgsaussicht. Vielmehr sollte eine gerichtliche Umgangsregelung angestrebt werden, die der KM klare Grenzen setzt. Diese ger. Regelung hätte zudem den Vorteil, daß bei Schwiergkeiten ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG eingeleitet werden könnte. Nach meiner Beobachtung nutzen Familiengerichte dieses Instrument inzwischen recht gern.

Ich denke, Ihr solltet Euch zunächst auf Etablierung stabiler und störungsfreier Umgangsbesuche konzentrieren.

W. 
 

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2012 03:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lola,

zur Ergänzung:

Alternativ habe ich ihm aber dringend eine Rechtschutzversicherung nahe gelegt, denn ich denke die wird er irgendwann bestimmt brauchen.

eine Rechtsschutz-Versicherung übernimmt üblicherweise keine familienrechtlichen Streitigkeiten; insofern ist das in diesem Kontext keine hilfreiche Idee. Mal abgesehen davon, dass man ein brennendes Haus sowieso nicht mehr versichern kann: Selbst wenn es eine solche Police gäbe, würde sie den bereits laufenden Fall sicher nicht (mehr) abdecken.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2012 13:57
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Lola,

@Tabaluga: Das hört sich ja schonmal besser an. Gestern hat er wohl noch mit dem JA telefoniert, die zuständige Mitarbeiterin war aber wohl nicht da und die die er dran hatte meinte die KM hätte das Recht ihm das vorzuschreiben

und dieses ist auch wieder ein Beispiel dafür, dass Dein Freund aufpassen sollte mit dem JA. Meistens mütterfreundlich eingestellt, wird den Vätern viel Mist erzählt. Stell Dir bitte mal vor, die KM wäre in eine kleine Ortschaft ohne ÖPNV-Anbindung gezogen. Was wäre denn dann? Schreibt die KM dann den Einsatz von Fahrrädern oder Hubschraubern vor? Sie hat Euch da nichts vorzuschreiben.

Und natürlich könnt ihr auch Opa oder Oma besuschen. Innerhalb der festgelegten Umgangszeiten ist das absolut Eure Angelegenheit. Der JA-Termin ist aber sicherlich sinnvoll, um diese Ansätze von Kindsbesitzertum bei der KM zu beenden. Auch wenn es für Dich vielleicht abwägig klingt: Vielleicht bist Du als Next auch jetzt einfach der Auslöser, warum die KM freidreht. Oftmals wird ein neuer Partner dem Ex nicht gegönnt oder es wird versucht so Zwietracht zu verbreiten. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2012 21:11
(@lola85)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten. Auf Grund von Zeitmangel sind wir zur Zeit beim JA noch nicht weitergekommen. Heute morgen hatten wir aber erneut Probleme.

Um halb 6 klingelt mein Handy (war nicht bei meinem Freund). Wer ist dran? Die KM. Sie wäre stinksauer sie würde meinen Freund nicht erreichen und sie wär mit dem Kleinen im Krankenhaus. Ich hab dann gefragt was denn los ist. Da sagt sie, der Kleine hätte Bronchitis und Magen-Darm. Ich hab ihr dann gesagt dass mein Freund ja wahrscheinlich schläft, weil es ja nun noch sehr früh ist und er einen sehr gesunden Schlaf hat.

Da ich das jetzt nicht unbedingt für einen Notfall hielt, weil der Kleine schon am Sonntag gehustet hat, hab ich es mit dann gespart meinen Freund zu wecken, zu mal ich im Hintergrund ein extrem gut gelauntes Baby hören konnte (dadadada...), und er zumindest am Sonntag nur ein bißchen gespuckt hatte weil er eben husten musste.

Mein Freund hat sie dann später am Morgen angerufen und gefragt, was er denn eigentlich hätte machen sollen, dann meinte sie er hätte mit ins Krankenhaus gemusst. Mein Freund hat dann versucht sie zu beruhigen und hat dann gesagt es wäre doch nur ein Husten und er hätte ja auch keine heilenden Kräfte und schließlich muss er ja auch arbeiten. Das wäre ihr egal, hat sie wohl gesagt, er müsste in solchen Situationen für SIE da sein,

Ich hab ihm gesagt er soll ihr vorschlagen, dass sie ihm das gemeinsame Sorgerecht gibt, weil er ja dann zumindest bei echten Notfällen dabei sein muss...

Anstrengend!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2012 01:09
(@fruchteis)
Registriert

E-Mail oder SMS an die KM:

"Liebe (),

Du hast mich zu erreichen versucht.
Dein Nachricht war voller Sorge um unseren kleinen Fratz.

Ich bin erleichtert, dass Du ihn mit dieser Symptomatik in der Klinik hast untersuchen und behandeln lassen. Ich weiß, dass Du Dich umsichtig und gut um unseren Sohn kümmerst.  

Ich danke Dir, dass Du mich informiert hast. So wird unser Sohn spüren, dass er sich auf uns Eltern verlassen kann, wir beide für ihn da sind.

Wo kann ich Euch in der Klinik erreichen und wann besuchen?
Bitte halte mich unbedingt auf dem Laufenden.

Gib unserem Liebsten einen dicken Kuß von mir.

Liebe Grüsse"

Vielleicht so?

W.  

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2012 02:11




(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Sehr geiler Text...

Ich muss auch lernen, noch sachlicher zu Simsen...:-)

LG
Marko

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2012 14:31
(@lola85)
Schon was gesagt Registriert

Hehe, ja die SMS ist gut, nur war sie ja um 7 morgens schon wieder mit ihm zu Hause, sie hat ja nur nen Hustensaft bekommen 😉
Klarer Notfall..

Neueste Infos: Sie hat ihm geschrieben, er würde vorerst nichts mehr von ihr und dem Kleinen hören, und wenn er das wieder will soll er vor Gericht gehen!!! Hat die nen Knall???

Darf meinen Freund schon gar nicht mehr drauf ansprechen, der ist stinksauer...

Großer Mist! Gut dass der Kleine NOCH nichts davon mitbekommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2012 23:26
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Lola,

Um halb 6 klingelt mein Handy (war nicht bei meinem Freund)

Was geht die KM Deine Handynummer an? Wenn hat sie die Nummer vom KV zu benutzen - wenn sie dort keinen erreicht ist das dann Angelegenheit Deines Freundes. Solche Aktionen haben doch in der Regel nur das Ziel, Zwietracht in Eure Beziehung zu bringen - die Reaktion der KM zum späteren Zeitpunkt spricht dafür.

er müsste in solchen Situationen für SIE da sein

-> Is klar...

Natürlich wäre es vorteilhaft, wenn der KV für Notfälle auch erreichbar ist - einen Anspruch auf 24 Stunden Erreichbarkeit hat aber auch die KM nicht. Es ist ihre Umgangszeit und sie ist in dem Zeitraum verantwortlich. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2012 01:00