Vaterpflichten??
 
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Vaterpflichten??

 
 Sams
(@sams)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

da dieses hier ein Forum zu sein scheint wo doch noch "Gleichberechtigung" herrscht und nicht jede Mutter gleich
verteufelt wird habe ich beschlossen hier mal nachzufragen.

-Wie bringe ich einem Vater bei, das er nicht nur alle 14 Tage einer ist, sondern auch dazwischen?
-Wie kann ich es ihm klarmachen, das es für seinen Sohn wichtig ist das er ihn anruft bzw. sich bei mir
erkundigt wie es ihm geht, was er neues kann etc., auch wenn ein 2jähriger
noch nicht unbedingt so telefoniert wie ein Teenie. 

Langsam beschleicht mich das ungute Gefühl das ihm sein "neues" Leben mehr bedeutet als sein Kind.

Ich habe ihn bereits mehrfach darauf angesprochen, aber es kommt nichts dabei raus,  er sperrt und kommt
mit Kommentaren a la: Unterstell mir nicht das ich meinen Sohn nicht liebe.
Letzter grosser Streit war, als ich mitbekommen habe das er hier in der Stadt ist aber sich nicht mal eben meldet.

Da ich nun langsam nicht mehr weiter weiss würde ich doch mal gerne wissen, welche Rechte Sohni seinem Vater
gegenüber hat.

danke schonmal im Voraus,
Sams.

Eckdaten:

nicht verheiratet
Er ist gegangen.
Nachdem er erst sagte er will hier in der Stadt bleiben und sich genauso um Sohni kümmern wie ich, womit ich sofort einverstanden war, ist er dann doch ca. 300km weg in seine Heimatstadt gezogen.
Nun kommt er alle 14 Tage, sieht ihn Samstags, schläft woanders, und sieht ihn dann nochmal Sonntags. Zwar fällt es mir schwer, aber ich versuche schon die Besuchswochenenden relativ entspannt zu halten. Oft bin ich in der Zeit weg.
Zu Anfang rief er jeden Tag an, jetzt wenn überhaupt noch einmal dazwischen.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2006 01:37
 Dick
(@dick)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Sams,

1. Seid ihr als Eltern wirklich ''gleichberechtigt''?  Ist er Mitinhaber der elterlichen Sorge?

2. Es bringt nichts, das andere Elternteil in der Erfüllung seiner ''Elternpflichten'' in Richtung ''Mehr'' zu überwachen.

3. Es wird deutlich, daß du noch unter der Trennung leidest. Tu was für dich in der Hinsicht und übertrag nicht dein Leiden auf das
    KInd.
    Bedenke: indem du ein defizitäres Minus-Konto des Vaters führst, manövrierst du dich auf den Punkt zu, ab dem du eher geneigt
    sein wirst, den Umgang zu behindern, weil ''er ja ohnehin sich so wenig kümmert''.

                                                                                                                                      Alles gute von Dick


AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2006 08:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sams,

herzlich willkommen bei VS, der Seite auch für unzufriedene Mütter.

Eines hast du vergeßen, wie lange ist es her, das er gegangen istund wie lange habt ihr zusammengelebt.

Es ist eine schwierige Situation und so recht weiß ich nicht was dazu sagen....

Zumindest kümmert er sich, es gibt auch Väter, die sich ganz und gar nicht kümmern.

Aus deinen Zeilen lese ich gefühlsmäßig raus, das vor allem du die Trennung noch nicht ganz überwunden hast und ihn durch das Kind an dich binden willst (mag sein das ich falsch liege oder dir das auch gar nicht so bewußt ist)

-Wie bringe ich einem Vater bei, das er nicht nur alle 14 Tage einer ist, sondern auch dazwischen?

Das kannst du ihm nicht beibringen, das muß er selber wissen. Ich denke das weiß er auch, aber wenn man sich trennt ist es nunmal Tatsache das man nicht mehr permanent für sein Kind da sein kann. Hast du mal drüber nachgedacht das es ihm auch schwerfallen könnte und wehtut das er sein Kind nicht mehr ständig sehen kann.

Wie kann ich es ihm klarmachen, das es für seinen Sohn wichtig ist das er ihn anruft bzw. sich bei mir
erkundigt wie es ihm geht, was er neues kann etc., auch wenn ein 2jähriger
noch nicht unbedingt so telefoniert wie ein Teenie. 

Ist es für euer Kind oder für dich wichtig? Was aht ein 2-jähriger davon, wenn du ihnm sagst, du Papa hat angerufen? IMO tut ein so kleines Kind sich auch schewr am Telefon eine Stimme zuzuordnen. Machs doch umgekehrt, wenn es dir wichtig ist, dann schreib doch so eine Art Tagebuch und gebe ihm das dann immer mit ein paar Bildern mit. So sieht er wie sich euer Kind entwickelt.

Langsam beschleicht mich das ungute Gefühl das ihm sein "neues" Leben mehr bedeutet als sein Kind

Ich glaub ein mehr oder weniger gibt es da nicht unbedingt. Sein Kind ist ihm wichtig und sein Leben. Beides gehört aber nicht mehr unmittelbar "zusammen". Wann wäre denn aus deienr Sicht euer Kind wichtiger als sein "neues" Leben? Oder wie bewertest du es?

Ich habe ihn bereits mehrfach darauf angesprochen, aber es kommt nichts dabei raus,  er sperrt und kommt
mit Kommentaren a la: Unterstell mir nicht das ich meinen Sohn nicht liebe.

Da hat er völlig recht. Du kansnt die Liebe zu einem Kind nicht daran festmachen wieoft er mit dir telefoniert. Wie soll das weitergehen? Irgendwann könntest du auch sagen ,wenn du unser Kind liebst kommst du zu mir zurück, weil nur ein Kind mit beiden kümmernden Elternteilen ein glückliches Kind ist.

Letzter grosser Streit war, als ich mitbekommen habe das er hier in der Stadt ist aber sich nicht mal eben meldet.

Das geht dich auch nichts an. Wenn er in der Stadt ist und keine Zeit für euer Kind hat (aus welchen Gründen auch immer), warum soll er sich dann melden? Ihr seid kein Paar mehr, ihr seid Eltern.

Da ich nun langsam nicht mehr weiter weiss würde ich doch mal gerne wissen, welche Rechte Sohni seinem Vater
gegenüber hat.

Ganz einfach:

1. das Kind hat das Recht auf Unterhalt gegenüber dem (hier) KV und es hat

2. das Recht auf Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil.

Beides ist einklagbar. I.a. wird ein Umgang alle 2 Wochen fürs WE vereinbart plus hälftige Ferien und abwechselnd die hohen Feiertage. Bei kleinen Kindern öfter, aber vielleicht kürzer. Das alles ist aber auch immer von den äußeren Faktoren abhängig und auch von und finanziellen Möglichkeiten. Aber einen Vater, der nicht will, den wirst du auch durchs Gericht nicht zwingen können, weil wie willst du so ein Urteil umsetzen?

Denk auch mal an seine finanziellen Mittel. Die fahrten und die Telefonate muß er ja auch irgendwie zahlen.

nicht verheiratet
Er ist gegangen.
Nachdem er erst sagte er will hier in der Stadt bleiben und sich genauso um Sohni kümmern wie ich, womit ich sofort einverstanden war, ist er dann doch ca. 300km weg in seine Heimatstadt gezogen.
Nun kommt er alle 14 Tage, sieht ihn Samstags, schläft woanders, und sieht ihn dann nochmal Sonntags. Zwar fällt es mir schwer, aber ich versuche schon die Besuchswochenenden relativ entspannt zu halten. Oft bin ich in der Zeit weg.
Zu Anfang rief er jeden Tag an, jetzt wenn überhaupt noch einmal dazwischen./quote]

Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht?

Warum ist er gegangen?

Lebensplanungen ändern sich, manchmal bringt das Umzüge mit sich, auch wenn man mal was anderes gesagt hat.

Wo sol ler denn sonst deiner Meinung nach schlafen?

Warum die meiste Zeit? Es ist seine Zeit mit dem Kind, da hast du eigentlich gar nichts dabei zu suchen.

Warum auch sollte er jeden Tag anrufen?

gutmeinende Grüße Tina

P.S.: ich hoffe es klingt dir jetzt nicht zu hart. Ich habe das Gefühl das du erstmal dir klar werden mußt was füreich wirklich wichtig ist und welche Motivation du hast die Dinge derzeit so zu sehen. Denk mal drüber nach und reflektier die ganze Situation.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2006 09:09
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich vermute mal sie ist "nur die meiste Zeit weg" weil er den Sohn in ihrer Wohnung sieht. Aber sie kann ja auch nicht zwei Tage woanders einziehen.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2006 11:39
 Sams
(@sams)
Schon was gesagt Registriert

Hallo:)

@Dick

zu 1: Moralisch sind wir es, also gleichberechtigt. Vor dem Gesetz nicht. Das war uns eigentlich auch immer egal.
zu 2: Ich überwache ja nicht im eigentlichen Sinne, es fällt mir halt nur auf das er nichts von dem hält was er gesagt hat.
zu 3: Sicher tu ich das, es wird zwar immer weniger, aber trotzdem. Und genau da versuche ich ja zu Trennen. Paar war mal,
          aber Eltern ist eben noch.  Ich hätte hier einiges mehr über ihn schreiben können aber habe es eben genau deswegen
        gelassen. Das eine hat ja mit dem anderen nichts mehr zutun:)

@midnightwish

6 Jahre waren es, 2 davon mit Sohni und gegangen ist er vor 3 Monaten.
Naja, als Eltern sind wir ja eh gebunden durch den Kleinen und sicher hab ihc noch Gefühle für ihn, aber zurück will
ich ihn  nicht.
Er kann sein Kind nicht mehr oft sehen, okay.  Sicherlich vermisst er ihn auch, klar. Nur den Umstand hat er ja herbeigeführt mit seinem Wegzug. Er hatte hier eine feste Arbeitsstelle und günstige kleine Whg. gab es hier auch genug.
Für den Kleinen ist es schon wichtig ihn zu hören, das "kennt" er ja von klein auf an so.  Er fragt auch viel nach ihm, und will dann auch bei seinem Papa mal anrufen und wehe Papa selbst geht nicht dran, dann motzt er *g*
Wie gesagt, anfangs hat er jeden Tag angerufen bzw. per sms nachgefragt wie es dem Kleinen geht, dann wurde es immer weniger und ein Kind sollte immer wichtiger sein als etwas anderes. Und aus meiner Sicht, naja aufgrund der Entfernung würde es mir echt schon reichen wenn er halt öfter mal nachfragt.
Sicher hast du recht, wenn du sagst es geht mich nichts mehr an was er macht. Mir wäre es auch sowas von egal
gewesen, wäre er sonstwo gewesen.  Aber er war eben hier. Und wenn er ihn vermisst oder nun wenig sieht, wo ist
das Problem ihn dann zu sehen?
Die finanziellen Mittel sind da, Telefon bezahlt seine Mama und er hat ja da auch wieder Arbeit gefunden.

Warum ist er gegangen? Er wollte mal alleine leben etc.
Zum Sorgerecht, siehe oben, die Antwort an Dick.
Seine Lebensplanung hat sich nicht geändert, er hat die schlicht und einfach die leichte Alternative dann gewählt und
ist zurück zur Mama. (die Geschichte ist recht lang, ich kann sie dir per Nachricht mal schicken wenn du magst)
Er hat eine ganze Weile bei einer Arbeitskollegin geschlafen, das ging dann wohl nicht mehr.  Dann konnte er einmal
oben bei meinem Nachbarn, ein Freund von ihm, schlafen aber der hatte letztes Besuchswochenende keine Zeit.
Also habe ich gesagt, gut, schläfst bei mir.  Wohlgefühlt hat sich dabei allerdings keiner von uns. Ich habe ihm dann hier noch ein supergünstiges Hotel rausgesucht und ich weiss das er sich das leisten kann.
Ja, es ist seine Zeit, nur findet die bei schlechtem Wetter meistens in meiner Whg. statt. Aber ich hatte ja geschrieben das ich dann irgendwie gugge das ich weg bin.  Er kann ihn eben auch nicht zu sich holen, weil er wieder daheim bei der Familie lebt und da kaum Platz ist.  Es würde sich auch garnicht ausgehen mit der Zeit. Er hat Schichtarbeit und der Zug hierher braucht ca. 5 Std.  Da wäre er Samstagsmittags hier, Samstagsabends mit dem Lütten daheim und müsste Sonntagsmittags dort wieder weg, weil er ja auch wieder zurückmuss.
Und das mit dem Anrufen habe ich ja schon geschrieben. Zu Anfang rief er jeden Tag an, von sich aus!! Mir würde es völlig reichen wenn er sich in den 2 Wochen dazwischen vielleicht 2 mal meldet.

Ich bin eben auch ein gebranntes Kind, was das Thema "kümmern" angeht.  Aber das ist ein anderes Ding.

Und nein, es klingt mir nicht zu hart:) Es ist halt nur, ich verstehe es nicht wirklich. Weil umgekehrt würde es ein riesen Theater geben. Wenn ich zb mal ein Wochenende verschieben müsste oder nicht sofort mich dort melde wenn der Kleine sich was getan hätte.

@AnnaSophie

Richtig:) Abgesehen davon das es auch garnicht geht, da ich noch eine Tochter habe.

Vielen Dank noch für eure Antworten, sie helfen wenn man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht:)

lieben gruss,
Sams

         


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2006 14:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sams,

Es ist halt nur, ich verstehe es nicht wirklich. Weil umgekehrt würde es ein riesen Theater geben. Wenn ich zb mal ein Wochenende verschieben müsste oder nicht sofort mich dort melde wenn der Kleine sich was getan hätte.

Das kenn ich nur zu gut. Wenn auch nicht auf Umgangsebene. Riesentheater weil irgendwas an einem bericht nicht passt, aber keinerlei Bereitschaft die Kinder zu sehen...

Ich kann das auch nicht verstehen. Rational kann man das denk ich auch nicht nachvollziehen und verstehen und emotional kannst du es auch nicht verstehen ,weil du seine Gefühle nicht kennst.

Mach dich auch einfach frei von dem denken das du da irgendetwas verstehen mußt. Du bist nicht für ihn und schon gar nciht für sein Handeln verantwortlich.

Biete ihm an, was du von dir aus anbieten kannst. Das er sein Kind anruft, das er es so oft er möchte und kann sehen kann. Mehr wirst du derzeit nicht tun können. Doch, eines noch: Fang niemals an ihn gegenüber eurem Kind zu verteidigen oder dem Kind Lügen aufzutischen, warum der Papa nicht anruft oder nicht kommt.

Das später mal dem Kind zu erklären ist seine Sache, lass sie auch dort und mache sie nicht zu deiner.

Und bedenke, bei einer Trennung nach 6 Jahren sind 3 Monate eine ganz kurze Zeit. Da sind noch viele Unsicherheiten, ihr habt beide noch nicht ganz den Platz gefunden den ihr als Eltern einnehmt ohne ein Paar zu sein. Es sind sicher noch einiges an Verletzungen nicht verheilt, Unsicherheiten im Umgang miteinander da, sicher auch Angst wie es weitergeht und und und

Gib dir und ihm Zeit das sich das alles einspielen kann. Und bis dahin kannst du doch ein "Tagebuch" für ihn führen in dem du alles reinschreibst was du für wichtig hälst in Bezug auf euer gemeinsames Kind (gerne auch mit Fotos).

Und mach ihm nicht den Vorwurf er würde sein Kind nicht genug lieben, sondern sag ihm das es dich traurig macht, wenn du siehst das er sich weniger als abgemacht kümmert und das es auch für euer Kind eine schwere Situation ist.

Vielleicht könnt ihr euch ja auch nochmal mit einer neuralen Person zusammensetzen und eure gegenseitigen Erwartungen darstellen und auch das was sich euer Kind von euch wünscht (hier gibts nen link, was sich scheidungskinder wünschen, such mal danach)

Zur Telefonrechnung: Seine Mutter mag die zwar zahlen, aber gezahlt werden muß sie  😉

Du kannst mir gern per mail schreiben, ich glaub längere Geschichten sprengen den PN-Bereich  :wink:. Schick mir einfach deine email-addi per PN

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2006 14:56
 Dick
(@dick)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Sams,

Du schriebst:

*''zu 1: Moralisch sind wir es, also gleichberechtigt. Vor dem Gesetz nicht. Das war uns eigentlich auch immer egal.''**

Welche moralischen Rechte hat der Vater denn? Gleich-berechtigt heißt doch auch ''irgendwelche Rechte haben'' Dir geht es doch offenbar, wie in der Überschrift, um Vater-Pflichten, d.h., du möchtest Vater-Pflichten sehen, aber von irgendwelchen Rechten ist keine Rede.

Welche moralischen Rechte sollen es denn sein, die es vor dem Gesetz bei euch nicht gibt? Dein 1. Posting enthält nur Forderungen/Erwartungen an den Vater, die der nicht erfüllt. Da ist keine Rede von irgendeiner Gleichberechtigung.

Das Gesetz besagt eindeutig, daß der Vater ohne elterl. Sorge nicht das Recht und die Pflicht hat, für sein Kind zu sorgen. Selbst das Gesetz wurde 1998 mit dem moralischen Impetus von ''Pflicht, für das Kind zu sorgen'' gemacht.

Diese Schieflage mag mal bei euch oberflächlich ''egal'' gewesen sein. Du mußt aber auch wissen, daß eine Schieflage (auf Dauer) nie egal ist.  Sie bleibt solange scheinbar ''egal''  wie eine bestehende Partnerschaft die Schieflage oberflächlich egalisiert.

Unterbewußt ist sie für den Vater eine Herabsetzung und Kränkung seines elterlichen Selbstwertes. Thematisiert der ue Vater bei bestehender Partnerschaft die Schieflage, liefert er sich  weiteren Kränkungsmöglichkeiten aus:

1. Er muß wahrnehmen, daß er rechtlos gestellt ist angesichts de Kindes.
2. Er muß die daraus resultierende Herabsetzung wahrnehmen und an sich heranlassen.
3. Er muß die folgende Kränkung der Partnerin offenbaren.
4. Er liefert sich in all dem dem Oberurteil der sorgerechtlich allmächtigen Partnerin aus.
5. Er macht sich eines 'Mißtrauens' gegenüber der Partnerin verdächtig.

Von welcher Moral zeugt es denn, den anderen Elternteil in seiner Rechtlosigkeit  und dem sich daraus ergebenden Kränkungssumpf zu belassen?

Bedenke dabei, daß ''elterliche Sorge'' nicht nur ein Sammelsurium von Einzelrechten- und -Pflichten ist, sondern in seiner Summe ein
unermeßliches Machtpotential mit allen seine psychischen Auswirkungen ausmacht.

                                                                                                                Gruß von Dick


AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2006 16:25
 Sams
(@sams)
Schon was gesagt Registriert

@ Tina

Danke für deine Worte:) Nur kurz noch, ich habe ihm nicht unterstellt das er seinen Sohn nicht liebt.
Mit diesen Worten hat er reagiert als ich ihn gefragt habe warum er sich kaum noch nach ihm erkundigt.
Und auf dein Angebot mit der Mail werde ich bestimmt zurückkommen.

@Dick

Es geht nicht darum was ich erwarte, sondern was ich für meinen Sohn erwarte. Ob es eben nur ein Umgangsrecht
gibt und das nur mit der üblichen 2 Wochenregelung abgespeist wird oder ob mein Sohn einfach mehr erwarten kann.

Ausserdem ist er nicht rechtlos, ich gestehe ihm jegliches Recht gegenüber seinem Kind ein.  Es sollte eigentlich
auf eine Art 50/50 Regelung hinauslaufen, sofern es arbeitstechnisch etc. möglich gemacht werden kann.  Was ja logischerweise auch für mich eine Erleichterung gewesen wäre.
Nur auf diese Entfernung hin geht es eben nicht, zumal der Kleine bald in den Kiga geht, da ich ab Januar wieder arbeite.

Was ich allerdings noch nicht wusste, ist was du das über das Gesetz schreibst. Von wegen ohne elterliche Sorge keine
Rechte und Pflichten. ..
Es läuft also im Prinzip darauf hinaus (ohne dabei meine Situation zu nehmen, sondern generell), das das "sorgende Elternteil"  immer muss ..und das "nichtsorgende Elternteil"  kann wenn es Lust hat?  Weil das "nichtsorgende Elternteil" ja ein Umgangsrecht hat?  Wenn das so ist, sind das alles arg komische Gesetze, hm..

Ich weiss nicht recht, Eltern sind Eltern und beide für die Sorge/Pflichten/Rechte an dem und mit dem Kind zuständig,
oder verstehe ich da was falsch?

lieben Gruss,
Sams


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2006 00:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke was Dick meinte, ist warum du ihm nicht per Sorgerechtserklärung das gemeinsame Sorgerecht anbietest. Ich kann dicks Gedankengänge schon achvollziehen ,das sich ein Mann als nichtsorgeberechtigter Elternteil irgendwie benachteiligt bzw. minderwertig fühlt. Irgendwie ist das auch so.

Mit dem GSR wäre er zwar nicht mehr und nicht weniger "verpflichtet", aber er hätte vielleicht ein anderes Verantwortungsgefühl.

Die Rechte und Pflichten regelt das Gesetz und das neue Kindschaftrecht.

Ein nicht sorgeberechtigter Vater hat nicht mehr oder weniger Pflichten als ein sorgeberechtigter Vater, er hat aber wesentlich weniger Rechte.

Du hast sicher Recht das beide Elternteile die gleichen Rechte und Pflichten haben sollten, nur das geht eben nur bei GSR. Denk mal drüber nach (übringes kann man Teile des SR übertragen, wenn er zu weit weg ist, um einige DInge akut mitentscheiden zu können)

Nur kurz noch, ich habe ihm nicht unterstellt das er seinen Sohn nicht liebt.
Mit diesen Worten hat er reagiert als ich ihn gefragt habe warum er sich kaum noch nach ihm erkundigt.

Hm, ich denke du hast es sicherlich so nicht gesagt, aber bei ihm ist es so angekommen. Dreh´s mal um und versetz dich in seine Lage. Er bekommt jede Menge Forderungen präsentiert, die du von ihnm las VAter erwartest, was würdest du fühlen, wenn du anseiner Stelle wärst? Käme da nicht auch der GEdanke: Sie hält mich für einen schlechten Vater und meint ich liebe ihn nicht genug, weil ich so wenig für ihn da bin?

Jede Medaille hat 2 Seiten. Und vor allem Männer und Frauen reden gerne aneinander vorbei, weil sie völlig verschiedene Denkstrukturen haben. Frauen unterstellen oft das Männer auch das bemerken was sie nicht aussprechen.

Mein Schatz und ich haben uns inzwischen angewöhnt den anderen bei Streitgesprächen zu fragen, wie ist das was ich sage bei dir angekommen oder andersrum: Ich habe das von dir gesagte so und so verstanden, hast du das so gemeint. Damit lassen sich dann viele Mißverständnisse und daraus resultierende Verletzungen und Verhaltensweisen umgehen. Und man lernt langsam sich so auszudrücken ,das es bei manderen auch so ankommt wie es gemeint ist  😉

Lg Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2006 00:31
 Dick
(@dick)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Sams,

leider gehst du auf meine Argumentation kaum bis gar nicht ein. Ich kann in deiner Antwort auch keine Erwähnung eines väterlichen Rechtes
außer einem ''Umgangsrecht'' erkennen. Du wirst doch nicht behaupten wollen, daß ein Umgangsrecht, wenn überhaupt durchsetzbar,
irgendein väterliche Kindesnähe und -Verantwortung gründendes Recht sei.

Was du deinem Mitelternteil an 'Rechten' einräumst, ist lediglich ein von dir vermitteltes, jederzeit brüchiges Recht am Kind. Es ist ein mittelbares Recht von deinen Gnaden und nicht kraft einer autonomen Elternschaft des Vaters. Ohne deine ''Gewährung'' hat der Vater
0 Recht und Pflicht unmittelbar dem Kind gegenüber.

Ein Umgangsrecht ist doch wohl kein ''Elternrecht''.

Des weiteren schriebst du:

*''ch weiss nicht recht, Eltern sind Eltern und beide für die Sorge/Pflichten/Rechte an dem und mit dem Kind zuständig,
oder verstehe ich da was falsch?''
**

Dann lies erst mal

§ 1626 (Personensorge, Vermögenssorge)
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfaßt die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2)...
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

§ 1626a (Nicht verheiratete Eltern)
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, daß sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
2. einander heiraten; dies gilt auch, wenn die Ehe später für nichtig erklärt wird.
(2) Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

§§ 1626 (1) und 1626a (2) besagen im Zusammenhang klipp und klar, daß ue Väter grundsätzlich nicht ''die Pflicht und das Recht haben, für ihr Kind zu sorgen''.

Wenn, wie du in dem Zitat feststellst, Eltern diese Pflichten und Rechte haben soll(t)en, warum stehts dann genau anders im Gesetz?

                                                                                                                        Gruß Dick


AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2006 00:49




(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Tina (midnightwish)

Mit dem GSR wäre er zwar nicht mehr und nicht weniger "verpflichtet", aber er hätte vielleicht ein anderes Verantwortungsgefühl.

Ein nicht sorgeberechtigter Vater hat nicht mehr oder weniger Pflichten als ein sorgeberechtigter Vater, er hat aber wesentlich weniger Rechte.

Ich schätze deine Beiträge sehr, aber bei diesem Thema sehe ich es anders als du.

Ein nicht sorgeberechtigter Vater (ersatzweise Mutter, aber bleiben wir mal hier im Thema) ist nicht mehr als ein Spaßpapi. Wenn die KM irgendwann mal heiraten sollte, dann bekommt der neue Partner das sogenannte kleine Sorgerecht.  Der leibliche Vater ohne Sorgerecht hingegen bekommt keinerlei Auskunft in Schulen, beim Arzt, ohne dass die KM dem zustimmt. Er ist allein von der Gnade der KM abhängig, hat keinerlei Mitspracherecht. Im Gegenzug hat der KV auch keine Verpflichtung zur Erziehung, ich vergleiche die Situation gern (provokativ  :wink:) mit einem guten Nachbarn. Mehr Rechte und Pflichten hat der KV ohne Sorgerecht nicht.

Natürlich hat die Mutter dann die Last der Erziehung ganz alleine zu tragen. Sie allein trägt die Sorge für ihr Kind, egal, ob es krank ist oder in welche Schule es kommen soll oder sonstige Dinge. Da der KV kein Sorgerecht hat, hat er auch kein Mitspracherecht. Und mal angenommen, die KM würde sich mit dem KV beraten wollen, dann wäre der KV auch nicht wirklich frei in seiner Entscheidung und Meinungsfreiheit, weil die KM ja sowieso aufgrund ihrer alleinigen Sorgeberechtigung machen kann was sie will. Sie kann ihn also rein theoretisch fragen und dann doch machen was sie will. Es ist so, als ob sie ihren Nachbarn fragt.

Der KV hat die Pflicht zur Unterhaltszahlung und die Pflicht zum Umgang. Beide Punkte können bis ins i-Tüpfelchen geregelt werden. Und wenn es eine Absprache über 14-tägigen Umgang gibt und der KV sich daran hält, dann finde ich es klasse. Warum sollte der KV sich an seinem freien WE nicht auch frei bewegen dürfen und Freunde besuchen? Vielleicht will er die KM und das Kind einfach nicht durcheinander bringen und meldet sich deshalb nicht, wenn er in der Stadt ist?

Die beste aller Möglichkeiten ist natürlich eine Bedarfsregelung. Aber solange noch verletzte Gefühle eine Rolle spielen, dürften feste Regelungen besser sein. Vielleicht kann man eine Regelung über Telefonkontakt einführen?

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2006 02:38
 Dick
(@dick)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Sams,

Du schriebst:

*''Es geht nicht darum was ich erwarte, sondern was ich für meinen Sohn erwarte. Ob es eben nur ein Umgangsrecht
gibt und das nur mit der üblichen 2 Wochenregelung abgespeist wird oder ob mein Sohn einfach mehr erwarten kann.''
*

Du erwartest  etwas (für deinen Sohn). Also erwartest doch  DU. Also soll doch der Vater wie ein Bediensteter  DEINE Erwartungen
bezüglich des Kindes erfüllen. Du willst (von der Tendenz her gesehen) über das Verhältnis des Vaters zu seinem Kind bestimmen.

Noch nicht einmal dieses Recht, sein Verhältnis zum Kind  selber zu bestimmen,  möchtst du dem Vater zugestehen Warum soll
der Vater dir in dieser Hinsicht irgendeinen Gefallen tun? Du stehst doch sogar da zwischen ihm und dem Kind. Selbstbestimmt kann der Vater nur in Richtung so wenig Umgang wie möglich handeln. Merkst du nicht, in welcher Klemme der Vater steckt? Der Fluchtpunkt seiner väterlichen Selbstbestimmung liegt einzig und allein in Richtung ''gar keinem Umgang''. In dieser Richtung kannst du ihm wohl kaum
wirksam Vorschriften machen.

Wirkliche Freiheit elterlichen Handelns liegt nur in Abstimmungen der Eltern auf Augenhöhe,  gleichgestellt und gleichberechtigt.

Mich wunderts, daß dafür Gleichstellungsbeauftragte nicht zuständig sind 🙂

                                                                                                                    Gruß von Dick


AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2006 09:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ eskima:

hm, hab ich das so schlecht ausgedrückt? Was ich meinte war genau das was du jetzt so ausfühlrich geschrieben hast. Wo du aber Recht hast, das hatte ich nicht bedacht, das der sorgeberechtigte Vater die Pflicht zur Erziehung hat. Du drafst mir immer gerne widersprechen  :wink:, dann sehe ich klarer  :redhead:


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2006 11:05
 Sams
(@sams)
Schon was gesagt Registriert

Ich denke was Dick meinte, ist warum du ihm nicht per Sorgerechtserklärung das gemeinsame Sorgerecht anbietest. Ich kann dicks Gedankengänge schon achvollziehen ,das sich ein Mann als nichtsorgeberechtigter Elternteil irgendwie benachteiligt bzw. minderwertig fühlt. Irgendwie ist das auch so.

Warum sollte er sich jetzt auf einmal benachteiligt fühlen? So hat er sich ja in der Beziehung auch nicht
gefühlt. Als ich wusste das ich schwanger bin habe ich ihm gesagt das auch er das Sorgerecht haben kann und er
es sich überlegen soll ob er es haben mag.  Kurz nach der Geburt habe ich ihn nochmals gefragt, aber er wollte
es nicht. Das einzige was er wollte war, das der Kleine seinen Nachnamen bekommt, was dann auch geschehen ist.

Du erwartest  etwas (für deinen Sohn). Also erwartest doch  DU. Also soll doch der Vater wie ein Bediensteter  DEINE Erwartungen
bezüglich des Kindes erfüllen. Du willst (von der Tendenz her gesehen) über das Verhältnis des Vaters zu seinem Kind bestimmen.

Noch nicht einmal dieses Recht, sein Verhältnis zum Kind  selber zu bestimmen,  möchtst du dem Vater zugestehen Warum soll
der Vater dir in dieser Hinsicht irgendeinen Gefallen tun? Du stehst doch sogar da zwischen ihm und dem Kind.

ein Gedankenspiel..

Folglich lasse ich alles so laufen wie es ist. Lerne damit zu leben das er nur alle 14 Tage Vater sein will. Das es ihm dazwischen egal ist wie es dem Kleinen geht.  Werde ihm dann aber auch nicht mehr berichten was sich so in den 14 Tagen ereignet hat, oder ihn anrufen wenn der  Kleine gar (hoffe das das nie passiert) ins Krankenhaus muss, weil es ihn ja eben nicht interessiert was in der Zeit dazwischen ist. ...was er dann zum Anlass nimmt um zum Gericht zu rennen und mich zu verklagen, weil er ja ein Recht darauf hat zu wissen was mit seinem Kind ist. Wenn der Kleine dann grösser ist und mir Fragen stellt, werde ich ihm sagen: Frage deinen Vater selbst warum er sich dazwischen nicht meldet...der wiederum (weil ich kenne ihn ja) wird sich dolle Sachen als Antworten einfallen lassen.....

Wie gesagt, nur ein Gedankenspiel!!

Wir wollten dieses Kind, wir wollten uns beide darum kümmern!  Und ich weiss nicht ob ich deiner Argumentation wirklich folgen kann. Ich will dem KV doch nichts böses. Er soll ihn nicht weniger oder garnicht mehr sehen etc., sondern das Gegenteil ist der Fall. Einfach nur ein bischen mehr Interesse zeigen.  Aber wenn das schon zuviel verlangt ist..*seufzt*

lieben Gruss,
Sams


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2006 00:50
(@waswirds)
Schon was gesagt Registriert

Hallo 🙂

Man mag es naiv finden, aber ich kenne es noch so.. wenn ich etwas haben will, in dem Fall Rechte als KV dann muss ich auch etwas dafür tun.
Das scheinen einige hier ja anders zu sehen und zu meinen man müsse ihnen noch alles nachtragen und sich noch die Mühe machen eine Art Tagebuch zu führen. (Nichts gegen die Idee an sich für das Kind selbst später mal) Mit zwei Kindern würde ich mich, wenn so wenig vom KV an Engagement kommt, nicht hinsetzen und ihn noch öfter in meinen Alltag ziehen und ihn noch präsenter machen. Das Kind wird ja sicher fragen und mal mitbekommen wofür Mama da bastelt, und dann ist wieder sie es die erklärt, auch wenn die Idee er soll es klären sicher gut angedacht ist, aber in der Praxis mit einem zweijährigen doch schwer umzusetzen

-Wie bringe ich einem Vater bei, das er nicht nur alle 14 Tage einer ist, sondern auch dazwischen?
-Wie kann ich es ihm klarmachen, das es für seinen Sohn wichtig ist das er ihn anruft bzw. sich bei mir
erkundigt wie es ihm geht, was er neues kann etc., auch wenn ein 2jähriger
noch nicht unbedingt so telefoniert wie ein Teenie. 

Langsam beschleicht mich das ungute Gefühl das ihm sein "neues" Leben mehr bedeutet als sein Kind.

zu 1. Garnicht, wenn er es in 2 Jahren mit ihm nicht gelernt hat, dann wird es jetzt (grad wo er mehr trotzig zu sein scheint sobald man was sagt) gewiss nicht lernen

zu 2. Für dich ist es wichtig und für den Kleinen, für deinen Ex offensichtlich nicht. Ich naives Wesen würde es wieder als deinteresse deuten aber ich habe ja schon gemerkt das ich da falsch liege.. also schlag doch einfach beim nächsten mal vor das der Kleine ihn zB spätnachmittags immer zur selben Zeit allein kurz anruft, und wenn es nur 1 Minute dauert dann ist es eben kurz. Aber genau die beiden die es betrifft hatten Kontakt. Weiteres kannst du kurz an den WEs berichten oder eben auch nicht.

Ich glaube nicht das es ihm mehr bedeutet, ich kann mir nur vorstellen das es sich in der Leichtigkeit ohne Verpflichtungen für einen moment herrlich unbeschwert bei Mama lebt. Schliesslich muss ich mich da nicht mit Sachen auseinander setzen die unbequem sind und wo ich evt dirkte Konsequenzen zu tragen habe.

VG


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Geschrieben : 02.07.2006 01:41
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Man mag es naiv finden, aber ich kenne es noch so.. wenn ich etwas haben will, in dem Fall Rechte als KV dann muss ich auch etwas dafür tun.

Klasse  :thumbdown: Vatersein muss man sich verdienen, Muttersein wurde einem in die Wiege gelegt???  :ironie:

Die Überschrift dieses threads heißt: Vaterpflichten?? Die Pflichten eines nichtsorgeberechtigten Vaters halten sich sehr in Grenzen, darüber hab ich bereits geschrieben.

Natürlich gibt es Väter die sich um ihre Kinder kümmern wollen und es gibt Väter, die sich nicht kümmern wollen. In diesem konkreten Fall will der Vater sich alle 14 Tage um sein Kind kümmern und  eine 14-tägige Umgangsregelung ist in DE nun mal "normal".

Ich versteh echt nicht, was der Vater nun noch Besonderes leisten sollte. Womit sollte sich ein Vater denn deiner Ansicht nach das geteilte Sorgerecht "verdienen"?

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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Geschrieben : 02.07.2006 02:06
(@waswirds)
Schon was gesagt Registriert

Ich versteh echt nicht, was der Vater nun noch Besonderes leisten sollte. Womit sollte sich ein Vater denn deiner Ansicht nach das geteilte Sorgerecht "verdienen"?

In dem Fall wurde er doch vor der Geburt und danach gefragt und das als die Beziehung noch intakt war. Dann kann doch nicht wirklich jemand erwarten das sie jetzt, wo er auch noch zig Kilometer weg wohnt, ihm das Sorgerecht, welches ER nicht wollte nachträgt. Und das erst Recht nicht wenn der KV immer unzuverlässiger wird. In dem Fall tritt nämlich genau das ein was Dick anzuprangern schien, Sie kann erwarten.. denn wenn Sie ihm etwas einräumt, muß sie ihm zuerstmal vertrauen, und das könnte ich nicht wenn sich wer nicht kümmert.

Ich finde es jedenfalls schade das er einen, wie es scheint, einfachen Weg zu seinem Kind nicht wahrnimmt und das ohne irgendwelche Bedenken dabei das jemand anderes für ihn erklären muß, ihm dann für den Kleinen nachtelefonieren muss und dann auch noch alle zwei Wochen 'sein' zuHause aufgibt und in jetzt fremde Hände gibt. Das macht die Trennung bestimmt auch nicht leichter ihm ständig das Feld zu räumen.

Ach.. und ja.. Mütter sind schon in der Wiege so 😉 deshalb sagte ich in dem Fall Rechte als KV, die Mutter in diesem Fall erfreut sich ja auch an ihrem Recht die restlichen 13 Tage zwischen den Besuchen sich allein um alles zu kümmern.


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Geschrieben : 02.07.2006 02:31
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

rehi,

In dem Fall wurde er doch vor der Geburt und danach gefragt und das als die Beziehung noch intakt war. Dann kann doch nicht wirklich jemand erwarten das sie jetzt, wo er auch noch zig Kilometer weg wohnt, ihm das Sorgerecht, welches ER nicht wollte nachträgt.

Ich persönlich denke, dass der KV schon damals nicht das GSR wollte, sonst hätte er es ja angenommen. Und nein, ihm soll das Sorgerecht nicht nachgetragen werden - aber er soll es sich auch nicht verdienen müssen, meiner Ansicht nach. Im besten Fall sind eben die Eltern gleichberechtigt und auf Augenhöhe.

Und Sams fragte nach den Pflichten eines nichtsorgeberechtigten Vaters. Ein nichtsorgeberechtigter Vater ist im besten Fall ein Spaßpapi, das ist meine Meinung dazu. Ganz unabhängig davon, ob die KM ihn dazu gemacht hat oder ob er diese Rolle selbst gewählt hat.

Gruß

eskima


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Geschrieben : 02.07.2006 02:42
 Dick
(@dick)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Sams u.a.,

meine vorigen Postings bezogen sich auf den Informationsstand vor Sams Bericht von 22:50 am 1.7.

Natürlich kann ich nicht all' die dunklen Denkwege des KV hier ergründen. Offenbar scheut er aus irgendeinem Grund eine unmittelbare
Mitverantwortung. Das kann auch u.a. am Überraschungsgrad der Schwangerschaft liegen.
Oftmals sind es scheinbar  minimale Details, die eine Lücke im Nebelmeer unserer Blindheit öffnen.

Die Crux der BGB-Sorgerechtsregelung für uneheliche Kinder liegt m.E. nicht nur in der tatsächlichen rechtlichen Schieflage, in die sie die Eltern bringt.
Der 1. weitere Nachteil liegt auch darin, daß diese Schieflage in uns einen widernatürlichen Anschein erweckt. Wir denken doch alle, daß
angesichts eines Kindes  b e i d e  Eltern natürlicherweise gleichrangig sind. Das Gesetz gibt der Mutter die Hegemonie. Und das, obwohl sie doch schon durch Schwangerschaft, Geburt und Stillen einen immensen Nähe- und Bezogenheitsvorsprung vor dem Vater hat.
Früher kamen hier väterliche Gegengewichte zum Tragen, vor allem in einer Schutzfunktion in widriger Umgebung für Mutter und Kind.
Besagtes BGB-Gesetz (§ 1626 und § 1626a) vergößert diesen mütterlichen Vorsprung ins Unermeßliche. Folge ist eine weitere Distanzierung des Vaters.
Der 2. weitere Nachteil liegt in dem Übergang, den eine gemeinsame Sorgeerklärung mit sich bringt. Dieser Übergang produziert bei beiden Eltern eine Geber-Nehmer - Situation, gleichsam eine In-Dienst-Stellung des Vaters. Das Ganze bekommt das Wesen einer Verleihung und birgt darin trotz des vollzogenen Ausgleichs eine fortbestehende Rangfolge.

                                                                                                            Gruß von Dick


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Geschrieben : 02.07.2006 13:21
 Sams
(@sams)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich schliesse hier jetzt das Thema mal.

Was ich wissen wollte weiss ich ja nun. KV kann, wenn er will und KM samt Kind müssen, auch wenn man nicht
will.
Schade das es so ist, aber wohl leider nicht zu ändern.  Jedenfalls werde ich es nicht sein, die sich dem Kind
irgendwann mal erklären muss. Vielen Dank für diesen Tipp nochmal an midnight:)

Ich werde es jetzt laufen lassen, den Kleinen weiterhin trösten und auffangen wenn er seinen Vater vermisst.
Mehr kann ich ja doch nicht machen.

lieben Gruss und einen schönen Sonntag noch,
Sams


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2006 13:59