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Urteile zur Dauer Umgangsrecht Kleinkinder

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(@ophsei)
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Hallo an alle hier im Forum,

vor 2 Wochen wurde meine Tochter geboren.
Die Mutter hat sich im 4. Monat von mir getrennt.
Der Kontakt war von da an nur noch sporadisch.Sie hat bereits vor der Geburt einen neuen Mann kennengelernt.
Wie zu erwarten hat sie natürlich kein Interesse, daß meine Tochter eine Bindung zu mir aufbaut.Das hat sie mir auch zu verstehen gegeben.
Sie möchte das ich meine Tochter 1x die Woche maximal sehe weil ihr das sonst zu viel wird.

Meine Frage nun: Wie sehen Umgangsregelungen mit Kleinkindern nach Familiengerichtsentscheidungen tatsächlich aus?
Ich möchte das Kind etwa 3x in der Woche für jeweils 1 Stunde(auch kürzer) sehen, gern auch im Beisein der Mutter.Das ist mir auch viel lieber.
Auf keinen Fall soll das Kind bei mir übernachten müssen oder halbe Tage von der Mutter getrennt sein.
Aber ich möchte von Anfang an dabei sein damit das Kind oft Kontakt zu mir hat und so eine Bindung aufbauen kann.

Wichtig wäre also Urteile über Dauer und Häufigkeit einer Umgangsregelung vor Familiengerichten zu erfahren.
Der Weg über Jugendämter steht natürlich auch noch offen.Allerdings möchte ich vorab wissen, was ich etwa vor einen Familiengericht erwartetn kann.

Vielen Dank für eure Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2014 21:32
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo ophsei,

herzlichen Glückwunsch zum Töchterchen!

Die Situation ist nicht schön, aber es ist klasse, dass du dich für deine Tochter einsetzen möchtest.

Deine Forderung 3x in der Woche finde ich nicht zu viel verlangt.
Babys benötigen häufigen Kontakt zu ihren leiblichen Eltern, auch wenn du hier augenscheinlich durch einen anderen ersetzt werden sollst.

Unser Jugendamt hat eine Tabelle, wie oft ein Elternteil Kontakt zu seinem Kind haben sollte.
Was ich damit sagen will, sprich beim Jugendamt vor und schildere ihnen deinen Fall.
Sag ihnen auch, dass es bereits ein Gespräch mit dir und der Mutter gab und sie dich das Kind nur 1x in der Woche sehen lassen möchte.
Das ist viel zu wenig!

Begleitet macht auch erst einmal Sinn; ob es dann die KM sein muss, weiß ich nicht.
Schnell kommen Vorwürfe und Anschuldigungen, was du angeblich alles falsch machst.
Muss nicht sein, kann aber... was ist mit der Oma, also deiner Mutter? Kann sie nicht dabei sein?
Aber weniger als eine Stunde solltest du das Kind auf jeden Fall nicht sehen.

Ratsam ist auch das gemeinsame Sorgerecht einzufordern. Wie weit wohnt KM von dir entfernt?

Lass dich nicht einschüchtern und irritieren... wünsche dir sehr viel Spaß mit deiner Kleinen.
In die Vaterrolle wächst man so schnell rein, dass kannst du irgendwann alles alleine; ergo: kein betreuter Umgang mehr.

Alles Gute!

Daniel

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2014 21:56
(@ophsei)
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danke für die schnelle Antwort.

Ja tatsächlich möchte die Mutter mich ersetzen.Das hat sie tatsächlich so ähnlich durchblicken lassen.

Die Kindesmutter wohnt gleich um die Ecke.

Habt ihr unerheblich vom Jugendamt, Erfahrungen wie Familiengerichte die Dauer und Häufigkeit des Umgangs mit Klienkindern regeln?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2014 22:03
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ophsei,

aus der Forenerfahrung heraus ist es meist so, dass für so kleine Kinder stundenweiser Umgang in der Woche gewährt wird. Dann auch in Begleitung der KM.

Ich möchte das Kind etwa 3x in der Woche für jeweils 1 Stunde(auch kürzer) sehen, gern auch im Beisein der Mutter.Das ist mir auch viel lieber

Ob Du diese Einstellung auf Dauer aufrecht erhalten willst, glaube ich eher weniger. Auch wenn es am Anfang kaum Ausweichmöglichkeiten geben wird, kann dieser regelmäßige Umgang in den Wohnräumen der KM schnell zu Konflikten führen. Du hälst Euer Baby falsch, spielst falsch mit dem Kind und machst in der Zeit generell alles falsch. Es kann Dir passieren, dass Du dir diese Sprüche jedesmal anhören darfst, insbesondere wenn die KM eigentlich kein Interesse mehr an Dir hat.

Dies muss nicht so kommen, soll Dir aber schon jetzt den Blick für die Zukunft öffnen. Und dieser heisst selbstbestimmter Umgang ausserhalb des Wirkbereich der KM. Sobald Euer Kind aus dem Stillalter raus ist, eigentlich kein Problem. Guter Kontakt zum jetztigen Zeitpunkt ebnet auch den Weg für einen späteren Übernachtungsumgang beim Papa, der auch für kleinere Kinder überhaupt kein Problem ist.

Also stell Dich auf Gegenwind ein, aber lass Dich nicht einschüchtern. Bei Problemen oder Fragen, frag bitte VORHER hier im Forum nach (insbesondere wenn Dich mal die Emotionen überkommen sollten). Insbesondere auch dann wenn Du dir bei einer Umgangsfrage unsicher bist. Du findest hier zu fast jeder Uhrzeit Mitglieder online.

Viele Projekte bieten übrigens Kinderpflegekurse an. Vielleicht willst Du dein Wissen dort auch mal auffrischen und kannst somit auch nach außen zeigen, dass Du dich engagierst. Schau Dir auch den trennungs-faq an. Er ist sehr wertvoll: www.trennungsfaq.de Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2014 23:02
(@ophsei)
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Vielen Dank Ingo.

Ja ich kann mir vorstellen das die Mutter weiter Probleme machen kann.

Habt ihr vielleicht Links zu Urteilen mit Umgangsregelungen bei Kleinindern?
Wie lang dauert ein Verfahren etwa?

Ich würde sofort über einen Anwalt gehen so daß danach erst das Jugendamt hinzugezogen wird um so wertvolle Zeit zu sparen.

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2014 23:10
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Ophsei,

Links habe ich dazu jetzt keine vorliegen. Das brauchst Du jetzt auch noch nicht.

Wir empfehlen Dir hier den Umgangsdreisprung:

1. Schritt: Brief an die KM mit Deiner Umgangsforderung (nimm gerne Deine 3 x die Woche a 1 Stunde). Wie gesagt Brief (keine Facebook, Whatts-App-Nachricht oder sonstwas). Wenn keine Reaktion erfolgt, nach 10 Tagen zweiter Brief.
2. Schritt: Vermittlungsgespräch beim JA beantragen (wenn Du Schritt 1 schon durch hast, mach das als nächstes).
3. Schritt: Auf zum FamGericht (mit gutem Anwalt für FamRecht.

Es kann Dir auch vom Gericht aus passieren, dass man Euch zurück ans JA verweist. Deshalb nimm auch diese Möglichkeit zunächst wahr. Aus der Forenerfahrung kannst Du lernen, dass manche (!) KMs nicht fähig sind, einer Regelung zwischen Elternteilen zuzustimmen. Diese brauchen stets die Ansage einer höheren Instanz (JA, Gericht), damit sie auf einen Punkt eingehen. Auch wenn das JA der KM nichts befehlen kann (Dir übrigens auch nicht) kann ein moderiertes Gespräch helfen. Wenn Du merkst, dass es dort nich voran geht, weiter zu Schritt 3. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2014 23:22
(@ophsei)
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Danke Ingo für die ausführliche Antwort!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2014 00:34
(@ophsei)
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Hallo,

ich war heute beim Anwalt zu einer Beratung.Allerdings war ich doch eher überrascht wie wenig Umgang er für durchsetzbar hält wenn die Mutter sich wehrt.
Er sprach von 1x die Woche.Als ich dann noch nachfragte über die Dauer des Umganges bei nur 1x je Woche antwortete er eine halbe Stunde !!!!!
Mehr könnte man nicht verlangen.
Das ist doch nicht möglich?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2014 01:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Such dir einen anderen Anwalt. Das ist - mit Verlaub - bullshit!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2014 09:00
(@psoidonuem)
Registriert

Nicht nur dass der Anwalt nichts taugt, Du hättest überhaupt keinen gebraucht, um der KM einen Brief zu schreiben oder beim Jugendamt vorstellig zu werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2014 11:53




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Oph,

wichtig ist ein kompetenter Anwalt für FamRecht. Nicht der Anwalt von nebenan, der FamRecht vielleicht mal nebenbei macht.

Du kannst auch die RA-Suche hier im Unterforum nutzen. Gruß Ingo

P.S.  Psoidonuem hat nicht ganz unrecht. Du hast jetzt vielleicht 190 Euro für eine Erstberatung ausgegeben und kein gutes Ergebnis erreicht. Der Umgangsdreisprung hat sich bewährt. Du solltest Dich an diesen halten.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2014 12:05
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Oph,

Habt ihr vielleicht Links zu Urteilen mit Umgangsregelungen bei Kleinindern?

Beschlüsse gibt es in ausreichender Zahl. Helfen tun sie Dir aber nur eingeschränkt, da:

Bei der Gestaltung des Umganges ist eine dem Kind gerecht werdende, individuelle Regelung zu treffen, die unter Ausschöpfung aller verfahrensmäßigen Möglichkeiten zur Ermittlung des Willens und der Belange des Kindes sowie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles dem Wohl des Kindes entspricht (BVerfG FamRZ 1995, 86, 87).

Dennoch <hier> mal ein Link zu Beschluss 9 UF 28/01 des OLG Brandenburg.

Dort findest Du auch Verweise auf andere Beschlüsse:

Bei kleineren Kindern bis zu einem Alter von 4 Jahren sind Umgangszeiträume mit bis zu 4 Stunden ausreichend bemessen
(OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 45, 46; OLG Hamm FamRZ 1990, 654, 655; Oelkers in: Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 3. Aufl. 2001 S. 365).
Diesen Grundsätzen entspricht die amtsgerichtliche Regelung eines jeweils zwei- bzw. dreistündigen Umganges zu Zeiten, die üblicherweise vor den Schlafenszeiten eines so jungen Kindes liegen.
Auch der weitere Umfang des Umgangsrechtes - an jedem Mittwoch sowie an jedem zweiten Samstag - ist altersangemessen und begegnet deshalb keinen Bedenken.

Aber nochmal: Das kann lediglich als Anhaltspunkt dienen ... viel hängt von Deinem Verhandlungsgeschick und Auftreten ab ... und das zunächst beim Jugendamt (so die Mutter nicht mit sich reden lässt).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2014 17:59
(@ophsei)
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Hallo an alle,

der Anwalt mit der schlechten Auskunft war sogar ein ausgeprochener Familienrechtler!
Bezahlen musste ich nichts da ich gut vorbereitet war und das Gespräch daher nur etwa 15 Minuten dauerte.

Ich lasse mich später ohnehin von einer Anwältin vertreten da ich hier ein besseres Einfühlungsvermögen auf die Kindesmutter erwarte.
Hier werde ich ein weiteres Beratungsgespräch wahrnehmen um zu sehen ob meine Vorstellung von 2-3 in der Woche kurzer Umgang realistisch und durchsetzbar sind. Immer unter der Maßgabe das die Mutter sich wehrt.
Eine einvernehmliche Lösung wäre mir viel lieber.

Auf dem JA war ich auch schon.Dort werde ich die Situation noch einmal schildern und eine Beratung anberaumen an welcher auch die Mutter teilnehmen soll.
Das ganze allerdings nur wenn die Anwältin dies für zielführend hält.
Ich werde also den "Umgangsdreisprung" mit Hilfe einer Anwältin in die Wege leiten um keine Zeit zu verlieren.
Ohnehin rechne ich damit, daß das Amt (JA) es ganz toll findet wenn die Mutter mir 1x in der Woche Umgang von einer Stunde gewährt und hier keinen weiteren Handlungsbedarf sieht.

Natürlich führt die Mutter die Stillzeiten als Grund an, um den Umgang auf 1x in der Woche einzuschränken.Ein Totschlagargument.
Glücklicherweise sind Richter mittlerweile der Meinung das ein Kind, nach dem Stillen nicht verhungert wenn es danach eine Stunde Umgang mit dem Vater hat.
Dabei ist doch gerade die Pause zwischen den Stillzeiten gut geeignet einen kurzen Umgang von 1-2 Stunden einzurichten.
Hier kann der Vater Wickeln, Waschen, Baden oder einfach nur dem Kind beim schlafen zusehen.
Einzige Voraussetzung hierfür, die Mutter sperrt sich nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2014 14:17
(@ophsei)
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Hallo,

i

  • ich wollte noch einmal fragen wer mehr als den Umgang von alle "14 Tage am Wochenende" durch ein Gericht zugesprochen bekommen hat.
    Diese Regelung wird immer wieder angewandt obwohl doch gerade je nach Einzelfall entschieden weren sollte.
  • 2. Wie kommen die Richter nun darauf von 30 Tagen im Monat nur 4 Tage dem Umgangsberechtigten zuzusprechen?
    Auf welcher Basis enhtscheiden die Richter sich für so wenig Umgang?
    Welche Argumente sprechen gegen mehr Umgang?
  • Das Kind hat Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
    Wo steht nun, das der betreuende Elternteil automatisch ein Recht auf mehr Zeit besitzt?

i

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Anm. Mod.:
Themen zusammegeführt!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2014 05:19
(@mimamause)

hi,
nur kurz, weil vom smartie:
Du gehst vom falschen Ansatz aus, zumindest, wenn man das Residenzmodell zugrunde legt.
Umgang ist als allererstes ein Recht des Kindes und erst am zweiter Front ein Elternrecht.
Und  da wird eben geschaut, was das beste für das Kind sein.könnte. Das WM.ist nicht für jedes Kind geeignet, viele brauchen eine Hauptresidenz.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2014 08:43
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ebenso kurz, weil es eigentlich nicht die Fragen des TO betrifft:
Das  viele Kinder eine Hauptresidenz  brauchen und ein WM mehrheitlich nicht geeignet wäre, halte ich für eine nicht bewiesene Aussage und wäre zudem auch keine Begründung, warum es 26:4 Tagen ausginge. Und das in der Entscheidungsfindung zum Umgang zu allererst auf das Beste fürs Kind geschaut wird, halte ich ebenfalls für ein Märchen.
Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2014 09:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen,

ich denke, dass bei all dem immer geschaut werden sollte, was für das Kind in der jeweiligen Situation gut ist.

Im Fall des TO ist das Kind Anfang Oktober 2014 geboren. Da wäre ein Umgang mehrmals die Woche für einige Stunden sinnvoller, als alle 14 Tage ein WE oder ein WM.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2014 10:06
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

dann mal ein paar Fragen, um überhaupt irgendwas einschätzen zu können:

  • Wie alt ist das Kind/die Kinder?
  • Wie weit wohnt die beiden Elternteile auseinander (km)
  • Wieviel "mehr" Umgang wilslt Du haben? Bzw. wie soll Deiner Meinung nach die Umsetzung aussehen?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2014 10:09
(@mimamause)

toto:
ich schrieb nicht die meisten!!! uUnd ich schrieb auch nicht, dass meine Aussage die einzige Wahrheit ist, sondern meine Meinung. Wieso setzt du “viele“ mit “mehrheitlich“ gleich?
wenn ich heute auf dem weg zur Bahn viele Leute mit Mützen sehe heisst das nochlange nicht, dass die meisten Mützen trugen.
ich erlebe gerade, dass sich sehr wohl zuallererst am Kindwswohl orientiert wird.

nochmal an den To: Mein persönliches Empfinden ist, dass zuviel Gewechsel unter der Woche ein Megastress für die Kids bedeutet. manchmal tun sie sich schon schwer, im Kindergarten “anzukommen“, danach dann noch wechselnde Übernachtungen finde ich suboptimal. Ab und an sicher kein Problem, die Minis schlafen ja auch ab und an bei Freunden.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2014 10:09
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wieso setzt du “viele“ mit “mehrheitlich“ gleich?
wenn ich heute auf dem weg zur Bahn viele Leute mit Mützen sehe heisst das nochlange nicht, dass die meisten Mützen trugen.

Naja, wenn es aber draußen kalt ist, dann liegt die Vermutung auf der Hand, dass es doch "mherheitlich" sein könnten  😉

... zuviel Gewechsel unter der Woche ein Megastress für die Kids bedeutet. manchmal tun sie sich schon schwer, im Kindergarten “anzukommen“, danach dann noch wechselnde Übernachtungen finde ich suboptimal. Ab und an sicher kein Problem, die Minis schlafen ja auch ab und an bei Freunden.

Sorry, aber da bekomm ich gleich einen würgereiz ... dieses Gebamsel kann ich nicht mehr hören. Wenn die Eltern Helikopter spielen und die Kinder immer bedüddeln udn sich jedem Wunsch verbiegen, dann führen sie die am Ring durch den Stall. Das ist wie mit den Umgängen, wenn der BET den Umgang nicht unterstützt, dass sperrt sich das Kind auch hiergegen irgendwann. Und übernachtungen ... Ab- und an ...? Alle zwei Wochen ist schon "ab- und an..." und nicht gerade viel.
Und in den Kindergarten müssen die Zwerge auch ... interessiert es irgendjemanden, ob die da angekommen sind? ... Wie geht es weiter? Müssen sie in der Schule auch erst ankommen? Sollte man in der 6sten Klasse noch über eine Willkommenskultur in Klassenverbänden nachdenken?
Man kann den Kids nicht alles abnehmen, ansonsten hat man lebensunfähige Wesen und keine Menschen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2014 10:27




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